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Dieser Beitrag ist Teil der Interner Link: Infodienst-Serie "Islamismusprävention in Deutschland".
1. Gibt es eine bundesweite Präventionsstrategie im Bereich Islamismus?
1.1 Die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung
Das damalige Bundeskabinett hat im Juli 2016 die Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung beschlossen. Sie ist die ressortübergreifende Strategie in diesem Bereich und wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium des Innern gemeinsam vorgelegt.
Die Strategie verfolgt einen phänomenübergreifenden Ansatz und richtet sich gegen jegliche Formen menschenfeindlicher Ideologien. Als Schwerpunkte werden unterschiedliche Formen des Extremismus genannt, unter anderem Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus sowie Islamfeindlichkeit.
Unter anderem soll die Strategie dazu beitragen, die Aktivitäten des Bundes in der Extremismusprävention zu bündeln und zu optimieren. Sie sieht vor, die verschiedenen Ansätze und Programme zu verzahnen, Synergien zu schaffen sowie Lücken zu schließen.
Extremismusprävention umfasst demnach alle Maßnahmen, die der Ablehnung der Werteordnung des Grundgesetzes und des demokratischen Verfassungsstaates vorbeugen und entgegenwirken sollen.
Als Handlungsfelder nennt die Bundesregierung:
Politische Bildung, interkulturelles Lernen und Demokratiearbeit
Zivilgesellschaftliches Engagement
Beratung, Monitoring und Intervention
Medien und Internet
Forschung
Internationale Zusammenarbeit
Die Bundesregierung ist bereits seit Langem in der Extremismusprävention aktiv. Seit 1992 werden Programme und Maßnahmen der Prävention gefördert, ab 2001 wurde auch die Demokratieförderung verstärkt. Auf EU-Ebene verabschiedeten die Mitgliedstaaten bereits 2005 eine Strategie der Terrorismusbekämpfung, die unter anderem Präventionsmaßnahmen vorsah.
1.2 Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP)
Ergänzend zur Präventionsstrategie hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung im Jahr 2017 das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP) beschlossen, an dem mehrere Bundesressorts mit eigenen Projektvorhaben beteiligt sind, zum Beispiel die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Es wird auch in der aktuellen Legislaturperiode fortgesetzt, das sieht der Koalitionsvertrag vom März 2018 vor.
Das Programm baut auf der Präventionsstrategie und den bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen auf und benennt weitere Schwerpunkte.
Die Schwerpunkte des NPP sehen vor,
vor allem Jugendliche und junge Erwachsene an den relevanten Orten der Prävention besser zu erreichen,
die Prävention im Netz zu verstärken,
mit Integrationsmaßnahmen der Radikalisierung den Nährboden zu entziehen,
die Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe zu fördern sowie
die Wirksamkeit der Extremismusprävention zu erhöhen.
Neben diesen Schwerpunkten hat sich das NPP zum Ziel gesetzt, die bestehende enge Kooperation und Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft weiter voranzubringen. Weiterhin ermöglicht das NPP die flexible und situationsangepasste Umsetzung von Modellprojekten und praxisrelevanten Forschungsprojekten, die die zielgerichtete Optimierung von Maßnahmen der Prävention und Deradikalisierung sowie ihre möglichst passgenaue Ausrichtung auf spezifische Zielgruppen unterstützen.
Ausgehend von diesen inhaltlichen Vorgaben bildet das NPP einen Rahmen, in dem mehrere Bundesressorts in enger Abstimmung, aber jeweils eigener Zuständigkeit eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Ausgestaltung und Zielrichtung umsetzen.
1.3 Zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Bundesebene
Verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure sind bundesweit beziehungsweise überregional aktiv. Sie betreiben – überwiegend gefördert durch die Bundesländer beziehungsweise durch Landesbehörden und den Bund – jeweils mehrere Beratungsstellen in verschiedenen Ländern. Diese richten sich beispielsweise an das soziale Umfeld (mutmaßlich) radikalisierter Personen.
Hinzu kommen zwei zentrale Verbände, die jeweils mehrere zivilgesellschaftliche Akteure vertreten: die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) sowie das Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus. Seit 2020 gibt es zudem das Kompetenznetzwerk "Islamistischer Extremismus" (KN:IX), das zwei überregional aktive Träger und die BAG RelEx verbindet.
Die meisten Initiativen der Islamismusprävention arbeiten allerdings auf der kommunalen oder regionalen Ebene beziehungsweise sind in bestimmten Bundesländern landesweit aktiv. Auch viele dieser regionalen Akteure sind in der BAG RelEx oder im Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus vertreten. Darüber hinaus gehören viele der regionalen Beratungsstellen der Länder zum Netzwerk der im BAMF angesiedelten Beratungsstelle Radikalisierung. Ein regelmäßiger Austausch und eine Zusammenarbeit etwa bei neuen Entwicklungen und Herausforderungen finden hier statt.
Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus
Die Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) wurde Ende 2016 gegründet, arbeitet phänomenübergreifend und engagiert sich gegen jede Form von religiös begründetem Extremismus. Sie will zivilgesellschaftliche Akteure bundesweit vernetzen und als Interessenvertretung gegenüber staatlichen Einrichtungen, Politik und Gesellschaft fungieren. Sie vertritt knapp 30 zivilgesellschaftliche Träger aus dem Arbeitsfeld der Präventions- und Ausstiegsarbeit im Bereich des religiös begründeten Extremismus. Die BAG RelEx wird gefördert durch das Bundesprogramm Demokratie leben! des BMFSFJ, durch die Bundeszentrale für politische Bildung und das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus.
Kompetenznetzwerk "Islamistischer Extremismus"
Das Kompetenznetzwerk "Islamistischer Extremismus" (KN:IX) umfasst die BAG RelEx sowie die beiden überregional aktiven Träger Violence Prevention Network e. V. und Ufuq e. V. Mit dem KN:IX und insbesondere durch die BAG RelEx soll die Repräsentanz, Unterstützung und fachliche Weiterentwicklung des breiten Spektrums an Ansätzen, die bundesweit bestehen, gewährleistet werden. Durch ihre Zusammenarbeit und die Zusammenführung der Expertise sollen sich Synergien ergeben, die die Entwicklung des Arbeitsfelds weiter fördern. Innerhalb des KN:IX finden Abstimmungen über die Inhalte und Veranstaltungen der Träger statt, um die Angebote an den Bedarfen der Zielgruppen auszurichten. Die Gesamtkoordination des Kompetenznetzwerks liegt bei der BAG RelEx.
Die Ziele des KN:IX sind in drei Säulen gegliedert:
Bedarfs- und Trendmonitoring,
Analyse, Auswertung und Rahmen für Weiterentwicklung sowie
Wissens- und Praxistransfer.
Ein Beirat begleitet das Netzwerk zur Qualitätssicherung und unterstützt beratend. Es soll jährlich ein Gutachten erstellt und auf einer Jahreskonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. Das KN:IX wird gefördert durch das Bundesprogramm Demokratie leben! des BMFSFJ und durch das BMI kofinanziert.
Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus
Das Projekt zielt darauf ab, die Jugendstrukturen der islamischen Dachverbände als eigenständige Träger der Präventionsarbeit zu stärken. In der ersten Projektphase von 2015 – 2019 richtete das Netzwerk sich insbesondere an die islamischen Verbände der Deutschen Islam Konferenz (DIK). Es fanden regelmäßige Treffen zur Erarbeitung von Positionierungen und zum Austausch statt. Koordiniert wurde das Netzwerk von der Türkischen Gemeinde in Deutschland in Kooperation mit dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V. Das Auslaufen der Projektfinanzierung bringt Änderungen mit sich, was die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte sowie die Zusammensetzung der teilnehmenden Verbände betrifft. Das Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus bleibt jedoch weiter bestehen.
Die Infografik als Interner Link: PDF zum Herunterladen.
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2. Wie ist die Präventionsarbeit organisiert?
2.1 Abstimmung zwischen den Ressorts auf Bundesebene
Die staatlich geförderte Präventionsarbeit auf Bundesebene wird nicht von einer zentralen Stelle gesteuert, sondern zwischen den beteiligten Akteuren in verschiedenen Gremien koordiniert. Dabei sind verschiedene Ressorts und verschiedene staatliche Ebenen beteiligt.
Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und Extremismusprävention
Zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zwischen den beteiligten Bundesministerien und den jeweiligen nachgeordneten Behörden dient die Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und Extremismusprävention (IMA), die in der 18. Legislaturperiode (2013 – 2017) eingerichtet wurde und in der 19. Legislaturperiode fortgesetzt wird.
GTAZ: Arbeitsgruppe Deradikalisierung
Darüber hinaus existiert die Arbeitsgruppe Deradikalisierung innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Sie ist eine Kommunikations- und Kooperationsplattform für die Expertinnen und Experten der im Bereich der Deradikalisierung zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Die Federführung der Arbeitsgruppe wechselte 2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
An der Arbeitsgruppe und ihren themenspezifischen Unterarbeitsgruppen nehmen regelmäßig ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter der GTAZ-Behörden sowie weitere Akteure teil. Die Mitglieder der AG Derad sind in der Überblicksgrafik auf S. 8 aufgeführt. (Die GTAZ-Behörden sind: Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Vertreter des Generalbundesanwaltes, 16 Landeskriminalämter sowie 16 Landesämter für Verfassungsschutz).
Ziel ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch über Maßnahmen und Handlungsansätze zur Bekämpfung von islamistischer Radikalisierung sowie deren Weiterentwicklung. In verschiedenen Formaten gibt es auch einen Austausch mit Akteuren, die nicht beziehungsweise nicht regelmäßig in der AG Deradikalisierung vertreten sind (z. B. BMFSFJ, Bundeszentrale für politische Bildung, zivilgesellschaftliche Akteure).
Beteiligte Ministerien
Die wichtigsten Akteure der Präventionsarbeit auf Bundesebene sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie sind für die Präventionsprogramme Demokratie leben! und Zusammenhalt durch Teilhabe zuständig, aus denen zahlreiche Projekte der Prävention im gesamten Bundesgebiet finanziert werden, und sie koordinieren die Finanzierung von Projekten mit Mitteln des NPP (Interner Link: siehe Abschnitt 2.2).
Die Bundesregierung nennt in ihrer Strategie weitere Bundesministerien, die mittelbar eine Rolle für die Prävention spielen, weil sie mit verschiedenen Maßnahmen präventiv wirken. Dazu gehören das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Qualifizierungsmaßnahmen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem Förderprogramm in der Ausbildung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt im ländlichen Raum. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet Fördermaßnahmen zur Demokratiebildung und fördert in seinem Programm Forschung für die zivile Sicherheit die Forschung im Bereich Extremismus (Interner Link: siehe Abschnitt 2.5).
2.2 Bundesprogramme im Präventionsbereich
Zentrale "Bausteine" der Präventionsstrategie der Bundesregierung sind die Bundesprogramme Demokratie leben! und
Zusammenhalt durch Teilhabe
.
BMFSFJ: Demokratie leben!
Das Bundesprogramm Demokratie leben! des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde 2015 initiiert. Es ist der Nachfolger der früheren Programme Toleranz fördern – Kompetenz stärken sowie Initiative Demokratie stärken. Die erste Förderperiode endete 2019, Anfang 2020 hat die zweite Förderperiode begonnen. Es stehen für das Jahr 2020 mehr als 115 Millionen Euro zur Umsetzung des Programms zur Verfügung. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist vom BMFSFJ mit der administrativen Umsetzung von Demokratie leben! beauftragt worden.
Das BMFSFJ will mit dem Programm das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus vor Ort unterstützen. Es ist phänomenübergreifend angelegt – neben gewaltorientiertem Islamismus geht es dabei unter anderem auch um Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Gefördert werden Projekte in ganz Deutschland, die sich "für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen" .
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt Demokratie leben! auf der Grundlage seiner Zuständigkeit für den Kinder- und Jugendschutz um.
Im Bundesprogramm Demokratie leben! werden in der zweiten Förderperiode ab 2020 zunächst insgesamt etwa 120 Modellprojekte in folgenden Handlungsfeldern gefördert:
Demokratieförderung
Vielfaltgestaltung
Extremismusprävention
Die Handlungsfelder gliedern sich jeweils in einzelne Themenfelder auf. Das Handlungsfeld Extremismusprävention umfasst die folgenden Themenfelder:
Rechtsextremismus
Islamistischer Extremismus
Linker Extremismus
Phänomenübergreifende Prävention: Wechselwirkungen einzelner Phänomene, Deeskalationsarbeit
Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe
Projekte zur Prävention von islamistischem Extremismus werden vor allem im gleichnamigen Themenfeld aufgeführt; in einigen der phänomenübergreifenden Themenfelder und Handlungsbereichen wie etwa "Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe" oder den Landes-Demokratiezentren spielt Islamismusprävention jedoch ebenfalls eine Rolle. Die geförderten Projekte werden im Einzelnen bei den jeweiligen Bundesländern aufgeführt.
Im Rahmen von Demokratie leben! werden vor allem zivilgesellschaftliche Strukturen und Modellprojekte gefördert (siehe Informationen zur Programmstruktur auf der Externer Link: Website von Demokratie leben!). Einige werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Rahmen einer Kofinanzierung unterstützt. Das Bundesprogramm benennt vier Handlungsbereiche: "Kommune", "Land", "Bund" und "Modellprojekte".
Zum Handlungsbereich "Kommune" gehört die Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie.
Der Handlungsbereich "Land" umfasst die Förderung von Landes-Demokratiezentren in allen 16 Bundesländern zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung.
Der Handlungsbereich "Bund" umfasst die Förderung von 14 Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundes- ebene. Im Bereich "Islamistischer Extremismus" wird ab 2020 das Kompetenznetzwerk "Islamistischer Extremismus" (KN:IX) gefördert. Es wird gebildet von der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx) und den überregional tätigen Trägern Ufuq und Violence Prevention Network (VPN) (Interner Link: siehe auch Abschnitt 1.3).
Rückblick Förderperiode 2015 – 2019
In der Förderperiode 2015 – 2019 wurden die Mittel für das Bundesprogramm im Laufe der Jahre deutlich erhöht: von 40,5 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 115,5 Millionen Euro im Jahr 2019. Es wurden zum einen Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gefördert, zum anderen eine Vielzahl von Modellprojekten; ein wichtiges Themenfeld war dabei die Radikalisierungsprävention (bezogen auf Rechtsextremismus, islamistische Orientierungen und Handlungen sowie linke Militanz). Mindestens 42 Modellprojekte beschäftigten sich schwerpunktmäßig mit islamistischer Radikalisierung, hinzu kamen phänomenübergreifende Projekte und Projekte in Strafvollzug und Bewährungshilfe.
BMI: Zusammenhalt durch Teilhabe
Das Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe wurde vom damaligen Bundesministerium des Innern (BMI) 2010 als Ergänzung zu den bestehenden Aktivitäten des BMFSFJ aufgelegt. Das Bundesprogramm ist verstetigt und mit dem Start der neuen Förderperiode 2020 als Aufgabe dauerhaft bei der Bundeszentrale für politische Bildung verankert. Das Programm fördert Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Gestartet ist es in den ostdeutschen Bundesländern, nun bezieht sich die Förderung auf ländliche und strukturschwache Gegenden bundesweit.
Im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und Multiplikatoren. Es werden ehrenamtliche Demokratieberaterinnen und -berater ausgebildet, die in der Lage sind, Konflikte mit Bezug zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu identifizieren und zu bearbeiten. Außerdem werden Modellprojekte im Themenfeld „Digitale Stärkung und Entwicklung von Verbänden“ gefördert, die Partizipation und demokratisches Lernen voranbringen wollen. Das Fördervolumen für die aktuelle Förderperiode 2020 – 2024 umfasst jährlich insgesamt 12 Millionen Euro.
BMFSFJ: Respekt Coaches
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert auch das Programm Respekt Coaches. Es wird von den Jugendmigrationsdiensten (JMD) an rund 190 Standorten in allen Bundesländern umgesetzt. Die JMD kooperieren dafür mit Schulen und weiteren Partnern. Das Programm soll in Gruppenangeboten demokratische Werte für junge Menschen erlebbar machen und sie in ihrer Persönlichkeit stärken. Schülerinnen und Schüler sollen den Wert einer vielfältigen Gesellschaft erfahren und lernen, unterschiedliche Weltanschauungen und Lebensweisen besser zu verstehen. Dies soll auch der Extremismusprävention dienen.
2.3 Präventionsarbeit der Bundesbehörden
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sind zwei Bundesbehörden angesiedelt, die in der Präventionsarbeit auf Bundesebene eine wichtige Rolle spielen: die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bundeszentrale für politische Bildung
Die Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist es unter anderem, das demokratische Bewusstsein zu fördern. Sie zielt mit ihrer Arbeit darauf, der Entstehung und Verfestigung extremistischer Einstellungen durch Bildungsarbeit entgegenzuwirken. Sie bietet bundesweit ein umfangreiches Informationsangebot sowie verschiedene Bildungsformate wie Print- und Online-Publikationen sowie Veranstaltungen an. Die Angebote richten sich teilweise an die Allgemeinheit und sollen zum Beispiel über Extremismus informieren; teilweise richten sie sich speziell an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Akteure aus der Radikalisierungsprävention und sollen diese mit Fachinformationen versorgen und qualifizieren. Außerdem arbeitet die bpb im Netzwerk gemeinsam mit den Landeszentralen für politische Bildung sowie zahlreichen weiteren Bildungseinrichtungen und -trägern zusammen. Dazu gehört auch, dass die bpb Fördermittel vergibt, zum einen für innovative Modellprojekte, zum anderen für anerkannte Bildungsträger.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Beratungsstelle Radikalisierung
Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Unterstützung für Angehörige und andere Personen aus dem sozialen Umfeld von Menschen, die sich (mutmaßlich) islamistisch radikalisieren. Die Beratungsstelle besteht seit 2012.
Im Erstgespräch klären erfahrene und speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anliegen der Ratsuchenden, bereiten den Sachverhalt bei Bedarf auf und übermitteln diesen zur weiteren Bearbeitung an das Netzwerk vor Ort. Das BAMF arbeitet derzeit mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Kooperationspartnern in verschiedenen Bundesländern zusammen, die langjährige Erfahrungen in den Bereichen Extremismusprävention und Deradikalisierung aufweisen. Bei sicherheitsrelevanten Konstellationen arbeiten das BAMF und das gesamte Netzwerk mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zusammen.
Darüber hinaus arbeitet das BAMF mit den staatlichen Distanzierungs- und Ausstiegsprogrammen der Länder zusammen.
Das Forschungszentrum des BAMF führt die wissenschaftliche Begleitung der Beratungsstelle Radikalisierung des BAMF und der bundesfinanzierten Träger durch. Ziele sind dabei unter anderem die Konzipierung und Umsetzung eines Qualifizierungslehrgangs für Beratende, die Ausdifferenzierung von Standards, Forschung zu einschlägigen Themen- und Handlungsfeldern sowie die Evaluierung von Beratungsarbeit und Netzwerkprozessen. Finanziert wird die wissenschaftliche Begleitforschung in weiten Teilen durch das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP) der Bundesregierung.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Rückkehrkoordination
Kehren "IS"-Anhängerinnen und -Anhänger aus den ehemaligen Gebieten des selbst ernannten Islamischen Staates nach Deutschland zurück, sind verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure involviert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seit 2019 in sieben Bundesländern Koordinationsstellen geschaffen, deren Aufgabe es ist, den gesamten Prozess im Blick zu behalten, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten behördlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren abzustimmen und die Initiierung von möglichen Deradikalisierungsmaßnahmen zu prüfen. Das Programm wird im Jahr 2020 weiter finanziert, über eine Fortführung im Jahr 2021 wird noch entschieden.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Kooperationsnetzwerk: Sicher zusammenleben
Das Kooperationsnetzwerk: Sicher zusammenleben (vormals Clearingstelle Präventionskooperation) wurde im März 2008 durch einen Beschluss der Deutschen Islam Konferenz ins Leben gerufen und ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelt. Das Kooperationsnetzwerk: Sicher zusammenleben setzt sich für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und muslimischen Organisationen ein und fördert bundesweit koordinierend den Dialog und Austausch zwischen beiden Seiten. Neben "Extremismusprävention" bilden auch Themen wie "Antimuslimischer Rassismus" und "Sicherheit von Moscheen" die Inhalte verschiedener Dialog- und Kooperationsformate.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Weitere Maßnahmen
Weiterhin fördert das BAMF Projekte in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft, die sich der Präventions- und / oder Deradikalisierungsarbeit im Phänomenbereich widmen. So werden neben Angeboten der Angehörigen- und Umfeldberatung eine Vielzahl an Modellprojekten finanziert, beispielsweise in der wissenschaftlichen Erforschung von Radikalisierungsprozessen oder im Themenfeld "Aufwachsen von Kindern in extremistisch geprägten Familien".
