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In der Öffentlichkeit wird häufig diskutiert, ob Menschen, die politisch oder ideologisch motivierte Gewalttaten begehen, psychisch auffällig gewesen seien (Zeit Online, 2020; Weber, 2021). Eine vom Universitätsklinikum Ulm deutschlandweit durchgeführte anonyme Befragung von März bis Juli 2022 von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Die Studie befasst sich erstmalig mit der Einschätzung von Fachkräften aus Heilberufen zum Vorliegen extremistischer Einstellungen bei ihren Patient:innen. Bisher widmete sich die Wissenschaft diesem Thema kaum. Auch die Bundesregierung schenkte dem Gesundheitsbereich bei der Formulierung der Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung in der Gesellschaft im Jahr 2016 zunächst wenig Beachtung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2016).
Gerade das Gesundheitssystem war jedoch während der Corona-Pandemie unmittelbar mit extremistischen Ansichten von Patient:innen konfrontiert, beispielweise im Zusammenhang mit Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus. Zahlreiche Presseartikel dieser Zeit berichteten über Auseinandersetzungen und von Übergriffen gegenüber niedergelassenen Ärzt:innen durch radikale Impfgegner:innen oder Leugner:innen der Pandemie (Reveland, 2022, Saathoff & Siggelkow, 2022). Dabei kam es zum Teil zu massiven Bedrohungssituationen vor allem in Arztpraxen (Spiegel, 2022).
Hintergrund und Teilnehmer:innen der Studie
Die Studie war eingebettet in das Projekt „Aktivierung von Angehörigen von Heilberufen für das Thema Extremismusprävention durch Qualifizierung und Vernetzung“, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert wird.
Bei der Befragung sollte vermieden werden, dass per se Einstellungen, die von der Meinung der gesellschaftlichen Mitte abweichen von den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen als extremistisch eingeordnet werden. Daher wurde der Befragungsgegenstand dahingehend konkretisiert, dass es sich um ideologisch oder politisch begründete Ansichten handeln sollte, bei denen beispielsweise die allgemeinen Menschenrechte abgelehnt werden sowie freiheitlich-demokratische Werteprinzipien beziehungsweise die Grundprinzipien der deutschen Verfassung (vgl. auch die Definition von Kemmesies, 2020).
Ergänzt wurde die Definition durch Beispiele für extremistische Phänomenbereiche wie den Rechts- und Linksextremismus, islamistisch begründeten Extremismus sowie den Hinweis auf neuere Strömungen wie die
Insgesamt lagen verwertbare Angaben von 364 Fachkräften aus Heilberufen mit durchschnittlich rund 13 Jahren Berufserfahrung vor. Unter ihnen identifizierten sich 276 Personen als weiblich, 87 als männlich und eine Person als divers. Rund Dreiviertel der Befragten waren als Psychologische Psychotherapeut:innen
Mutmaßlich extremistische Einstellungen bei Patient:innen
In der Studie gab mehr als die Hälfte (58 Prozent) der befragten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen an, schon einmal Patient:innen mit mutmaßlicher extremistischer Einstellung behandelt zu haben. 65 Prozent davon hatten mehrere Behandlungsfälle. 242 der Patient:innen wurden von den Befragten näher beschrieben: 11 Prozent waren minderjährig und 16 Prozent im jungen Erwachsenenalter. Der größte Teil, nämlich 70 Prozent der Patient:innen war älter als 26. Rund zwei Drittel der Patient:innen waren männlich, etwa ein Viertel weiblich und eine Person divers.
Nach Einschätzung der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ließen sich die Einstellungen und Ansichten von rund 40 Prozent der Patient:innen dem Rechtsextremismus und von einem Drittel der „Querdenken“-Bewegung zuordnen. Bei rund zwölf Prozent der Patient:innen vermuteten die Befragten islamistische Hintergründe und bei fünf Prozent andere religiös begründete Ideologien. Bei zehn Prozent lagen mutmaßlich andere Hintergründe vor, beispielsweise vermuteten die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Zugehörigkeit zur QAnon-Bewegung oder zu den sogenannten Reichsbürgern. Bei sechs Prozent wurden linksextremistische Hintergründe vermutet. Bei den Angaben waren Mehrfachzuordnungen möglich.
