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EU Haushaltseinnahmen

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Europäische Union, Einnahmen in Milliarden Euro, Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) in Prozent, 2000 bis 2017

Europäische Union, Einnahmen in Milliarden Euro, Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) in Prozent, 2000 bis 2017

Europäische Union, Einnahmen in Milliarden Euro, Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) in Prozent, 2000 und 2017

Quelle: Europäische Kommission: EU-Haushalt 2017 – Finanzbericht
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über Eigenmittel, die von den Mitgliedstaaten erhoben und für den EU-Haushalt bereitgestellt werden. In den Jahren 2004 bis 2017 hatten die Eigenmittel einen Anteil von durchschnittlich 92,2 Prozent an den Gesamteinnahmen der EU. Andere Einnahmen der EU sind zum Beispiel Steuern auf die Bezüge der EU-Bediensteten oder Bußgelder von Unternehmen. Im Jahr 2017 lagen die Einnahmen der EU bei insgesamt 139 Milliarden Euro. Die EU hat dabei nicht die Möglichkeit ihre Ausgaben über Schulden zu finanzieren, denn gemäß den Verträgen darf der EU-Haushalt kein Defizit aufweisen.

Fakten

Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union (EU) über sogenannte Eigenmittel, auf die sie einen rechtlichen Anspruch hat. Über das Eigenmittelsystem entscheidet der Rat der Europäischen Union einstimmig unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments. Zudem muss das System von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten erhoben und für den EU-Haushalt bereitgestellt.

Zu den traditionellen Eigenmitteln (TEM) der EU gehören Zölle (2017: 25,4 Mrd. Euro) und Zuckerabgaben (2017: 167 Mio. Euro). Dabei behalten die Mitgliedstaaten seit 2014 jeweils 20 Prozent des Betrags zur Deckung ihrer Erhebungskosten ein. Insgesamt lagen die traditionellen Eigenmittel der EU im Jahr 2017 somit bei 20,5 Milliarden Euro.

Die Einnahmen aus den traditionellen Eigenmitteln reichen jedoch zur Deckung der EU-Haushaltsausgaben bei Weitem nicht aus. Nach Abzug der Erhebungskosten lag ihr Anteil an den Gesamteinnahmen im Zeitraum 2004 bis 2017 bei durchschnittlich 12,8 Prozent. Zur Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts wurden daher mit dem Eigenmittelbeschluss von 1970 die Mehrwertsteuer-Eigenmittel (MwSt.-Eigenmittel) als zweite Eigenmittelkategorie eingeführt.

Die MwSt.-Eigenmittel beruhen auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaates angewandt wird. Die MwSt.-Eigenmittel, die seit 1979 anfallen, wurden zunächst zur wichtigsten Finanzierungsquelle der Gemeinschaft, jedoch erwiesen auch sie sich ab Mitte der 1980er-Jahre als nicht ausreichend, um die Gemeinschaftsausgaben zu decken. Im Zeitraum 2004 bis 2017 lag ihr Anteil an den Gesamteinnahmen bei durchschnittlich 12,6 Prozent. Daher wurde 1989 eine weitere, auf dem Wohlstand der Mitgliedstaaten beruhende Einnahmeart eingeführt.

Die BNE-Eigenmittel basieren auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf das Bruttonationaleinkommen (BNE) jedes Mitgliedstaates angewandt wird. Mit ihnen wird der Teil der Ausgaben finanziert, der von anderen Einnahmequellen nicht abgedeckt ist. Ursprünglich sollte die Abgabe nur erhoben werden, wenn die anderen Eigenmittel zur Ausgabendeckung nicht vollständig ausreichen, inzwischen stammt jedoch ein Großteil des EU-Haushalts aus dieser Quelle: Im Zeitraum 2004 bis 2017 beruhten durchschnittlich zwei Drittel der Gesamteinnahmen auf den BNE-Eigenmitteln (66,8 Prozent).

Neben den Eigenmitteln fließen in den Haushalt der EU auch andere Einnahmen wie zum Beispiel die Steuern auf die Bezüge der EU-Bediensteten, Beiträge von Nicht-EU-Staaten zu bestimmten EU-Programmen oder Bußgelder von Unternehmen, die nachweislich gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben. Hinzu kommt der Haushaltsüberschuss des Vorjahres. Im Jahr 2017 lagen die Einnahmen der EU bei insgesamt 139 Milliarden Euro.

