Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Bundesstaat | bpb.de

Bundesstaat

Bundesstaat

Bundesstaat

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Ein Staat, in dem mehrere Interner Link: (Bundes-)Länder zusammen einen gemeinsamen Interner Link: Staat bilden.

Die einzelnen Länder schließen sich zusammen zu einem Bundesstaat.
Sie haben eine gemeinsame Interner Link: Regierung und auch gemeinsame Interner Link: Gesetze.

Die Interner Link: Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Sie besteht aus 16 Bundesländern.

(© bpb, Andreas Thiel)

Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung, und Gesetze, die nur in dem Bundesland gelten. Der Bundesstaat Deutschland hat auch eine Regierung, und Gesetze, die im ganzen Bundesstaat gelten.

Die Bundesländer können mitbestimmen, was in den Gesetzen des Bundesstaates steht. Dafür gibt es den Interner Link: Bundesrat. Er vertritt die Interner Link: Landesregierungen.

Der Interner Link: Bund und die Länder arbeiten eng zusammen. Es ist genau festgelegt:
Für den Bereiche der Bildung macht zum Beispiel das Bundesland die Gesetze.
Für den Bereich Verteidigung macht zum Beispiel der Bund die Gesetze.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

Fussnoten