42 Prozent der Patient:innen begaben sich aus eigenem Antrieb in die Behandlung bzw. die Therapie, für 14 Prozent lag eine ärztliche Überweisung vor und bei 11 Prozent wurde eine vorherige Krankenbehandlung weitergeführt. 12 Prozent der Patient:innen befanden sich im Maßregelvollzug (Zur psychischen Gesundheit von radikalisierten Straftäterinnen und Straftätern in Haft und Bewährungshilfe ist auch einExterner Link: Artikel von Kerstin Sischka und Heiner Vogel im Infodienst erschienen). Bei rund 22 Prozent gab es sonstige Behandlungsanlässe wie amtsärztliche Einweisungen oder gerichtliche Auflagen.
Psychiatrische Diagnosen bei Patient:innen
Zusammengefasst lagen bei den beschriebenen Patient:innen vor allem folgende Störungsbilder nach der ICD-10 vor:
Der größte Teil der Patient:innen (39 Prozent) wiesen Störungen aus dem Bereich der affektiven Störungen auf. Diese betreffen die Stimmungslage. Beispielsweise kann es sich um Menschen mit einer gedrückten Stimmung und Antriebslosigkeit handeln im Rahmen einer Depression oder um manische Phasen, die unter anderem durch eine gehobene Stimmungslage, Euphorie und verstärktem Tatendrang gekennzeichnet sind. Bei 36 Prozent der Patient:innen lag eine depressive Episode vor, und bei rund der Hälfte handelte es sich um wiederkehrende Verstimmungen im Rahmen einer rezidivierenden Depression.
Bei mehr als einem Viertel der Patient:innen (26 Prozent) wurden neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (Patient:innen sind überzeugt davon, unter einer körperlichen Erkrankung zu leiden) diagnostiziert. 31 Prozent dieser Kategorie machen die Angststörungen aus, und bei knapp der Hälfte (45 Prozent) handelte es sich um Reaktionen auf schwere Belastungen sowie um Anpassungsstörungen (Reaktion auf eine Belastung, z.B. Scheidung, Tod eines Angehörigen). In diesen Fällen können in der Regel also ursächliche Faktoren beschrieben werden, beispielsweise ein außergewöhnlich belastendes Lebensereignis, das eine akute Belastungsreaktion hervorruft, oder eine besondere Veränderung im Leben.
Bei rund einem Viertel der Patient:innen lagen Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen vor, und bei 15 Prozent kam es zu psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Zu den psychotropen Substanzen gehören beispielsweise Beruhigungs- und Schlafmittel, Alkohol, Opioide, Cannabinoide, Kokain und andere – legale und illegale – Stimulanzien. Unter Formen der Schizophrenie und wahnhafter Störungen litten zwölf Prozent der Patient:innen (Rau et al., in Arbeit).
Die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen wurden gefragt, ob sie grundsätzlich davon ausgehen, dass die Entwicklung einer extremistischen Einstellung einen Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung aufweist. Diese Frage sollten alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen beantworten, also nicht nur diejenigen, die Patient:innen mit mutmaßlich extremistischen Ansichten behandelten. Rund dreiviertel der Befragten gaben an, dass sie eher oder sehr von einem solchen Zusammenhang ausgehen (Rau et al., 2023a).
Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass aus den Befunden nicht abgeleitet werden kann, ob die psychischen Erkrankungen für den Radikalisierungsprozess ursächlich waren, als Folge auftraten oder eher zufällig damit zusammentreffen. Dabei ist zu beachten, dass in dieser Studie bei allen Personen eine Diagnose grundsätzlich vorlag, da es sich um Menschen in der Krankenbehandlung handelt. Es lässt sich daraus nicht ableiten, dass Menschen mit extremistischer Einstellung grundsätzlich psychisch krank sind, auch wenn dies die Annahme vieler der befragten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ist. Die Studie wurde zudem nicht als repräsentative Befragung angelegt, so dass sie keine belastbaren Daten zur Häufigkeit von Patient:innen mit extremistischer Einstellung in der Krankenbehandlung insgesamt geben kann. Es ist davon auszugehen, dass vor allem diejenigen Fachkräfte an der Studie teilgenommen haben, die bereits Behandlungserfahrungen mit dieser Patient:innengruppe gemacht haben.
Zwölf Prozent der Fachkräfte sehen sich selbst oder ihre Angehörigen als gefährdet
Um sicherheitsrelevante Aspekte in Behandlungssituationen zu erfassen, wurden die Teilnehmenden der Online-Befragung zu Selbst- und Fremdgefährdungen befragt. Die Fragen zur Fremdgefährdung betrafen das soziale Umfeld der Patient:innen, aber auch den sozialen Lebensraum der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, etwa ihre Kinder, Lebenspartner:innen und auch sie selbst.
28 Prozent der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gaben an, dass ihre Patient:innen von Selbstgefährdung betroffen waren – sie hatten zum Beispiel Suizidgedanken oder Suizidversuche unternommen –, die vermutlich auch mit den psychischen Störungsbildern zusammenhängen, beispielsweise mit einer Depression. Rund die Hälfte berichteten von Gefährdungssituationen für Dritte durch ihre Patient:innen. Dazu gehören Gewaltandrohungen oder auch Körperverletzungsdelikte. 12 Prozent der Fachkräfte gaben an, sich selbst oder ihre Angehörigen als gefährdet gesehen zu haben (Rau et al., 2023c). Auch hier ist ein Zusammenhang mit den psychiatrischen Störungsbildern denkbar, denn einige schwere psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, wahnhafte Störungen und auch Suchterkrankungen können mit einer höheren Gewaltbereitschaft einhergehen (Witt et al., 2013; Maier et al., 2016). Untersuchungen zeigen, dass das Risiko für fremdgefährdendes Verhalten bei einem großen Teil der von entsprechenden Krankheitsbildern Betroffenen deutlich gesenkt werden kann, wenn sie adäquat behandelt werden (Maier et al., 2016).
45 Prozent der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gaben an, sich bei Vorliegen einer Gefährdung durch ihre Patient:innen unsicher gefühlt zu haben, wie sie in diesen Fällen vorgehen sollten (Rau et al., 2023b). Dies kann möglicherweise darauf hinweisen, dass es sich eher um Gefährdungssituationen aufgrund der extremistischen Hintergründe handelte und weniger um Gefährdungsaspekte im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen allgemein, auf die Behandelnde im Rahmen ihrer Ausbildung in der Regel gut vorbereitet sein sollten.
Jede:r fünfte Befragte gab zudem an, sich schon einmal mit den Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Behandlung von Patient:innen mit extremistischen Einstellungen in Verbindung gesetzt zu haben. Anlass waren unter anderem Situationen von Selbstgefährdung, aber auch Gefahren für Dritte, sogenannte Fremdgefährdungen. Das hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass es sich bei einem Teil der Patient:innen um Zwangseinweisungen handelte oder diese im Maßregelvollzug untergebracht waren und die Sicherheitsbehörden hier ohnehin mit involviert sind.
Die meisten Befragten wünschen sich mehr Fortbildungsangebote
Bei der Frage, ob sie weiterhin bereit wären, Patient:innen mit extremistischen Ansichten zu behandeln, gaben 37 Prozent der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen an, (eher) keinen Therapie- oder Behandlungsplatz anbieten zu wollen, sofern sie darüber bestimmen können. Die Frage wurde unabhängig davon gestellt, ob bereits Kontakt mit einer solchen Patient:innengruppe bestand (Rau et al., 2023a). Ein statistischer Vergleich der Gruppe der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die bereits Patient:innen mit extremistischer Einstellung behandelt haben, mit denjenigen ohne Behandlungserfahrung zeigt, dass die erfahrenen Fachkräfte signifikant weniger bereit waren, weiteren Menschen mit extremistischen Ansichten einen Therapie- oder Behandlungsplatz anzubieten. Welche Hintergründe dazu geführt haben, wurde jedoch nicht erfragt.
Auf die Frage, was sich die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen wünschen würden, konnten mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt werden. Acht von zehn Befragten kreuzten Fortbildungsangebote an (Rau et al., 2023a) und rund 65 Prozent eine stärkere Kooperation mit Fachberatungsstellen für Deradikalisierung und Distanzierung. 36 Prozent gaben an, sich eine Kooperation mit den Sicherheitsbehörden zu wünschen, und 22 Prozent erachteten eine Änderung von Gesetzesgrundlagen als notwendig, beispielsweise zur ärztlichen Schweigepflicht. Dem liegt möglicherweise der Wunsch zugrunde, sich niedrigschwellig über die Behandlungsfälle austauschen zu können. Fortbildungen dazu, unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Schweigepflicht gebrochen werden kann oder sogar eine Anzeige bei der Polizei erfolgen muss, sind daher dringend erforderlich.
Sich mit Extremismus für die eigene berufliche Tätigkeit in Zukunft näher zu befassen, wurde von 80 Prozent als (eher oder sehr) notwendig gesehen, und etwa die Hälfte der Befragten stimmte zu, dass sie sich bereits eher oder sehr mit dem Thema Extremismus befasst haben. Lediglich etwa ein Fünftel der befragten Fachkräfte gab an, sich aktuell eher oder sehr gut für die Behandlung von Patient:innen aus dem extremistischen Milieu ausgebildet zu fühlen.
