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1. Politische Bildung als Bestandteil einer Deradikalisierung im Strafvollzug?
Politische Bildung im Strafvollzug ist ein recht junges Betätigungsfeld, wobei die Vielfalt an Bildungs-, Beratungs- und Informationsangeboten in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Bisher ist der Stand der politischen Bildung im deutschen (Jugend-)Strafvollzug nicht erhoben worden. Während in jüngster Zeit ein Fokus auf Fragen von Radikalisierungsprozessen in Haft und entsprechenden Angeboten der Prävention und Deradikalisierung lag, müssen sich Aussagen zur politischen Bildung im Vollzug bislang auf individuelles Erfahrungswissen berufen. Valide empirische Daten liegen nicht vor.
Hieran knüpft das Projekt "Politische Bildung im Strafvollzug – Angebote, Bedarfe und Leerstellen" an. Ziel ist es, im Rahmen einer Pilotstudie fundierte Aussagen zum Stand der politischen Bildung im Jugendstrafvollzug zu erheben. Die Studie wird von der Hochschule Merseburg in Kooperation mit dem Anne Frank Zentrum umgesetzt und von der Bundeszentrale für politische Bildung finanziert. Das Anne Frank Zentrum ist ein anerkannter Träger der politischen Bildung und verfügt seit vielen Jahren über Expertise im Feld. Seit 2015 setzt das Anne Frank Zentrum bundesweit in Justizvollzugsanstalten partizipative Wanderausstellungsprojekte zur Geschichte Anne Franks wie auch zu aktuellen Fragen von Antisemitismus und Diskriminierung um. An der Hochschule Merseburg werden ebenfalls seit mehreren Jahren Projekte der Peer Education in Vollzugsanstalten Sachsens und Sachsen-Anhalts angeboten.
Politische Bildung stellt in demokratisch verfassten Gesellschaften eine Grundvoraussetzung für ihr Funktionieren und die Teilhabe von Menschen an Prozessen der Willensbildung und Mitbestimmung dar.
Die Ziele politischer Bildung sind den allgemeinen Vollzugszielen untergeordnet, die als bundesverfassungsgerichtlich mehrfach fixiertes Resozialisierungsgebot alle Maßnahmen in Haft vor dem Hintergrund der anzustrebenden Wiedereingliederung in die Gesellschaft verorten. Politische Bildung im Vollzug soll somit stets auch dazu beitragen, dass die Inhaftierten in Zukunft ein Leben ohne Straftaten führen können (§ 2 des bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetzes). Es sind jedoch spezifische kognitive aber auch affektive Ziele zu benennen und zu verwirklichen, die auf Partizipation und Beteiligungsrechte von Individuen abheben und auf Basis von zentralen Menschenrechten zu Meinungsbildung und -äußerungen führen sollen. Grundlegend stellt sich die Frage, in welchen Lernräumen sich politische Bildung in Haft vollzieht und in inwiefern Demokratie- und Menschenrechtsbildung im Sozialraum Gefängnis möglich ist?
2. Forschungsstand zur politischen Bildung in Haft
Für den Vollzug liegen Daten zu unterschiedlichen Fragestellungen vor, die sich teilweise auch auf die politische Bildung beziehen. Eine Gesamtdarstellung zum Umfang, zu Methoden, festgestellten Schwerpunkten und speziellen Problemfeldern fehlt bislang. Hier wird das Projekt Pionierarbeit leisten.
Gewalthandlungen sind in Jugendstrafvollzugsanstalten ein häufiger Bestandteil des Erlebens der Inhaftierten. So berichten in der Untersuchung von Klatt und Baier jugendliche Gefangene davon, in Haft als Täter oder Opfer zu agieren – in einem Anteil von circa zehn Prozent in beiden Rollen.
Inwieweit und ob Gewaltausübung in Haft als eine Kausalität mangelnder politischer Bildung zu verstehen ist oder ob diese Sichtweise eine Chronifizierung einer gängigen Defizitorientierung bei Inhaftierten darstellt, ist umstritten. Der Forschungsstand über die politische Bildung von Inhaftierten muss insgesamt jedoch als unzureichend beschrieben werden. Während in den Shell Jugendstudien ein insgesamt positives Demokratieverständnis von Jugendlichen gezeichnet wird
Spezielle Untersuchungen thematisieren Formen von politischem und religiösem Extremismus in Haft, die Datenlage in diesem Bereich ist jedoch unzureichend. In der aktuellen Studie der Kriminologischen Zentralstelle wird beispielsweise zusammenfassend festgehalten, "dass genaue Angaben fehlen": Die der Metastudie zugrundeliegenden Untersuchungen können die Zahl von radikalisierten Inhaftierten in den Haftanstalten für zahlreiche Bundesländer nicht benennen oder lediglich im unteren einstelligen Bereich definieren, was anderen ausgewerteten Daten widerspricht.
