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Radikalisierungsprävention an Schulen Clearingverfahren: Wie kann man Radikalisierungsprozesse früh erkennen?

Lisa Kiefer

/ 10 Minuten zu lesen

Wie lassen sich im schulischen Kontext Radikalisierungsprozesse frühzeitig erkennen und unterbrechen? Und welche Methoden sollten hierbei zum Einsatz kommen? Dafür gibt es bislang keine erprobten Konzepte. Im Rahmen eines Modellprojekts werden seit April 2016 an sechs Schulen in Deutschland Clearingverfahren getestet. Die Projektkoordinatorin Lisa Kiefer gibt einen Einblick in das Konzept und die ersten Erfahrungen aus der Praxis.

Workshop mit Lehrkräften im Rahmen eines pädagogischen Tages an der Elisabeth-Selber-Gesamtschule in Bonn (© Aktion Gemeinwesen und Beratung e. V.)

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Radikalisierung als Gefährdung für Kinder und Jugendliche stellt nicht nur Eltern, sondern auch Lehrkräfte und Schulsozialarbeit vor große Herausforderungen. Die Sorge, Anzeichen einer Radikalisierung möglicherweise zu übersehen, führt an vielen Schulen zu Unbehagen. Gleichzeitig reagieren Lehrkräfte gelegentlich unangemessen, wenn sie vermeintlich radikale Äußerungen oder Verhaltensweisen ihrer Schülerinnen und Schüler beobachten. Dies kann kontraproduktiv wirken und die pädagogische Beziehung zerstören, die – auch bei einer tatsächlichen Radikalisierung – als Brücke zu den Betroffenen dienen kann.

Der Bedarf danach wächst, schulische Akteure im Umgang mit sich radikalisierenden jungen Menschen zu schulen und ihnen Methoden an die Hand zu geben, diese Prozesse zu erkennen, zu unterbrechen oder zumindest aufzuhalten. Daran anknüpfend steigt auch der Bedarf an pädagogischen Formaten für den Umgang mit Themen wie Verschwörungstheorien und Antisemitismus.

Zugleich herrscht an vielen Schulen ein Mangel an Ressourcen: Zeit ist generell knapp, nur wenige Lehrkräfte sind für das Thema Radikalisierung sensibilisiert und ausgebildet und es gibt kaum Fachleute, die Schulen im Umgang damit unterstützen können und direkt an der Schule arbeiten.

Was passiert im Modellprojekt?

Seit April 2016 wird an sechs Schulen bundesweit ein modellhaftes Verfahren erprobt, das auf den Bedarf reagiert. Das Projekt trägt den Namen "Clearingverfahren und Case Management: Prävention von gewaltbereitem Neosalafismus und Rechtsextremismus". Träger ist die Aktion Gemeinwesen und Beratung e. V., das Projekt wird von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Das Projekt soll Ende 2019 mit einer umfangreichen Handreichung abgeschlossen werden.

Vor allem ein mögliches Vorgehen im Hinblick auf Radikalisierung an Gesamtschulen und Berufskollegs soll hierbei genauer erprobt werden. Es sollen Methoden entwickelt werden, mit deren Hilfe es gelingen kann, Radikalisierungsprozesse zu unterbrechen. Hierbei werden dem jeweiligen Fall angemessene Methoden der sozialen Arbeit angewendet, wie beispielsweise die klientenzentrierte Gesprächsführung nach Carl R. Rogers. Darüber hinaus kommen auch Methoden aus der systemischen Beratung zur Anwendung wie beispielsweise zirkuläres Fragen oder die Arbeit mit einem sogenannten Familienbrett.

Darüber hinaus werden neben der konkreten Fallarbeit zusätzlich flankierende Maßnahmen der primären und sekundären Prävention durchgeführt. Hierbei geht es vor allem um demokratiefördernde Elemente sowie um gezielte Fortbildungen und Workshops für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es hierbei, einen "unaufgeregten" und professionellen Umgang mit der Thematik zu fördern. Die Maßnahmen, die für Schülerinnen und Schüler angeboten werden, umfassen außerdem gestalterische und kreative Methoden wie Theater, Hip-Hop und Comic-Workshops.

Die sechs Schulen im Projekt haben sich um eine Teilnahme beworben. In den Bewerbungen wurde deutlich, dass der Schwerpunkt des Bedarfs in der grundlegenden Präventionsarbeit liegt: Mögliche Radikalisierungen sollen von vornherein verhindert werden. Offenbar bereitet es Lehrkräften Probleme, mit Schülerinnen und Schülern über bestimmte Themen zu sprechen. So sorgen im Klassenzimmer Themen wie der Nahostkonflikt, der Syrienkrieg, aber auch der Rechtsruck in Europa für Auseinandersetzungen, die nur schwer wieder zu beruhigen sind und in denen Lehrkräfte sich oft nicht ausreichend informiert und entsprechend unsicher fühlen.

Mitunter haben die Schulen in den Bewerbungen auch konkrete Anliegen gemeldet. Dabei ging es um Themen, die auch an vielen anderen Schulen bekannt sein dürften. Anlässe waren die Nachfrage von Schülerinnen oder Schülern nach einem Gebetsraum, Äußerungen extremistischer Positionen im Religions- oder Politikunterricht und die Verbreitung von Aufklebern und Flyern rechtspopulistischer und rechtsextremer Gruppen.

Das Clearingverfahren – Ansatz und Voraussetzungen

Der Begriff Clearingverfahren steht für ein strukturiertes Verfahren mit dem Ziel, einen bestimmten Sachverhalt beziehungsweise Fall zu klären. Mit Case Management ist die Steuerung der Klärung eines bestimmten Falles gemeint, die von einer pädagogischen Fachkraft geleistet wird. Im Projekt wird diese Fachkraft als Clearingbeauftragte oder Clearingbeauftragter bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine pädagogische Fachkraft, deren Arbeitsort die Schule ist. Sie ist an die Schulsozialarbeit angegliedert und steht allen schulischen Akteuren als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und Beraterin oder Berater zur Verfügung. Bei konkreten Anfragen trägt der beziehungsweise die Clearingbeauftragte alle Informationen zusammen. Zudem ist ihre oder seine Aufgabe, alle anschließenden Maßnahmen zu planen, die Durchführung zu organisieren und den Überblick über den Fall zu behalten.

Ein weiteres wichtiges Element des Clearingverfahrens ist das sogenannte Clearingteam. Dort kommen alle schulischen Akteure zusammen, besprechen gemeinsam den Fall und planen pädagogische Maßnahmen. Schulleitung, Klassenleitung, Clearingbeauftragte oder Clearingbeauftragter und Schulsozialarbeit arbeiten hier strukturiert zusammen.

Bezüglich des Umgangs mit möglichen Radikalisierungsprozessen ist die Problemlage an Schulen oft unübersichtlich und mehrschichtig. Daher sieht das Clearingverfahren mehrere klar definierte Schritte vor (siehe Übersicht "Schritte im Clearingverfahren"). Zudem werden die Rollen der Akteure geklärt. Ein solches hoch strukturiertes Verfahren schafft klare Zuständigkeiten und kann auf diese Weise helfen, im schulischen Kontext "Helferkarusselle" zu vermeiden, bei denen die Verantwortung im Kreis der Beteiligten weitergereicht wird.

Voraussetzungen für eine gelingende Radikalisierungsprävention

Eine gelingende Radikalisierungsprävention benötigt inhaltliche sowie organisatorische Voraussetzungen. Auch im Clearingverfahren müssen die allgemeinen Bedingungen für Präventionsarbeit berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es spezielle organisatorische Grundlagen.

Allgemein gilt für die Präventionspraxis: Ein gemeinsamer Präventionsbegriff und gemeinsame Präventionsziele sind ebenso wichtig wie eine klar umrissene Zielgruppe. Um die Bedeutung des Präventionsbegriffes zu veranschaulichen, ist es notwendig, dass akzeptierte Indikatoren festgelegt werden, die eine mögliche Radikalisierung anzeigen können. Indikatoren sollten allerdings nie als Checkliste genutzt werden, sondern lediglich eine Hilfestellung sein. Denn alle bekannten Indikatoren können auch aus anderen Gründen auftreten und bedeuten nicht zwangsweise, dass eine Radikalisierung vorliegt.

Speziell im Clearingverfahren gibt es weitere Voraussetzungen für das Gelingen: Organisatorisch ist zu gewährleisten, dass der oder die Clearingbeauftragte für eine funktionierende Steuerung und ein durchgehendes Monitoring des Fallgeschehens sorgt. Diese Voraussetzung ist eng verknüpft mit einer Teamstruktur, die Rücksprachemöglichkeiten auf kurzem Wege zulässt. Melde-, Handlungs- und Kommunikationsroutinen sind Grundlagen für ein professionelles Handeln. Zudem muss jede Lehrkraft der Schule darüber informiert werden, an wen sie sich mit Hinweisen und Fragen wenden kann. Dies beinhaltet auch die Aufklärung von Lehrkräften und Schulleitung über den Umgang mit Meldungen an Polizei und Verfassungsschutz.

Um all diese Voraussetzungen zu schaffen und entsprechende Maßnahmen der Radikalisierungsprävention an Schulen durchführen zu können, braucht es ausreichend qualifizierte Fachkräfte. Die Voraussetzungen sollten in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Jugendhilfeträger festgehalten werden.

Schritte im Clearingverfahren

Auslöser

  1. Vorrecherche

  2. Clearingteam: Information an alle Akteure

  3. Vertiefte Recherche

  4. Clearingteam: Beschluss von Maßnahmen

  5. Durchführung der Maßnahmen

  6. Clearingteam: Evaluation der Maßnahmen und ggf. Umsteuerung

  7. Weiterführung der Maßnahmen

Abschluss

Der Ablauf des Verfahrens

1. Vorrecherche

Das Clearingverfahren startet dann, wenn ein Hinweis auf eine mögliche Radikalisierung eines Schülers oder einer Schülerin an die pädagogische Fachkraft herangetragen wird und diese in der Vorrecherche feststellt, dass es hier tatsächlich Anhaltspunkte für eine beginnende Radikalisierung gibt. Die Vorrecherche beinhaltet vor allem Gespräche mit der Lehrkraft, die den ursprünglichen Hinweis gegeben hat. Unter Umständen kann auch die Ansprache von weiteren Lehrkräften dazugehören. Die Erfahrung im Projekt hat gezeigt, dass vor allem in dieser ersten Phase die meisten Unsicherheiten auftauchen, da die Problemlage nie eindeutig ist. Es muss also immer genau abgeklärt werden, ob es sich um einen Fall für das Clearingverfahren oder aber um einen Fall für die Schulsozialarbeit handelt. Diese Einschätzung ist oft nicht einfach und muss bei jedem Fall individuell vorgenommen werden. Unsicherheiten bei dieser Bewertung rühren oft daher, dass eine beginnende Radikalisierung und andere Problemstellungen wie familiäre oder schulische Probleme meist Hand in Hand gehen. Auffällige Veränderungen im Verhalten und den schulischen Leistungen von Schülerinnen und Schülern sind in der Regel der Anlass zur Sorge für Lehrkräfte. Doch die Veränderungen können mitunter viele Auslöser haben. Wichtig ist daher, im Clearingverfahren zunächst zu überprüfen, ob die Hinweise Substanz haben und tatsächlich auf eine Radikalisierung hindeuten oder ob es sich um unbegründete Befürchtungen handelt.

2. Clearingteam: Information an alle Akteure

Wenn der beziehungsweise die Clearingbeauftragte aufgrund der Vorrecherche zu der Einschätzung gelangt, dass eine beginnende Radikalisierung möglich ist oder bereits stattfindet, muss dies im Clearingverfahren geklärt werden. Zunächst wird das Clearingteam einberufen, um alle schulischen Akteure zu informieren. Hilfreich kann es dabei auch sein, Partner aus dem sozialraumbezogenen Netzwerk einzubinden. Das können zum Beispiel das Jugendamt, die Polizei oder auch Trainerinnen und Trainer aus Sportvereinen oder sonstige externe Bezugspersonen des betreffenden Jugendlichen sein.

3. Vertiefte Recherche

Die vertiefte Recherche dient dazu, sich ein ganzheitliches Bild der Situation zu verschaffen. Hierbei können vor allem Methoden der systemischen Beratung hilfreich sein. Der beziehungsweise die Clearingbeauftragte erstellt eine Analyse des sozialen Umfelds der betroffenen Jugendlichen, vor allem durch Gespräche mit Eltern, Jugendlichem und Lehrkräften oder anderen Schlüsselpersonen. Hierbei können Ressourcen für die weitere Fallbearbeitung generiert werden in Form von Bezugspersonen, zu denen die Jugendlichen Vertrauen haben. Zudem ist es in dieser Phase wichtig, die für die Fallarbeit unabdingbare Beziehungsarbeit zu beginnen – mit allen Akteuren, vor allem aber mit dem Jugendlichen. Die vertiefte Recherche dient außerdem dazu, den Grad der Ideologisierung und auch mögliche bereits vorhandene Szenekontakte abzuklären.

4. Clearingteam: Beschluss von Maßnahmen

Die pädagogische Fachkraft stellt in einem weiteren Treffen die Ergebnisse der vertieften Recherche vor. Gemeinsam berät das Clearingteam nun über die pädagogischen Maßnahmen und formuliert Ziele, die im Clearingverfahren erreicht werden sollen. Ziele können hier beispielsweise ein erfolgreicher Schulabschluss oder das Unterbrechen von gewaltbefürwortenden Tendenzen sein, oder auch die Förderung von Interessen und Fähigkeiten, welche die Resilienz gegenüber extremistischen Positionen stärken. Als positiv wirksam haben sich hier vor allem Methoden der systemischen Beratung erwiesen, aber auch narrativ-erzählende Ansätze, die vor allem auf der Grundlage einer guten Vertrauensarbeit zu einem erfolgreichen Abschluss des Falls beitragen können.

5. Durchführung der Maßnahmen

Bei der Durchführung der Maßnahmen ist es wichtig, dass alle Mitwirkenden gegenüber dem Jugendlichen Präsenz zeigen und als starke Allianz auftreten. Die Maßnahmen müssen nicht von der pädagogischen Fachkraft des Projekts durchgeführt werden, sondern können auch an andere Akteure delegiert werden.

6. Clearingteam: Evaluation der Maßnahmen

Nach einer vorher festgelegten Zeitspanne ruft die pädagogische Fachkraft das Clearingteam erneut zusammen. Gemeinsam wird überprüft, ob die Maßnahmen zum Ziel geführt haben oder ob man gegebenenfalls umsteuern muss.

7. Schritt: Weiterführung der Maßnahmen

Schritt 6 und 7 können sich wiederholen, bis die Ziele im jeweiligen Fall erreicht sind.

Im Clearingverfahren ist es nicht zwingend notwendig, alle sieben Schritte zu durchlaufen. Es kann auch bereits nach dem zweiten oder dritten Schritt zu einem Abschluss oder auch einem Abbruch des Verfahrens kommen. Ein Fall im Clearingverfahren gilt dann als abgeschlossen, wenn ...

  • die formulierten Ziele erreicht worden sind,

  • der Jugendliche oder Schlüsselpersonen nicht kooperieren,

  • der Fall an eine andere Institution abgegeben wird,

  • der Auftrag erfüllt wurde oder es keinen Auftrag von Seiten der Schule oder dem Jugendlichen mehr gibt.

Fallbeispiele aus dem Clearingverfahren-Projekt

Im Folgenden sollen anhand von fiktiven Fallbeispielen bisherige Erfahrungen aus dem Projekt veranschaulicht werden. Die Fallbeispiele sind so gewählt, dass sie den Alltag der pädagogischen Fachkräfte und typische Abläufe im Clearingverfahren wiedergeben. Es handelt sich daher um Fälle, die nicht außergewöhnlich erscheinen und auch an anderen Schulen auftreten könnten.

Jedoch sind es solche Fälle, mit denen sich das Projekt hauptsächlich auseinandersetzt. Und gerade sie verdeutlichen den Bedarf der Schulen nach einem strukturierten Verfahren im Bereich der Radikalisierungsprävention. Auch Stolpersteine, die im Verlauf des Verfahrens auftreten können, werden hier diskutiert. Fälle, in denen die Jugendlichen Kontakte zur extremistischen Szene haben oder bereits ideologisch gefestigt sind, stellen im Rahmen des Projekts eher die Ausnahme dar.

SalafismusFallbeispiel 1: Yusuf

Yusuf (Name geändert) ist 12 Jahre alt. Er kommt aus einer muslimischen Familie, in der Religion aber keine herausragende Rolle spielt. In der Schule fällt Yusuf allerdings immer wieder auf, weil er Mitschülerinnen und -schüler in Bezug auf religiöse Praktiken maßregelt, beispielsweise beim Thema Fasten im Ramadan. Eine Lehrkraft spricht die Clearingbeauftrage auf diese Vorfälle an, und diese beginnt mit der Vorrecherche. Durch einen Besuch in der Klasse verbunden mit einer Unterrichtseinheit zum Thema Toleranz stellt die Clearingbeauftragte den ersten Kontakt zu Yusuf her. Ihr fällt auf, dass sich Yusuf für Pierre Vogel und andere salafistische Prediger interessiert und deren Videos anschaut.

Die Clearingbeauftragte beruft daher das Clearingteam ein. Sie informiert alle Mitglieder des Clearingteams über den Sachstand und darüber, dass im Fall von Yusuf weitere Schritte unternommen werden sollten.

Die Clearingbeauftrage beginnt im Anschluss mit der vertieften Recherche. Sie führt Gespräche mit Yusuf und einigen seiner Freunde. Dabei baut die Clearingbeauftragte eine Beziehung zu den Jugendlichen auf und spricht mit ihnen über die Inhalte der Videos. Yusuf berichtet auch von seinen Aktivitäten auf verschiedenen Social-Media-Kanälen. Schließlich vertraut er der Clearingbeauftragten an, dass er dabei von einem Mann angesprochen worden sei, der vorgab, in Syrien zu kämpfen. Yusuf habe allerdings nach dem ersten Kontakt die Verbindung zu dem Mann wieder gelöscht, da diese ihm doch etwas "zu krass" vorkam.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits zwei Monate vergangen, denn die Gespräche mit Yusuf und seinen Freunden waren sehr zeitintensiv. Der Kontakt zu einem vermutlich militanten Mann führt zu einer neuen Bewertung der Situation und macht deutlich, dass es eine Gefährdung gibt. Da zudem Yusufs Begeisterung für salafistische Prediger offenkundig ist, beschließt die Clearingbeauftragte gemeinsam mit den Mitgliedern des Clearingteams, die Eltern einzuschalten.

Allein die Kontaktaufnahme nimmt jedoch ebenfalls einige Wochen in Anspruch, da die Eltern zunächst ein Gespräch ablehnen. Erst viele Telefonate und letztendlich das Aufsuchen der Eltern zu Hause gemeinsam mit einem Schulsozialarbeiter, der den gleichen kulturellen Background wie die Familie hat, führen zu einem Gespräch. Dieses verläuft positiv und die Eltern erkennen ebenfalls die Gefährdung für ihr Kind. Zusammen wird beschlossen, dass Yusuf seinen Eltern sowohl sein Handy als auch seinen Laptop zeigt. Er versichert ihnen glaubhaft, keinen Kontakt mehr zu den besagten Personen zu haben.

