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Gewaltmonopol | bpb.de

Gewaltmonopol

Gewaltmonopol

Gewaltmonopol

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

In der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland hat der Interner Link: Staat das Gewaltmonopol.
Das bedeutet, dass nur der Staat Gewalt anwenden darf. Und dies auch nur, wenn es wirklich nötig ist.

Das Wort Monopol kommt aus der griechischen Sprache. Es bedeutet übersetzt "Vorrecht" oder "alleiniger Anspruch". Gewaltmonopol bedeutet also, das Vorrecht Gewalt auszuüben.

In Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Nur der Staat darf Gewalt anwenden. Die Polizei gehört zum Staat. Sie darf Gewalt anwenden und
damit zum Beispiel einen bewaffneten Bankräuber stoppen. Wenn Krieg ist gelten bestimmte Gesetze. Dann darf auch das Militär Gewalt anwenden.

Der Staat kann Gewalt mit oder ohne Waffen anwenden. Dabei muss der Staat sich aber an die Interner Link: Gesetze halten. Der Staat darf zum Beispiel nur dann Gewalt anwenden, wenn nichts anderes möglich ist. Und der Staat soll so vorsichtig wie möglich sein.

Das Gewaltmonopol in einem Staat ist auch für den einzelnen Menschen wichtig.
Das zeigt dieses Beispiel:
Herr Schmidt hat sein Fahrrad vor seinem Haus abgestellt. Der Nachbar von Herrn Schmidt nimmt sich das Rad. Der Nachbar sagt: Die laute Musik von Herrn Schmidt hat mich krank gemacht. Deshalb nehme ich jetzt das Fahrrad von Herrn Schmidt.
Herr Schmidt sagt aber: Es ist mein Fahrrad, ich will es wieder haben.

Damit nicht jeder gegen jeden kämpft, gilt die Regel: Nur der Staat darf das Fahrrad aus der Garage holen. Auch wenn der Nachbar das nicht will. Nur der Staat darf den Nachbarn von Herrn Schmidt in die Polizeiwache mitnehmen. Auch wenn er es nicht will und sich wehrt. Der Staat darf es dann, wenn es nötig ist. Wenn die Nachbarn sich zum Beispiel prügeln.

Herr Schmidt und sein Nachbar wissen, was der Staat kann und darf. Weil der Staat das Gewaltmonopol hat, einigen sich Herr Schmidt und sein Nachbar wahrscheinlich friedlich.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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