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Der Festakt: Ein Rückblick über die Jahre | Festakt zum Tag des Grundgesetzes | bpb.de

Festakt zum Tag des Grundgesetzes Botschafter/-innen Jury Rückblick

Der Festakt: Ein Rückblick über die Jahre

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Wie alles begann

Der Festakt zum Tag des Grundgesetzes mit der dazugehörigen Auszeichnung der „Botschafter/-innen für Demokratie und Toleranz“ ist ein Format, das durch das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) 2001 erstmals durchgeführt und seither stetig weiterentwickelt wurde.

Das BfDT wurde am 23. Mai 2000 durch die Bundesministerien des Innern und der Justiz ins Leben gerufen. Die Gründung war eine Reaktion der Bundesregierung auf die menschenfeindlichen und rassistischen Übergriffe in den 1990er Jahren. Das BfDT sollte den “Aufstand der Anständigen” als zentraler Ansprechpartner und aktiver Impulsgeber für die Zivilgesellschaft auf Bundesebene unterstützen und stärken.

Die Gründungsressorts wählten bewusst den Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik, um der normativen Kraft unserer Verfassung als Grundlage allen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns Ausdruck zu verleihen. Die im Grundgesetz niedergelegten Freiheitsrechte, Rechtsgrundsätze und Werte stellten die Basis für die Zusammenarbeit des BfDT mit den zivilgesellschaftlichen Partnern in den verschiedenen Feldern der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung dar.

Der Beirat des BfDT, bestehend aus Vertreter/-innen der Bundesregierung, des Parlaments, der Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, wurde als fachliches Steuerungsgremium eingerichtet.

Im Einsatz für die engagierte Zivilgesellschaft

Der Festakt zum Tag des Grundgesetzes sowie die Auszeichnung der „Botschafter/-innen für Demokratie und Toleranz“ ist eines der Formate, die das BfDT seit seiner Gründung angeboten hat. 2001 wurde er das erste Mal veranstaltet, seither findet er jährlich statt. In über 22 Jahren wurden so 107 Botschafter/-innen ausgezeichnet. In Beisein der insgesamt über 12.700 Teilnehmenden des Festakts wurde ihr unermüdliches zivilgesellschaftliches Engagement gewürdigt. Durch ihren hohen persönlichen Einsatz und ihre Entschlossenheit im Engagement, sind sie eine Inspiration für die gesamte Gesellschaft.

Durch weitere erfolgreiche Formate, wie dem Interner Link: Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ und dem Interner Link: Jugendengagementkongress spielte Würdigung von zivilgesellschaftlichem Engagement für Demokratie, Toleranz und Integration, sowie gegen Antisemitismus, jede Form des politischen Extremismus und Gewalt nicht nur mit dem Festakt eine zentrale Rolle im BfDT. Neben diesem Aspekt, wurde das BfDT über mehr als 20 Jahre seinen Aufgaben als zentraler Ansprechpartner und aktiver Impulsgeber für die engagierte Zivilgesellschaft gerecht. So wirkte das BfDT als Servicestelle und Mittler, indem es die Gründung von Initiativen und Bewegungen begleitete und Initiativen miteinander vernetzte. Als Impulsgeber identifizierte das BfDT überregional relevante Themen und Bedarfe zivilgesellschaftlicher Organisationen und Akteur/-innen und griff diese im Rahmen bundesweiter Vernetzungsveranstaltungen für Engagierte auf.

Übergang in die BpB

Die Geschäftsstelle des BfDT wurde im Jahr 2011 in die bpb eingegliedert. Zum 31.12.2022 wurde das BfDT auf Initiative seiner Gründungsressorts, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesministerium der Justiz aufgelöst. Wie der Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ und der Jugendengagementkongress wird auch der Festakt zum Tag des Grundgesetztesmit der Auszeichnung der „Botschafter/-innen für Demokratie und Toleranz“ im Fachbereich Veranstaltungen der bpb fortgeführt.

Ausführliche Informationen über das BfDT und seine langjährige Arbeit von 2000 bis 2022 finden sich auf der Archiv-Seite www.buendnis-toleranz.de.

Fussnoten

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