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Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus Diese Schwerpunkte fördert der Bund

Redaktion Infodienst Radikalisierungsprävention

/ 4 Minuten zu lesen

Mit dem "Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus" (NPP) will die Bundesregierung bestimmte Bereiche der Prävention fördern – und stellt zusätzliche Mittel dafür bereit. Als Schwerpunkte sind die Bereiche "Orte der Prävention", Prävention im Netz, Prävention durch Integration, Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug sowie Erhöhung der Wirksamkeit vorgesehen.

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Der Koalitionsausschuss der damaligen Bundesregierung hat das NPP im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Es soll auch in der aktuellen Legislaturperiode fortgesetzt werden, das sieht der Koalitionsvertrag vom März 2018 vor . Die Maßnahmen im Rahmen des NPP sollen auf allen staatlichen Ebenen umgesetzt werden und auch zivilgesellschaftliche Akteure mit einbinden. Federführend sind dabei das Innen- sowie das Familienministerium .

Für das Jahr 2018 wurden im Bundeshaushalt insgesamt 100 Millionen Euro für das NPP vorgesehen . Von diesem Geld bekommen unter anderem die Landes-Demokratiezentren zusätzliche Mittel für Projekte gegen islamistischen Extremismus zur Verfügung gestellt. Auch die Mittel für die Partnerschaften für Demokratie sollen 2018 aufgestockt werden. Die Förderleitlinien im Bereich Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe sehen jetzt ebenfalls eine höhere Förderung vor, so das Bundesfamilienministerium .

Das Präventionsprogramm wurde 2017 vom Koalitionsausschuss der damaligen Bundesregierung beschlossen. Es soll auf den bereits bestehenden Präventionsmaßnahmen aufbauen und weitere Schwerpunkte entwickeln. Dabei sollen ausdrücklich die föderalen Zuständigkeiten berücksichtigt werden, denen zufolge Prävention primär Aufgabe von Ländern und Kommunen ist .

Orte der Prävention

Der NPP-Schwerpunkt "Orte der Prävention" hebt hervor, dass Jugendliche an unterschiedlichen Orten besser erreicht werden sollen. Als Orte der Prävention werden Kommunen, Familie und soziales Umfeld, Bildungseinrichtungen sowie Moscheegemeinden genannt. In diesen Bereichen sollen bestehende Aktivitäten ausgebaut und neue Angebote geschaffen werden.

So soll beispielsweise in kommunalen Präventionsräten die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Kommunen vernetzt werden. Die Beratungsangebote für Familien – wie beispielsweise die Externer Link: Beratungsstelle Radikalisierung des BAMF – sollen ausgebaut und bekannter gemacht werden. In Verbänden und Vereinen soll interkulturelle Kompetenz gefördert werden. Neue Partizipations- und Identitätsangebote sollen die Resilienz gegenüber extremistischer Ansprache erhöhen.

Im Bereich Bildung stehen drei Vorhaben im Fokus: Die außerunterrichtliche Prävention soll durch Stärkung von Beratungsangeboten für den schulnahen Jugend- und Sozialraum unterstützt werden. Extremismusprävention und Demokratieförderung sollen stärkere Berücksichtigung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischem Personal erfahren. Weiterhin soll der Ausbau der Islamischen Theologie an Universitäten es ermöglichen, Absolventinnen und Absolventen für den islamischen Religionsunterricht, die Wissenschaft, die soziale Arbeit und die Seelsorge auszubilden.

In Moscheegemeinden sollen Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention flächendeckend ausgebaut werden, um Familien niedrigschwellig und frühzeitig erreichen zu können. Dazu gehören Modellprojekte zur Entwicklung von präventiv-pädagogischen Ansätzen, die Fortbildung und Sensibilisierung zum Thema Radikalisierung sowie der Strukturaufbau und die Unterstützung von Ehrenamtlichen.

Prävention im Netz

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention im Internet. Dort soll professioneller Propaganda extremistischer Gruppierungen wirksam begegnet werden. Zu den anvisierten Maßnahmen in diesem Bereich gehört die Entwicklung von Webvideoformaten, in denen verschiedene Nutzergruppen direkt angesprochen werden. Dafür sollen Leitlinien für strategische Kommunikation beziehungsweise alternative Narrative erarbeitet werden. Im intensiven Dialog mit Plattformbetreibern soll gegen strafrechtlich relevante Inhalte vorgegangen werden. Auch die flächendeckende Vermittlung von Medienkompetenz wird als wichtig erachtet.

Prävention durch Integration

Mit Integrationsmaßnahmen und dem Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete soll der Radikalisierung der Nährboden entzogen werden. Auch Menschen mit unklarer Bleibeperspektive sollen Zugang zu einem Erstorientierungsangebot erhalten. Durch Sprachförderung soll gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Migrantenselbstorganisationen, muslimische Verbände und Bildungsträger werden als Partner für Integration in den Bereichen Kultur, Sport und Medien genannt.

Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe

In Strafvollzug und Bewährungshilfe sollen in allen Bundesländern Modellprojekte gefördert werden. Darüber hinaus will der Bund die Länder bei der Etablierung der islamischen Gefängnisseelsorge unterstützen. Diese würde nicht vordergründig präventive Zwecke verfolgen, könne aber sehr wohl präventive Begleiteffekte entfalten, heißt es im NPP.

Erhöhung der Wirksamkeit

Laut NPP soll die Wirksamkeit der Extremismusprävention erhöht werden. Zu diesem Zweck soll die Forschung über Radikalisierungsprozesse, die pädagogische Präventionsarbeit sowie zu Ansätzen der Ausstieges- und Distanzierungsarbeit stärker gefördert werden. Zudem will die Bundesregierung die Entwicklung von Instrumenten der Evaluation und Qualitätssicherung voranbringen. Vom Bund geförderte Maßnahmen sollen wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden, um sie zu verbessern.

Darüber hinaus sieht das NPP vor, den Austausch zwischen Maßnahmen der Bundesregierung zu verbessern und diese stärker zu bündeln. So wird in Aussicht gestellt, dass das "Nationale Zentrum für Kriminalprävention" (NZK) und das "Deutsche Forum für Kriminalprävention" (DFK) miteinander verschmolzen werden.

Alle Akteure sollen außerdem für Sicherheitsaspekte sensibilisiert werden. Laut NPP sollen auch Träger der Extremismusprävention Instrumente der Risikoanalyse anwenden, um gegebenenfalls die Sicherheitsbehörden einzuschalten.

Die Bundesregierung will sich außerdem für ein europäisches Zentrum für Prävention und Deradikalisierung einsetzen. Der europäische Austausch von Informationen und Best Practices soll fortgesetzt werden – unter anderem im Rahmen des "Radicalisation Awareness Network" (RAN).

Weitere Informationen zum NPP finden Sie im Externer Link: Dokument "Nationales Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus" auf der Website des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

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