2.4 Rolle der Sicherheitsbehörden
Auch die Sicherheitsbehörden auf Bundesebene sind über ihre Aufgaben im repressiven Bereich hinaus teilweise in der Präventionsarbeit aktiv – indem sie Analysen durchführen, Informationen für die breite Öffentlichkeit sowie für Fachkräfte bereitstellen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen.
So hat die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Lehr- und Lernmaterialien entwickelt, die Jugendliche für islamistische Propaganda sensibilisieren sollen. Sie informiert zudem auf ihrer Website über das Thema.
Im Bundeskriminalamt (BKA) existiert seit 2003 die Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus / Extremismus (FTE). Zu ihren Aufgaben gehört, die Präventionsarbeit mit wissenschaftlicher Expertise zu fördern. Sie veröffentlicht unter anderem Studien zu den Themen Radikalisierung, Extremismus und Prävention. Gleichfalls gibt sie das phänomenübergreifende "Handbuch Extremismusprävention" heraus.
Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung
Die FTE des BKA verantwortet das Projekt Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung (MOTRA). MOTRA ist ein über das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderter Forschungsverbund im Kontext der zivilen Sicherheitsforschung, der durch das BMI kofinanziert wird. Ziel des Projekts ist das Monitoring des Radikalisierungsgeschehens in Deutschland. MOTRA möchte außerdem als Transferplattform Wissenschaft, Praxis und Politik miteinander vernetzen.
2.5 Forschungsprojekte im Präventionsbereich
Verbundvorhaben MAPEX und Programm Forschung für die zivile Sicherheit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das Projekt MAPEX (Mapping und Analyse von Präventions- und Distanzierungsprojekten im Umgang mit islamistischer Radikalisierung). Mit dem Verbundvorhaben soll ein Überblick über sämtliche öffentlich zugänglichen Maßnahmen zur Deradikalisierung und Distanzierung im Bereich des islamistischen Extremismus geschaffen werden. Die umfangreichen Daten werden durch ein Mapping auf einer interaktiven Landkarte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und dienen zur allgemeinen Information, zur Unterstützung und Vernetzung der Präventions- und Interventionslandschaft sowie zu weiterführenden wissenschaftlichen Analysen.
Grundlage ist eine bundesweite Vollerhebung von Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen im Umgang mit islamistischer Radikalisierung. Dabei sollen erfolgreiche Ansätze und Best-Practice-Beispiele erschlossen werden. Zudem erfolgen qualitative Fallanalysen von Maßnahmen der primären und sekundären Prävention.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert zudem im Programm Forschung für die zivile Sicherheit die Forschung im Bereich Extremismus. Dabei geht es um Projekte, die beispielsweise Extremismus im Internet analysieren und Präventionsstrategien und -methoden entwickeln.
Arbeits- und Forschungsstelle Demokratieförderung und Extremismusprävention
In der Arbeits- und Forschungsstelle Demokratieförderung und Extremismusprävention (AFS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in Halle findet eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Phänomenen des Rechtsextremismus und Islamismus im Jugendalter und mit der pädagogischen Bearbeitung dieser Konflikte statt. Aktuell erforscht die AFS Prozesse der politischen Sozialisation, Hinwendungs- sowie Radikalisierungsverläufe junger Menschen sowie Maßnahmen und Ansätze der (sozial-)pädagogischen Präventions- und Förderpraxis.
Für diese Arbeit erhält das DJI Fördermittel vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen (BMFSFJ). Das BMFSFJ fördert Forschungsprojekte zur Analyse von Fällen gelungener Distanzierung und Unterbrechung religiös begründeter Radikalisierung in einem frühen Stadium, zur Identifizierung von Faktoren der Resilienz junger Menschen, die unter Rahmenbedingungen sozialisiert werden, die ihre Vulnerabilität für extremistische Ideologien erhöhen, und zu Wechselwirkungen von Partizipations- und Ausgrenzungserfahrungen mit religiös begründeter Radikalisierung.
Forschungs- und Transferverbund PrEval
Mit Mitteln des NPP wird 2020 / 21 der Forschungs- und Transferverbund PrEval gefördert. Der Verbund verfolgt das Ziel, Fragen der Qualitätssicherung und Evaluation stärker als bisher in der Extremismusprävention, der Kriminalprävention und der politischen Bildung zu verankern. PrEval nutzt Analyse, Monitoring- und Mapping-Formate zur Erhebung der Evaluationsbedarfe und -kapazitäten in der Extremismusprävention in Deutschland und entwickelt multimethodische Evaluationsdesigns auf der Basis ausgewählter Pilotstudien. Ein zentraler Mehrwert des Vorhabens besteht in der Entwicklung eines gemeinsam geteilten Problemverständnisses der verschiedenen Präventionsakteure aus den Bereichen Wissenschaft, Praxis und Verwaltung sowie in umfangreichen Maßnahmen zum Transfer der Erkenntnisse in die Präventionsfachpraxis.
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3. Wie arbeiten Bund, Länder und Kommunen zusammen?
Die Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern findet unter anderem bei Fachministerkonferenzen statt. Die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist für die Präventionsstrategie der Bundesebene von Bedeutung, weil die Länder zuständig sind für polizeiliche Prävention, Strafvollzug, Jugend- und Sozialarbeit sowie Bildung. Im Bereich der politischen Bildung sind Länder und Bund gemeinsam aktiv.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stimmen sich bereits seit 2009 in der Arbeitsgruppe Deradikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) über islamistischen Extremismus ab.
Außerdem existieren verschiedene Bund-Länder-Arbeitsgruppen im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK).
Seit dem Jahr 2015 findet auf Einladung des BMI ein Bund-Länder-Austausch zu Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung statt. Bei diesem Austausch sind in der Regel neben den Ländern auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundeszentrale für politische Bildung, das Nationale Zentrum für Kriminalprävention, die Kultusministerkonferenz, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Europäische Kommission vertreten.
Auch verschiedene Foren der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dienen als Plattform für den Austausch. Das Bundesamt stimmt sich kontinuierlich mit den koordinierenden Stellen der Länder sowie ihren Partner-Beratungsstellen vor Ort ab. Ferner werden quartalsweise Runde Tische mit den Partner-Beratungsstellen vor Ort ausgerichtet. Halbjährlich kommen diese auf Einladung des BAMF mit den Landeskoordinierungsstellen zu einem Austausch zusammen.
Über die Bundesprogramme Zusammenhalt durch Teilhabe und Demokratie leben! finanziert der Bund zudem einen bedeutenden Teil der Präventionsarbeit auf den Ebenen der Länder und Kommunen (Interner Link: siehe Abschnitt 2.2).
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4. Wie arbeitet der Bund mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen?
Die Bundesregierung arbeitet im Bereich der Prävention und Demokratieförderung mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Trägern zusammen. Über die von BMFSFJ und BMI verantworteten Bundesprogramme Demokratie leben!, Respekt Coaches und Zusammenhalt durch Teilhabe sowie aus Mitteln des NPP werden eine Vielzahl von Projekten der Extremismusprävention sowie Kooperationsstrukturen finanziert. Im Rahmen der Programme finden regelmäßige Austausche statt, die dem Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft dienen sollen.
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5. Welche Besonderheiten gibt es auf der Bundesebene beziehungsweise in Deutschland hinsichtlich der Präventionsarbeit im Vergleich zu anderen Ländern?
Die Präventionsarbeit ist durch die föderale Aufgabenteilung geprägt. Dadurch unterscheiden sich die Strukturen in Deutschland zum Beispiel stark von denen in Frankreich, wo die Präventionsarbeit zentral gesteuert und organisiert wird.
Die Bundesländer sind für Sicherheit und Bildung zuständig und somit für zentrale Bereiche der Prävention. Sie organisieren weite Bereiche der Präventionsarbeit eigenständig. Die Maßnahmen der Länder sind durch die jeweils unterschiedlichen Herausforderungen geprägt. Dementsprechend unterscheiden sich die Maßnahmen und Programme der Länder in Art und Umfang.
Zivilgesellschaftliche Akteure haben für die Präventionsarbeit eine große Bedeutung. Sie sind nicht nur Träger der meisten Maßnahmen, sondern fungieren auch als Ideengeber. So geben zum Beispiel die Bundesprogramme Ziele vor; zivilgesellschaftliche Träger bewerben sich mit eigenen Konzepten und Projektideen um entsprechende Fördermittel.
