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Öffentlich-rechtlich und staatlich | Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West | bpb.de

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Öffentlich-rechtlich und staatlich

/ 5 Minuten zu lesen

Karte der Bundesrepublik Deutschland mit den Landesrundfunkanstalten der ARD (© gemeinfrei)

Die öffentlich-rechtlichen Sender

Zum öffentlich-rechtlichen TV-Programmangebot der Bundesrepublik Deutschland gehören ARD/Das Erste, ARD-alpha, ZDF, Kinderkanal (KiKA), Phoenix, 3sat, Arte sowie mehrere Dritte Programme. Die ARD hat mit ONE (bis September 2016: Einsfestival) und tagesschau24 (bis 2012 EinsExtra) zwei digitale Spartenkanäle aufgebaut. Das ZDF betreibt ebenfalls zwei Digitalkanäle, ZDFinfo und ZDFneo. Der KiKA ist ein gemeinsames Programm von ARD und ZDF insbesondere für Kinder und jüngere Jugendliche. Seit 1. Oktober 2016 gibt es außerdem mit funk ein gemeinsames Online-Medienangebot für die 14- bis 29-Jährigen.

Bei Arte (Abkürzung für Association Relative à la Télévision Européenne) handelt es sich um eine deutsch-französische Kooperation, an der ARD und ZDF gemeinsam beteiligt sind.

3sat wird von ARD, ZDF, dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Schweizer Fernsehen (SRG) gemeinsam gestaltet.

Die ARD-Landesrundfunkanstalten 

Die ARD-Landesrundfunkanstalten strahlen Dritte Programme aus: BR Fernsehen, hr-fernsehen, MDR FERNSEHEN, NDR Fernsehen in Zusammenarbeit mit Radio Bremen, rbb Fernsehen, SWR/SR Fernsehen und WDR Fernsehen. Zum ARD-Programm steuern die Landesrundfunkanstalten – je nach Zahl der Fernsehteilnehmer in ihrem Sendegebiet – unterschiedlich große Programmanteile bei. Den größten Anteil zur Finanzierung trägt mit etwa einem Viertel der WDR, am wenigsten zahlen Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk.

Kontrolle durch Rundfunk- und Fernsehräte 

Grundsätzlich werden alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von unabhängigen Rundfunkräten (beim ZDF Fernsehrat) kontrolliert. Diesen Gremien gehören Mitglieder der Landesparlamente und -regierungen an sowie Vertreter wichtiger gesellschaftlicher Gruppen. Generell vorgesehen sind dabei Delegierte verschiedenster gesellschaftlich relevanter Gruppen wie der katholischen und evangelischen Kirche, der jüdischen Kultusgemeinden, der Arbeitgeber und -nehmer sowie gesellschaftlicher Verbände. 

Die Ökonomie des öffentlich-rechtlichen Fernsehens

Im Unterschied zu anderen Medienunternehmen dient der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nicht der Erzielung von Gewinnen. Er hat eine gesellschaftliche Funktion. Dennoch befinden sich ARD, ZDF und ihre weiteren öffentlich-rechtlichen TV-Programmangebote mit RTL, Sat.1, ProSieben und anderen privatwirtschaftlichen TV-Programmanbietern in einem Wettbewerb um Zuschauermarktanteile (ARD und ZDF darüber hinaus auch um Werbeeinnahmen). Um verantwortungsvoll mit dem Geld der Gebührenzahler umzugehen, kann sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirtschaftlichen Mechanismen nicht verweigern. So gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem möglichst großen Wirkungsgrad in Bezug auf den Programmauftrag und den jeweils vertretbaren betriebswirtschaftlichen Kosten zu erreichen.

Aufteilung des Etats bei ARD und ZDF

 

Logo der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (© KEF)

Im Jahr 2018 hatte die ARD einen Umsatz in Höhe von 6,901 Milliarden Euro (Fernsehen und Hörfunk; 2015: 6,485 Milliarden Euro) und das ZDF in Höhe von 2,227 Milliarden Euro (2015: 2,113) [3] Institut für Medien- und Kommunikationspolitik gGmbH 2020. Bei den Kosten gaben die beiden Sendeanstalten etwa ein Drittel ihrer Einnahmen für das Personal aus. Insbesondere die hohen Pensionsverpflichtungen belasten die Haushalte von ARD und ZDF. Allein von 2017 bis 2020 wurden 2,115 Milliarden Euro veranschlagt.[4] KEF 2016, S. 19. Dies sorgt immer wieder für Kritik, da ein Großteil der Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag nicht direkt in das Programm fließt.

Je nach Format und Sendegattung, Produktionsaufwand und Rechtekosten müssen ARD und ZDF für einzelne Beiträge sehr unterschiedliche Summen aufwenden. Im Jahr 2014 kostete z. B. eine Sendeminute der "Tagesschau" etwa 1.800 Euro, eine Sendeminute des Tatorts gar 15.500 Euro. Beim ZDF fielen z. B. 10.000 Euro pro Sendeminute bei "Willkommen bei Carmen Nebel" an. In jedem dieser Fälle gilt es abzuwägen, wie hoch der Preis sein darf, den das öffentlich-rechtliche Kulturgut Rundfunk kosten darf.

Durchschnittliche Kosten einer neuen Programmminute (Erstsendeminute) 2018

ausgewählte Ressorts

Das Erste
Kultur und Wissenschaft 4.644 €
Politik und Gesellschaft 3.091 €
Sport 10.348 €
Fernsehspiel 24.520 €
Spielfilm 13.505 €
ZDF
Kultur, Geschichte, Wissen, Musik6.372 €
Politik 2.524 €
Aktuelles 3.063 €
Sport 9.507 €
Fernsehfilm/Serie 14.621 €

Quelle: KEF 2016, S. 57, 59

Kontrollinstanzen und Programmquellen

  Dabei ist es Aufgabe der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zu überprüfen und auf dieser Grundlage gegenüber den Regierungschefs der Länder Empfehlungen über die Höhe des Rundfunkbeitrages abzugeben. Für die laufende Kontrolle der Finanzen wählen die ARD-Rundfunkräte und der ZDF-Fernsehrat sogenannte Verwaltungsräte. Diese Gremien prüfen regelmäßig Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte. 

Ähnlich unterschiedlich wie die Kosten pro Sendeminute sind auch die Programmquellen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. So waren etwa bei der ARD im Jahr 2015 27,3 % der Sendungen Eigenproduktionen. Der Anteil der Koproduktionen lag bei 12 %. Mit 37,3 % machten Wiederholungen den größten Teil der Programmleistung aus. 

Einnahmen durch Rundfunkbeitrag und Werbung 

Bei den Einnahmen dominiert der Rundfunkbeitrag. Er macht im Durchschnitt ca. 85 % der Gesamterträge der Rundfunkanstalten aus. Die Werbeeinnahmen tragen hingegen nur ca. 5 % zum Budget bei. Die restlichen Einnahmen stammen u. a. aus Vermietungen und Verpachtungen, Finanzanlagen und Zinsen sowie aus dem Verkauf von Senderechten eigener Produktionen.

Weil die ARD-Anstalten Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk aufgrund ihrer relativ kleinen Verbreitungsgebiete über deutlich geringere Rundfunkbeitragseinnahmen verfügen als andere Landesrundfunkanstalten, erhalten sie zusätzlich Mittel aus dem sogenannten ARD-Finanzausgleich. Zu diesem Zweck werden zurzeit 1,6 % des jährlichen Nettogebührenaufkommens der ARD als Ausgleichsbetrag zur Verfügung gestellt, der jeweils etwa zur Hälfte Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk zusteht.

