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Praxisbericht: Deradikalisierung im Strafvollzug | Infodienst Radikalisierungsprävention | bpb.de

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Praxisbericht: Deradikalisierung im Strafvollzug Pädagogisches Arbeiten mit religiös motivierten, gewaltbereiten und delinquenten Inhaftierten

Cuma Ülger Hakan Çelik

/ 11 Minuten zu lesen

Zwei Mitarbeiter der Beratungsstelle Hessen von Violence Prevention Network geben Einblick in ihre Arbeit mit Inhaftierten im Strafvollzug. Welche Voraussetzungen sollten Pädagoginnen und Pädagogen erfüllen, welche Settings und Methoden eignen sich, welche Rolle spielt Religion, und wann ist die Arbeit erfolgreich?

Blick aus einem Gemeinschaftsraum der JVA Düsseldorf in den Innenhof. (© picture-alliance/dpa, Marcel Kusch)

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Die Autoren dieses Beitrags sind bei der Beratungsstelle Hessen des Violence Prevention Network (VPN) tätig, wo Menschen, die sich religiös motiviert radikalisiert haben, deren Angehörige und Institutionen beraten werden. Beide Autoren engagieren sich seit über zehn Jahren im Rahmen der muslimischen Jugendarbeit, in der Bildungsarbeit und Beratung. Sie geben Einblicke in ihre Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit radikalisierten Menschen, besonders in Haft. Im Beitrag thematisieren sie ebenso die Rolle der Religion in ihrer Arbeit. Diesen Zugang erläutern sie anhand methodischer und praktischer Beispiele.

Arbeit der Beratungsstelle Hessen

Die Zielgruppe unserer Arbeit sind meistens junge Menschen, die von der Gesellschaft als problematisch angesehen werden. Sie haben eine Schieflage in ihrer Biografie oder gelten als gefährdet, sich gewaltorientierten islamistischen Gruppierungen anzuschließen. Sie laufen Gefahr, ernsthafte Straftaten zu begehen oder sind für ein solches Delikt bereits verurteilt worden. Wir haben seit 2014 mehr als 200 Radikalisierte betreut, darunter auch Ausreisewillige sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Kriegsgebieten, die mit terroristischen Organisationen sympathisier(t)en oder die sich ihnen angeschlossen haben.

Das Team der Beratungsstelle ist multiprofessionell aufgestellt, es sind überwiegend Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftler, jedoch auch (Sozial-)Pädagoginnen und -Pädagogen oder Ethnologinnen und Ethnologen. Es hat sich als hilfreich erwiesen, wenn die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine solide theologische und pädagogisch-psychologische Ausbildung oder Weiterbildung verfügen. Wir führen Gespräche, Beratungen und Gruppenangebote möglichst in Zweierteams durch.

Einzel- und Gruppensettings sowie angewendete Methoden

Bei der Deradikalisierungsarbeit mit Inhaftierten gibt es unterschiedliche Herangehensweisen: Einzelberatungen mit Radikalisierungsgefährdeten, aber auch Gruppenangebote. Hinzu kommen Workshops zur politischen Bildung mit den Gefangenen.

Gruppensettings wie zum Beispiel das Anti-Gewalt- und Kompetenztraining dienen teilweise als Kontaktmöglichkeit zur Zielgruppe. Das heißt ein erster Zugang kann hergestellt werden mit dem Ziel, im Anschluss mit bestimmten Inhaftierten in Einzelcoachings zu arbeiten. Die Angebote richten sich an Personen, bei denen von einer potenziellen beziehungsweise tatsächlichen Ideologisierung im Bereich des religiös begründeten Extremismus ausgegangen wird. Die Gruppenteilnehmer werden von der JVA vorgeschlagen oder melden sich selbst an. Vor der endgültigen Zusammensetzung finden Auswahlgespräche statt.

Die Teilnehmenden von Gruppenangeboten sind nicht ausschließlich Inhaftierte, die wegen extremistischen Straftaten verurteilt wurden, sondern auch Personen, bei denen angenommen wird, dass sie eine Affinität zum religiös begründeten Extremismus aufweisen beziehungsweise die als radikalisierungsgefährdet gelten. Darüber, welches Setting jeweils angemessen ist, entscheidet die Beratungsstelle gemeinsam mit der JVA.

