I. sind private Organisationen, deren Aufgabe es ist, soziale, politische oder wirtschaftliche Interner Link: Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Nach innen verfügen I. oft über eine ausgebaute und effiziente Verwaltungsorganisation; sie basieren auf freiwilliger Mitgliedschaft und finanzieren sich (zumindest z. T.) aus Mitgliedsbeiträgen. Die Vertretung der Ziele nach außen erfolgt gegenüber der Interner Link: Öffentlichkeit, den Interner Link: Medien, allen anderen I., v. a. aber den politischen Interner Link: Parteien, den Interner Link: Parlamenten und Ausschüssen (Interner Link: Ausschuss) (z. B. bei Anhörungen) und in sehr unterschiedlichen Ausformungen gegenüber den öffentlichen Interner Link: Verwaltungen (etwa den Ministerien (Interner Link: Ministerium) in Form von Beratung, Beiräten, Gutachten etc.). Zur politischen Vermittlung und Durchsetzung ihrer Forderungen steht den I. ein weites Spektrum an Instrumenten zur Verfügung, das von Beratung und gezielter Information bis zur Aufforderung ihrer Mitglieder reichen kann, bestimmte Parteien (nicht) zu wählen. Es schließt die Koalitionsbildung mit anderen I. genauso ein wie die Ausübung von öffentlichem Druck über die Medien. Der Unterschied zwischen I. und politischen Parteien ist fließend: Ähnlich wie Parteien versuchen I., auf politische Interner Link: Entscheidungen Einfluss zu nehmen; sie streben aber üblicherweise keine politischen Interner Link: Mandate an bzw. zielen (i. d. R.) nicht auf Übernahme von Regierungsverantwortung; i. d. R. vertreten I. einzelne oder spezielle Interessen, während Parteien (zumeist) ein breiteres Spektrum an politischen Themen und Positionen abdecken müssen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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