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Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen und Jugendhilfe | Infodienst Radikalisierungsprävention | bpb.de

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Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen und Jugendhilfe Interview mit der "Clearingstelle Radikalisierungsprävention“

Janusz Biene Michaela Baumann Redaktion Infodienst Radikalisierungsprävention

/ 9 Minuten zu lesen

Das Modellprojekt Clearingstelle Radikalisierungsprävention zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften in Beratungsstellen und in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Prävention religiös begründeter Radikalisierung zu stärken. Teamleiter Janusz Biene und Projektmitarbeiterin Dr. Michaela Baumann sprechen darüber, worin die zentralen Herausforderungen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bestehen und wie sich die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Beratungsstellen gestaltet. Sie erläutern die bedarfsorientierte Vorgehensweise ihres Projekts und verraten, was sich hinter dem Format "Crashkurs SGB VIII" verbirgt.

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Dieser Beitrag ist Teil der Interner Link: Infodienst-Serie "Kooperation von Akteuren in der Islamismusprävention".

Infodienst Radikalisierungsprävention: Was verbirgt sich hinter dem langen Projektnamen "Clearingstelle Radikalisierungsprävention an den Schnittstellen des SGB VIII“?

Janusz Biene: Die "Externer Link: Clearingstelle Radikalisierungsprävention" ist ein Modellprojekt, das an den Schnittstellen von Kinder- und Jugendhilfe und Präventionsarbeit im Arbeitsfeld religiös begründeter Radikalisierung ansetzt. Wir stellen uns die Frage, wie die Zusammenarbeit von Berater:innen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe ausgebaut werden kann, insbesondere im Bereich Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz. Hinter dem Projektnamen verbirgt sich ein engagiertes, multiprofessionelles Team, das von Hamburg, Berlin und Osnabrück aus bundesweit mit Partner:innen zusammenarbeitet.

Als Modellprojekt wird die „Clearingstelle Radikalisierungsprävention" vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert und unter Nutzung von Mitteln des Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP) umgesetzt.

Warum wird so eine Clearingstelle benötigt?

Michaela Baumann: Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe wie auch ihre Kolleg:innen in den Beratungsstellen können in ihrer Arbeit mit Familien oder Heranwachsenden auf ähnliche Herausforderungen stoßen. Diese werden zum Beispiel als religiös gerahmte Konflikte oder Radikalisierung beschrieben. Nicht zu vergessen die Fälle von Rückkehr aus Syrien und dem Irak, die in jüngerer Zeit hinzugekommen sind.

Viele der Anfragen an Beratungsstellen aber kommen von Angehörigen oder aus den Bereichen Schule oder Justiz – und eher weniger von Fachkräften im Allgemeinen, von Sozialen Diensten oder von freien Trägern. Da wir davon ausgehen, dass auch im Kinderschutz, den Hilfen zur Erziehung oder in stationären Einrichtungen Beratungsbedarf besteht, unterstützen wir Beratungsstellen dabei, ihre Angebote auch fallunabhängig noch stärker auf die unterschiedlichen Bedarfe in der Jugendhilfe auszurichten.

Wobei wir betonen müssen: Das sieht in den Bundesländern und Kommunen sehr unterschiedlich aus. In einigen Ländern sind die Angebote der Beratungsstellen schon stark mit der Kinder- und Jugendhilfe verzahnt, da lässt sich viel lernen. In anderen Bundesländern gibt es noch Potenzial. Diese Unterschiede berücksichtigen wir natürlich und arbeiten dort, wo wir dazu eingeladen werden, bedarfsorientiert und prozessbegleitend.

An wen richtet sich die Clearingstelle mit ihrer Arbeit?

Janusz Biene: Die Clearingstelle hat bundesweit vier Zielgruppen im Blick: Landesjugendämter, kommunale Jugendämter und freie Träger mit besonderen Bedarfen sowie die Fach- und Beratungsstellen im Handlungsfeld religiös begründete Radikalisierung. Natürlich gehen wir nicht davon aus, mit den mehr als 500 Jugendämtern in ganz Deutschland zu arbeiten, sondern können nur punktuell Akzente setzen. Doch aus diesen Akzenten lässt sich lernen.

Wie gehen Sie in Ihrem Projekt vor?

Michaela Baumann: Unsere Arbeit ist bedarfsorientiert. Das heißt wir bringen keine fertigen Formate mit, sondern unterstützen oder begleiten unsere Partner:innen dabei, passgenaue Lösungen zu finden. Diese Offenheit und Gestaltungsfreiheit haben wir ganz bewusst eingebaut, um der Vielfalt der Strukturen vor Ort gerecht zu werden und um den sehr spezifischen Bedarfen von Beratungsstellen und der Kinder- und Jugendhilfe entsprechen zu können.

Wir gehen immer von einer länderbezogenen Kontextanalyse aus und führen in jedem Bundesland – Corona-bedingt aktuell vor allem online – leitfadengestützte Gespräche. Ziel ist, ein möglichst konkretes Bild von der Situation in den Ländern zu bekommen, Bedarfe zu identifizieren und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit auszuloten.

Werden wir zur Zusammenarbeit eingeladen, erarbeiten wir gemeinsam konkrete Ansatzpunkte, Themen oder Strategien und unterstützen in der Umsetzung. Unser Arbeitsalltag hat viel damit zu tun, Klinken zu putzen, Kommunikationsräume zu schaffen und Formate zur Vernetzung, zum Austausch und zur Fortbildung zu entwickeln.

Ein Beispiel ist unser Workshop-Angebot "Multiperspektivisches Fallverstehen“. Ausgangspunkt war die Einladung einer Beratungsstelle an uns, eine Fortbildung zu organisieren. Daraus entstanden ist ein flexibel anpassbarer Workshop, welcher tatsächlich den Kern unserer Arbeit abbildet: Die Reflexion und Weiterentwicklung der multiprofessionellen Zusammenarbeit mit all ihren Herausforderungen. Im Rahmen eines Rollenspiels und einer anschließenden Auswertung können die Teilnehmenden die Perspektiven verschiedener Akteursgruppen im Arbeitsfeld religiös begründeter Radikalisierung erleben und miteinander in Bezug setzen. Der Fokus liegt dabei auf den unterschiedlichen Mandaten, Zielen, Haltungen und Arbeitsweisen von Beratungsstellen, Kinder- und Jugendhilfe und Sicherheitsbehörden. In der gemeinsamen Auswertung werden dann das Erlebte reflektiert und Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation ausgelotet. Dieses Format bieten wir nun bundesweit an und schneiden es jeweils passgenau auf die Bedarfe der Teilnehmenden zu.

Was sind die zentralen Herausforderungen von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, wenn es um das Thema Radikalisierungsprävention geht?

Janusz Biene: Wir gehen davon aus, dass sozialpädagogische Fachkräfte in der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich über die Mandate, Kompetenzen und Instrumente verfügen, um mit Fällen von Radikalisierung, religiös-rigoristischen Erziehungsstilen oder religiös gerahmten Konflikten umzugehen. Klar ist aber auch, dass solche Fälle zum Beispiel im Jugendamt kein Alltag sind, dass ein pädagogisches Fallverstehen durch ein Gefühl von "Fremdheit“ oder "Gefahr“ erschwert sein kann und dass manche Fälle besonders komplex sind. Hier können Beratungsstellen unter anderem durch Fachberatung ihre Expertise einbringen und unterstützen. Letztendlich geht es darum, vernetzt zu arbeiten, bestehende Instrumente zur Anwendung zu bringen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Beratungsstellen?

Michaela Baumann: In manchen Fällen läuft die Zusammenarbeit gut, in anderen gibt es Konflikte. Das ist auch ganz normal. Davon lässt sich lernen oder daran lässt sich arbeiten. Als Herausforderung sehen wir aber, dass fallunabhängig häufig keine Verbindung besteht. Wenn die Systeme aber nicht gekoppelt sind, kann es vorkommen, dass es auch dann zu keiner Zusammenarbeit käme, wenn es einen Fall gäbe.

Wir reden also über Baustellen, die fast zwangsläufig entstehen, wenn zwei verschiedene Systeme mit ihren jeweiligen Logiken zusammenkommen: Nicht-Wissen um die jeweiligen Leistungen oder Angebote, unterschiedliche Organisationskulturen und Fachsprachen, fehlende Zugänge und Erfahrungen in der Zusammenarbeit und mangelnde personelle Ausstattung. Hinzu kommt, dass Berater:innen meist in jedem Beratungsfall mit anderen örtlichen Jugendhilfeträgern und Fachkräften zu tun haben. So fällt es schwer langfristige Arbeitsbeziehungen aufzubauen.

Wie unterstützt Ihr Projekt die Akteure dabei, diese Herausforderungen zu lösen?

Janusz Biene: Der erste Schritt ist bereits getan, wenn wir in dem dicht getakteten Arbeitsalltag unserer Partner:innen einen Gesprächsanlass und einen (virtuellen) Gesprächsraum schaffen und über Mandate, Perspektiven und Arbeitsweisen, gute Praktiken der einrichtungsübergreifenden Zusammenarbeit und mögliche Bedarfe in den Austausch kommen. In der Folge sind wir mal Mitdenker:innen, mal Moderator:innen oder auch Organisator:innen. Wir haben den gemeinsamen Arbeitsprozess im Blick und übernehmen mit unseren personellen Ressourcen mitunter kleinteilige, aber zeitraubende Aufgaben, die sonst im Alltagsgeschäft drohen unterzugehen.

