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Film im NS-Staat

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Für die Propaganda im Nationalsozialismus spielte der Film eine zentrale Rolle. Das Regime bediente sich der Suggestivkraft der Bilder zur Mobilisierung und Indoktrination. Es entstanden propagandistische Unterhaltungsfilme, ebenso hetzerische Pseudo-Dokumentarfilme. Die Redaktion von Filmportal.de skizziert die Filmpropaganda im NS-Staat und macht deutlich, dass es wichtig ist, bei den Arbeiten zu differenzieren.

Adolf Hitler und Joseph Goebbels besuchen am 4. Januar 1935 den Filmkonzern UfA in Potsdam-Babelsberg. Bereits 1933 hatte die UfA ihre jüdischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. Die verstaatlichte Filmindustrie wurde zu einem wichtigen Propagandainstrument der NS-Führung. (© Bundesarchiv, Bild 183-1990-1002-500 Foto: o.Ang. / 4. Januar 1935)

"Wir gehen nicht mehr!", prophezeite Propagandaminister Joseph Goebbels zur Herrschaft des NS-Regimes. Man habe sich darauf einzustellen, dass "die nationalsozialistische Bewegung in die Wirtschaft und die allgemeinen kulturellen Fragen, also auch in den Film, eingreift" – der Film solle nun "völkische Konturen" erhalten. Kunst sei nur dann möglich, "wenn sie mit ihren Wurzeln in das nationalsozialistische Erdreich eingedrungen ist". Mit diesen Worten, die Joseph Goebbels in einer Rede im Berliner Hotel Kaiserhof am 28. März 1933 an Vertreter der Filmbranche richtete, wurden bereits die Grundzüge der kommenden Filmpolitik der Nazi-Diktatur definiert.

Goebbels' Rede steht repräsentativ für eine Zeit radikaler, antidemokratischer Umbrüche – das Ende der Weimarer Republik. Zwei Wochen zuvor, am 13. März 1933, war Goebbels zum Minister für Volksaufklärung und Propaganda berufen worden, und erst acht Wochen lag die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler zurück. Vier Wochen vor der Goebbels-Rede, am 28. Februar, schufen die Nationalsozialisten mit der "Reichstagsbrandverordnung" eine gesetzliche Grundlage, um wesentliche Grundrechte außer Kraft zu setzen. Und mit dem am 23. März verabschiedeten Ermächtigungsgesetz besaß die Regierung schließlich die Befugnis, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Ein weiterer entscheidender Schritt hin zum totalitären NS-Regime war gelungen, in dem das Medium Film eine besondere Rolle spielen sollte.

Das Filmgewerbe wurde zum Instrument der NS-Führung

Der Druck auf jüdische Filmschaffende erhöhte sich sofort; nur wenige wurden – wie Reinhold Schünzel, der von 1933 bis 1937 als sogenannter "Halbjude" mit einer Sondergenehmigung arbeitete – eine Zeitlang geduldet, um als Filmkünstler und Devisenbringer den deutschen Film exportfähig zu halten.

Bereits im Frühling 1933 hatte die Ufa, der größte deutsche Filmkonzern, "infolge nationaler Umwälzungen in Deutschland" – so lautete ein Beschluss des Ufa-Vorstandes – ihre jüdischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. Das Ziel war ein deutsches Filmgewerbe, von dem erstens diejenigen ausgeschlossen wurden, die politische Gegner darstellten und/oder den antisemitischen, rassistischen und nationalistischen Vorstellungen der Nazis nicht entsprachen. Und das zweitens als verstaatlichte Industrie zum Instrument der NS-Führung werden sollte.

Die Reichsfilmkammer sorgte für die "Arisierung" des deutschen Films. Vom Beleuchter bis zum Regisseur durften nur noch Deutsche in der Filmindustrie arbeiten, und sie mussten per "Zuverlässigkeitsklausel" die Rassenideologie und Weltanschauung des NS-Regimes teilen. Das Bild zeigt die Jahrestagung der Reichsfilmkammer im März 1939 in der Berliner Kroll-Oper. (© Bundesarchiv, Bild 183-E03529 Foto: o.Ang. / 11. März 1939)

Auf dem Weg dahin wurde am 1. Juni 1933 die Filmkreditbank als zentrale Steuerungsinstanz für Filmfinanzierung gegründet. Nachdem bereits am 28. Juni verfügt worden war, dass jeder, der "an der Herstellung eines deutschen Filmstreifens mitwirken will, deutscher Abstammung sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen" muss, sorgte die Reichsfilmkammer mit der "Zuverlässigkeitsklausel" noch im selben Jahr dafür, dass die sogenannte "Arisierung" des deutschen Films weiter vorangetrieben wurde. Jeder Filmschaffende, vom Regisseur bis zum Beleuchter, musste fortan Mitglied der Reichsfilmkammer sein. Aufgrund der Mitgliedspflicht konnte die Institution gleichsam Berufsverbote für alle Filmschaffenden aussprechen, die nicht die vage Forderung nach "erforderlicher Zuverlässigkeit" besaßen – willkürliche Berufsverbote waren möglich.