Die Beiträge zum Haushalt werden in etwa proportional zur wirtschaftlichen Leistungskraft des jeweiligen Mitgliedstaates berechnet. Bei der Berechnung der Beiträge für das Vereinigte Königreich ("VK-Ausgleich"), Deutschland, die Niederlande, Österreich, Schweden und Dänemark werden jedoch Anpassungen vorgenommen, um die von diesen Staaten als zu hoch angesehenen Nettobeiträge zu begrenzen. Bei den Zahlungen an die Empfänger in den Mitgliedstaaten und in Drittstaaten sind hingegen die von der EU festgelegten Prioritäten ausschlaggebend.

Die EU hat nicht die Möglichkeit ihre Ausgaben über Schulden zu finanzieren, denn gemäß den Verträgen darf der EU-Haushalt kein Defizit aufweisen – die Einnahmen müssen also sämtliche Ausgaben decken. Zudem ist der Eigenmittelanteil zur Deckung der jährlichen Mittel für Zahlungen derzeit auf höchstens 1,20 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU begrenzt. Im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 wird die Obergrenze in der Praxis auf rund 1 Prozent des BNE der EU festgelegt. Da ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden muss, gilt für die Ausgaben dieselbe Obergrenze.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Das Bruttonationaleinkommen (BNE), bis 1999 als Bruttosozialprodukt bezeichnet, ist der Wertmaßstab für die gesamte wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Das Bruttonationaleinkommen stellt im Gegensatz zum Bruttoinlandsprodukt aber nicht auf die im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen ab, sondern auf die von Inländern (natürliche und juristische Personen mit ständigem Wohnsitz im Inland) im In- und Ausland erstellten Leistungen (Inländerkonzept). Rein rechnerisch ergibt sich das Bruttonationaleinkommen, indem zum Bruttoinlandsprodukt der Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und dem Ausland addiert wird.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.

EU Haushaltseinnahmen

Europäische Union, in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2000 bis 2017

EU-15 EU-25 EU-27 EU-28
2000 2005 2010 2013 2015 2017
Anteil der Einnahmen am Bruttonationaleinkommen
(BNE), in Prozent
1,06 0,97 1,04 1,14 1,00 0,91
 
Einnahmen, in Mio. Euro
Einnahmen insgesamt 92.724 107.091 127.795 149.504 146.027 139.023
davon:
Eigenmittel 87.969 100.811 119.075 139.744 137.335 115.428
darunter:
Traditionelle Eigenmittel (TEM) 15.267 14.063 15.659 15.365 18.730 20.459
MwSt.-Eigenmittel 1 35.193 16.018 12.471 14.020 18.087 16.947
BSP/BNE-Eigenmittel 2 37.581 70.861 91.067 110.195 100.967 78.620
Haushaltsüberschuss Vorjahr 3.209 2.737 2.254 1.054 1.435 6.405
sonstige Einnahmen 1.546 3.543 6.467 8.706 7.258 17.191
Anteile an den Einnahmen, in Prozent
Einnahmen insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
davon:
Eigenmittel 94,9 94,1 93,2 93,5 94,0 83,0
darunter:
Traditionelle Eigenmittel (TEM) 16,5 13,1 12,3 10,3 12,8 14,7
MwSt.-Eigenmittel 1 38,0 15,0 9,8 9,4 12,4 12,2
BSP/BNE-Eigenmittel 2 40,5 66,2 71,3 73,7 69,1 56,6
Haushaltsüberschuss Vorjahr 3,5 2,6 1,8 0,7 1,0 4,6
sonstige Einnahmen 1,7 3,3 5,1 5,8 5,0 12,4

Fußnote: 1 Vorjahres-Salden eingeschlossen.

Fußnote: 2 ab 2002 wurde das Konzept des BSP durch das BNE abgelöst; Vorjahres-Salden eingeschlossen.

Quelle: Europäische Kommission: EU-Haushalt 2017 – Finanzbericht

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