Auf diese Weise entwickeln wir jeweils ganz unterschiedliche Angebote, die unter Begriffe wie Bedarfserhebung, Netzwerkarbeit oder auch (Weiter-)Entwicklung von passgenauen Fortbildungen für Fachkräfte fallen. Ein mittelfristiges Ziel ist dabei meist, die gemeinsamen Themen wechselseitig in Beratungsstellen und Trägern der Jugendhilfe personell oder strukturell zu verankern.

Welche Rolle spielen rechtliche Fragen?

Michaela Baumann: In unserer Schnittstellenarbeit kommen wir vor allem mit rechtlichen Fragen in Kontakt, wenn gesetzliche Regelungen als Barrieren in der Kommunikation und damit als Kooperationshürde wahrgenommen werden.

Das Jugendhilferecht zum Beispiel stellt für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe die rechtliche Handlungsgrundlage dar. Für Berater:innen ist dies nicht unbedingt der Fall. Das kann dazu führen, dass zentrale Leistungen im Bereich Hilfen zur Erziehung für Berater:innen, die nicht in der Jugendhilfe sozialisiert sind, unverständlich bleiben. Und damit von Seiten der Berater:in erst gar kein Zugang zu den entsprechenden Leistungen der Jugendhilfe gesucht wird, um zum Beispiel darauf hinzuwirken, dass Klient:innen durch eine sozialpädagogische Familienhilfe oder eine soziale Gruppenarbeit unterstützt werden.

Gleichzeitig kommt es im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) meist nicht gut an, wenn externe Fachkräfte von sich aus eine Kindeswohlgefährdung attestieren. Kindeswohlgefährdung ist kein alltagssprachlicher Begriff, sondern ein Rechtsbegriff. Eine diesbezügliche Meldung setzt ein in §8a SGB VIII festgelegtes Verfahren in Gang. Und die Umsetzung dieses Verfahrens liegt beim ASD. Solche Äußerungen sind in der Regel nicht übergriffig gemeint, werden aber häufig als kommunikative Mandatsüberschreitungen wahrgenommen.

Um das Verständnis und die Kommunikation zwischen Beratungsstellen und Kinder- und Jugendhilfe zu erhöhen, haben wir zum Beispiel den "Crashkurs SGB VIII“ entwickelt.

Was beinhaltet dieser "Crashkurs SGB VIII“?

Janusz Biene: Der Crashkurs SGB VIII ist eines unserer Fortbildungsformate für Beratungsstellen. Ausgangspunkt sind die spezifischen Fragen der Berater:innen und ihr Interesse, die Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Bundesland noch besser kennenzulernen. Wir sammeln die Fragen und erarbeiten mit eine:r Expert:in eine kurze und knackige Fortbildungsveranstaltung. Dazu konnten wir bislang stets erfahrene Fachkräfte von Landesjugendämtern, freien Trägern oder örtlichen Jugendämtern gewinnen.

Das ist aus zweierlei Gründen gewinnbringend: Erstens kennen unsere Referent:innen die gesetzlichen Grundlagen, die landesspezifischen Strukturen und die alltägliche Arbeitspraxis. Zweitens – und das ist mindestens genauso wichtig – nehmen Teilnehmende und Referent:in Kontakt auf, lernen die jeweils andere Perspektive kennen und etablieren eine Arbeitsbeziehung. Sobald ein persönlicher Kontakt erstmal hergestellt ist, nimmt man im Falle eines Anliegens den Telefonhörer leichter in die Hand.

Welche weiteren Aktivitäten hat Ihr Projekt bislang unternommen?

Michaela Baumann: Wir haben Anfang 2020 mit der Arbeit begonnen, das heißt unsere Projektarbeit wurde durch die Corona-Pandemie natürlich stark beeinflusst. Wir haben gelernt, wie gut Schnittstellenarbeit online funktionieren kann. Aber auch, dass manche Prozesse einfach deutlich länger dauern, weil das Pandemie-Management viele Ressourcen bindet.

2020 ging es uns in erster Linie darum, uns möglichst in allen Bundesländern vorzustellen, unsere Zielgruppen zu erschließen und Bedarfe zu erheben. Konkret heißt das, dass wir bis Januar 2021 knapp 60 ausführliche Gespräche in allen 16 Bundesländern geführt haben und in den meisten Bundesländern an einem oder mehreren Arbeitsprozessen beteiligt sind. So konnten wir uns in 2020 einen guten ersten Überblick über die Lage verschaffen und damit anfangen, gemeinsam mit unseren Partner:innen passgenaue Angebote zu entwickeln. Die Formate, die dabei entstanden sind, drehen sich um die Strukturen und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, um multiperspektivische Fallbetrachtung und Themen wie Religionssensibilität in der Kinder- und Jugendhilfe und richten sich sowohl an Berater:innen als auch an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Was sind bislang Ihre wichtigsten Erkenntnisse?