Da der Schüler erst 12 Jahre alt ist, wird diese einseitige Schutzmaßnahme in dieser Situation als notwendig angesehen. Nach wenigen Tagen melden sich die Eltern bei der Clearingbeauftragten und versichern, dass ihr Sohn keinen Kontakt mehr zu den Personen habe und sich auch selbst von diesen distanziert habe. Seitdem ist die Clearingbeauftrage weiterhin mit Yusuf und seinen Eltern in Kontakt.

Dieses Fallbeispiel zeigt, wie eine Gefährdungslage an der Schule erkannt werden kann und wie ein professioneller, strukturierter Umgang mit dem Phänomen dafür sorgen kann, die Lage zu klären und gegebenenfalls Gefahren für den Jugendlichen abzuwenden. Schulleitung, Klassenleitung, Schulsozialarbeit und Clearingbeauftragte haben hier gemeinsam mit den Eltern nach anfänglichen Schwierigkeiten gut zusammengearbeitet. Möglich wurde die frühe Intervention dadurch, dass Yusuf durch die Gespräche Vertrauen zur Clearingbeauftragten gefasst hat. Durch diese Beziehungsarbeit im Vorfeld ist auch ein weiteres Arbeiten mit Yusuf und seinen Eltern möglich geworden und es wurden die Grundlagen für eine Allianz mit den Eltern geschaffen. Positiv herauszuheben ist in diesem Fall darüber hinaus, dass die Klassenleitung nach ersten Hinweisen schnell die Clearingbeauftragte einbezogen hat.

Auf der anderen Seite zeigen die ersten Erfahrungen aus dem Projekt auch, dass nicht abgesprochene Maßnahmen oder konfrontatives Vorgehen unter Umständen auch Schaden anrichten können. Insbesondere eine konfrontative Vorgehensweise von schulischen Akteuren kann eine mögliche Beziehungsarbeit erschweren oder sogar verhindern, zum Beispiel wenn Lehrkräfte religiöse Kleidung oder religiöse Verhaltensweisen ihrer Schülerinnen und Schüler direkt kritisieren. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn junge Frauen immer wieder auf ihr Kopftuch angesprochen und ihnen die Nachteile durch das Tragen eines Kopftuchs aufgezählt werden. Auch unbeabsichtigt können Lehrkräfte hier Schülerinnen diskriminieren und damit auch eine mögliche Radikalisierung beschleunigen.

Das Modellprojekt kann in dieser Hinsicht auch Unterstützung für Lehrkräfte bieten und helfen, Unsicherheiten abzubauen. Die Präsenz von Clearingbeauftragten direkt an der Schule eröffnet die Möglichkeit, kurzfristig und unkompliziert eine kollegiale Fallbesprechung anzusetzen oder zumindest eine zweite Meinung einzuholen.

RechtsextremismusFallbeispiel 2: Sebastian

Das Modellprojekt zielt auf verschiedene Formen von Extremismus, und so gibt es auch im Bereich Rechtsextremismus erste Erfahrungen. Das folgende Beispiel zeigt, wie gerade narrativ-erzählende Ansätze in der Präventionsarbeit hilfreich sein können. Auch hier wird die Bedeutung einer Allianz zwischen Eltern und Schule deutlich. Sebastian (Name geändert) ist 17 Jahre alt und besucht ein Berufskolleg in Berlin. Im Politikunterricht fällt er immer wieder durch rechtsextreme Parolen auf. Die Politiklehrerin wendet sich daher an den Clearingbeauftragten, der mit dem Start des Modellprojekts neu an die Schule gekommen ist.

