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Fünf-Prozent-Hürde | bpb.de

Fünf-Prozent-Hürde

Fünf-Prozent-Hürde

Bei einigen Wahlen in Deutschland, zum Beispiel bei der Interner Link: Bundestagswahl, gibt es für Parteien eine Hürde: Hat eine Interner Link: Partei bei einer Wahl nicht 5 % der Stimmen bekommen, bekommt sie keine Sitze im Interner Link: Parlament.

5 % spricht man "fünf Prozent". Wenn eine Interner Link: Partei bei einer Wahl 5 % der Stimmen bekommt, bedeutet das: 5 von 100 Wählern und Wählerinnen haben die Partei gewählt.

Wenn eine Partei weniger als 5 % der Stimmen bekommt, haben weniger als 5 von 100 Wählern und Wählerinnen die Partei gewählt. Bei manchen Wahlen gilt die 5 %-Hürde. Man nennt sie auch 5 %-Sperrklausel.

Wenn mindestens 5 % aller Wähler und Wählerinnen die Partei X gewählt haben, bekommt die Partei X Sitze im Parlament. Sie ist dann im Parlament mit Abgeordneten vertreten.

Haben weniger als 5 % der Wähler und Wählerinnen, die an der Wahl teilgenommen haben, die Partei X gewählt, bekommt die Partei X keine Sitze im Parlament.

(© bpb)

Die 5 %-Hürde gilt nur für die Stimme, die für eine Partei abgegeben wird. Bei der Interner Link: Bundestagswahl ist das die Interner Link: Zweitstimme. Die 5 %-Hürde gilt nicht für die Stimme, die für eine Person abgegeben wird. Bei der Bundestagswahl ist das die Interner Link: Erststimme. Hat der Interner Link: Kandidat oder die Kandidatin einer Partei in einem Interner Link: Wahlkreis die meisten Erststimmen, dann bekommt dieser Kandidat einen Sitz im Parlament. Hat eine Partei in 3 Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen, dann zählen auch ihre Zweitstimmen. Die Partei kann dann so viele Abgeordnete in das Parlament schicken, wie es der Anzahl ihrer Wählerstimmen entspricht.

Warum gibt es die 5 %-Hürde?
Je mehr Parteien im Parlament sind, desto schwerer können die Abgeordneten Entscheidungen treffen. Denn wenn viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, wird es schwieriger, sich zu einigen. So ist es auch schwer, eine stabile Interner Link: Regierung zu bilden.

Außerdem vertritt das Parlament alle Wähler und Wählerinnen. Die Parteien im Parlament sollen nicht nur die besonderen Interessen einer ganz kleinen Gruppe von Wählern und Wählerinnen vertreten.

Die 5 %-Hürde gibt es nicht bei allen Wahlen. Sie gilt bei der Interner Link: Bundestagswahl und bei Interner Link: Landtagswahlen. Bei den meisten Interner Link: Kommunalwahlen gibt es keine 5 %-Hürde. Bei der Interner Link: Europawahl gibt es keine 5 %-Hürde.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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