In unseren Gruppensettings geht es darum, gruppendynamische Prozesse anzuregen und bestimmte Themen zu bearbeiten, die gemeinsam gewählt werden, und die wichtig für die Gruppen sind. Die Gesprächsthemen sind zum Beispiel tagesaktuelle Ereignisse, die in den Medien präsent sind. Nach dem Anschlag auf die französische Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo wurde in einer Gruppe diskutiert, inwieweit dieser Anschlag "gerechtfertigt war". Einige Gruppenteilnehmer vertraten die Ansicht, dass diejenigen, die den Propheten Mohammed mit ihren Karikaturen beleidigt haben, "auch nichts anderes verdient hätten". Es gab aber auch Teilnehmer, die diese Meinung verurteilten und die keinesfalls das Töten unschuldiger ziviler Opfer rechtfertigten. Wenn es in einer solchen Gruppenkonstellation kontrovers zugeht und gestritten wird, erwarten die Teilnehmenden von uns pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir "die richtige Denkweise" aufzeigen. Solche Situationen bieten für uns eine gute Grundlage, um politische Bildungsarbeit zu leisten, aufzuklären und ideologische beziehungsweise extremistische Denkmuster aufzubrechen.

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Beratungsstelle arbeiten jeweils zu zweit. Sie nutzen in den Gruppensettings unterschiedliche didaktische Methoden, zum Beispiel Blitzlichtrunden oder Rollenspiele. Zu den Gruppentrainings gehören neben Gruppengesprächen auch Sporttage, Angehörigentage und Einzelgespräche begleitend dazu.

Manchmal erklären Teilnehmende sich bereit, vor der Gruppe über ihre Straftat zu sprechen. Die Tat kann dann etwa durch Rollenspiele oder Slow Motion-Verfahren vergegenwärtigt und aufgearbeitet werden. Dabei können zum Beispiel Motivationen und Rechtfertigungsmuster thematisiert werden. Ziel ist es, Selbstreflexion und einen Prozess der Mündigkeit anzuregen.

Im Einzelsetting arbeiten wir mit Methoden der Biografiearbeit, beispielsweise mit dem Genogramm. Dies ist ein Stammbaum, der es den Klientinnen und Klienten ermöglicht, familiäre Zusammenhänge und Beziehungskonstellationen darzustellen. So lassen sich im Gespräch Bruchstellen erkennen und gezielt aufarbeiten.

Die Gruppen- und Einzelsettings dauern in der Regel zwei bis drei Stunden. Nach Haftentlassung bieten wir eine Nachbetreuung an, in der wir die Klientin oder den Klienten in der Regel noch ein Jahr lang begleiten.

Gerichte, die Jugendgerichtshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Bewährungshilfe wenden sich auch mit Anfragen für Betreuung und Beratung von Radikalisierten außerhalb der Haft an uns. Bei Fällen mit einer Bewährungsauflage haben wir in Absprache mit den Gerichten, den Bewährungshelferinnen und -helfern und den zuständigen Fachdiensten Gestaltungsfreiheit, in welcher Intensität der jeweilige Fall betreut wird. Die Gestaltung der Betreuung ist methodisch und inhaltlich vom Grad der Radikalisierung abhängig. Je nach Fall und Radikalisierungsstadium finden in regelmäßigen Zeitabständen Treffen, Gespräche und Einzeltrainings statt. Die Häufigkeit der Treffen ist bedarfsorientiert. Sie können beispielsweise dreimal pro Woche stattfinden, aber auch wöchentlich oder 14-tägig für jeweils 2-3 Stunden.

Rolle der Religion

Über die erprobten sozialpädagogischen Methoden hinaus erscheint es oft sinnvoll, mit den Inhaftierten der Zielgruppe spezifisch auf das Thema Religion einzugehen und auch theologisch mit ihnen zu arbeiten, denn sie bringen häufig religiöse Fragen in die Gespräche ein. Diese Fragen können für sie von zentraler Bedeutung sein, religiöse Regeln und buchstabengetreue Koranauslegungen können bindender empfunden werden als die Gesetze eines Rechtstaates.

Eine theologische Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte kann hilfreich sein. So können sie aufgrund eines Wissensvorsprungs als Kenner der Materie, die die Klienten beschäftigt, anerkannt werden – zum Beispiel wenn es um vermeintliche Zitate aus dem Koran geht. Die Frage, ob Religion thematisiert wird, hängt stark vom Lebenskontext des Klienten oder der Klientin und vom Klienten-Typus ab. Wir unterscheiden beispielsweise einen eher intellektuellen und einen eher emotionalen Typ. Letzterer nennt oft vermeintlich religiöse Motive, die sich dann aber nicht als eigentlicher Beweggrund für eine Tat herausstellen. Stattdessen stehen eher sozialpsychologische Ursachen im Vordergrund. Der intellektuelle Typ ist dagegen jemand, der alles religiös legitimiert und in theologischen Quellen Rechtfertigungsmuster sucht. Er wählt gezielt Passagen aus dem Koran oder aus der Sunna (überlieferte Aussprüche und Taten des Propheten Muhammad) aus. Damit versucht er sich eine Legitimationsgrundlage zu schaffen, die beispielsweise eine Ausreise nach Syrien "zwangsläufig" begründet habe.