Die aktuelle Datenlage ist somit sowohl in Hinblick auf Fragen nach allgemeinen Chancen und Herausforderungen politischer Bildung im Vollzug als auch hinsichtlich spezifischer Zielgruppen unbefriedigend. Diese Situation ist mit einer Untersuchung zu allgemeinen Fragen politischer Bildung im (Jugend-)Strafvollzug nicht grundsätzlich zu ändern. Allerdings wird die Pilotstudie zahlreiche Datensätze generieren, die erste Antworten auf offene Fragen geben können und weitere Studien vorbereiten.
3. Projektbeschreibung und methodisches Vorgehen
Ein zentrales Ziel der Studie ist die Bestandsaufnahme von Angeboten und Projekten politischer Bildung in Haft. Methodisch werden hierzu neben Leitfadeninterviews mit Mitarbeiter/-innen der Justizvollzugsanstalten (insbesondere des Pädagogischen Dienstes) vor allem Fragebögen für die Inhaftierten einbezogen, um eine repräsentative Stichprobengröße zu erreichen. Es sollen Ist-Stände sowie auch artikulierte Bedarfe erhoben werden, um weitere zielgenaue Bildungsangebote entwickeln zu können.
Im Rahmen der Projektlaufzeit werden – in Abstimmung mit den Justizministerien der Länder und den jeweiligen Justizvollzugsanstalten – bis Mai 2019 in mehreren Jugendstrafvollzugsanstalten in Deutschland Fragebogenerhebungen und leitfadengestützte Interviews durchgeführt. Eine hohe Beteiligung und valide quantitative Ergebnisse sollen durch die Einbeziehung der Fachdienste vor Ort erreicht werden. So kann die Befragung der Inhaftierten beispielsweise in den Schulbereichen, anderen pädagogischen Maßnahmen oder in Gruppen der Seelsorge erfolgen.
In die Erhebung werden zudem die Perspektiven von Expertinnen und Experten aus dem Feld der politischen Bildung im Strafvollzug einbezogen. Vor Beginn der Erhebung wurden die Ziele und Anforderungen an die Evaluation mit Trägern der politischen Bildung diskutiert und spezifiziert. In der Erhebungsphase werden zudem Gruppendiskussionen mit Expertinnen und Experten durchgeführt, die Angebote der politischen Bildung in Justizvollzugsanstalten umsetzen.
Die Auswertung wird zeitnah nach den ersten Erhebungen einsetzen und soll voraussichtlich im Juli 2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die Ergebnisse aufbereitet und im Rahmen von Fachveranstaltungen und Publikationen zugänglich gemacht.
4. Fragestellungen
Da der Fragebogen verständlich und leicht zu beantworten sein soll, werden nachfolgend genannte Fragestellungen zusammengefasst und in einfacher Sprache formuliert. Für das Ausfüllen wird eine Zeit von maximal 30 Minuten angesetzt. Der Aufwand für die beteiligten Anstalten ist somit aufgrund des zeitlichen Rahmens als gering zu erachten.
4.1 Allgemeine Fragen
Die ersten Fragen beziehen sich auf die Gesamtsituation politischer Bildung im deutschen Jugendstrafvollzug. Während zur Schulbildung oder der Alphabetisierung inzwischen gesicherte Daten vorliegen und generalisierende Aussagen getroffen werden können, ist dies für die politische Bildung bislang nicht möglich. Daher muss zunächst Grundsatzarbeit geleistet werden, um begriffliche Klarheit zu erlangen, das heißt Begriffe zu definieren und voneinander abzugrenzen und somit schließlich das Feld für weitere empirische Erhebungen vorzubereiten.
Der Bezug zu den Bedingungen der Institution und den Begründungen von Strafe ist herzustellen, da beide Faktoren auf die Maßnahmen- und Angebotsstruktur in Haft wirken. Da die Inhaftierten sich an die Haftsituation und die explizit formulierten wie die implizit wirkenden Regeln in den Gefängnissen anpassen müssen, sind sie gezwungen, Verhaltensweisen zu zeigen, die Erving Goffman als "sekundäre Anpassung" bezeichnet.
Wie ist der Stand politischer Bildung im Strafvollzug?
Was ist politische Bildung? Welche Spezifika hat politische Bildung im Vollzug?
Welche Zwecke und Ziele hat der Vollzug? Welche Priorität hat politische Bildung?
4.2 Spezifische Zielgruppen
Die jugendlichen Insassen der Vollzugsanstalten sind die Hauptzielgruppe politischer Bildung im Strafvollzug. Hinsichtlich ihrer Sozialisationsbedingungen, der Schulbildung, den sonstigen Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sowie über individuelle Belastungsfaktoren liegen für die Lage in der Bundesrepublik Ergebnisse vor.
