Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine
Zweitstimme
Es gibt verschiedene Regeln für die Organisation von
Es gibt aber auch andere Regeln für Wahlen: Im Bundesland Saarland oder bei der
Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden die Wähler oder Wählerinnen, wie viele
Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl
Es gibt 630 Sitze für Abgeordnete im Bundestag.
Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Hat eine Partei in Deutschland viele Stimmen, bekommt sie viele Sitze.
Parteien mit weniger Stimmen bekommen weniger Sitze.
Wie die 630 Sitze im Bundestag verteilt werden, wird hier an Beispielen erklärt.
Bei der Verteilung sind die Bundesländer wichtig. Große Bundesländer schicken mehr Abgeordnete in den Bundestag als kleine Bundesländer.
In jedem Bundesland ist dann wichtig, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben.
Verteilung der Sitze für den Bundestag. Ein Beispiel
Eine Partei hat in einem Bundesland so viele Zweitstimmen, dass sie 10 Sitze für den Bundestag bekommt.
Dann ist zuerst wichtig:
Wie viele Direktkandidaten und Direktkandidatinnen hat die Partei in den Wahlkreisen bekommen?
Vielleicht haben 3 Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis gewonnen.
Diese dürfen dann zuerst in den Bundestag.
Dann sind noch 7 von 10 Sitzen übrig.
Diese werden an die Kandidaten und Kandidatinnen der Landesliste verteilt.
Manchmal dürfen nicht alle Direktkandidaten in den Bundestag. Ein Beispiel
Ein Beispiel:
In einem Bundesland haben 11 Personen von einer Partei in ihrem Wahlkreis gewonnen.
Aber wegen der Zweitstimmen dürfen nur 10 Personen in den Bundestag.
Ein Direktkandidat darf dann nicht in den Bundestag.
Es ist der Direktkandidat, der weniger hoch gewonnen hat als die anderen.
Mehr Informationen zur Erststimme gibt es
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //