Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Erststimme | bpb.de

Erststimme

Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus Ihrem Interner Link: Wahlkreis.

Es gibt verschiedene Regeln für die Organisation von Interner Link: Wahlen.
Bei vielen politischen Wahlen in Deutschland haben die Wähler und Wählerinnen eine Erststimme und eine Interner Link: Zweitstimme. Die Wähler und Wählerinnen heben eine Erststimme und eine Zweitstimme zum Beispiel bei der Interner Link: Bundestagswahl und bei Landtagswahlen in manchen Interner Link: Bundesländern.

Es gibt aber auch andere Regeln für Wahlen: Im Bundesland Saarland oder bei der Interner Link: Europawahl haben die Wähler und Wählerinnen nur eine Stimme. Sie können trotzdem gleich viel mitentscheiden.

Bei Wahlen mit einer Erststimme und einer Zweitstimme, wird mit der Erststimme eine Person aus dem Wahlkreis gewählt. Die Person, die man mit der Erstimme wählen kann, nennt man Direktkandidat oder Wahlkreiskandidat. Diese Person soll ihren Wohnort im Interner Link: Parlament vertreten. Meistens schlagen die Interner Link: Parteien diese Personen vor.

Meistens wird die Person mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis, Interner Link: Abgeordneter oder Abgeordnete im Parlament. Es kann auch Ausnahmen geben. Zum Beispiel gibt es bei der Bundestagswahl Ausnahmen.

Erststimme bei der Bundestagswahl

Karte von Deutschland. In die Karte sind alle 299 Wahlkreise eingezeichnet (© bpb)

Bei der Bundestagswahl ist die Zweitstimme ist besonders wichtig.
Mit der Zweitstimme entscheiden die Wähler und Wählerinnen: Wie viele Sitze bekommt eine Partei im Bundestag?

Mit der Erststimme wählen die Wähler und Wählerinnen eine Person aus ihrem Wahlkreis.
Diese Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen.
Meistens schlagen die Parteien diese Personen vor.

Für die Wahl wird Deutschland in Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis sind ungefähr gleich viele Einwohner.
In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise.
Die Wähler und Wählerinnen können eine Person in ihrem Wahlkreis direkt wählen. Diese Person soll ihren Wohnort im Bundestag vertreten.
Sie heißt auch Direktkandidat oder Direktkandidatin.

Wenn die Person in dem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, kommt sie direkt in den Bundestag.
Sie wird Abgeordneter oder Abgeordnete

Wichtig ist dafür aber auch, dass die Partei der Person genug Zweitstimmen bekommen hat.

Das erklären wir im Lexikon hier:
Interner Link: Verteilung der Bundestagssitze.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

Fussnoten