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Sozialstaat | bpb.de

Sozialstaat

Der Interner Link: Staat hilft den Menschen,
die nicht für sich selber sorgen können
Er macht Sozialpolitik.

Die Interner Link: Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Staat.
'Sozial' bedeutet 'hilfsbereit' oder 'gemeinnützig'.

Die meisten erwachsenen Menschen in Deutschland
können für sich selbst sorgen.

  • Sie verdienen ihr eigenes Geld.

  • Sie bestimmen selbst, wie sie leben wollen.

  • Sie sorgen für ihre eigenen Kinder.

Wenn Menschen für sich selbst sorgen können,
dann sollen sie das auch tun.

Manche Menschen schaffen das aber nicht:
Weil sie alt, arbeitslos, behindert oder krank sind.
Ihnen hilft der Staat zum Beispiel durch die Sozialhilfe.

Zu einem Sozialstaat gehört zum Beispiel auch:
Der Schutz von Menschen bei ihrer Arbeit.
Der Staat stellt deshalb Regeln auf,
damit weniger Unfälle am Arbeitsplatz passieren.

In Deutschland wird niemand allein gelassen,
wenn er zum Beispiel eine Behinderung
oder keine Arbeit hat.

Interner Link: Artikel als PDF zum Download

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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