Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Legislative | bpb.de

Legislative

Der Begriff Legislative kommt aus der lateinischen Sprache.
Er ist aus zwei lateinischen Wörtern zusammengesetzt.
Diese bedeuten "Gesetz" und "tragen".
Die Legislative macht die Interner Link: Gesetze.

In allen Interner Link: demokratischen Interner Link: Staaten gibt es Interner Link: Gewaltenteilung.
Das bedeutet, dass die Gewalt in dem Staat aufgeteilt ist.
< Es bestimmt dann nicht nur ein Mensch oder eine kleine Gruppe von Menschen in dem Staat.
Auch die Interner Link: Bundesrepublik Deutschland ist ein Staat mit Gewaltenteilung.

Es gibt drei Gewalten. Die Legislative ist eine von drei Gewalten.
Die anderen zwei Gewalten sind die Interner Link: Judikative und die Interner Link: Exekutive.

Zur Legislative gehören die Einrichtungen, die Gesetze machen.
Das sind zum Beispiel der Interner Link: Bundestag, der Interner Link: Bundesrat und die Interner Link: Landtage.
Gesetzte sind Regeln. Nur wenn es Regeln gibt, können darüber Richter entscheiden.

Andere Namen für die Legislative sind Gesetzgeber oder gesetzgebende Gewalt.

Bundestag (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

Fussnoten