Der Clearingbeauftragte führt zunächst mehrere Gespräche mit der Klassenleitung von Sebastian und weiteren Fachlehrkräften, um sich ein Bild von dem Schüler zu machen. Dabei wird deutlich, dass Sebastian auch bei anderen Lehrkräften bereits durch sein negatives Verhalten gegenüber Mitschülerinnen und -schülern mit Migrationshintergrund aufgefallen ist. Außerdem erfährt der Clearingbeauftragte, dass Sebastian sehr viele Fehlstunden hat und seine Versetzung gefährdet ist. Da Sebastian außerdem bereits gegenüber Mitschülern gewalttätig geworden ist, erwägt die Schulleitung einen Verweis von der Schule.

Im Clearingteam werden diese Informationen zusammengetragen. Hier wird auch zum ersten Mal deutlich, dass es einen Zielkonflikt zwischen Schule und Clearingbeauftragtem gibt. Ziel der Schule ist es, den bereits mehrfach verwarnten Schüler aus der Schulgemeinschaft auszuschließen. Ziel des Clearingbeauftragten hingegen ist es, den Schüler weiter an der Schule zu behalten, um mit ihm arbeiten zu können.

In der vertieften Recherche finden Gespräche mit Sebastian und seiner Mutter statt. Hierbei wird klar, dass der Schüler bereit ist, die Klasse zu wechseln, um noch eine Chance an der Schule zu bekommen. Auch die Mutter bietet ihre Unterstützung an und will darauf hinwirken, dass ihr Sohn die Schule besucht und weniger Fehlstunden sammelt. In den Gesprächen wird außerdem deutlich, dass es schwerwiegende familiäre Probleme gibt und die Situation zu Hause sehr angespannt ist.

Sebastian gibt zudem an, Mitglied in einer Kameradschaft zu sein und sich dort die meiste Zeit aufzuhalten, wenn er nicht in der Schule ist. Der Clearingbeauftragte kann bei seinen Nachforschungen allerdings keine Kameradschaft in dem Stadtteil ausfindig machen und auch lokalen Beratungsstellen ist nichts bekannt. Es scheint sich eher um eine Jugendclique zu handeln, die sich selbst als Kameradschaft bezeichnet.

Im Clearingteam werden mehrere Maßnahmen beschlossen. Zum einen schulische Maßnahmen: ein Antigewalttraining und ein Wechsel der Klasse. Zum anderen soll es pädagogische Maßnahmen im Rahmen des Clearingprojekts geben. Hier werden Beratungsgespräche sowohl mit der Mutter als auch mit dem Schüler vereinbart. Ziel ist, die familiäre Situation zu entspannen. Außerdem führt der Clearingbeauftragte mit Sebastian narrative Interviews. Diese Methode zielt darauf, dass durch das Reflektieren der eigenen Verhaltensweisen in der Vergangenheit des Jugendlichen persönliche Veränderungen und Entwicklungen angestoßen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen zieht sich über mehr als sechs Monate. Sebastian kommt währenddessen regelmäßiger zur Schule und besucht wieder öfters einen Jugendclub, in dem er früher viele Freunde hatte. Vor seinem Abschluss entschließt sich Sebastian die Schule zu verlassen und eine Ausbildung in einem sozialen Bereich zu beginnen.

Der Clearingbeauftragte führt ein Abschlussgespräch mit der Mutter und Sebastian. Auch wenn es nicht gelungen ist, Sebastian zu seinem angestrebten Bildungsabschluss zu führen, so hat er dennoch eine Perspektive und eine Zukunft, auf die er sich freut. Zudem konnte der Clearingbeauftrage Sebastian in seiner Berufswahl unterstützen. Dass er nun im sozialen Bereich arbeitet und hier unter anderem auch seine Empathie und Impulskontrolle steuern und erlernen kann, kann als positiv bewertet werden.

Fazit: Was zeigen die bisherigen Erfahrungen?

Über diese Fallbeispiele hinaus zeigen die Erfahrungen aus dem Modellprojekt, dass die Schulen und die betroffenen Jugendlichen davon profitieren, wenn Lehrkräfte und andere Beteiligte immer wieder zu kleinen Teambesprechungen zusammenkommen und kollegiale Fallberatungen in Anspruch nehmen können. So kann auch Überreaktionen oder voreiligen Entschlüssen vorgebeugt werden, zu denen es kommen kann, wenn Schulen mit Situationen konfrontiert sind, hinter denen eine Radikalisierung vermutet werden kann.

Allerdings wird auch deutlich, dass im Zweifel die Entscheidungshoheit über schulische Angelegenheiten bei der Schulleitung liegt. Sie kann sich gegebenenfalls über die Empfehlung des Clearingteams hinwegsetzen und einseitig Maßnahmen beschließen. So ist es vorgekommen, dass Schulleitungen der teilnehmenden Schulen erwogen haben, Sicherheitsbehörden einzuschalten, während das Clearingteam dies nicht für notwendig hielt. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, auch die Schulleitungen zu sensibilisieren und über die gesetzlichen Regelungen und entsprechenden Verfahren zu informieren.

Die bisherigen Erfahrungen aus dem Projekt bestätigen, dass es aus Sicht der Radikalisierungsprävention an Schulen wichtig ist, dass Lehrkräfte vor allem eine "wachsame Sorge" für die Kinder und Jugendlichen entwickeln, die von Respekt geprägt ist. Eine Dramatisierung und eine negative Markierung sollten dagegen vermieden werden. Dies ermöglicht, mit einer wertschätzenden Neugier am Leben der Schülerinnen und Schüler teilzuhaben und in Gesprächen zu religiösen oder politischen Themen nachzufragen, wenn dies geboten scheint.

Zudem wird das Clearingverfahren offensichtlich als wertvolle Unterstützung an den Schulen angenommen. Es bietet den Rahmen dafür, Hinweise auf eine mögliche Radikalisierung qualifiziert im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu bewerten. Die Clearingbeauftragten ergänzen die vorhandenen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten des Kollegiums, indem sie Fälle steuern, offene Fragen systematisch klären und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen initiieren, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Schülers oder der Schülerin orientieren.

Zum Weiterlesen

Ceylan, Rauf; Kiefer, Michael: Radikalisierungsprävention in der Praxis – Antworten der Zivilgesellschaft auf den gewaltbereiten Neosalafismus. (Springer, 2018)

Lemme, Martin; Körner Bruno: Neue Autorität in der Schule – Präsenz und Beziehung im Schulalltag. (Carl-Auer, 2017)

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Kiefer, Michael 2015: Prävention gegen neosalafistische Radikalisierung in Schule und Jugendhilfe, online unter Interner Link: https://www.bpb.de/politik/extremismus/radikalisierungspraevention/212435/

  2. Das Konzept der "Wachsamen Sorge" von Haim Omer kann hierbei sehr hilfreich sein. Vgl. Omer, Haim 2015: Wachsame Sorge – Wie Eltern ihren Kindern ein guter Anker sind

  3. Natürlich kann es ratsam sein, Sicherheitsbehörden einzuschalten. Wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des Jugendlichen oder Dritter vorliegen, besteht sogar die Pflicht dazu. Solange dies nicht der Fall ist, sollte bei der Einbindung von Sicherheitsbehörden deren Rolle und die möglichen Konsequenzen geklärt sein. Wenn es um politisch motivierte Kriminalität geht, wird der Staatsschutz tätig, ein eigener Arbeitsbereich der Polizei. Dessen Aufgabe ist jedoch die Ermittlungsarbeit und Strafverfolgung, nicht die pädagogische Beratung. Hinweise zu einer möglichen Radikalisierung können dort als Meldung einer geplanten Straftat gewertet werden. Die Ermittlungen können für die betroffenen Schülerinnen und Schüler gravierende Konsequenzen haben.

  4. Omer, Haim 2015: Wachsame Sorge – Wie Eltern ihren Kindern ein guter Anker sind

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