Die jugendlichen Inhaftierten sind demzufolge überproportional häufig ohne Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung und weitere formale Qualifikationen. Die Daten weisen seit Jahrzehnten und über die Grenzen der Bundesländer hinweg ähnliche Ergebnisse auf. Für die Jugendanstalt Hameln hat Bierschwale 2001 (S. 119) einen Anteil von 62 Prozent der Insassen ohne Schulabschluss errechnet. In der sächsischen Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen lag der Anteil im Jahr 2009 bei fast 75 Prozent, wobei ein geringer Anteil nur auf Grundschulniveau die Schule beendete.
Diese individuellen Voraussetzungen beeinflussen durchzuführende Angebote. Bildungsträger müssen etwa auf Arbeitsmaterialien in einfacher Sprache zurückgreifen und einer didaktischen Grundlegung folgen, die sowohl dem Bildungsstand der jugendlichen Insassen entspricht als auch den Gegebenheiten der Anstalten gerecht wird.
Im Hinblick auf die Zielgruppe der Jugendstrafgefangenen sind insgesamt zwei große Fragestellungen zu erheben, die in Bezug auf die Adressatinnen und Adressaten zentral sind:
Welche kognitiven und affektiven Kompetenzen besitzen die Jugendlichen?
Welche Einstellungen und Haltungen zeigen die Jugendlichen?
Auf der Ebene der individuellen Kompetenzen ergeben sich weitere Fragen nach den Voraussetzungen für die Inhalte und die methodische Durchführung von Angeboten:
Welche formalen Abschlüsse haben die Jugendlichen und Heranwachsenden?
Wie hoch ist der Anteil von langfristig schulabsenten Inhaftierten?
Wie kann politische Bildung gelingen, ohne Stigmatisierungen zu befördern?
Welchen Einfluss haben Mitarbeiter/-innen bzw. Multiplikator/-innen auf Bildungsprozesse?
Wie können die Jugendlichen methodisch angesprochen werden? Welche Erfahrungen gibt es mit stärker an kognitivem Wissen orientierten Angeboten? Welche Erfahrungen liegen für niedrigschwellige Angebote vor?
Welche Bedarfe werden von Jugendlichen in Haft selbst artikuliert?
Auf der Ebene der Einstellungen und Haltungen ist eine Vielzahl von Fragen möglich, wobei diese (etwa unter Rückgriff auf die Auswertung von Gefangenenakten) in Folgestudien zu beantworten sind, da sie eine umfangreichere Datenerhebung erfordern:
Welche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind vorhanden? Worin äußern sie sich? Welche Auswirkungen hat das auf den Vollzugsalltag und Maßnahmen in Haft?
Wie erkennen professionell Tätige in Haft Angehörige solcher Gruppen?
Welche intramuralen Codes (Kleidung, Tätowierungen, Sprache) existieren? Wie wird im Strafvollzug damit umgegangen?
Welche Räume beanspruchen diese Personen? Wie erfolgreich sind sie dabei?
4.3 Organisatorische Bedingungen
Bisher liegen für die Bundesrepublik keine Erkenntnisse über den Stand der politischen Bildung vor, dementsprechend ist die Ebene der Organisation von Bildungsangeboten ebenfalls unerforscht. Ziel ist es, in diesem Bereich gesicherte Daten aus allen deutschen Jugendstrafvollzugsanstalten zu gewinnen, um Aussagen zum Ist-Stand ebenso treffen zu können wie mögliche Bedarfe oder Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Welche Maßnahmen politischer Bildung finden im Vollzug statt? Welche Träger und Institutionen bieten politische Bildung an? Wie ist die Nachfragesituation?
Wie viele Teilnehmer/-innen werden in einem definierten Zeitraum erreicht? Welche relativen Werte werden erreicht?
Wie erfolgt die Zuweisung in diese Maßnahmen?
Welche Ausschlusskriterien werden geltend gemacht und mit welcher Begründung?
Es ist im Zuge der Feinplanung festzustellen, wie umfangreich die einzelnen Komplexe untersucht werden können. Hier müssen möglicherweise Teile auf nachfolgende Untersuchungen verlagert werden. Einbezogen werden sollten auch in diesem Bereich Fragen nach den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, den Bediensteten und Mitarbeitenden.
Ausblick
Die Studie wird als ein erster Schritt aufgefasst, politische Bildung im Setting des Strafvollzuges zu erfassen. Dabei sind insbesondere die Bedingungen des Eingesperrtseins und die daraus folgenden Zwangssituationen der Insassen zu berücksichtigen. Erste Ergebnisse werden im Herbst 2019 erwartet und publiziert.
Dieser Beitrag wird Anfang 2019 in ausführlicher Form im "Forum Strafvollzug" sowie in einer gekürzten Fassung in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) erscheinen.
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