Fazit für die Präventionsarbeit
Fachkräfte in Fachberatungsstellen für Deradikalisierung und Distanzierung, die im Rahmen einer indizierten Extremismusprävention tätig sind, weisen darauf hin, dass sie bei einem großen Teil ihrer Klient:innen psychische Auffälligkeiten wahrnehmen (Sischka, 2023). In den vergangenen Jahren haben die Beratungsstellen daher versucht, Klient:innen bei der Suche nach einem Therapieplatz zu unterstützen (Sischka, 2018), wobei dem häufig lange Wartezeiten entgegenstehen, sprachliche Barrieren oder Skepsis und Vorbehalte gegenüber einer Therapie aufseiten der Klient:innen (Vogel, 2021).
Die Online-Befragung hat nun gezeigt, dass auch vonseiten der Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen Vorbehalte hinsichtlich einer Behandlung von Menschen mit extremistischen Einstellungen bestehen. Eine Aufgabe der Extremismusprävention kann daher sein, diesen Stigmatisierungstendenzen durch Aufklärung über das Thema Extremismus entgegenzuwirken. Denn eine medizinische Behandlung und Therapie im Zusammenhang mit einer Erkrankung kann eine Voraussetzung sein, dass der Ausstieg aus dem extremistischen Milieu überhaupt erst gelingen kann (Allroggen, 2020; Sischka, 2023). Das ist vor allem dann der Fall, wenn die extremistische Einstellung als dysfunktionale Bewältigungsstrategie für Problemlagen im Leben dient (Simi et al., 2016). Dabei bleibt zu beachten, dass der Auftrag von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Behandlung von Erkrankungen ist und nicht das Ansprechen von Einstellungen an sich, ohne dass sie einen Bezug zum Krankheitsbild haben (Sischka, 2023).
Bei den Angaben zu Lebensalter und Geschlecht der Patient:innen fällt auf, dass sich vor allem Erwachsene in Behandlung oder Therapie befanden und dass es sich dabei überwiegend um Männer aus dem rechtsextremistischen Spektrum handelte. In den Fachberatungsstellen für Deradikalisierung und Distanzierung hingegen werden vor allem Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Angehörigen beraten (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2016). Das höhere Lebensalter von Patient:innen kann damit zusammenhängen, dass ein insgesamt kleinerer Teil der Befragten in Behandlungskontexten mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Möglicherweise suchen aber auch Menschen mit einer extremistischen Einstellung erst später im Leben Hilfe im Gesundheitssystem, weil sie lange Zeit keinen Bedarf für eine psychologische oder ärztliche Behandlung sehen. Dies zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit von Beratungseinrichtungen mit Kliniken und Praxen ist, um von einer gegenseitigen Zuweisung von Klient:innen bzw. Patient:innen im Sinne von Extremismusprävention zu profitieren.
Neben einem besseren Zugang zu Therapie und medizinischer Versorgung muss ebenso eine gewisse Sicherheit im Umgang mit möglichen schwierigen Situationen in der Krankenbehandlung sichergestellt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Fachkräfte potenziellen Gefährdungssituationen bei der Arbeit gewachsen sind. In diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein, bereits im Vorfeld von Gefährdungssituationen unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht Kontakt mit den Sicherheitsbehörden aufzunehmen. Hierzu scheint es Klärungsbedarf bei den Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zu geben, da sie sich teilweise eine Änderung der Gesetzesgrundlage wünschen.
Mit Blick auf die Befragungsergebnisse und die eingangs erwähnte Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus und Förderung von Demokratie in Deutschland (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2016) kann festgehalten werden, dass es dringend notwendig ist, den Gesundheitsbereich stärker in die Extremismusprävention einzubinden. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass dies bereits erkannt wird. So fördert etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entsprechende Pilotprojekte zum Thema psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit Extremismus.
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen werden im Rahmen der Krankenbehandlung mit vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen von Patient:innen konfrontiert. Es braucht Weiterbildungsmöglichkeiten und eine gute Vernetzung verschiedener Anlaufstellen und Arbeitsbereiche, die sich mit dem Thema Extremismus beschäftigen. Nur so kann die Versorgungssituation für psychisch kranke Menschen mit extremistischen Einstellungen verbessert werden. Der Großteil der Befragten befürwortete dabei entsprechend Weiterbildungsmöglichkeiten im Themenbereich Extremismus.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie entwickelte das Forschungsteam des Universitätsklinikum Ulm eine E-Learning-Fortbildung für Fachkräfte aus Heilberufen. Eine Vormerkung zur Teilnahme Anfang 2024 sowie weitere Informationen zum Thema Extremismus im Kontext der Krankenbehandlung können Externer Link: hier abgerufen werden.
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