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Zweitstimme | bpb.de

Zweitstimme

Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Interner Link: Partei im Interner Link: Parlament bekommt.

Zweitstimme

Zweitstimme

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Es gibt verschiedene Regeln für die Organisation von Interner Link: Wahlen. Bei vielen politischen Wahlen in Deutschland werden ähnliche Regeln benutzt. Zum Beispiel bei der Interner Link: Bundestagswahl oder bei den Interner Link: Landtagswahlen in vielen Interner Link: Bundesländern. Bei diesen Wahlen haben die Wähler und Wählerinnen eine Interner Link: Erststimme und eine Zweitstimme.

Es gibt aber auch andere Regeln für Wahlen: Im Bundesland Saarland oder bei der Interner Link: Europawahl haben die Wähler und Wählerinnen nur eine Stimme. Sie können trotzdem gleich viel mitentscheiden.

Mit Ihrer Zweitstimme entscheiden die Wähler oder Wählerinnen, wie viele Interner Link: Abgeordnete von einer Partei im Parlament sind. Man kann es auch so sagen: Die Wähler oder Wählerinnen entscheiden, wieviel Sitze eine Partei im Parlament hat.

Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl

Es gibt 630 Sitze für Abgeordnete im Bundestag.

Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Hat eine Partei in Deutschland viele Stimmen, bekommt sie viele Sitze.
Parteien mit weniger Stimmen bekommen weniger Sitze.

Wie die 630 Sitze im Bundestag verteilt werden, wird hier an Beispielen erklärt.
Bei der Verteilung sind die Bundesländer wichtig. Große Bundesländer schicken mehr Abgeordnete in den Bundestag als kleine Bundesländer.

In jedem Bundesland ist dann wichtig, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben.

(© bpb)

Verteilung der Sitze für den Bundestag. Ein Beispiel

Eine Partei hat in einem Bundesland so viele Zweitstimmen, dass sie 10 Sitze für den Bundestag bekommt.

Dann ist zuerst wichtig:
Wie viele Direktkandidaten und Direktkandidatinnen hat die Partei in den Wahlkreisen bekommen?

Vielleicht haben 3 Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis gewonnen.
Diese dürfen dann zuerst in den Bundestag.
Dann sind noch 7 von 10 Sitzen übrig.
Diese werden an die Kandidaten und Kandidatinnen der Landesliste verteilt.

Manchmal dürfen nicht alle Direktkandidaten in den Bundestag. Ein Beispiel

Ein Beispiel:
In einem Bundesland haben 11 Personen von einer Partei in ihrem Wahlkreis gewonnen.
Aber wegen der Zweitstimmen dürfen nur 10 Personen in den Bundestag.

Ein Direktkandidat darf dann nicht in den Bundestag.
Es ist der Direktkandidat, der weniger hoch gewonnen hat als die anderen.

Mehr Informationen zur Erststimme gibt es Interner Link: hier

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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