Janusz Biene: Erstens, dass Menschenbilder und Arbeitspraxis der Berater:innen zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen und die der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in hohem Maße anschlussfähig sind. Diese Anschlussfähigkeit kann genutzt werden, um sich gemeinsam im multiprofessionellen Feld der Radikalisierungsprävention für die Bedarfe von Familien, jungen Erwachsenen und Kindern aus sozialpädagogischer Sicht stark zu machen.

Zweitens, dass Fragen von religiös begründeter Radikalisierung für Fachkräfte in Jugendämtern oder bei freien Trägern ein Randthema sind. Relevant, aber eben selten. Zudem arbeitet die Kinder- und Jugendhilfe meist in engen finanziellen Spielräumen und unter hohem Druck. Unbedingt lesenswert ist dazu zum Beispiel die Studie von Professorin Kathinka Beckmann et al. mit dem Titel Externer Link: "Berufliche Realität im Jugendamt: der ASD in strukturellen Zwängen“.

Drittens, dass Beratungsstellen ihre Angebote der Fachberatung oder Fortbildung noch stärker auf die Bedarfe von Kinder- und Jugendhilfe zuschneiden können. Es geht darum, die Fachsprache zu lernen, noch stärker sozialräumlich vernetzt zu arbeiten und die sozialpädagogische Fachlichkeit auch in komplexen Fallzusammenhängen zu stärken, die als Fälle von Radikalisierung oder konfrontativer Religionsausübung gelesen werden.

Was haben Sie für das restliche Jahr 2021 geplant?

Michaela Baumann: Während 2020 im Zeichen von Vernetzung und Bedarfserhebung stand, geht es 2021 darum, trotz der anhaltenden Corona-bedingten Einschränkungen, die entwickelten Angebote umzusetzen. Dazu gehören das von uns weiterentwickelte Rollenspiel zum multiperspektivischen Fallverstehen, Fachveranstaltungen in mehreren Bundesländern oder das Format "Crashkurs SGB VIII“ für Beratungsstellen. Ganz wichtig ist, auch der Austausch mit allen Beratungsstellen im Netzwerk der Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Außerdem geht es dieses Jahr darum, punktuell auf der lokalen Ebene Impulse zu setzen und Bedarfe zu erheben. Letztendlich sind wir ein Modellprojekt und die Arbeit fängt nach 2021 erst richtig an.

Gibt es bereits Pläne, wie die Fortsetzung Ihrer Arbeit nach 2021 sichergestellt werden kann?

Janusz Biene: Daran arbeiten wir natürlich und sind mit dem BAMF dazu im Gespräch. Das Interesse aus mehreren Bundesländern ist jedenfalls groß, unsere Angebote auch ab dem kommenden Jahr zu nutzen. Manche Entwicklungsprozesse brauchen auch einfach Zeit. Und natürlich haben wir durch unsere Projektarbeit neue spannende Baustellen und Ansatzpunkte identifiziert, unser Ziel der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Beratungsstellen zu erreichen.

Externer Link: Zur Website der Clearingstelle Radikalisierungsprävention

Dieser Beitrag ist Teil der Interner Link: Infodienst-Serie "Kooperation von Akteuren in der Islamismusprävention".

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Janusz Biene ist Co-Teamleiter des Projekts „Clearingstelle Radikalisierungsprävention an den Schnittstellen des SGB VIII“ der Vereinigung Pestalozzi gGmbH, das im Legato-Projektverbund umgesetzt wird. Von 2016 bis 2019 hat er das Modellprojekt „Pro Prävention – gegen (religiös begründeten) Extremismus“ des Kreises Offenbach koordiniert. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt und dem Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung.

Dr. Michaela Baumann ist Soziologin und promovierte Erziehungswissenschaftlerin. Aktuell arbeitet sie als Referentin im Projekt “Clearingstelle Radikalisierungsprävention an den Schnittstellen des SGB VIII”. Zuvor hat sie viele Jahre an der Universität Osnabrück im Fach Erziehungswissenschaft geforscht und gelehrt.

Der Infodienst Radikalisierungsprävention bietet Informationen zur Prävention von Islamismus, zu Radikalisierung und Extremismus sowie zu Deradikalisierung: Interner Link: www.bpb.de/infodienst.