In unseren Gesprächen sollen Selbstreflexionsprozesse angeregt werden, in denen die Klientinnen und Klienten beginnen, ihre Begründungen zu hinterfragen. Im Zuge dessen interessieren sie sich auch für die Perspektive der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die entsprechenden religiösen Texte. Werden solche Fragen von den Klientinnen und Klienten thematisiert, ist das ein Anlass für uns, darüber zu sprechen und dies auch theologisch zu bearbeiten, weil auch die jeweilige Krise in diese Aspekte eingebunden ist. Das bedeutet, dass sich die Thematisierung von Religion an den Bedarfen des Klienten oder der Klientin orientiert und nicht von außen herangetragen wird.

Entscheidend ist für uns, eine Synthese zwischen sozialpädagogischer und theologischer Arbeit zu schaffen, um angemessen auf Prozesse der Identitätsentwicklung der Klientin oder des Klienten und seine Bedarfe reagieren zu können. Unsere Aufgabe und das Ziel unserer Maßnahmen bestehen nicht darin, die Klientinnen und Klienten davon zu überzeugen, sich von ihrem Glauben zu distanzieren. Es geht vielmehr darum, dass sie sich von menschenverachtenden, radikalen Denkmustern und Gewalt distanzieren. Dieser Distanzierungsprozess benötigt viel Zeit und Ausdauer.

Eine vorhandene religiöse Motivation bedeutet nicht zwangsläufig, dass ausschließlich diese relevant in der weiteren Auseinandersetzung und Bearbeitung ist, denn andere Beweggründe können durchaus ebenso wichtig sein. Je nach Fall kann es viele verschiedene Gründe geben: Die Sinnsuche in einer komplexen und diffusen Welt; Überforderung im Alltag; soziale Desintegration; eine gewisse – durch das Elternhaus erzeugte – Vulnerabilität. Auch Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen nehmen in unseren Gesprächen einen großen Raum ein.

Des Weiteren sollte man sich auch stets vergegenwärtigen, dass eine Affinität zum Islamismus nicht ausschließlich religiös motiviert ist. Hinwendungen zu extremistischen Gruppierungen sind unseres Erachtens nicht nur mit der Suche nach Gott in Zusammenhang zu bringen. Manchmal reichen schon das simple Bedürfnis, das weltpolitische Geschehen besser zu verstehen, die Suche nach eindeutigen Wahrheiten und einer sinnvollen Erklärung für die Ungerechtigkeiten der Welt, oder aber die Suche nach Lösungen für individuelle Problemlagen, um sich einer extremistischen Gruppierung zuzuwenden. In einem anderen Fall scheint die Ursache einer Radikalisierung auf den ersten Blick die Religiosität der Klientin oder des Klienten zu sein, obwohl psychosoziale Probleme oder anderweitige Konflikte ausschlaggebender sind. Die Ursachen für eine Radikalisierung können also vielfältig sein, religiöse Motivation ist dabei ein Faktor unter vielen anderen.

Fallbeispiel: Ehemaliger "IS"-Anhänger in Haft

Anhand eines anonymisierten Fallbeispiels möchten wir unsere Arbeitsrealität konkretisieren. Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) hatte uns angefragt, ob wir einen verurteilten jungen Inhaftierten pädagogisch begleiten können, der sich dem "Islamischen Staat" (IS) angeschlossen hatte. Zuvor hatte uns die Jugendgerichtshilfe bei dem Fall bezüglich einer Beratung angefragt; daher waren wir bereits mit dem Fall betraut. Zunächst fand ein Sondierungsgespräch mit dem Sozialdienst der JVA statt, bei dem der Fall besprochen wurde, denn eine erfolgreiche Maßnahme setzt eine gute Kooperation mit den Bediensteten der JVA voraus. Anschließend kam das Erstgespräch mit dem Gefangenen zustande.