Das Exil blieb als einziger Ausweg: "Mehr als 1.500 Filmschaffende – viele von ihnen Juden oder politisch progressiv – flohen aus Deutschland", so der Filmhistoriker Eric Rentschler, "und wurden durch sich politisch anbiedernde Schreiberlinge und zweitklassige Opportunisten ersetzt." Viele, die nicht entkamen, wurden wie Kurt Gerron, Eugen Burg, Paul Morgan und Otto Wallburg von den Nazis ermordet.

Film im Krieg – Film als Massenerziehung

Von Beginn an verstand die NS-Führung den Film als ein Medium zur Massenerziehung. Unterhaltende Stoffe wurden vom selbst ernannten "Schirmherrn des deutschen Films" Joseph Goebbels zusehends den offensiven Propagandafilmen vorgezogen. Diese besondere Rolle des Films gewann mit dem deutschen Überfall auf Polen 1939, dem Beginn des Zweiten Weltkriegs, zusätzliche Bedeutung. "Seine erzieherische Wirkung" müsse der Film "gerade im Kriege" entfalten, so Goebbels bei einer Rede vor der Reichsfilmkammer 1941. In seinem Tagebuch notierte Goebbels im Februar 1942: "Auch die Unterhaltung ist heute staatspolitisch wichtig, wenn nicht sogar kriegsentscheidend."

In der Folge entstanden sowohl hetzerische Dokumentarfilme wie "Feldzug in Polen" (1940) und das antisemitische Machwerk "Jud Süß" (1940) als auch propagandistische Unterhaltungsfilme wie "Wunschkonzert" (1940) sowie tendenziöse Spielfilmportraits "großer Deutscher" wie "Friedrich Schiller" (1940) und "Carl Peters – Ein deutsches Schicksal" (1941). Auch im Krieg und während des millionenfachen Massenmords in den deutschen Vernichtungslagern lief die deutsche Filmindustrie auf Hochtouren: "Die Anzahl der verkauften Eintrittskarten", erläutert die Filmwissenschaftlerin Sabine Hake, "schnellte von 624 Millionen im Jahre 1939 auf 1,117 Milliarden im Jahre 1943. In den frühen 1940er Jahren hatten nur die Vereinigten Staaten mehr Vorführorte als das Dritte Reich mit seinen beinah 8.600 Kinos in Deutschland und den besetzten Ländern und Gebieten."

Wichtige Filmtitel des Kinos des "Dritten Reiches" sind "Triumph des Willens", "Jud Süß" oder "Kolberg". Berühmt-berüchtigt als perfide Machwerke aus der Propagandamaschinerie der Nationalsozialisten stellen diese Propagandafilme in der öffentlichen Wahrnehmung den Inbegriff der Filmproduktion in der NS-Zeit dar, denen mit einer Mischung aus Neugier, Distanz, Abscheu und Faszination begegnet wird. Diese Identifikation des Kinos der NS-Zeit mit seinen besonders eindeutigen Propagandafilmen ist symptomatisch und irreführend zugleich. Unbestritten ist der Wille und die Vehemenz, mit denen sich die Nazis der Suggestivkraft des Films zur Indoktrinierung und Mobilisierung der Massen bedienten. Gleichwohl sollte begrifflich stärker zwischen NS-Filmpropaganda und nationalsozialistischen Propagandafilmen differenziert werden. Wie neuere Forschungsarbeiten deutlich gemacht haben, war die Filmkultur in der NS-Zeit als komplexes System darauf ausgelegt, ihre propagandistische Wirkung durch die geschickte Kombination von Unterhaltung und Vermittlung politischer Inhalte zu entfalten. Die politisch-ideologische Indoktrination hatten – zumindest vordergründig – die Dokumentar- und Kulturfilme und insbesondere die Wochenschau zu leisten, die seit 1938 obligatorischer Bestandteil jedes Kinobesuchs war. Der Spielfilm hingegen sollte vor allem der Zerstreuung und der Unterhaltung dienen – war dabei allerdings keineswegs frei von Ideologemen und Propaganda, sondern wies die Mischung von Propaganda- und Unterhaltungselementen zumeist lediglich in anderer Gewichtung auf.

Vom Hitlerjungen Quex zu Friedrich Schiller

Die Filmpropaganda vollzog sich dabei in erster Linie über Polarisierungen, indem dem Publikum entweder idealisierte gesellschaftliche Wunschbilder oder radikale Feindbilder im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie präsentiert wurden. Zudem war die propagandistische Funktion der Filme häufig stark kontextorientiert – das heißt, sie wurden gezielt im Zusammenhang mit politischen Aktionen der Nazis produziert und zum Einsatz gebracht. Dem allgemeinen Prinzip der nationalsozialistischen Propaganda entsprechend, handelte es sich um unterschiedlich angelegte, schrittweise Versuche, das Führerprinzip und die "Rassenlehre", den Mythos von Blut und Boden, den Kult der Volksgemeinschaft, spezifische Feindbilder und Themen wie Krieg und Nation populär zu machen und eindeutig zu besetzen.

