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Integrität und Good Governance im Sport? | Sport und Politik | bpb.de

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Informationen zur politischen Bildung Nr. 357/2023

Integrität und Good Governance im Sport? Reformpotenziale des organisierten Sports

Jürgen Mittag

/ 10 Minuten zu lesen

Um Missstände in (inter-)nationalen Sportorganisationen zu überwinden und damit einhergehende Integritätskrisen zu überwinden, wird verstärkt auf die Umsetzung von Good Governance-Kriterien gesetzt.

Der FIFA-Skandal als Paradebeispiel für Fehlentwicklungen im internationalen Sport

(© Thomas Plaßmann/Baaske Cartoons Müllheim)

Wie internationale Sportorganisationen strukturiert sind, über welche Machtinstrumente die Führungspersonen verfügen, zu welchen Fehlentwicklungen es gekommen ist und inwieweit Reformen absehbar sind, all dies lässt sich exemplarisch an der Entwicklung der FIFA zeigen. Die Fédération Internationale de Football Association, kurz FIFA, hat sich seit ihrer Gründung 1904 von einer um Anerkennung ringenden internationalen Sportorganisation zu einer Monopolistin entwickelt. Sie verfügt als Global Player mit der Fußball-Weltmeisterschaft im 21. Jahrhundert über ein herausragendes Produkt, das wie kaum ein zweites weltweite Aufmerksamkeit und milliardenschwere Einnahmen garantiert. Zugleich hat kaum eine andere Organisation in den vergangenen Jahren mehr Kritik auf sich gezogen, sodass die FIFA als Paradebeispiel für den Integritäts- und Vertrauensverlust des organisierten Sports gilt.

Die Anfänge dieser Entwicklung setzten in den 1970er-Jahren ein. Mit dem Amtsantritt des Brasilianers João Havelange als Präsident im Jahre 1974 wurde die Organisation auf Expansion ausgerichtet: Die Teilnehmerzahl der Weltmeisterschaften wurde im Jahre 1982 von 16 auf 24 und im Jahre 1998 auf 32 teilnehmende Nationen aufgestockt. Durch die verstärkte Beteiligung von asiatischen, afrikanischen und zentralamerikanischen Teams wurde das weltweite Interesse an der Endrunde der Weltmeisterschaftsturniere weiter gesteigert. Neue Wettbewerbe wie Junioren- (1977) und Frauen-Fußball-Weltmeisterschaften (1991), aber auch Futsal- (1989) (= Hallenfußballvariante) und Klubweltmeisterschaften (2000) wurden eingeführt.

Mit diesen Maßnahmen entwickelte sich der Fußball endgültig zu einem globalen Spiel, das immer mehr Aufmerksamkeit weckte, immer mehr Zuschauende mobilisierte und auch immer höhere Einnahmen generierte. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung in sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern. Nicht zuletzt infolge der Durchführung zahlreicher Entwicklungsprogramme wurde der Fußball auch hier zu einer universellen Sportart für jedermann und -frau.

Zugleich trugen eine immer größere Anzahl von Sponsoren und die Explosion der Erlöse durch Fernsehrechte dazu bei, dass sich die FIFA von einer verwaltungsbezogenen Fußballorganisation zu einem milliardenschweren Fußballunternehmen wandelte. Die FIFA erzielt ihre Einnahmen als Weltfußballverband in erster Linie durch die Veranstaltung und Vermarktung der Wettbewerbe. Im Finanzzyklus zwischen 2019 und 2022 erwirtschaftete sie 7,08 Milliarden Euro, der Löwenanteil dabei kam aus dem Erlös von TV-Rechten der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer.

Rechtlich untersteht die FIFA dem schweizerischen Privatrecht. Sie ist – ebenso wie das IOC und zahlreiche weitere internationale Sportverbände – ein im Handelsregister eingetragener Verein, der auf Grundlage des schweizerischen Zivilgesetzbuches agiert. Dieser Status als in der Schweiz eingetragene Organisation ist wichtig, da dieser es der FIFA ermöglicht, nach schweizerischem Recht zu operieren und Verträge abzuschließen. Die organisatorischen Strukturen der FIFA sind vergleichsweise überschaubar. Mit dem Kongress und dem Exekutivkomitee – nach den Reformen von 2016 heißt dieser FIFA-Rat oder Council – gibt es nur zwei Hauptorgane. Der Präsident steht letzterem vor und vertritt die FIFA nach außen. Hinzu kommen das Generalsekretariat und rund 25 Ständige Kommissionen.

Der Kongress ist das formal höchste Entscheidungsorgan der FIFA. Ihm gehören sämtliche 211 Mitgliedsverbände (2023) an. Er trifft grundsätzliche Entscheidungen, so etwa hinsichtlich der Statuten und der Aufnahme neuer Nationalverbände. An dem wohl wichtigsten Machtinstrument der FIFA, der Vergabe der Weltmeisterschaften, war der Kongress lange Zeit nicht beteiligt. Die Vergabeentscheidungen wurden im Fall von Russland und Katar noch durch das Exekutivkomitee getroffen.

Bei Beschlüssen des Kongresses verfügt jeder Nationalverband über eine Stimme – unabhängig von der Ländergröße, der Anzahl der Aktiven oder der Leistungsstärke. Diese Regelung, die sich auch in zahlreichen politischen Systemen findet, so etwa den USA, wo jeweils zwei Senatorinnen und Senatoren einen US-Bundesstaat im Senat repräsentieren, hat erhebliche Konsequenzen für die internationale Sportpolitik.

Die FIFA umfasst zahlreiche Klein- und Kleinstverbände, so etwa die Football Federation American Samoa mit rund 2000 Mitgliedern oder den Fußballverband von Montserrat (4992 Einwohnende), einer Insel der Kleinen Antillen in der Karibik. Dem stehen wenige mitgliederstarke Verbände in Flächenstaaten wie der Deutsche Fußball-Bund mit 7,4 Millionen Mitgliedern oder die Fédération Française de Football mit 2,1 Millionen Mitgliedern gegenüber. Infolgedessen besitzt die Summe der kleinen Verbände ein besonderes Gewicht, obgleich sie nicht notwendigerweise eine Mehrheit der Aktiven repräsentieren.

Da die FIFA-Führung über erhebliche Finanzmittel verfügt, kann sie Oppositionen verhindern, Proteste unterbinden und sich selbst Loyalität sichern. Damit stellt die FIFA-Spitze ein in sich weitgehend geschlossenes Kartell mit hierarchischer Machtstruktur dar, dem vielfach ein Mangel an Transparenz, Kontrolle und innerverbandlicher Demokratie vorgehalten wird. In der Vergangenheit zeigte sich dies vor allem bei Wahlen, die vom Amtsinhaber mit Hilfe der One-Federation-One-Vote-Regelung im Sinne der Loyalitätssicherung gesteuert werden können.

Angesichts garantierter finanzieller Zuwendungen in Millionenhöhe an die nationalen Verbände besaßen Präsident und Verbandsspitze eine starke Hausmacht. Sie konnten sich der Unterstützung der zahlreichen kleineren Verbände sicher sein. Am deutlichsten dokumentiert wird dies durch die Kontinuität an der Verbandsspitze: Von 1974 bis 2015 wurde die FIFA von nur zwei Präsidenten geführt, die bis ins hohe Alter (82 bzw. 79 Jahre) beständig wiedergewählt wurden: Nachdem João Havelange 1974 eine Kampfabstimmung gegen seinen Vorgänger Stanley Rous gewonnen hatte, wurde er in der Folge fünfmal hintereinander im Amt bestätigt. Joseph (Sepp) Blatter wurde 1998 erstmals vom FIFA-Kongress zum Präsidenten gewählt und in der Folge viermal im Amt bestätigt.

Undurchsichtige Strukturen verhindern Reformen

Innerverbandliche Kontrahenten scheiterten bei diesen Wahlen ebenso deutlich wie deren Versuche, Reformen umzusetzen. Die wenigen eingeleiteten Änderungen blieben lediglich „Oberflächenkosmetik“. Da zudem ein auf Konsens zielender „Korps-Geist“ verbreitet blieb und innerverbandliche Opposition mit Scheinzugeständnissen strategisch „besänftigt“ wurde, vermochte es die Führungsspitze der FIFA, sich selbst bei groben Fehlentwicklungen gegenüber Protest zu behaupten.

Ebenso wie zahlreiche Präsidenten in anderen Verbänden setzte Blatter dabei auf die Autonomie des Sports und betonte: „Wenn wir Probleme haben in der Familie, dann lösen wir die Probleme in der Familie und gehen nicht zu einer fremden Familie. Alles, was im Fußball passiert, und alle Schwierigkeiten, die im Fußball sind, sollen innerhalb der fußballerischen Gerichtsbarkeit oder Rechtsprechung gelöst werden und nicht vor ordentliche Gerichte gebracht werden. Das ist nicht mehr unsere Familie.”

Erst als im Zuge umfassender staatsanwaltschaftlicher Aktivitäten mehrere Mitglieder des Exekutiv-Komitees in Zürich verhaftet und umfassende Ermittlungen gegen die FIFA eingeleitet wurden, dann auch noch Präsident Sepp Blatter am 2. Juni 2015 – vier Tage nach seiner vierten Wiederwahl – seinen Rücktritt vom Amt des FIFA-Präsidenten erklärte, kam es zu einem Bruch im Machtgefüge des organisierten internationalen Fußballs. Dieser Bruch war auf eine außergewöhnliche Konstellation und vor allem auf die Aktivitäten der USA zurückzuführen, der bei der Aufdeckung von Korruption und Machtmissbrauch eine zentrale Rolle zukam: Mit Hilfe von Whistle-Blowern und Kronzeugenregelungen für Fälle von organisiertem Verbrechen gelang es der US-Justiz, Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe und zahlreiche Fälle von Korruption im Zusammenspiel von FIFA und Kontinentalverbänden aufzudecken.

