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1. Gibt es eine landeseigene Präventionsstrategie im Bereich Islamismus?
In Sachsen wird die Präventionsarbeit in der Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikali-sierungsprävention (KORA) zusammengeführt, die im Jahr 2017 ins Leben gerufen wurde. Ziel der KORA ist es, durch Beratungs- und Fortbildungsangebote islamistische Radikalisie-rung zu verhindern beziehungsweise ihr entgegenzuwirken. Gleichzeitig sollen Betroffene dabei unterstützt werden, wieder Teil der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu werden. An der Umsetzung von KORA sind sowohl staatliche als auch zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt. Seit 2023 ist die KORA darüber hinaus phänomenübergreifend aufgestellt, vermit-telt also auch Beratungsangebote zu anderen Extremismusformen.
Die KORA ist im Demokratiezentrum Sachsen angesiedelt, das im Sächsischen Staatsminis-terium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verortet ist.
Die KORA ist ein Vorhaben der folgenden drei Ministerien:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zu-sammenhalt
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
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2. Wie ist die Präventionsarbeit organisiert?
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) ist im Demokratiezentrum Sachsen angesiedelt, das im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verortet ist.
Die Arbeit der KORA ist in einem Vier-Säulen-Konzept organisiert. Die erste Säule ist der Prävention bzw. Strukturstärkung zuzuordnen, während die Säulen zwei bis vier der Inter-vention und Deradikalisierung gewidmet sind. An der Umsetzung der Arbeit sind sowohl staatliche als auch zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt:
1. Säule: Strukturstärkung
Sicherheitsrunde zwischen den Polizeidirektionen, muslimischen Organisationen und relevanten kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren (umgesetzt durch die KORA-Landeskoordinatoren
Informations-, Sensibilisierungs- und Fortbildungsveranstaltungen (umgesetzt durch die Beratungsstelle Sachsen der Violence Prevention Network gGmbH - VPN)
Die KORA vermittelt Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen zur Stärkung der Handlungskompetenz im Umgang mit den Themenfeldern Extremismus und Radikalisierung. Das Angebot richtet sich an haupt- und ehrenamtlich arbeitende Personen, die in ihrem di-rekten (Arbeits-)Umfeld Kontakt mit radikalisierungsanfälligen bzw. radikalisierungsgefährde-ten Menschen haben, z.B. Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus der Ju-gend-, Bewährungshilfe, Mitarbeitende von religiösen und zivilgesellschaftlichen Organisatio-nen, Bedienstete von Sicherheits- und Justizbehörden. Darüber hinaus werden spezifische Präventionsangebote für junge Menschen bereitgestellt. Der Fokus liegt auf den Themen-komplexen „Vielfalt als Ressource“ (Identität, Antidiskriminierung, Geschlechterrollen etc.) sowie „Medienkompetenzen, Fake News und Desinformation“ (Bildmanipulationen erkennen, digitale Kommunikationsräume gestalten etc.).
2. Säule: Umfeldberatung
Beratung für Angehörige (bspw. Eltern, Geschwister) eines sich Radikalisieren-den bzw. eines Radikalisierten (umgesetzt durch das AUSSTEIGERPROGRAMM SACH-SEN - APro
Beratung für Personen aus dem Umfeld (bspw. Lehrer, Sozialarbeiter) eines sich Ra-dikalisierenden bzw. eines Radikalisierten (umgesetzt durch APro)
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3. Säule: Distanzierungsberatung
Beratung für gesprächsbereite sich radikalisierende Personen sowie Betroffene ohne intrinsische Ausstiegsmotivation (umgesetzt durch VPN)
4. Säule: Ausstiegsberatung
Beratung für Ausstiegswillige aus extremistischen Szenen und Gruppenzusammen-hängen. Diese wird durchgeführt durch das AUSSTEIGERPROGRAMM SACHSEN, das als gemeinsames Projekt des Landespräventionsrates Sachsen (LPR) mit nichtstaatli-chen Organisationen bei der Geschäftsstelle des LPR im Sächsischen Staatsministe-rium des Innern angesiedelt ist.
Die Beratung der Beratungsträger ist dabei stets mobil, kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Präventionsmaßnahmen im Strafvollzug und Bewährungshilfe
Die Säulen 2, 3 und 4 werden auch im sächsischen Strafvollzug und in der Bewährungshilfe angeboten. Darüber hinaus wird hier außerdem das Projekt „Prisma Sachsen“ durch den Träger VPN umgesetzt. Das APro ist ein weiterer Kooperationspartner von Prisma. Das Pro-jekt umfasst unter anderem folgende Leistungen:
Antigewalt-und Kompetenztraining - AKT® (Gruppenangebot)
Elterncoaching
Interministerielle Arbeitsgruppe
Um die Zusammenarbeit der beteiligten Landesministerien zu fördern und die Arbeit der KORA zu steuern, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet, bei wel-cher Verantwortliche aus dem SMI und dessen nach- und zugeordneten Behörden (Landes-kriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz, Geschäftsstelle Landespräventionsrat), dem SMJus und dem SMS zusammenkommen, um die Arbeit der KORA zu begleiten. Das Säch-sische Staatsministerium für Kultus hat in der IMAG einen Gaststatus. Die IMAG trifft sich in der Regel vierteljährlich.
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3. Welche Rolle spielen die Akteure der Bundesebene in Sachsen?
3.1 Arbeitsgruppen der Bundesländer
Behörden von Bund und Ländern stimmen sich bereits seit 2009 in der Arbeitsgruppe Dera-dikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) über das Phänomen des islamistischen Extremismus ab. Seit 2019 wird Sachsen durch die KORA in der AG De-radikalisierung vertreten.
3.2 Kooperationsnetzwerk der Beratungsstelle Radikalisierung des BAMF
Auch das Kooperationsnetzwerk der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dient als Plattform für den Austausch zwischen Bund und Ländern. In Sachsen übernimmt die KORA die Funktion der Landeskoordinierungsstelle im Bereich Islamismus/Salafismus im Rahmen des BAMF-Netzwerks. Die Beratungsstelle Sachsen des Trägers Violence Prevention Network e. V. und das Aussteigerprogramm Sach-sen sind als „Partner vor Ort“ mit der aktiven Fallarbeit befasst.
3.3 BMFSFJ: Bundesprogramm Demokratie leben
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert der Bund einen Teil der Präventionsarbeit in den Ländern. Der Freistaat Sachsen leistet eine Kofinanzierung. Das Landesdemokratiezent-rum Sachsen fungiert sowohl als zuwendungsgebende Stelle (außer bei APro, siehe oben) als auch fachliche Schnittstelle zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
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4. Wie arbeiten Landesebene und kommunale Ebene zusammen?
Die KORA fungiert als zentraler Anprechpartner zum Thema Radikalisierungsprävention im Kontext islamistischer Extremismus im Freistaat Sachsen und hat zum Ziel, den vertrauensbildenden Dialog auf kommunaler Ebene zu fördern. So unterstützt die KORA die kommunale Ebene, indem sie ihr spezifisches Angebot bei Bürgermeister/innen, Integrationsbeauf-tragten oder Fach-/Arbeitsgruppen zum Thema Extremismusprävention vorstellt. Regelmäßige Sicherheitsrunden zwischen religiösen und kulturellen Gemeinschaften und den Polizeidirektionen haben zum Ziel, über die Sicherheitslage zu informieren, den Austausch über Sicherheitsbedürfnisse zu fördern, über aktuelle sicherheitsrelevante Vorkommnisse und Entwicklungen innerhalb oder im Umfeld der religiösen bzw. kulturellen Gemeinschaften im Dialog zu bleiben sowie unterstützende Angebote zu vermitteln. Die Sicherheitsrunde fördert den Vertrauensaufbau und die Vernetzung zwischen den Teilnehmenden. Im Ergebnis soll ein aktiver Beitrag zur Vorbeugung und Abwehr politisch motivierter Taten sowie radikaler Bestrebungen erreicht werden.
Die Sicherheitsrunde ist eine Veranstaltung der KORA in Kooperation mit den Polizeidirektio-nen und den im Zuständigkeitsbereich betroffenen religiösen bzw. kulturellen Gemeinschaf-ten sowie den Integrationsbeauftragten der jeweiligen Kommunen und ggfs. weiteren rele-vanten zivilgesellschaftlichen Organisationen oder staatlichen Stellen.
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5. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure sind aktiv und wie arbeiten staatliche Akteure mit ihnen zusammen?
Im Bereich Islamistischer Extremismus arbeitet der Freistaat Sachsen im Wesentlichen mit dem bundesweiten Träger Violence Prevention Network gGmbH (Beratungsstelle Sachsen), sowie mit dem teilstaatlichen AUSSTEIGERPROGRAMM SACHSEN zusammen (Interner Link: vgl. oben Säulen".
Weiterhin greift die KORA im Bedarfsfall auf die weiteren im Demokratiezentrum vertretenen Beratungsträger zurück und vermittelt Kontakte zur Mobilen Beratung (Kulturbüro Sachsen e. V.), zur Mobilen Beratung im Kontext Schule (Courage-Werkstatt für demokratische Bil-dungsarbeit e. V.), zur Opferberatung Support (RAA Sachsen e. V.) und zur Distanzierungs-beratung Rechtsextremismus (AGJF Sachsen e.V.).
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6. Welche Besonderheiten gibt es in Sachsen hinsichtlich der Präventionsarbeit?
Über die KORA-Hotline ist eine phänomenübergreifende Erst- und Verweisberatung im Freistaat verfügbar, an die sich Ratsuchende von Montag bis Freitag (9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) wenden können.
So erreichen Sie uns:
KORA-HOTLINE 0351/564 54949
E-Mail Link: kora@sms.sachsen.de
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7. Quellen, Anlaufstellen und Präventionsprojekte in Sachsen
Demokratiezentrum Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:
Externer Link: https://demokratiezentrum.sachsen.de/
AUSSTEIGERPROGRAMM Sachsen / Landespräventionsrat Sachsen:
Externer Link: https://www.aussteigerprogramm-sachsen.de/
Violence Prevention Network gGmbH, Beratungsstelle Sachsen:
Externer Link: https://violence-prevention-network.de/angebote/projektuebersicht/beratungsstelle-sachsen/