Heinrich Himmler (links), Reichsführer SS, besucht Leni Riefenstahl während des Reichsparteitags in Nürnberg im September 1934. Dort drehte Riefenstahl ihren Film "Triumph des Willens" – einer der wirkungsvollsten Propagandafilme. (© Bundesarchiv, Bild 152-42-31 Foto: o.Ang. / September 1934)

Nachdem die Filme "SA-Mann Brand - Ein Lebensbild aus unseren Tagen", "Hans Westmar, Einer von Vielen" und "Hitlerjunge Quex – Ein Film vom Opfergeist der deutschen Jugend", die direkt nach der Machtübernahme 1933 als Nazi-Märtyrertrilogie entstanden waren, auf eher negative Resonanz beim Publikum gestoßen waren, wurde eine ähnlich direkte Darstellung des NS-Regimes beziehungsweise der nationalsozialistischen Bewegung im Spielfilm danach weitgehend vermieden. Stattdessen verlegte man sich bei weiteren Versuchen weltanschaulicher Normvermittlung, wie sie in den Propagandafilmen der 1930er Jahre vorherrschend war, darauf, diese in einer räumlich und vor allem zeitlich distanzierten Dimension zu betreiben. Historische Biographien wie "Robert Koch, der Bekämpfer des Todes" (1939), "Friedrich Schiller. Der Triumph eines Genies" (1940) und "Der große König" (1940-42, mit Otto Gebühr in Tradition der "Fridericus-Rex"-Serie der frühen 1920er Jahre) entstanden als Überhöhungen "großer Deutscher" und Apologien des Führerprinzips. Die ihnen zu Grunde liegende teleologische Geschichtsinterpretation feierte Hitler und das "Dritte Reich" als logischen Endpunkt der deutschen Geschichte.

Mit dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939, dem Beginn des Zweiten Weltkriegs, änderten sich die Anforderungen an die Filmpropaganda. Die Zahl offener Propagandafilme, die der Rechtfertigung des Krieges und der Mobilisierung der deutschen Bevölkerung dienen sollten, stieg deutlich an. Kriegsverherrlichende Parolen und militaristische Heldentaten sind typisch für die Fliegerfilme, die mehrheitlich unter Regie des überzeugten Nationalsozialisten Karl Ritter entstanden. Themen wie Kameradschaft, Gehorsam, Pflicht, Kampfesmut und Heldentod fürs Vaterland werden in Filmen wie "Feuertaufe – Der Film vom Einsatz unserer Luftwaffe im polnischen Feldzug", "Kampfgeschwader Lützow" und "Stukas" in Abenteuer, Geschichten von Liebe und Männerfreundschaften mitsamt spektakulären Flugaufnahmen eingehüllt und verklärt. Als sich 1941 abzeichnete, dass ein baldiges Ende des Krieges nicht zu erwarten war, wurde auch seine Darstellung in Spielfilmen nahezu tabu.

Der Mobilisierung der Heimatfront galten nun Filme wie "Ein schöner Tag", "Die große Liebe" oder "Wunschkonzert" und schließlich das noch in der letzten Kriegsphase entstandene Großprojekt "Kolberg". Während der nationalsozialistische Film bis zu Kriegsbeginn nicht zuletzt aus Rücksicht auf Exportmöglichkeiten aggressive Hetzparolen weitgehend vermieden hatte, diente die filmische Konstruktion von Feindbildern nun als, wie der Filmpublizist Wolf Donner treffend formulierte, "ideologische Begleitmusik der wechselnden NS-Außenpolitik". Mit "Menschen im Sturm", "GPU" und "Ohm Krüger" entstanden Propagandafilme mit anti-slawischer, anti-polnischer, anti-russischer und vor allem anti-britischer Tendenz.

Antisemitische Hetzfilme dienten der Propaganda

Zu den infamsten Propagandawerken der Nationalsozialisten zählen aber vor allem die entstandenen antisemitischen Hetzfilme – Produktionen wie "Jud Süß", "Die Rothschilds" sowie der Pseudo-Dokumentarfilm "Der ewige Jude". Alle drei kamen 1940 zu einem Zeitpunkt in die deutschen Kinos, als die "Judenpolitik" der Nationalsozialisten mit der Errichtung des Warschauer Ghettos und den ersten Deportationswellen deutscher Juden nach Osten entscheidend verschärft wurde.

Als massenwirksame Diskriminierung und Verfemung standen sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Massenmord an den europäischen Juden, dem über sechs Millionen Menschen zum Opfer fielen. So wurde als extremstes Beispiel dieser Propaganda-Praxis Veit Harlans Film "Jud Süß" den Kommandos der "Schutzstaffel" (SS) unmittelbar vor ihren Mordeinsätzen gezeigt: Die vermeintliche Bedrohung der "Volksgemeinschaft" durch den "assimilierten Juden" wird hier als zentrales Leitmotiv in die Tradition des bürgerlichen Trauerspiels eingebettet. Der Film konnte nicht nur damals einen beträchtlichen Erfolg verbuchen, sondern feiert heute eine traurige Renaissance durch seine große Beliebtheit in rechtsradikalen Gruppen und Organisationen.

Fussnoten

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