In dem Einzelgespräch haben wir unsere Tätigkeit bei der Beratungsstelle Hessen erläutert und uns als pädagogische Mitarbeiter vorgestellt. Wir fügten hinzu, dass unser Angebot freiwillig ist und der Klient sich die Zusammenarbeit gerne überlegen kann. Daraufhin war die erste Frage des Klienten, ob wir überhaupt Muslime seien. Wir bejahten dies und ergänzten, dass wir außerdem muslimische Theologen sind. Im Regelfall stellen wir uns als Pädagogen vor, die hier aufgewachsen sind und thematisieren nicht direkt, dass wir einen muslimischen Hintergrund haben. Bei einigen Fallkonstellationen sind bestimmte Kodizes jedoch sinnvoll, denn sie ermöglichen uns den Aufbau einer gewissen Nähe – wie die Ansprache mit "Bruder" oder "Salam alaikum" und das Aufzeigen von Identifikationsmerkmalen, wie unsere muslimische Identität oder islamwissenschaftliche Ausbildung. Der Inhaftierte erzählte uns, dass er während seiner Haft viel Zeit hatte, um über seinen Aufenthalt beim "IS" nachzudenken. Er schilderte uns, dass er viele religiöse Fragen habe und gegenüber "Ungläubigen" immer noch sehr skeptisch sei.

Beim Zugang zum Klienten spielt eine lebensweltorientierte Begegnung eine wesentliche Rolle, um eine vertrauensvolle Beziehungsebene aufzubauen. Dazu gehört auch zu wissen, wofür der Klient sich gerade interessiert und interessiert hat sowie aktives Zuhören ohne zu bewerten. Glaubwürdiges Auftreten, welches den Klienten in den Mittelpunkt setzt und somit das Interesse an ihm zeigt, stellt eine effektive Methode dar, die einen guten Zugang ermöglichen kann. Ein wichtiges Tool ist ferner, dem Klienten Wertschätzung und Empathie zu zeigen.

In dem Fall erschien es uns sinnvoll, gezielt auf das theologische beziehungsweise ideologische Verständnis des Gefangenen einzugehen. Dabei ist uns wichtig, diverse theologische Interpretationsmöglichkeiten aufzuzeigen, so dass der Inhaftierte für sich eigenständig, mündig und reflektierend einen Umgang damit finden kann. Denn diese Deutungsvielfalt wird zumeist durch die extremistische Szene ausgeblendet. Letztendlich geht es darum, einen Perspektivwechsel anzuregen.

In den Folgegesprächen konfrontierte der Klient uns zunächst mit vielen theologischen Fragen. Beispielsweise erzählte er uns, dass er einen "heiligen Treueschwur" beim IS abgelegt habe. Nun frage er sich, wie er diesen wieder zurücknehmen könne. Er habe Bedenken, aufgrund seines Treueeidbruchs als Sündiger und Verräter zu gelten. Diese und weitere Fragen wie "Darf ich überhaupt als Muslim in einem Kuffar-Land (damit ist ein nicht-muslimisches Land gemeint) leben?" arbeiteten wir theologisch auf. Wir sprachen darüber, was der Treueschwur bedeutet, welche Legitimationsgrundlage er darstellt, ob er ein wichtiger Aspekt in der islamischen Theologie ist, und ob man wirklich in die Hölle komme. Diese Art von Zweifeln und Fragen erleben wir des Öfteren bei Klienten, die beim "IS" waren. Solche Fragen sind für diese Zielgruppe oft maßgeblicher und bindender als die Gesetze eines Rechtstaates. Oftmals ist das Interesse an buchstabengetreuen Koranauslegungen eng verwoben mit einer durchgemachten Lebenskrise, und es prägt seither den gesamten Lebensverlauf. Schlimmstenfalls können solche Krisen zu einem Suizidversuch oder sogar zu einem Selbstmordattentat führen.

Bei der etwa zweijährigen Betreuung dieses Falles in Haft standen nicht nur religiöse Aspekte im Mittelpunkt unserer Gespräche. Weitere Themen waren hier besonders Geschlechtervorstellungen und Männlichkeitsbilder, aber auch politische Konstellationen im Nahen Osten sowie Verschwörungstheorien. Auch diese Themen haben wir mit dem Gefangenen gemeinsam intensiv aufgearbeitet. Wir haben mit dem Klienten auch über seine strafbaren Taten gesprochen. Die Erkenntnis des Klienten in diesem Fall war, dass bei vermeintlichen oder tatsächlichen Ungerechtigkeiten Selbstjustiz nicht der richtige Weg ist, sondern dass man sich im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien für die Gerechtigkeit einsetzen und einen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Hier war es uns wie immer wichtig, Alternativen zu zeigen oder gemeinsam zu erarbeiten, ohne dem Gegenüber das Gefühl zu vermitteln, dass man ihm eine bestimmte Handlungsform überstülpen möchte.

Bereits während der Haft hatten wir auf Wunsch des Klienten auch seine Familie besucht und begleitet. Auch nach der Haftentlassung waren wir für den Klienten da und haben ihn regelmäßig getroffen sowie in seinem weiteren Werdegang unterstützt. Dazu gehört, dass wir ihn bei Behördengängen begleitet oder ihn bei persönlichen Fragen (Job, Familie, Freizeit usw.) beraten haben.

