Der (ehemalige BfDT-) Festakt zur Auszeichnung der „Botschafter/-innen für Demokratie und Toleranz“ findet seit 2001 jährlich am Tag der Verfassung, dem 23. Mai, in Berlin statt. Es werden bis zu fünf „Botschafter/-innen für Demokratie und Toleranz“ ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung werden Einzelpersonen oder Initiativen geehrt, die sich in besonders herausragender Weise um Demokratie und Toleranz in Deutschland verdient gemacht haben, indem sie mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit eine demokratische und tolerante Alltagskultur stärken, in vorbildlicher Weise Zivilcourage zeigen, gegen jegliche Form von Extremismus und Gewalt Position beziehen und damit die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements unterstreichen. Mit dieser Form der Würdigung sollen diese Menschen/Organisationen einer breiten Öffentlichkeit als bundesweite Vorbilder für zivilgesellschaftliches Engagement bekannt werden und zur Nachahmung anregen. Der Festakt ist gleichzeitig Höhepunkt und Abschluss des Jugendengagementkongresses, der am 20. Mai beginnt. Die Botschafter/-innen werden durch ein bundesweites Ausschreibungsverfahren ermittelt, über das mehr als 1000 Institutionen oder auch politische Persönlichkeiten vor Ort um Vorschläge gebeten werden (Onlinetool). Sie werden aufgefordert, Einzelpersonen oder Initiativen zu benennen, die sich
für Demokratie-, Toleranz- und Integrationsförderung,
gegen politischen Extremismus jeglicher Form, Antisemitismus, Gewalt und Gruppen-bezogene Menschenfeindlichkeit,
für Radikalisierungsprävention und Zivilcourage einsetzen.
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld dotiert, das sich im Jahr 2023 von 5.000 € auf 10.000 € verdoppelt. Für die Auswahlentscheidung ist nach der Auflösung des BfDT-Beirats im März 2022 unter Federführung Präs bpb eine neue Jury, bestehend aus Vertreter*innen der Bundesregierung, des Parlaments, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft gebildet worden. Die Verleihung der Botschafter-Auszeichnung erfolgt am 23. Mai i.R. eines Festaktes (s. a. Aufzeichnung vom 23. Mai 2021). Zum Festakt eingeladen sind, neben den Teilnehmenden des Jugendkongresses, Gäste aus Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, Zivilgesellschaft und (ehemalige) Kooperationspartner, sowie die interessierte Öffentlichkeit.