Zugute kam den USA, dass die finanziellen Transaktionen der FIFA-Funktionäre zum Teil über US-Banken erfolgt waren und zudem die Schweiz sich infolge einer FIFA-Selbstanzeige bereit zeigte, zu kooperieren. Als zusätzlicher Impuls für das Engagement der USA ist aber auch der Umstand zu werten, dass die aufgedeckten Korruptionsfälle wesentlich dazu beigetragen hatten, dass die Weltmeisterschaft 2022 nicht – wie eigentlich erwartet – an den Favoriten USA, sondern an Katar vergeben wurde.

Die folgenden Monate erschütterten das Fundament der FIFA: Gegen das Gros der Mitglieder des Exekutivkomitees wurden externe Ermittlungen aufgenommen oder interne Sperren ausgesprochen. Mit Gianni Infantino wurde der amtierende UEFA-Generalsekretär zum neuen Präsidenten gewählt, dessen Amtszeit auf maximal drei Amtszeiten begrenzt wurde und der vorwiegend repräsentativ tätig werden sollte. Die FIFA verabschiedete ein umfassendes Reformpaket, bei dem das Exekutivkomitee durch einen auf 36 Mitgliedern vergrößerten Council ersetzt wurde, der als Aufsichtsrat fungieren sollte. Dieser verlor zudem das Recht, über die Vergabe der Weltmeisterschaften zu entscheiden, da diese zentrale Kompetenz dem Kongress übertragen wurde. Zusätzlich wurden eine Frauenquote und ein Integritäts-Check eingeführt.

Von den hohen Erwartungen an diese Reformen ist jedoch wenig geblieben: Der Präsident der FIFA hält nach wie vor die Zügel fest in der Hand. Gianni Infantino veranlasste nicht nur eine Erhöhung der Zahlungen an die nationalen Mitgliedsverbände im Zuge seiner ohne Gegenkandidaten erfolgten Wiederwahl per Akklamation, sondern forcierte auch die Ausweitung der Anzahl der WM-Teilnehmenden auf 48 Teams. Während die FIFA-Generalsekretärin Fatma Samoura nach siebenjähriger Tätigkeit ihren Rückzug ankündigte, erklärte Infantino, dass die ersten drei Jahre seiner Präsidentschaft von Anfang 2016 bis Sommer 2019 nicht als reguläre Amtszeit zählen würden. Der Council beschloss, dass er die Zusammensetzung der Ethikkommission, die seit 2015 über 70 Funktionäre verurteilt hatte, künftig selbst bestimmen kann; im Jahr darauf wurden die beiden Vorsitzenden entlassen.

Da die Einflussmöglichkeiten von Medien, Sponsoren und Fans bei internationalen Sportorganisationen angesichts der anhaltenden Attraktivität der Fußball-Weltmeisterschaften offenkundig begrenzt sind, und auch die USA seit dem Zuschlag zur Ausrichtung der WM 2026 keine größeren Kontrollaktivitäten mehr unternimmt, dominiert bei Beobachtenden hinsichtlich weiterer Reformperspektiven Skepsis. Andere internationale Sportorganisationen kennzeichnen zwar teilweise vergleichbare Entwicklungen – so kandidieren zwei Drittel der Präsidenten von 40 internationalen olympischen Sportverbänden ohne Gegenkandidaten oder -kandidatinnen –, dennoch ist es in den vergangenen Jahren auch zu grundlegenderen Reformen im organisierten Sport gekommen.

Good Governance als Reformperspektive

Korruption und Betrug in Sportverbänden beschädigen ebenso wie Wettmanipulationen und Dopingskandale das Ansehen und die Akzeptanz des Wettbewerbssports. Während lange Zeit nur Skandale einzelner Persönlichkeiten wie etwa die finanziellen Unregelmäßigkeiten von Jack Warner im Fußball, Hassan Moustafa im Handball, Lamine Diack in der Leichtathletik oder Patrick Hickey für den olympischen Sport thematisiert wurden, stehen mittlerweile die Strukturen des organisierten Sports grundsätzlich auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund ist in den sportpolitischen Debatten der vergangenen Jahre der Ruf nach der Durchsetzung von Good Governance-Prinzipien im Sport beständig lauter geworden, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung sowie zur Wiederherstellung der Integrität des Sports leisten können.