Sowohl das Bundesprogramm Demokratie leben! als auch die Bundeszentrale für politische Bildung, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das NPP fördern sogenannte Modellprojekte. Sie dienen dazu, innovative Ansätze zu entwickeln und zu erproben, um die präventiv-pädagogische Fachpraxis weiterzuentwickeln. Bewährte Methoden sollen anschließend von den Ländern auch in anderen Projekten angewendet und in andere Bereiche übertragen werden.
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6. Findet eine Evaluation der Präventionsarbeit auf Bundesebene statt?
Im November 2013 verständigten sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf, die Bemühungen des Bundes bei der Extremismusprävention und der Demokratieförderung zu bündeln und ihre Wirksamkeit zu verbessern. Hintergrund waren unter anderem die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.
Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention
Eine Aufforderung an die Bundesregierung, einen Bericht über die Wirkung der entsprechenden Bundesprogramme vorzulegen, wurde 2013 vom Bundestag beschlossen. Im Juni 2017 legte die Bundesregierung den "Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention" dem Parlament vor. Für den Bericht hatte die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) die verschiedenen Aktivitäten der Ressorts erfasst.
Als Handlungsempfehlungen nennt der Bericht unter anderem eine umfassende wissenschaftliche Bestandsaufnahme der Präventionsarbeit in Deutschland, den Ausbau der Forschung und die Bündelung von Maßnahmen. Die Bundesregierung will zudem alle vom Bund geförderten Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und evaluieren lassen.
Evaluation der Bundesprogramme
Die Bundesprogramme Demokratie leben! und Zusammenhalt durch Teilhabe werden wissenschaftlich begleitet. Verschiedene Evaluationsberichte liegen auf den Internetseiten von Zusammenhalt durch Teilhabe sowie Demokratie leben! vor.
Evaluation der Beratungsstelle Radikalisierung des BAMF
Auch die Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lässt ihre eigene Arbeit und die Arbeit der durch sie finanzierten zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen seit dem Jahr 2016 evaluieren und wissenschaftlich begleiten. Die Ergebnisse sind im Internet zugänglich.
Evaluationen durch das Nationale Zentrum für Kriminalprävention
Darüber hinaus führt auch das Nationale Zentrum für Kriminalprävention (NZK) Evaluationsprojekte im Bereich "Islamistische Radikalisierung" durch.
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7. Quellen, Akteure und Anlaufstellen
7.1 Wichtige Quellen und Websites
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2017):
Externer Link: Evaluation der Beratungsstelle "Radikalisierung" Abschlussbericht
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Extremismusforschung:
Externer Link: Ursachen für Radikalisierung früh erkennen
Deutscher Bundestag (2014):
Externer Link: Arbeitsgruppe Deradikalisierung
Deutscher Bundestag (2017):
Externer Link: Bericht der Bundesregierung über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention
Deutscher Bundestag (2009):
Externer Link: Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung
Die Bundesregierung (2017):
Externer Link: Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus
Die Bundesregierung (2016):
Externer Link: Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung
Infodienst Radikalisierungsprävention (2018):
Externer Link: Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP)
Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung:
Externer Link: Gesellschaft Extrem
Stiftung Wissenschaft und Politik (2006):
Externer Link: Die Terrorismusbekämpfung der EU
7.2 Akteure und Anlaufstellen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
Externer Link: Forschungszentrum
Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx)
Externer Link: kurz.bpb.de/nqj
Bundeskriminalamt:
Externer Link: Forschungs- und Beratungsstelle Extremismus /Terrorismus (FTE)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Externer Link: Bundesprogramm Demokratie leben!
Bundesministerium des Innern:
Externer Link: Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundeszentrale für politische Bildung:
Externer Link: Infodienst Radikalisierungsprävention
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Externer Link: kurz.bpb.de/om1
IDA e. V.:
Externer Link: Vielfalt-Mediathek
Infodienst Radikalisierungsprävention:
Externer Link: Bundesweite Übersicht der Anlaufstellen
KN:IX – Kompetenznetzwerk "Islamistischer Extremismus"
Externer Link: kurz.bpb.de/om2
Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus
Externer Link: kurz.bpb.de/nqo
Fachstelle JMD Respekt Coaches
Externer Link: kurz.bpb.de/nqp