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Demokratie | bpb.de

Demokratie

Das Wort Demokratie kommt aus der griechischen Sprache. Es bedeutet "Herrschaft des Volkes".
Das Volk sind alle Interner Link: Bürger und Bürgerinnen. Demokratie heißt: Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über das Zusammenleben in einem Staat.
Die Interner Link: Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. Durch Wahlen entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wer im Staat bestimmen darf. Bürger und Bürgerinnen können sich einmischen und ihre Meinung sagen. Die Bürgerinnen und Bürger können so im Land können mitentscheiden.
Damit ein Staat demokratisch ist ist auch anderes wichtig. Zum Beispiel, dass er auch ein Interner Link: Rechtsstaat ist.

In einer Demokratie gibt es freie Wahlen:
Bei Wahlen treffen die Bürger und Bürgerinnen Entscheidungen in einem Staat. In Deutschland gibt es zum Beispiel die Interner Link: Bundestagswahlen. Demokratische Wahlen müssen frei sein. Das bedeutet: Bürger und Bürgerinnen dürfen frei entscheiden, welche Partei und welche Person sie wählen möchten.
Niemand wird bedroht, egal, welche Partei er oder sie wählt. Alle Parteien und Personen dürfen vor einer Wahl Werbung für sich machen. Auch Parteien, die nicht zur Regierung gehören, dürfen Werbung machen. Die Zeitungen, das Fernsehen, das Radio und das Internet dürfen über alle Parteien und Personen berichten. Bürger und Bürgerinnen dürfen auch Parteien oder Personen wählen, die gegen die Regierung sind. So kann die Regierung wechseln.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

Im Interner Link: Grundgesetz steht in Artikel 20, Absatz 2, was Demokratie in Deutschland bedeutet:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Interner Link: Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt".

In Deutschland wählen die Bürger und Bürgerinnen zum Beispiel den Bundestag. Bei einer Wahl entscheiden Bürger und Bürgerinnen, wer sie im Bundestag vertreten soll. Wer in den Bundestag gewählt wurde, vertritt dort eine Zeit lang die Bürger und Bürgerinnen.
Bei der nächsten Wahl können alle Bürger und Bürgerinnen wieder neu überlegen: Wer soll mich vertreten?

Wahlen und Abstimmungen sind in der Demokratie also wichtig. Zu einer Demokratie gehört aber mehr als nur Wahlen und Abstimmungen.

Zu einer Demokratie gehört, dass Bürger und Bürgerinnen gleich behandelt werden.
Sie dürfen zum Beispiel keine Nachteile haben,

  • wenn sie anderer Meinung sind als die Regierung,

  • wenn sie eine andere Religion haben als die Mehrheit,

  • wenn sie, ihre Eltern oder ihre Großeltern in einem anderen Land geboren wurden

  • oder wenn sie eine andere Sexualität haben als die Mehrheit, zum Beispiel weil sie schwul oder lesbisch sind.

Die Bürger und Bürgerinnen können sich darauf verlassen: Vor dem Gesetz sind alle gleich. In Deutschland steht auch das im Interner Link: Grundgesetz.

In einer Demokratie muss der Staat ein Interner Link: Rechtsstaat sein.
Das bedeutet: die Regierung muss sich an die Gesetze halten. Auch zum Beispiel die Polizei oder alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten. Die Gerichte müssen unabhängig sein.
In einem Rechtsstaat gibt es Gerichte, bei denen niemand den Richtern und Richterinnen vorschreibt, wie sie entscheiden sollen. Das nennt man Interner Link: unabhängige Gerichte.
Kein Richter oder keine Richterin wird entlassen, nur weil er oder sie anderer Meinung ist als die Regierung.
In manchen Staaten werden nur Menschen Richter und Richterin, die die gleiche Meinung wie die Regierung haben. Das ist nicht rechtsstaatlich.

In einem Interner Link: Rechtsstaat können die Bürger und Bürgerinnen sich darauf verlassen: Die Gerichte behandeln die Menschen gleich.

Zu einer Demokratie gehört auch Interner Link: Gewaltenteilung.
Das bedeutet, die Gewalt im Staat ist aufgeteilt. So hat niemand allein alle Macht in einem Staat.

Zu einer Demokratie gehört, dass die Interner Link: Menschenrechte beachtet werden.
Die Regierungen und die Polizei müssen zum Beispiel die Interner Link: Menschenrechte beachten.

  • Niemand darf gefoltert werden.

  • Niemand darf in ein Land geschickt werden, in dem ihm Folter droht.

Zu den Menschenrechten gehört zum Beispiel auch die Interner Link: Meinungsfreiheit. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung öffentlich zu sagen. Auch dann, wenn sie eine andere Meinung als die Regierung hat.
Auch in Zeitungen dürfen Dinge stehen, die gegen die Meinung der Regierung sind. Oder im Radio dürfen Menschen ihre Meinung öffentlich sagen. Die Meinungsfreiheit steht zum Beispiel nicht nur in den Interner Link: Menschenrechten der Vereinten Nationen. Sie steht auch im Interner Link: Grundgesetz.

Gefahren für die Demokratie
In der Demokratie ist die Mehrheit wichtig.
Mehrheit bedeutet, dass die meisten Menschen bei einer Abstimmung einer Sache zustimmen. Die Mehrheit kann aber zum Beispiel auch eine Partei wählen, die undemokratisch ist. Dann kann der Staat auch undemokratisch werden.

Es kann in einem Staat geschehen,

  • dass Bürger und Bürgerinnen Nachteile haben, weil sie eine andere Meinung haben als die Regierung oder

  • dass die Polizei sich nicht an die Gesetze hält und zum Beispiel jemanden verhaftet, weil er anderer Meinung ist als die Regierung.

Dann ist dieser Staat nicht mehr demokratisch.

Ein Staat ist nicht nur undemokratisch, wenn Wahlen verboten werden.

Eine Regierung kann die Demokratie auch langsam abschaffen. Zum Beispiel, wenn nur noch über die Meinung berichtet werden kann, die die Regierung hat.
Dann kann man sich nicht über andere Meinungen informieren.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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