Good Governance im Kontext von Sportverbänden und -vereinen bezieht sich auf die Verantwortung der Führung und Verwaltung, klare, verantwortungsvolle und transparente Strukturen und Verhaltensweisen zu entwickeln, umzusetzen und zu überwachen. Von Medien, Wissenschaft, Verbänden und Politik ist nicht nur eingehender darüber debattiert worden, welche Good Governance-Prinzipien überhaupt zum Tragen kommen sollen, sondern auch, wie deren Durchsetzung zu gewährleisten ist. Die Sportverbände betonen die Notwendigkeit, Good Governance-Prinzipien eigenständig umzusetzen und sich selbst zu kontrollieren. Von staatlicher Seite wird hingegen eine verstärkte Intervention der öffentlichen Hand ins Spiel gebracht. Besondere Bedeutung kommt dabei den staatlichen Zuwendungen an den organisierten Sport zu. Die Mittelvergabe wird dabei unter anderem an die Einhaltung von Good Governance-Kriterien geknüpft, wie etwa bei der Mittelzuweisung des BMI für den Spitzensport im Rahmen der Potenzialanalyse (siehe Stichwort Spitzensport im Interner Link: Glossar) bereits geschehen.

QuellentextDimensionen von Good Governance im Sport

Transparenz:

Transparenz dient der Offenlegung interner Abläufe und Strukturen. Dies ermöglicht sowohl Personen innerhalb als auch außerhalb von Sportverbänden und -vereinen, Aktivitäten und Entscheidungen zu verfolgen und zu überwachen. Dies hat zur Folge, dass Informationen innerhalb der Verbände nicht nur für die direkten Mitgliedsverbände, sondern auch für Sportvereine, Vereinsmitglieder, staatliche Akteure, Medien und die interessierte Öffentlichkeit in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus gehört zur Transparenz auch die Auskunftserteilung auf Nachfrage.

Zu den zu veröffentlichenden Dokumenten zählen formelle Regelwerke wie Satzungen, interne Vorschriften und Geschäfts- oder Finanzordnungen. Jahresberichte und Bilanzen gewähren Einblicke in die internen Aktivitäten. Um hohe Good Governance-Standards zu gewährleisten, sollten auch die Tagesordnungen und Protokolle von Generalversammlungen und Vorstandstreffen zugänglich gemacht werden. Hinzu kommen grundlegende Informationen über Vorstandsmitglieder, Verbandsmitglieder, Sportvereine sowie die Vergütung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführungen. Ein zentrales Transparenz-Register verstärkt nicht nur die Mitteilungspflichten, sondern erweitert auch den Informations- und Wissensstand.

Demokratie:

Demokratische Prozesse in Sportverbänden basieren auf Wahlverfahren und der grundsätzlichen Beteiligung an der Bestellung der Vorstandsmitglieder. Wichtige Prinzipien sind hierbei der allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und zumeist auch geheime Charakter der Wahlen. Daneben kommen auch Bestimmungen zum Ablauf der Wahlen, zu Quoren, zu Amtszeitbegrenzungen oder zur Einsetzung von Nominierungskomitees zum Tragen. Darüber hinaus können Regelungen zur Zusammensetzung des Vorstands festgelegt werden, um die Interessen bestimmter Gruppen angemessen zu berücksichtigen. Diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass demokratische Entscheidungsprozesse unterschiedliche funktionale Interessen berühren und dementsprechend etwa Athletinnen, Schiedsrichter, Trainerinnen, Ehrenamtliche und das Verwaltungspersonal formal repräsentieren sollten.

Kontrolle und Rechenschaft:

In dieser Dimension geht es um Gewaltenteilung und Maßnahmen zur Überwachung des Vorstands und der Geschäftsführung sowie des Managements. Dies umfasst Regelungen für die Wahl, für vorzeitige Abberufung und für Rücktritte von Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus sind externe und interne Monitoring- und Auditprozesse (gemeint sind jedwede Art von Prüfungen: von der Rechnungsprüfung bis zum Risikomanagement) sowie (Selbst-)Evaluationen vorgesehen. Formal geregelte und kodifizierte Abläufe stellen sicher, dass die Prüfung von Interessenkonflikten, die Anfechtung von Entscheidungen und der Umgang mit Beschwerden einheitlich und nachvollziehbar erfolgen. Zur Sicherung von Kontrolle und Rechenschaft gehört darüber hinaus ein gut funktionierendes Finanzkontrollsystem und ein umfassendes Risikomanagement.

