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Erststimme | bpb.de

Erststimme

Erststimme

Erststimme

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Mit der Erststimme wählen Wähler und Wählerinnen eine Person aus Ihrem Interner Link: Wahlkreis.

Es gibt verschiedene Regeln für die Organisation von Interner Link: Wahlen.
Bei vielen politischen Wahlen in Deutschland werden ähnliche Regeln benutzt. Zum Beispiel sind die Regeln bei der Interner Link: Bundestagswahl und den Landtagswahlen in manchen Interner Link: Bundesländern ähnlich.
Bei diesen Wahlen haben die Wähler und Wählerinnen eine Erststimme und eine Interner Link: Zweitstimme.

Es gibt aber auch andere Regeln für Wahlen: Im Bundesland Saarland oder bei der Interner Link: Europawahl haben die Wähler und Wählerinnen nur eine Stimme. Sie können trotzdem gleich viel mitentscheiden.

Bei Wahlen mit einer Erststimme und einer Zweitstimme, wird mit der Erststimme eine Person aus dem Wahlkreis gewählt. Diese Person soll ihren Wohnort im Interner Link: Parlament vertreten. Meistens schlagen die Interner Link: Parteien diese Personen vor.

Die Person mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis, wird Interner Link: Abgeordneter oder Abgeordnete im Parlament. Man nennt sie Interner Link: Direktkandidaten. Aus jedem Wahlkreis kommt mindestens ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete ins Parlament. Dadurch ist jede Region im Parlament vertreten. Dafür ist die Erststimme wichtig.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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