DDR-Fernsehen: "Notizen für den Einkauf" und "tausend tele-tips"

Hauptgebäude des Deutschen Fernsehfunks der DDR in Berlin-Adlershof (© Bundesarchiv, Bild 183-79070-0002 / Fotograf: Horst Sturm und Eva Brüggemann)

Auch in der ehemaligen DDR wurden die Fernsehprogramme zunächst durch Rundfunkgebühren finanziert. Die in den 1960er Jahren vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen festgesetzten Tarife in Höhe von zwei DDR-Mark für den Hörfunk sowie insgesamt etwa zehn DDR-Mark für zwei TV-Kanäle, blieben im Wesentlichen bis 1991 unverändert. Für den Gebühreneinzug war der Postzeitungsvertrieb zuständig. Dieser sorgte dafür, dass die Kosten für Parteizeitungen einmal monatlich von den Konten der Abonnenten abgezogen wurden. 

Werbung spielte innerhalb der DDR-Planwirtschaft nur eine geringe Rolle. Deshalb wurden im Deutschen Fernsehfunk (DFF) lediglich 1959 "Notizen für den Einkauf" und anschließend von 1960 bis 1976 regelmäßig Verbraucherhinweise in der Form von "tausend tele-tips" gesendet. Pro Ausstrahlung mussten die auftraggebenden Firmen werktags 9.000 DDR-Mark zahlen und 12.000 DDR-Mark am Wochenende. Angesichts zunehmender wirtschaftlicher Probleme und eines wachsenden Mangels an Konsumgütern wurde die Fernsehwerbung Mitte der 1970er Jahre schließlich vom Ministerrat komplett verboten.

Zuschüsse in Millionenhöhe

Da die Rundfunkgebühren nie erhöht und ab 1976 auch keine Werbeeinnahmen mehr erzielt wurden, entstand eine ständig wachsende Finanzierungslücke, die mit staatlichen Zuschüssen geschlossen werden musste. 1982 waren dafür 115,4 Millionen DDR-Mark, 1983 bereits 222 Millionen DDR-Mark vorgesehen. 1988 betrugen die Zuwendungen für Hörfunk und Fernsehen aus dem DDR-Staatshaushalt schließlich 318,5 Millionen DDR-Mark. Dies bedeutete, dass der Staat den Rundfunk monatlich in Höhe von knapp 1,60 DDR-Mark pro Einwohner subventionierte. Die finanzielle Ausstattung des Fernsehens wurde jeweils im Staatshaushaltsplan festgelegt. Außer den Staatszuschüssen trug auch der Verkauf von TV-Produktionen ins Ausland zur Finanzierung des Fernsehens in der DDR bei. 

Während der Wende-Phase setzten die ostdeutschen Programm-Macher zur Finanzierung ihrer Sendungen erneut auf Werbung und schlossen bis Ende 1991 einen Vertrag mit dem französischen Werbezeitenvermarkter Information et Publicité (IP). 

Die Produktion der meisten TV-Sendungen erfolgte in den Fernsehstudios von Berlin-Adlershof. 1989 beschäftigte das Fernsehen der DDR etwa 8.000 Mitarbeiter. Während Ende der 1980er Jahre bei der ARD mehr als die Hälfte des Programms aus Fremd- oder Auftragsproduktionen bestand, wurden in der DDR Dreiviertel aller Sendungen selbst produziert. Übertragungs- und Sendetechnik waren Eigentum der Post. 

Ablösung durch die neuen Landesrundfunkanstalten

  Mit der deutschen Wiedervereinigung trat am 3. Oktober 1990 der Artikel 36 des Einigungsvertrages in Kraft, der für die zentralen Einrichtungen von Hörfunk und Fernsehen in den neuen Bundesländern die Auflösung bis zum 31. Dezember 1991 festlegte. Ab dem 1. Januar 1992 wurde das DDR-Fernsehen durch die neuen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg (ORB) und Mitteldeutscher Rundfunk (MDR, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) abgelöst. Mecklenburg-Vorpommern trat dem Norddeutschen Rundfunk bei. Mit der Wiedervereinigung wurden die Rundfunkgebühren in Ostdeutschland zunächst auf 19 Mark erhöht und bis 1995 allmählich an das westdeutsche Niveau angepasst.

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