1. Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
Jugendverbände und -ringe agieren im außerschulischen Bildungs- und Freizeitbereich. Ihr Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen Orientierungshilfen in individueller, sozialer und politischer Hinsicht zu geben und die persönliche, berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie nehmen die Belange und Bedürfnisse von jungen Menschen wahr, formulieren sie und setzen sich in öffentlichen Gremien für deren Berücksichtigung ein.
Die Beteiligungsmöglichkeit in Vereinen und Verbänden fordert großes Engagement. Um Jugendliche hierfür zu gewinnen, werden verstärkt offene und projektbezogene Angebote entwickelt. Flexiblere Formen der Mitgliedschaft (z. B. Mitgliedschaft auf Zeit, die formelle oder informelle Mitgliedschaft und das ehrenamtlichen Engagement) können die Hemmschwelle zur Teilhabe verringern.
2. Offene Kinder- und Jugendarbeit
"Die Prinzipien von Offenheit hinsichtlich der politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Vorgaben sowie hinsichtlich der Interessen der Jugendlichen selbst, von nicht an Mitgliedschaft gebundener Teilnahme sowie von öffentlicher Transparenz der Aktivitäten sind in diesem Kontext von enormer Bedeutung." (Hilpert 1995, S. 82) In offenen Einrichtungen kann ein soziales Übungsfeld für Mädchen und Jungen entstehen, indem diese ihre eigenen sozialen Regeln aushandeln und den offenen Betrieb selbstbestimmt verwalten und gestalten können.
3. Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche (der Jugendhilfeausschuss)
Die Beteiligung bei der Entwicklung, Diskussion und Umsetzung kinder- und jugendpolitischer Maßnahmen erfolgt auf kommunaler Ebene im Jugendhilfeausschuss des Landkreises bzw. der kreisfreien Städte. Kinder und Jugendliche werden hier nicht direkt beteiligt, sondern sie werden durch "anerkannte Träger der Jugendhilfe" vertreten.
Allgemein bleibt anzumerken, dass bei aller Bereitwilligkeit kommunalpolitische Entscheidungen auch ohne "Kinderfreundlichkeit" getroffen werden können. Es hängt viel mehr vom Engagement der Beteiligten ab, inwieweit die bei Kinderversammlungen vorgebrachten Interessen aufgenommen oder fallengelassen werden.
4. Alternative Beteiligungsformen
a. Kinder- und Jugendforen
Kinder- und Jugendforen der Gemeinde oder der Stadt sind für alle Kinder und Jugendlichen offen. Es ist keine Wahl im Vorfeld nötig, was definitiv als Vorteil gelten kann. Die Kinder und Jugendlichen können dort ihre Wünsche und Probleme vorbringen sowie Anträge an Politik und Verwaltung stellen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendlichen nur für einen begrenzten Zeitraum, z. T. einmalig, an diese Tätigkeit gebunden sind. Voraussetzung ist immer eine gute Vorbereitung der Themen. Da die Foren oftmals an bestimmten Einzelterminen stattfinden, empfiehlt es sich, das eigene Anliegen klar auszuarbeiten. Zu beachten ist, dass eine Nachbereitung, bei der Ergebnisse des Einsatzes der Jugendlichen festgehalten werden, die Glaubwürdigkeit der Partizipationsform erhöht. Beteiligte Erwachsene sollten im Vorfeld den Umfang und die nötigen Vorbereitungen erkunden, um die Teilnehmenden unterstützen zu können. Während der Durchführung der Foren sollte auf eine kindgerechte Sprache geachtet werden.
b. Zukunftswerkstätten
Zukunftswerkstätten gelten als Gelegenheit, alle Teilnehmer aktiv in die Planung zukünftiger Entwicklungen (z. B. Freizeitmöglichkeiten in der Gemeinde) einzubeziehen. Die Kinder und Jugendlichen können gegenwärtige Denkmuster lösen, demokratische Prinzipien einüben und selbst bei der Zukunftsgestaltung aktiv werden. Die Teilnehmerzahl einer Zukunftswerkstatt sollte begrenzt werden, um in einem festgesetzten Zeitrahmen Ergebnisse erzielen zu können. Darüber hinaus sollten die in den Werkstätten erarbeiteten Handlungsschritte weiterführend begleitet werden.
Die Durchführung besteht aus vier Phasen:
Kritik- oder Problematisierungsphase (Kennenlernen, Festlegen von zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, Schaffung einer Gruppenatmosphäre, Äußern von Kritikpunkten, Ängsten und Befürchtungen + Hierarchisierung dieser Aspekte)
Phantasie- oder Utopiephase (Äußern von idealen Lösungen --> positive Utopie der Zukunft + Darstellung dessen)
Realisierungs- oder Umsetzungsphase (Prüfung der Zukunftsvisionen, Ideensammlung, wie die Vision schrittweise verwirklicht werden kann)
Auswertungsphase (Eindrücke zum Verlauf)
c. Projektbezogene Arbeit
Wichtig für das projektbezogene Arbeiten ist es, Themen aus dem alltäglichen Lebenszusammenhang aufzugreifen, Kinder als Gestalter ihrer Umgebung ernst zu nehmen und ihnen politische Zusammenhänge und Spielregeln erfahrbar zu machen. Beispielsweise können die Kinder ihren Schulhof oder ihren Spielplatz selbst mitgestalten. Sie können
zu einem Kinderforum einladen,
als Stadtteilforscher Recherchen dazu anstellen, was ihnen in der eigenen Stadt gefällt und was nicht,
eine Straßenaktion zur Verkehrsberuhigung durchführen,
einen "Herumstöbertag" in öffentlichen Einrichtungen wie z. B. dem Rathaus, dem Bahnhof etc. veranstalten,
Jugend-Hearings oder Planspiele durchführen.
5. Parlamentarische Beteiligungsformen (Jugendgemeinderäte)
Der Jugendgemeinderat ist eine Partizipationsform von Jugendlichen im Alter von 12 bis 21 Jahren. Er beschäftigt sich mit kommunalen Fragen und ist in großen Teilen an den Politikprozessen der Gemeinde orientiert. Seine Wahl und Arbeitsweise ist in Anlehnung an die Gemeindeordnung geregelt. Die Jugendgemeinderäte werden in allgemeiner Wahl außerhalb der Schule gewählt. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die in der Gemeinde wohnen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Vorsitzender des Jugendgemeinderats ist meistens der (Ober-) Bürgermeister. Die Jugendgemeinderäte sind nicht in der Gemeindeordnung verankert, daher bestehen keine einklagbaren Rechte.
Weiterführende Informationen:
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. (Hrsg.): Leitfaden Partizipation. Viele Wege – ein Ziel, 1997, Externer Link: http://aba-fachverband.org/fileadmin/user_upload_2008/partizipation/leitfaden_partizipation.pdf (03.04.2013).