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Beratungsstelle Gewaltprävention Hamburg | Infodienst Radikalisierungsprävention | bpb.de

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Ausdifferenzierung der islamistischen Szene in Deutschland LGBTIQ*-Feindlichkeit in islamistischen Social-Media-Beiträgen Gaming und islamisch begründeter Extremismus Radikalisierung: Gründe & Verlauf Radikalisierung – eine kritische Bestandsaufnahme Islamistische Radikalisierung bei Jugendlichen erkennen Psychosoziale Aspekte von Radikalität und Extremismus Interview mit Ex-Salafist Dominic Musa Schmitz Wie sich zwei Teenager radikalisierten Welche Rolle spielt Religion? Diskriminierung und Radikalisierung Erfahrungen von Rassismus als Radikalisierungsfaktor? Radikalisierung bei Geflüchteten Faktoren für die Hinwendung zum gewaltorientierten Islamismus Wer sind die "IS"-Unterstützer? Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim: Geschichte einer Radikalisierung Anzeichen von Radikalisierung Prävention & Politische Bildung Ansätze der Prävention mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen 20 Thesen zu guter Präventionspraxis Religion – eine Ressource in der Radikalisierungsprävention? 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Beratungsstelle Gewaltprävention Hamburg Ort: Hamburg

Angebote: Beratung, Intervention und Deradikalisierung

Die Beratungsstelle Gewaltprävention der Behörde für Schule und Berufsbildung prüft Verdachtsfälle (bzgl. religiösem Extremismus und Radikalisierung), berät die schulischen Fachkräfte und betreut entsprechende Einzelfälle an allgemeinbildenden Schulen.

Beratung

Seit August 2015 können Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen über die Beratungsstelle Gewaltprävention betreut werden, bei denen sich der Verdacht konkretisiert hat, einem religiös-extremistischen Dogma zu folgen (z. B. Salafismus).

Bei Fallmeldungen aus den allgemeinbildenden Schulen zu konkreten Einzelfällen (schulpflichtige Jugendliche) findet eine erste vertrauliche Recherche und Prüfung des Sachverhaltes statt.

Eine Fallzuständigkeit in der Beratungsstelle Gewaltprävention wird bei Akutfällen ("worst-case-scenario") sofort ausgesprochen; bei anderen Fällen findet eine gemeinsame Risikoeinschätzung aller beteiligten Institutionen statt, die zu entsprechenden Fallzuständigkeiten führen soll. Dabei kann entschieden werden, ob die Fachkräfte des eingesetzten Jugendhilfeträgers den Kontakt zur Familie und dem Jugendlichen fortsetzen bzw. aufnehmen oder ob eine behördliche Fallzuständigkeit erklärt werden muss.

Für jeden Einzelfall sollten die geeigneten Fachkräfte die bestmögliche Lösung für und mit dem Jugendlichen (und seinen Angehörigen) erarbeiten. Die gemeinsamen Risikoeinschätzungen sollen darüber beraten, welche weiteren Maßnahmen umgesetzt werden sollten.

Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Ansprechperson: Dr. Christian Böhm (Ltg.), Sharif Asadi (fachlich zuständig)

Telefon-Hotline

+49 40 428637020

Intervention und Deradikalisierung


Die Beratungsstelle Gewaltprävention der Hamburger Schulbehörde betreut Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen, die im Verdacht stehen, einem religiösextremistischen Dogma zu folgen.

Im Rahmen eines Erstgesprächs in der Schule (Schulleitung, Fachkräfte) werden unter anderem das grenzverletzende Verhalten gegenüber Dritten in der Schule (beispielweise Nötigungen und Bedrohungen) und die konkreten Hinweise einer möglichen Radikalisierung erörtert. Darüber hinaus wird der mögliche negative Einfluss von Verwandten, Bekannten, Freunden und Freundinnen sowie weiteren Quellen wie dem Internet oder sozialen Medien thematisiert. Anschließend werden weitere Maßnahmen unter Einbeziehung der relevanten Akteure und Akteurinnen geplant.

Bei konkreten Einzelfällen erfolgt eine Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren des Hamburger Netzwerks (Legato, Jugendämter, LKA usw.), in speziellen Einzelfällen findet auch der Kontakt zum Elternhaus und den Jugendlichen selbst statt.

Kontakt

Beratungsstelle Gewaltprävention Hamburg
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg

Telefon: +49 40 428 63 7020
E-Mail: Externer Link: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de
Website: Externer Link: http://hamburg.de/gewaltpraevention