Wird die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Erwerbsbevölkerung betrachtet, ergeben sich zum Teil deutliche Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten. Die Arbeitslosenquote der ausländischen Erwerbsbevölkerung aus Nicht-EU-Staaten lag 2017 EU-weit bei 16,5 Prozent. Sie war damit mehr als doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote der Ausländer aus anderen EU-Staaten (7,9 Prozent). Am niedrigsten war die Arbeitslosenquote der Staatsangehörigen des jeweiligen Meldelandes – 2017 lag sie bei 7,2 Prozent. Auch in Deutschland folgen die herkunftsbezogenen Arbeitslosenquoten diesem Muster: Hier waren im Jahr 2017 lediglich 3,2 Prozent der deutschen Erwerbsbevölkerung arbeitslos. Bei den EU-Ausländern waren es 4,9 Prozent, bei den Nicht-EU-Ausländern 11,3 Prozent.
Fakten
Im Jahr 2017 lag die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union (EU) bei 7,6 Prozent. Wird die Erwerbsbevölkerung nicht insgesamt betrachtet, sondern nach ausgewählten Merkmalen, ergeben sich zum Teil deutliche Abweichungen von diesem Durchschnittswert. So gibt es beispielsweise einen Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit einer Erwerbsperson und dem Risiko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Die Arbeitslosenquote der ausländischen Erwerbsbevölkerung, die keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzt, lag 2017 EU-weit bei 16,5 Prozent. Sie war damit mehr als doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote der ausländischen Erwerbsbevölkerung, die über eine Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates verfügt (7,9 Prozent). Am niedrigsten war die Arbeitslosenquote der Staatsangehörigen des jeweiligen Meldelandes – 2017 lag sie bei 7,2 Prozent. Grundsätzlich hat sich das Verhältnis der Arbeitslosenquoten zueinander bei diesen drei Gruppen seit 2007 nicht wesentlich verändert.
Auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten sind die Unterschiede der herkunftsbezogenen Arbeitslosenquoten zum Teil erheblich größer: In Schweden war die Arbeitslosenquote der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten im Jahr 2017 mehr als fünfmal so hoch wie die Quote der Erwerbsbevölkerung mit schwedischer Staatsangehörigkeit (Faktor 5,4). Auch in Luxemburg (4,2), Belgien (4,0), Österreich und Deutschland (jeweils 3,5) waren die Arbeitslosenquoten der ausländischen Erwerbsbevölkerung aus Nicht-EU-Staaten mehr als dreimal so hoch wie die Quoten der Staatsangehörigen des jeweiligen Meldelandes.
Eurostat stellt bei diesem Thema für zwei Nicht-EU-Staaten Daten bereit: Auch in der Schweiz (Faktor 3,6) und Norwegen (4,0) waren Ausländer aus Nicht-EU-Staaten im Jahr 2017 einem erheblich größeren Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt als die schweizerische Erwerbsbevölkerung in der Schweiz bzw. die norwegische in Norwegen.
Unter den insgesamt 19 Staaten, für die Eurostat Daten vorliegen, gab es nur einen, bei dem die Arbeitslosenquote der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten niedriger war als die der Staatsangehörigen des Meldelandes (Zypern: 10,6 gegenüber 11,2 Prozent). Gering war der Abstand zwischen den entsprechenden Quoten in Tschechien (3,5 gegenüber 2,9 Prozent), Irland (8,9 gegenüber 6,6 Prozent) und dem Vereinigten Königreich(7,7 gegenüber 4,2 Prozent).
Die Staaten, in denen die Unterschiede zwischen den herkunftsbezogenen Arbeitslosenquoten besonders hoch sind, sind dabei nicht zwangsläufig die Staaten mit der höchsten Arbeitslosigkeit unter Ausländern. Zwar war die Arbeitslosenquote der ausländischen Erwerbsbevölkerung, die keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzt, im Jahr 2017 in Schweden am höchsten (29,4 Prozent), darauf folgten jedoch Griechenland und Spanien mit 28,4 bzw. 26,3 Prozent. In Deutschland waren im selben Jahr 11,3 Prozent der Nicht-EU-Ausländer arbeitslos. Bezogen auf die Ausländer aus anderen EU-Staaten waren die Arbeitslosenquoten in Griechenland (25,0 Prozent), Spanien (19,7 Prozent) und Italien (13,2 Prozent) am höchsten. In Deutschland waren im Jahr 2017 lediglich 4,9 Prozent der EU-Ausländer arbeitslos.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die Arbeitslosenquote entspricht dem prozentualen Anteil der Arbeitslosen an der Erwerbsbevölkerung. Die Erwerbsbevölkerung (auch Erwerbspersonen) setzt sich aus den Erwerbstätigen und den Arbeitslosen zusammen.
Zu den Arbeitslosen zählen hier alle Personen von 15 bis 74 Jahren,
die während der Bezugswoche ohne Arbeit waren,
die sofort bzw. innerhalb der zwei auf die Bezugswoche folgenden Wochen eine Beschäftigung aufnehmen könnten und
die während der vier der Bezugswoche vorangehenden Wochen aktiv eine Beschäftigung gesucht haben oder die eine Arbeit gefunden haben, die innerhalb der nächsten drei Monate beginnt.
Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die in der Bezugswoche (der EU-Arbeitskräfteerhebung) gegen Entgelt, zur Gewinnerzielung oder zur Mehrung des Familieneinkommens mindestens eine Stunde gearbeitet haben sowie alle Personen, die nur vorübergehend von ihrer Arbeit abwesend sind (zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik, Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen).