Die H. war das Exekutivorgan der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Sie wurde mit Inkrafttreten des EGKS-Vertrags am 24.7.1952 eingesetzt und war das erste supranationale europ. Organ. Ihr erster Präsident war Jean Monnet. Der H. gehörten 9 Mitglieder an (max. 2 pro Mitgliedstaat), die von den Regierungen einvernehmlich ernannt oder mit einer Fünfsechstelmehrheit gewählt wurden. Ihre Amtszeit betrug 6 Jahre. Die H. ging 1967 auf der Grundlage des Fusionsvertrags in der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf, beeinflusste die Gestalt der heutigen Kommission jedoch stark. Aufgabe der H. war es, in voller Unabhängigkeit und im Interesse der Gemeinschaft die Umsetzung des EGKS-Vertrags zu überwachen, der einen gemeinsamen Markt der Vertragsparteien vorsah. Der H. kam dabei nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine hohe politische Bedeutung mit Blick auf die dt.-frz. bzw. europ. Aussöhnung nach dem 2. Weltkrieg zu. Die H. konnte Entscheidungen, Empfehlungen oder Stellungnahmen erarbeiten. Unterstützt wurde die H. von einem beratenden Ausschuss, welchem Vertreter der Erzeuger, der Arbeitnehmer, der Verbraucher und Händler angehörten. Diese Form der Interesseneinbeziehung ist auch heute noch prägend für die Arbeit der Kommission.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger