Mit L. bezeichnet man einen Ausweis, eine Vollmacht, Beglaubigung oder Berechtigung etwas Bestimmtes tun zu dürfen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: