"Info 01.01 Anleitung und Lösung zu M 01.01" herunterladen als:
Info 01.01 Anleitung und Lösung zu M 01.01
/ 6 Minuten zu lesen
Dieses Infomaterial für Lehrerinnen und Lehrer enthält die Lösungen zum Entscheidungsspiel M 01.01.
Anleitung:
Das Entscheidungsspiel kann a) online auf den Seiten der bpb gespielt oder b) als klassisches Abstimmungsspiel in der Klasse durchgeführt werden. Bei b) liest die Lehrperson die (vermeintlichen) EU-Bestimmungen den Schülerinnen und Schülern in beliebiger Reihenfolge vor. Jede Schülerin und jeder Schüler ist dann dazu aufgefordert, sich festzulegen, ob es die jeweilige EU-Bestimmung tatsächlich gibt oder nicht. Anschließend gibt die Lehrperson die Auflösung. Die richtige Lösung können die Schülerinnen und Schüler zusammen mit Stichworten zur Erklärung auf dem Übungsblatt Interner Link: M 01.01 festhalten.
EU-Bestimmung oder nicht?! | |
1. Bloß keine dicke Luft. Wer mit dem Fahrrad zur Schule fährt, soll davon nicht krank werden. Deshalb kümmert sich die EU um die Luftverschmutzung in europäischen Städten. | Richtig: Die Luftreinhaltepläne der EU sehen vor, dass die Luftverschmutzung so weit reduziert werden muss, dass sie möglichst wenig negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat. [1] |
2. Damit allen ein Licht aufgeht. Lehrpläne in Schulen müssen eine europäische Qualitätssicherung durchlaufen, damit alle Europäer eine vergleichbare Schulausbildung bekommen. | Falsch: Tatsächlich sind die Bildungssysteme in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich. Eine Vereinheitlichung der Hochschulsysteme wurde von der EU im so genannten Bologna-Prozess begonnen. [2] |
3. Für alle das Gleiche. Berufsanfänger sollen von ihrem Gehalt gut leben können. Darum muss allen Arbeitnehmer/innen in der EU ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn bezahlt werden. | Falsch: Mindestlöhne sind in der EU eine nationale Angelegenheit. Trotzdem reicht die politische Diskussion um EU-weite Regelungen von Mindestlöhnen bereits mehr als 20 Jahre zurück. Zudem fordert eine aktuelle Richtlinie der EU eine Harmonisierung der Mindestlöhne, wenn sie in den Mitgliedstaaten vorliegen. [3] |
4. Wissen, was drin ist. Wer gesunde Produkte kauft, soll diese auch bekommen. Darum darf man in der EU niemanden mit irreführender Werbungen hereinlegen. Wenn auf einem Joghurtbecher „fettarm“ steht, dann muss auch fettarmer Joghurt darin sein | Richtig: Die EU-Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung sieht vor, dass Hersteller von Lebensmitteln nur mit Aufschriften werben, die mit dem Inhalt auch übereinstimmen. Werbung darf die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. [4] |
5. Altersgerecht zocken. Alle Jugendlichen und auch deren Eltern sollen wissen, ob ein Computerspiel für eine bestimmte Altersgruppe geeignet ist oder nicht. Darum gibt es ein EU-Siegel zur Altersfreigabe. | Falsch: Jedes Mitgliedsland kann Alterseinstufungssysteme frei wählen. Trotzdem verwenden viele Länder beispielsweise das PEGI-System, um eine gewisse Übersichtlichkeit zu gewährleisten. [5] |
6. Finger weg! An Minderjährige darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Wer jünger als 18 Jahre ist, muss in der EU die Finger vom Fusel lassen. | Falsch: Hier gelten nationale Bestimmungen. Während in Bulgarien alkoholische Getränke erst ab 18 konsumiert werden dürfen, kann man sie in Deutschland oder in Österreich unter Einschränkungen schon ab 16 erhalten. [6] |
7. Genormter Auslauf. Fairness gilt in der EU auch für Hühner: Aus Tierschutzgründen müssen ihnen in der Freilandhaltung pro Huhn 4 Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung gestellt werden. | Richtig: Eigentlich gelten in Europa nationale Tierschutzbestimmungen. Doch in der EU gibt es klare Regeln, wenn es um die Haltung, Transport oder Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere geht. [7] |
8. Was soll zum Zoll? Wer Schuhe aus Mailand oder ein Fahrrad aus Polen bestellt, muss nirgendwo in der EU Zoll bezahlen. | Richtig: Dank der Zollunion bildet die EU einen einheitlichen Handelsraum. Nur für außereuropäische Waren können Zollgebühren anfallen. [8] |
9. Ehe für alle – überall. Auch die zwischen gleichgeschlechtlichen Partner/innen geschlossene Ehen werden in der EU überall gleichermaßen anerkannt. | Falsch: Nicht jedes EU-Mitgliedsland erlaubt Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partner/innen. Trotzdem hat der europäische Gerichtshof beschlossen, dass Ehepartner/innen unabhängig von ihrem Geschlecht überall zusammenleben dürfen. [9a]. Es gibt außerdem Versuche des Europäischen Parlaments eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen [9b]. |
10. Eben mal rüber. In der EU gilt allgemeine Reisefreiheit. Wer hier eine Binnengrenze überquert, wird an den meisten nicht durch eine Passkontrolle aufgehalten. | Richtig: Ein Großteil der EU-Länder sowie einige außereuropäische Staaten sind mittlerweile dem Schengen-Abkommen beigetreten. Die Bürger/innen dieser Länder können gemeinsame Binnengrenzen überall ohne Personenkontrolle überschreiten [10a]. Es gibt allerdings immer auch wieder Ausnahmen von dieser Regel. So hatten einige Länder beispielsweise aufgrund von befürchteter Migration oder auch während der Corona-Pandemie wieder Grenzkontrollen eingeführt. Auch während der Fußball-Europameisterschaft 2024 soll es an deutschen Grenzen wieder Kontrollen geben [10b]. |
11. Bitte nicht übertreiben! Die Staatsverschuldung eines Mitgliedslandes wird von der EU kontrolliert. Liegt sie höher als erlaubt, kann sie Sanktionen verhängen. | Richtig: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht vor, dass die Verschuldung nicht höher sein darf als 60% gemessen am Bruttoinlandsprodukt des Mitgliedslandes [11a]. Am 20. Dezember 2023 haben sich die europäischen Finanzministerinnen und -minister allerdings auf eine Reform des Paktes verständigt, die hoch verschuldeten Staaten mehr Flexibilität für den Ausgleich ihrer Finanzen einräumt. [11b] |
12. Eine Armee für alle. Zwar ist das europäische Militär nach nationalen Sektionen gegliedert, aber eigentlich sind sie alle Teil des europäischen Verteidigungsbündnisses und somit der EU unterstellt. | Falsch: Zwar gab es erste Stimmen nach einer gemeinsamen, europäischen Armee schon in den 50er Jahren – verwirklicht wurde diese Idee bisher nicht. Aktuell wird in Europa wieder eine Debatte zu diesem Thema geführt. Diese wurde noch einmal intensiviert durch Russlands Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022, aber auch durch die Möglichkeit eines Rückzugs der USA aus der NATO, sollte Donald Trump für eine zweite Amtszeit als Präsident gewählt werden. [12a/b] |
13. Versorgung für die Kleinsten. Alle Kinder haben in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Dieser Anspruch gilt, sobald ein Kind ein Jahr alt ist. | Falsch: Für die Kinderbetreuung gelten nationale Regelungen. In der EU wurden im Jahr 2016 übrigens etwa die Hälfte aller Kinder unter 3 Jahren nur von ihren Eltern betreut [13]. Es gibt allerdings eine von der EU entwickelte Kinderrechtsstrategie, die versucht die Rechte von Kindern EU-weit zu gewährleisten [13b]. |
14. Deine Entscheidung. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in der EU selbst entscheiden, ob sie einer Religion angehören wollen oder nicht. | Falsch: In den Leitlinien der EU steht, dass jede/r ein Recht auf Religionsfreiheit hat. Dieses Recht umfasst beispielsweise auch die Freiheit, die Religion zu wechseln. Konkrete gesetzliche Bestimmungen sind aber Sache der Mitgliedsländer. [14] |
15. Sicherer Sommerspaß. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass die Wasserqualität von öffentlichen Badegewässern überprüft werden muss. | Richtig: Befinden sich gefährliche Stoffe im Wasser, muss die Öffentlichkeit so schnell wie möglich darüber informiert werden. [15] |
16. Macht doch keinen Müll! Die EU will die Menge an Plastikmüll verringern, die ihre Bürger/innen hinterlassen. Darum wurden ab 2021 verschiedene Einwegprodukte verboten. | Richtig: Seit Juli 2021 sind viele Einwegplastikartikel verboten, beispielsweise Plastikstrohhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen. [16] |
Linksammlung:
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa: Externer Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0050 Im Oktober 2022 hat die EU eine Überarbeitung dieser Richtlinie angestoßen, der Prozess dazu läuft noch und kann Externer Link: hier eingesehen werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Externer Link: Bologna-Prozess.
bpb: Apuz: Arbeiten in Europa.
Interner Link: Europäischer Mindestlohn als Arbeitnehmerinteresse? Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über irreführende und vergleichende Werbung: Externer Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l32010
Alterseinstufungssystem PEGI: Externer Link: https://pegi.info/de/node/46
Informationen zum Jugendschutz in den EU-Ländern
Verordnung (EG) Nr.589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier: Externer Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008R0589
Seite der EFSA zum Tierschutz in der EU: Externer Link: https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/animal-welfare
Seite der EU zum Freihandel in Europa: Externer Link: https://europa.eu/european-union/topics/customs_de
Pressemitteilung 80/2018 des EU-Gh zum Begriff „Ehegatte“: Externer Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180080de.pdf
Seite des Auswärtigen Amtes zum Schengen-Abkommen: Externer Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/schengen/207786
bpb: Lexikon der Wirtschaft:
Interner Link: Stabilitäts- und Wachstumspakt 1997 bpb: Lexikon der Wirtschaft:
Interner Link: Bruttoinlandsprodukt (BIP)eurostat-Pressemitteilung zur Kinderbetreuung vom 13.05.2016: Externer Link: https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7301651/3-13052016-BP-DE.pdf/44401452-30bb-4289-adeb-b8d826c5e493
Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Externer Link: http://fra.europa.eu/de/charterpedia/article/10-gedanken-gewissens-und-religionsfreiheit
Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.02.2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung: Externer Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1543233791253&uri=CELEX:32006L0007
Wir laden Sie zu einer kurzen Befragung zu unserem Internetauftritt ein. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um uns bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Ihre Angaben sind anonym.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!