Wann ist die Arbeit erfolgreich?

Es gibt eine große Anzahl von Kriterien, die uns als Indikatoren dafür dienen, dass unsere Arbeit mit einer Klientin oder einem Klienten erfolgreich war. Einige werden im Folgenden benannt:

  • Akzeptanz einer professionellen Unterstützung und Mitgestalten einer kontinuierlichen Arbeitsbeziehung

  • Entwicklung und Zunahme einer Dialogfähigkeit

  • Entwicklung einer Distanz zu Protagonisten und Vorbildern mit menschenverachtenden Einstellungen

  • Zulassen von Zweifeln an der eigenen Weltanschauung, Fähigkeit zur Selbstreflektion des eigenen Karriereverlaufs

  • Entwicklung von Ambiguitätstoleranz

  • Aufbau eines neuen privaten Netzwerkes, Aufbau von differenten sozialen Kontakten jenseits der extremistischen Szene

  • Distanzhaltung zur extremistischen Szene (Gruppe, Einzelpersonen und Medien)

  • Orientierung auf einen persönlichen Zukunftsplan jenseits eines "politischen Kampfes"

  • Keine neuen Straftaten, Einhalten des Sicherheitsplans

  • Kein Vorliegen einer Selbst- und Fremdgefährdung, das Begehen neuer Straftaten erscheint nicht wahrscheinlich

  • Die Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung ist erkennbar

  • Neuorientierung jenseits extremistischen Gedankenguts

  • Soziale Integration in den wichtigen Lebensbereichen ist erfolgt

  • Beteiligte Akteure (wie z. B. Familie, Schule, Sicherheitsbehörden) sehen keinen weiteren Handlungsbedarf

Es wird in unserer Gesellschaft nie eine absolute Sicherheit geben können. Auch wenn es uns nicht gelingen wird, zu allen Radikalisierten beziehungsweise Direktgefährdeten einen Zugang zu finden, mit ihnen erfolgreich zu arbeiten oder sie zu resozialisieren, lohnt sich jeder vermeintlich kleine Schritt und Erfolg. Denn auch, was vermeintlich klein erscheint, kann in Wirklichkeit sehr groß sein. Einen potenziell gefährlichen und gefährdenden "Syrien-Rückkehrer" zu betreuen und zu resozialisieren, bedeutet womöglich, vielen anderen Menschen das Leben zu retten.

Die Arbeit der Beratungsstelle Hessen wurde wissenschaftlich evaluiert, der Bericht ist online verfügbar auf der Externer Link: Website des Violence Prevention Network.

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Anhand eines Fallbeispiels wird die Arbeit mit "ZiVI-Extremismus" vorgestellt. Das Instrument unterstützt bei der strukturierten Beratung, der Dokumentation und der Gefährdungseinschätzung.

Cuma Ülger (1988), M. A. studierte an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a. M. Islamwissenschaft, Jüdisch-Christliche Religionswissenschaft sowie Pädagogik. Er ist ausgebildeter Notfallseelsorger, Imam und zertifizierter Antigewalt- und Kompetenz-Trainer. Seit mehr als zehn Jahren engagiert er sich ehrenamtlich in der muslimischen Jugendarbeit. Ülger ist Projektkoordinator der Beratungsstelle Hessen des Violence Prevention Network e. V. und lehrt als Lehrbeauftragter an der Fakultät für Sozialwesen der Hochschule Mannheim sowie der Hochschule RheinMain. Er arbeitet mit Häftlingen in hessischen Justizvollzugsanstalten, betreut Radikalisierte, Gefährdete sowie Rückkehrer aus Kriegsgebieten beim Ausstieg aus der extremistischen Szene.

Hakan Çelik (1980) hat ein Studium der Religionswissenschaft mit Hauptfach Islam und im Nebenfach Rechtswissenschaft abgeschlossen. Ferner ist er zertifizierter Antigewalt- und Kompetenztrainer. Er engagiert sich seit 15 Jahren in diversen muslimischen Vereinen, hält Vorträge und gibt Seminare zu islamischen/(sozial-)pädagogischen Themen wie Integration und Partizipation, Beratung von Radikalisierten, Gefährdeten und Rückkehrern aus Kriegsgebieten. Çelik lehrt an der Hochschule Mannheim sowie der Hochschule RheinMain im Fachbereich für Sozialwesen. Er ist Projektkoordinator der Beratungsstelle Hessen des Violence Prevention Network e. V. in Frankfurt.