Gesellschaftliche Verantwortung:

Gesellschaftliche Verantwortung umfasst Maßnahmen in Bereichen, die von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse sind. Im Sport gehören dazu Regelungen und Initiativen in Bezug auf unter anderem Anti-Doping, Anti-Diskriminierung, Prävention von Spielmanipulation, Prävention von interpersoneller Gewalt, soziale Inklusion, Breitensport, Geschlechtergleichstellung, Reduzierung von sportartspezifischen Gesundheitsrisiken, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die Förderung von dualen Karrieren. Darüber hinaus fallen in diese Dimension die Beratung der Mitgliedsorganisationen unter anderem mit Blick auf Fragen von Management und Verbandsführung oder die Unterstützung professioneller Athletinnen und Athleten etwa bei Vertragsangelegenheiten.

Nachdem investigative journalistische Vorreiter wie Thomas Kistner, Hajo Seppelt und Jens Weinreich oder international Andrew Jennings und Declan Hill zahlreiche Fälle von Korruption und Betrug im Sport aufgedeckt haben, ist seitens der Medien die Idee einer unabhängigen Agentur oder Kontrollorganisation eingebracht worden. Dieses Konzept findet auch in den Stellungnahmen der Zivilgesellschaft und internationalen Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International oder Human Rights Watch sowie bei Initiativen wie Play the Game zunehmend Anklang. Ungeachtet der Bandbreite und Vielschichtigkeit von Good Governance im Sport lässt sich dabei ein Kernbestand an Dimensionen und Kriterien ausmachen, die in nahezu allen Stellungnahmen Berücksichtigung finden.

Die Ergebnisse wissenschaftlicher Good Governance-Projekte eröffnen Einblicke in die Good Governance-Qualität von Sportverbänden und liefern Erklärungen dafür, warum eine Umsetzung oftmals schwierig ist. Ein wichtiger Faktor sind finanzielle und personelle Ressourcen. Viele Sportorganisationen haben einen hohen Arbeitsaufwand für ihre Hauptaufgaben im Wettbewerbs- und Geschäftsbetrieb, aber begrenzte personelle Ressourcen. Dies erschwert die Umsetzung von Good Governance-Strategien.

Ein weiteres Problem ist, dass in einigen Sportverbänden das Bewusstsein für die Bedeutung von Good Governance fehlt. Einige Grundsätze werden als zu sensibel betrachtet, wie die Offenlegung von Gehältern oder Protokolle von Vorstandssitzungen. Andere gelten als zu aufwändig, wie die Einrichtung eines Nominierungskomitees für Wahlprozesse, während wiederum andere Grundsätze als zu weit entfernt vom Kerngeschäft betrachtet werden, wie die Formulierung eines Umweltverträglichkeitsprogramms.

Ein weiteres Argument für die niedrigen Good Governance-Standards ist mangelnde Erfahrung. Viele Sportorganisationen haben wenig Wissen über bewährte Good Governance-Praktiken anderer Verbände, da es nur begrenzten Informationsaustausch gibt.

QuellentextZwischen Angst und Engagement: die Gewalt auf dem Fußballplatz

Jetzt wird's ernst. „Du Vollidiot“, schreit der Typ im Messi-Trikot und baut sich vor dem Schiedsrichter auf. „Am liebsten würde ich dir auf die Fresse hauen.“ Der Schiri könnte ihm jetzt die rote Karte zeigen, Schiedsrichterbeleidigung, klare Sache eigentlich. Er könnte das Spiel auch abbrechen. Sicher ist sicher. Aber der Schiedsrichter macht nichts davon. Er versucht, sich zu straffen, ohne Erfolg. Er kichert. Erst ein bisschen, dann prustet er los.

Ein Schulungsraum im Gebäude des Berliner Fußballverbands (BFV), draußen brummt die nahe Autobahn, hauptstädtisches Treiben, drinnen stellen vier junge Hobby-Schiedsrichter Szenen nach, die sich so wirklich abgespielt haben auf deutschen Fußballfeldern. Statt draußen den Abend zu genießen, absolvieren sie ein sogenanntes Deeskalationstraining, einen Kurs, den der BFV seit eineinhalb Jahren anbietet, der erste dieser Art in Deutschland. Sie wollen lernen, wie man umgehen soll mit all dem, das in ihrem Sport eigentlich nichts zu suchen hat, aber trotzdem zum Alltag gehört: Beschimpfungen, Aggressionen, rohe Gewalt. Und was soll man sagen? Gut, dass sie ihren Humor noch nicht verloren haben?

