Zum Wort "Amt" gibt es viele Assoziationen. Im alltagssprachlichen Gebrauch sind meist die öffentliche Verwaltung und ihre Bürokratie gemeint, die unser Leben gleichzeitig erleichtern und erschweren können. Entsprechend ist der Begriff bisweilen mit Trägheit, Umständlichkeit und Ineffizienz behaftet. Häufig steht "Amt" auch stellvertretend für das Außenministerium – nicht erst, seit eine vom Auswärtigen Amt zur Erforschung seiner NS-Geschichte berufene Historikerkommission 2010 ihren breit rezipierten Abschlussbericht "Das Amt und die Vergangenheit" vorlegte.
Etymologisch geht "Amt" zurück auf das keltisch-lateinische ambactus, das wörtlich "der Umhergeschickte" bedeutet und damit Diener bezeichnete. In diesem Sinne dient der Amtswalter im demokratischen Rechtsstaat dem Gemeinwohl, und er hat seine persönlichen Interessen hinter die der Allgemeinheit zurückzustellen. Folglich gilt die Anforderung: Wer ins Amt berufen wird, muss vertrauenswürdig sein.
Dieses Vertrauen ist mit der Erfüllung ethischer Pflichten und Verhaltenserwartungen verbunden, die als "Amtsethos" oder "Amtswürde" zusammengefasst werden. Das Besondere daran: Die Pflichten sind verdinglicht – sie haften nicht an der Person, sondern am Amt selbst. Dabei vermischen sich Juristisches und Moralisches: je höher das politische Amt, desto höher die moralische Messlatte. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Anreize maßgeblich sind für eine Karriere in einem politischen Amt, das zwar höchsten Ansprüchen genügen muss, aber nicht immer entsprechendes Ansehen genießt.