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Frauenwahlrecht | bpb.de

Frauenwahlrecht

Frauenwahlrecht

Frauenwahlrecht ist das Recht von Frauen, wählen zu dürfen und gewählt werden zu können.

Das Recht an einer Interner Link: Wahl teilzunehmen, ist ein Interner Link: Grundrecht.
Jeder erwachsene deutsche Interner Link: Bürger und jede erwachsene deutsche Interner Link: Bürgerin dürfen wählen. Das war nicht immer so.

In Interner Link: Deutschland haben Frauen erst seit 1918 das Wahlrecht. Erst seit 1918 dürfen Frauen wählen und gewählt werden. Für eine lange Zeit durften Frauen auf der ganzen Welt nicht wählen.

Viele Frauen haben auf der ganzen Welt für das aktive und passive Interner Link: Wahlrecht gekämpft.

Aktives Wahlrecht bedeutet:
Eine Person darf wählen gehen und ihre Stimme abgeben. Das aktive Wahlrecht heißt deshalb auch Stimmrecht.

Passives Wahlrecht bedeutet:
Eine Person kann bei einer Wahl gewählt werden. Sie kann Kandidat oder Kandidatin werden.

Vor über 150 Jahren haben Frauen angefangen für ihr Wahlrecht zu kämpfen. Seitdem haben Frauen in immer mehr Ländern der Welt für ihr Wahlrecht gekämpft.

Wahlrechtsmarke des deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht, ca. 1909. (© AddF Kassel; ST-40-1)

Neuseeland war das erste Land, in dem Frauen wählen gehen durften. Sie dürfen dort seit 1893 wählen gehen. Seit 1919 dürfen Frauen in Neuseeland auch gewählt werden.

Seit 1902 haben Frauen auch in Australien das Wahlrecht.

Finnland war das erste Land in Europa, in dem es das Frauenwahlrecht gab. In Finnland haben Frauen seit 1906 das Wahlrecht.

In Deutschland haben Frauen seit 1918 das Wahlrecht. Bis dahin war es ein langer Weg.

Die Geschichte der Frauenbewegungen
Vor ungefähr 200 Jahren war es in Deutschland selbstverständlich, dass Frauen sich allein um die Kinder und den Haushalt kümmern. Es war auch selbstverständlich, dass Frauen sich politisch nicht einmischen und mitentscheiden.

Sie durften zum Beispiel nicht wählen und nicht gewählt werden. Auch öffentlich die eigene Meinung zu vertreten oder mit anderen zu streiten, war für Frauen nicht selbstverständlich. Die meisten dachten, das ist die Aufgabe von Männern.

Einige Frauen wollten das ändern.

Im 19. Jahrhundert bildete sich eine starke Frauenbewegung in vielen Ländern. Das 19. Jahrhundert sind die Jahre 1800 – 1899. In vielen Ländern forderten die Frauen mehr Gleichberechtigung. Dazu gehörte auch Gleichberechti- gung bei Wahlen. Gleichberechtigung bedeutet, Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.

In Zeitungen wurden Texte veröffentlicht, die das Frauenwahlrecht forderten. Immer mehr Frauen schlossen sich zusammen. Sie gründeten Frauenvereine in vielen Ländern. Sie kämpften gemeinsam für das Wahlrecht.

Der Kampf für das Wahlrecht lief überall etwas unterschiedlich ab. In Deutschland wurden Vorträge gehalten, Artikel geschrieben und Flugblätter verteilt. Außerdem gab es Versammlungen und Interner Link: Petitionen. So wollten die Frauen viele Menschen vom Frauenwahlrecht überzeugen.

In England gab es auch Versammlungen. Es gab aber auch mehr Interner Link: Demonstrationen und Proteste als in Deutschland. Dabei wurden zum Beispiel Fens- ter eingeschlagen und Brände gelegt.

So wollten die Frauen in England auf die schlechte Situation von Frauen aufmerksam machen.

Die Bewegung wurde immer größer. Frauen aus einigen Ländern der Welt fanden sich zusammen. 1904 versammelten sich zum Beispiel über 1000 Frauen in Berlin.

Sie diskutierten dort zum Beispiel über

  • Bildung für Frauen,

  • Arbeit und Berufe für Frauen und

  • die Rechte der Frauen in den Gesetzen.

Sie gründeten dort den Weltverband für Frauenstimmrechte. Die Frauen versuchten viele Menschen vom Wahlrecht für Frauen zu überzeugen.

1914 begann der 1. Weltkrieg. Während des Krieges war der Kampf für das Frauenwahlrecht fast vergessen. 1917 hielt der deutsche Kaiser eine Rede. Dabei ging es auch um das Wahlrecht. Aber der Kaiser sprach nicht über das Frauenwahlrecht. Viele Menschen waren darüber wütend.

Viele Frauenvereine und Gruppen kamen jetzt wieder zusammen. Auch in Deutschland gingen die Frauen jetzt auf die Straße. Es gab Demonstrationen und Kundgebungen.

Der Krieg endete 1918. Der Kaiser wurde gestürzt und musste das Land verlassen. Ein Ergebnis der Novemberrevolution 1918 in Deutschland war, dass Deutschland keine Monarchie mehr war und es keinen Kaiser mehr gab.

Deutschland wurde eine Interner Link: Demokratie und führte auch das Frauenwahlrecht ein. Im Januar 1919 durften Frauen ab 20 Jahren in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden.

Nach dem 1. Weltkrieg gab es in vielen anderen Ländern neue Regeln und Interner Link: Gesetze. Es gab dann auch das Frauenwahlrecht. Zum Beispiel in: Ungarn, Kanada, den USA und den Niederlanden. Seitdem haben immer mehr Länder das Frauenwahlrecht eingeführt.

Das war ein wichtiger Schritt zur gesetzlichen Gleichstellung von Frauen.

Heute sind in Deutschland Frauen gesetzlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben.

In Artikel 3 des Interner Link: Grundgesetzes steht:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Gleichberechtigung von Frauen ist aber noch nicht überall erreicht. Bis dahin ist es noch ein langer Weg.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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