Nur mal ein kurzer Blick in die lokalen Nachrichtenspalten der vergangenen Wochen: „Gewalteskalation“ in Halle, liest man da zum Beispiel, bei einem Stadtoberligaspiel zwischen Kine em Halle und dem Reideburger SV hätten Spieler und Zuschauer auf Gegner und Schiedsrichter eingeschlagen und zwei Personen verletzt. In Dortmund eskaliert eine Kreisligapartie und endet in einer veritablen Massenschlägerei. Und im rheinland-pfälzischen Speicher muss der Schiedsrichter ein Spiel abbrechen, Reserveklasse Eifel, weil ein Spieler ihn nach einer roten Karte am Kragen gepackt, geschubst und gestoßen haben soll. Nach dem Abbruch schlägt der Spieler noch mal zu. […]

Im Schulungsraum in Berlin sitzt Theresa Hoffmann auf einem Tisch vor den vier Nachwuchsschiedsrichtern und redet über die Aggressions-Frustrationshypothese. Erst ein bisschen Theorie, dann die Praxis. Hoffmann ist Sportpsychologin und Referentin für Schiedsrichterwesen beim Berliner Fußballverband, eine Frau, die auch dann noch einen unzerstörbaren Optimismus ausstrahlt, wenn sie von Vorfällen spricht, die einen rätseln lassen, warum junge Leute sich das eigentlich noch antun: freiwillig ein Fußballspiel leiten. Die Gewalt im Amateurfußball, die von Spielern, Betreuern, Zuschauern ausgehen kann, trifft zwar nicht immer nur die Schiedsrichter, aber die Schiedsrichter sind eben schnell der Sündenbock, wenn Wut und Frust steigen. Ein einfaches Ziel. […]

Vor ihr sitzt der Junge im Messi-Trikot, 16 Jahre alt, Schiedsrichter seit einem Jahr. Daneben der, der beim Rollenspiel gleich loskichern wird. Der danach aber auch ziemlich selbstbewusst gelbe und rote Karten verteilt. Er ist erst 14, mit neun Jahren hat er ein Fußballspiel im Fernsehen gesehen, danach wollte er so sein wie der große Mann mit dem strengen Blick und der Pfeife im Mund. Deniz Aytekin. Auch Schiedsrichter können Idole sein.

961 Fußballspiele mussten in der vergangenen Saison wegen Gewalt oder Diskriminierung abgebrochen werden, 911 in der Saison davor. Vor der Pandemie waren es noch deutlich weniger, 667 in der Saison 2017/18. Die Zahlen hat der DFB im August veröffentlicht, das „Lagebild des Amateurfußballs“ blickt auf alle Spielklassen unterhalb der dritten Liga. 3907 Gewaltvorkommnisse haben Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen demnach in ihren Spielberichten notiert und 2679 Diskriminierungsvorfälle. Die Zahlen dürften in der Realität allerdings deutlich höher liegen, sagt Thaya Vester. Sie forscht an der Universität Tübingen zu Gewalt im Amateur- und Jugendfußball und weist darauf hin, dass das DFB-Lagebild längst nicht alle Spiele erfasst. Das zum einen. Zum anderen hat sie Schiedsrichter befragt und festgestellt, dass viele von ihnen Vorfälle lieber gar nicht erst melden. Zu viel Stress, zu viele Diskussionen mit den Vereinen. Wer hat schon Lust auf zusätzliche Konflikte? […]

Zurück in den Berliner Schulungsraum, wo nun Hanna Hermes, 23, und Marco Awiszus, 25, bereitstehen, die anderen beiden Kursteilnehmer. Awiszus ist ein unaufgeregter Mann, stoisch wie der Pinguin, der als Tattoo auf seiner Wade prangt. Er leitet Jugend- und Herrenspiele, manchmal bis zu sechs Partien an einem Wochenende. Mit der Gewalt hat er auch schon seine Erfahrungen gemacht, damals als Linienrichter. Ein Derby im sächsischen Ortmannsdorf, rote Karte kurz vor Schluss, das Spiel eskaliert. Er und die zwei anderen Schiedsrichter fliehen in die Kabine, sperren sich ein. Von innen hören sie das Geschrei, die Tritte gegen die Tür. Keine schöne Erinnerung.

Jetzt aber schlüpft Awiszus selbst in die Rolle des Aggressors. „Hey, Schiedsrichter, du pfeifst richtig scheiße, hab mal ein bisschen Respekt vor mir“, schreit er. Er fuchtelt Richtung Hermes, die einen Schritt zurückweicht und die Arme ausstreckt: „Halten Sie mehr Abstand von mir!“ Dann versucht sie es mit einer sachlichen Erklärung: „Sie wissen, dass Sie schon Gelb haben, Nummer fünf. Ich hab keine andere Wahl, als Ihnen jetzt Gelb-Rot zu zeigen.“ Sie streckt die Karten nach oben, der Moment, der so heikel ist. Denn Karten sind nahezu unerlässlich im Sport. Aber Karten deeskalieren nicht, Karten sind immer ein weiterer Schritt in der Eskalationsspirale. Der Bayerische Fußball-Verband hat deswegen Zeitstrafen wieder eingeführt, als zusätzliches, moderateres Sanktionsmittel.

Hanna Hermes hat diese Option nicht, sie zeigt also Richtung Tür. „Bitte verlassen Sie den Innenraum“, sagt sie mit fester Stimme. Awiszus leistet keinen Widerstand. Er dreht sich um und trippelt davon. Wenn es doch immer so einfach wäre wie hier im Labor. […]

Noch mal ein Anruf bei Marco Awiszus, ein paar Wochen nach dem Kurs in Berlin. Ob er etwas mitgenommen habe? Schon, sagt er, Gedanken, Input, Theorie. „Aber auf dem Platz hast du halt immer wieder eine ganz andere Welt.“ […].

Ans Aufhören hat er trotzdem noch nie gedacht. Nicht nur weil er mit seinem Schiedsrichterpass bei Bundesligaspielen kostenlos ins Stadion kommt. Oder weil die Aufwandsentschädigungen für ihn während seiner Ausbildung zum Industriemechaniker bei der BVG ein netter Nebenverdienst sind. Sondern vor allem, weil er durchaus Wertschätzung fühle. Es gebe viele Vereine, sagt er, „die freuen sich einfach, wenn sie mich sehen“.

Moritz Geier, „Die Angst is auf’m Platz“, in: Süddeutsche Zeitung vom 31. Oktober 2023

Die Strukturen von Mehrebenensystemen in föderal organisierten Staaten können ebenfalls die Umsetzung von Good Governance-Prinzipien beeinflussen. Die direkten und damit mitbestimmungsberechtigten Mitglieder der nationalen Sportverbände sind in der Regel regionale Verbände, deren Mitglieder wiederum lokale Organisationen sowie die Sportvereine mit ihren Athletinnen und Athleten sind. Daraus ergeben sich andere Kommunikations- und Entscheidungswege als in Zentralstaaten, in denen Vereine oder bisweilen sogar Sportlerinnen und Sportler direkt den nationalen Sportverbänden angehören. Entsprechend komplexe Kommunikationskanäle und Delegationsketten sowie begrenzte Durchgriffsrechte können die Governance-Qualität ebenfalls beeinträchtigen.

QuellentextEhrenamtliche Rechtsprechung im Sport

Nach 28 Minuten Verhandlung zieht sich das Gericht zurück. Es dauert eine Viertelstunde, dann steht das Urteil fest. Der Angeklagte wird für sechs Wochen gesperrt, sein Klub muss 100 Euro Geldstrafe zahlen und die Verfahrenskosten von 120 Euro tragen. Richter Bernd Marten hat keinen Hammer und spricht auch nicht im Namen des Volkes. Der 71-Jährige sorgt mit seinen Beisitzern für Gerechtigkeit auf Berlins Fußballplätzen. Er ist ehrenamtlicher Richter beim Berliner Fußball-Verband (BFV) und verhandelt von der sechstklassigen Berlin-Liga bis zur Kreisliga C die schweren Fälle.

„Sämtliche rote Karten und kleinere Vergehen machen wir im schriftlichen Verfahren. Es sei denn, die Beschuldigten legen Einspruch ein. Spielabbrüche müssen wir verhandeln. Rassistische und diskriminierende Vergehen werden in der Regel auch verhandelt. Hier sind wir aber darauf angewiesen, dass derartige Vergehen auch erkannt und dem BFV gemeldet werden“, sagt Marten […].

Die Saison in der Hauptstadt ist zwei Monate alt, und es gab schon 14 Spielabbrüche. Die Gründe dafür sind erschreckend: Gewalt und Drohungen gegen Schiedsrichter, Spieler, die aufeinander losgehen, und Offizielle, die auf den Platz stürmen. An diesem Freitagabend landen zwei Spielabbrüche auf Martens Richtertisch. Der Verhandlungssaal im Keller einer modernen Villa ist nur mit dem Nötigsten ausgestattet: Zwei Tische samt Stühlen für die Angeklagten, ihnen gegenüber die Zeugen, am Kopf des Raumes Marten mit seinen beiden Beisitzern. […]

Düster ist […] der erste Fall, der zur eingangs erwähnten sechswöchigen Sperre für den angeklagten Trainer führt. Marten klärt zunächst die Formalitäten und stellt sich und seine Kollegen vor. Dann verliest er die Anklage: Der Schiedsrichter musste ein Spiel in der achtklassigen Bezirksliga beim Stand von 2:2 in der 83. Minute abbrechen, weil er sich vom Trainer der Gastmannschaft bedroht sah. Der Unparteiische ist für die Verhandlung entschuldigt, hat aber einen Sonderbericht über die Vorfälle geschrieben. „Der Trainer kam auf mich zugerannt und hat mich Idiot genannt“, verliest Marten. Dann wendet er sich an den Angeklagten: „Stimmt das?“ Der entgegnet: „Nein, ich habe Vollidiot gesagt.“ Gelächter im Raum.

Die anderen Vorwürfe gegen den Trainer, die nun verhandelt werden, sind aber alles andere als lustig. So ist zum Beispiel von Morddrohungen gegen den Unparteiischen die Rede. Marten gibt dem Beschuldigten die Möglichkeit, sein Verhalten zu erklären. „Ich habe überreagiert, aber bei den Fehlentscheidungen hat es mir einfach gereicht“, zeigt er sich reumütig. Wieder zitiert der Richter aus dem Sonderbericht: „Der Trainer sagte: ,Ich zeige dir nachher die Rote Karte und bringe dich um'.“

Marten, der seit 33 Jahren ehrenamtlich als Fußball-Richter für den BFV tätig ist, wendet sich an den Trainer: „Haben Sie das gesagt?“ „Nein“, antwortet der. Er gibt aber zu, dass er von drei eigenen Spielern festgehalten werden musste. „Warum?“, fragt ein Beisitzer, schließlich habe er doch eine Vorbildfunktion gegenüber seinen Akteuren. Die lapidare Antwort: „Ich war halt sauer. Ich verstehe nicht, warum das Spiel gegen uns gewertet werden sollte.“

Die Gegenseite sieht das anders. Kapitän, Trainer und ein Vereinsvertreter der gegnerischen Mannschaft sind als Zeugen geladen. Von ständigen Beleidigungen und bedrohlichen Szenen nach dem Spiel, als sich Offizielle, Fans und Spieler vor dem Kabinentrakt aufbauten, ist die Rede. Zur eigenen Sicherheit schloss sich der Unparteiische in der Kabine ein. […]

„Der Trainer hat eine Vorbildfunktion, er hat nichts auf dem Platz zu suchen. Und so benimmt man sich auch nicht nach dem Spiel. Der Schiedsrichter hatte Angst, musste wegrennen und sich in der Kabine einschließen“, begründet Marten das Urteil. Da sich der Beschuldigte in der Verhandlung anständig verhalten habe, fällt die Strafe relativ mild aus: „Nehmen Sie die Strafe an?“ Der Hinweis, dass dies eine Halbierung der Verfahrenskosten mit sich bringe, überzeugt den Vereinsvertreter zusätzlich: Ein kurzes Ja, zwei Unterschriften, und der Fall ist erledigt. […]

„Die Schiedsrichter sind besonders schützenswert. Manchmal haben sie verständlicherweise Angst und kommen nicht zur Verhandlung. In anderen Fällen begleiten wir sie in den Verhandlungsraum und sprechen eine Garantie aus, dass ihnen nichts passiert“, erklärt Marten, der zugleich die präventive Arbeit der Vereine lobt: „Wir haben zwar eine Verrohung in der Gesellschaft, die Zahl der Spielabbrüche liegt aber trotzdem weiterhin im Promillebereich. Die Vereine machen sehr, sehr gute Arbeit.“ Der prozentuale Anteil der Spielabbrüche an der Gesamtanzahl der Spiele bewegt sich sowohl in Berlin als auch in ganz Deutschland auf einem konstanten Niveau: In den vergangenen beiden Saisons lag diese Quote bei jeweils 0,8 Prozent. […]

Bei besonders schweren Vergehen droht ein lebenslanges Spielverbot. „In diese Kategorie fällt auch körperliche Gewalt gegen Schiedsrichter. Wir hatten einmal einen Fall, dass jemand einen am Boden liegenden Spieler gegen den Kopf getreten hat – da gibt es dann keine zwei Meinungen“, sagt Marten. Dies sei zum Glück seit Jahren nicht mehr vorgekommen. Genug zu tun haben Marten und seine Kollegen aber leider trotzdem.

Stephan Flohr, „Im Namen des Fußballs“, in: WELT AM SONNTAG vom 15. Oktober 2023

In Deutschland kommt dem DOSB eine wichtige Vorreiterrolle bei der Umsetzung von Good Governance-Standards zu. Bereits im Jahr 2015 verabschiedete der DOSB ein eigenes Good Governance-Konzept und Verhaltensrichtlinien zur Verbandsarbeit. Institutionell verankert wurden in der Folge eine externe Ombudsstelle und eine unabhängige Ethik-Kommission. Kritische Beobachter, wie die „Arbeitsgruppe Sport“ von Transparency International, haben jedoch angemerkt, dass der Verpflichtungsgrad in Deutschland immer noch gering sei und es sowohl externer Kontrollmechanismen als auch einer umfassenderen Governance-Kultur bedarf. Ob es – wie zuletzt verstärkt gefordert – absehbar zur Einrichtung einer World Anti-Corruption Agency kommt, bleibt angesichts schwacher Interventionsmöglichkeiten auf internationaler Ebene und der begrenzten Bereitschaft des organisierten Sports, sich selbst Kontrollmechanismen zu unterwerfen, abzuwarten.