Rezension zu:
Helmut Müller-Enbergs: Hauptverwaltung A (HV A). Aufgaben – Strukturen – Quellen (Anatomie der Staatssicherheit. MfS-Handbuch), Berlin: BStU 2010, 355 S., € 5,–, ISBN: 9783942130158.
Keine Frage, er ist nicht unumstritten: Helmut Müller-Enbergs, Jahrgang 1960, promovierter Politologe, ist ein Querdenker, eigenwillig und eigensinnig im besten Wortsinne, und er ist in der Abteilung Bildung und Forschung der Stasi-Unterlagen-Behörde einer der kenntnisreichsten Experten in Sachen MfS. Seine wissenschaftlichen Publikationen zählen zu den Standardwerken des Genres. Zum Beispiel seine dreibändige Edition "Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit", ein Opus magnum von zusammen 2.686 Seiten Umfang, das er nach jahrelanger Forschung 2008 abgeschlossen und vorgelegt hat – ein Nachschlagewerk von hoher Validität. Dass er 2009 durch seine Arbeit – gemeinsam mit seiner Kollegin Cornelia Jabs – den früheren Berliner Polizeimeister Karl-Heinz Kurras, der den Tod des Studenten Benno Ohnesorg auf dem Gewissen hat, als ehemaligen Stasi-Spion (IM "Otto Bohl") entlarven konnte,
Mit seiner Arbeit über die Externer Link: Hauptverwaltung A hat der Autor eine Leistung erbracht, die schon deshalb beeindruckt, weil die Hinterlassenschaft der "Aufklärung" nahezu vollständig vernichtet worden ist, und zwar von Generälen und Obristen der HV A, die mit Genehmigung des Zentralen Runden Tisches der DDR Akten und Karteien bis auf wenige Ausnahmen systematisch zerstört haben. "Die hier vorgelegte Rekonstruktion", schreibt Müller-Enbergs, "erfolgt wesentlich auf Basis einzelner, fragmentiert vorliegender Daten, die sich in beim MfS archivierten Akten, auf elektronischen Datenträgern und in verfilmten Karteien auffinden lassen, ergänzt um Angaben aus der Literatur, aus Interviews mit inoffiziellen und hauptamtlichen Mitarbeitern sowie aus einer eigens in der Stasi-Unterlagen-Behörde erstellten Datenbank" (11). Trotz der prekären Aktenlage entstand in mühseliger Recherche ein materialreiches, Fakten gesättigtes Konvolut von 355 großformatigen Druckseiten, dessen 1.622 Fußnoten gewissenhafte Genauigkeit belegen.
Das Buch erscheint als Einzelband des seit 1993 unter dem Generaltitel "Anatomie der Staatssicherheit" laufenden Forschungsprojekts eines vielbändigen MfS-Handbuches, dessen Teilbände sukzessive publiziert worden sind oder noch werden. Müller-Enbergs' Edition gliedert sich in sieben Kapitel. Einem einleitenden Überblick zur Geschichte der HV A in den Jahren 1951–1990 schließen sich detaillierte Darlegungen über das Institut für wirtschaftswissenschaftliche Forschung (IWF) an, das von 1951 bis 1953 bestand. Aus ihm ging im September 1953 die spätere HV A hervor, die zunächst noch als Hauptabteilung XV im seinerzeitigen Staatssekretariat für Staatssicherheit installiert wurde. Erst drei Jahre später, im Mai 1956, erfuhr sie ihre Aufwertung zur Hauptverwaltung A. Sie blieb bis zu ihrer Auflösung im Juni 1990 erhalten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum die nachgeordneten Diensteinheiten der HV A in den Bezirksverwaltungen des MfS bis zuletzt als Abteilungen XV bezeichnet wurden. Dass das "A" in dem Kürzel HV A in der Publizistik bis heute als "Aufklärung" aufgelöst wird, ist in der Sache zwar verständlich, formal jedoch unzutreffend. Einem mangels Akten und Fakten knappen Abschnitt über die Parteiorganisation der SED in der HV A, deren Hinterlassenschaft auch nicht mehr auffindbar war, der etwas prätentiös als sechstes Kapitel erscheint, schließt sich ein nützliches Glossar als siebtes Kapitel an, in dem der Autor die Terminologie der Stasi-Spionage erläutert. Von "A-Quelle" ("Abschöpfquelle") bis "Werber" werden gut zwei Dutzend spezifische Begriffe aus dem internen Dienstjargon des MfS aufgelistet und erklärt, ohne die manches im Text weniger verständlich bliebe. Ein Abkürzungsverzeichnis, ein umfangreiches Personenregister, ein detailliertes Inhaltsverzeichnis und ein präzises Organigramm der HV A vom Stand 1989 vervollständigen das Angebot an die Leserschaft. Kurzum, ein Kompendium, das Aufgaben. Strukturen und Personal des Stasi-Spionageapparates wissenschaftlich erschließt.
Politisch aufschlussreich, aber kaum überraschend ist der Nachweis, dass der Beschluss über die Gründung des IWF am 19. Juli 1951 in Moskau gefasst wurde, im Informationskomitee, dem damals die sowjetische Auslandsaufklärung übertragen war. Das IWF ist zeit seiner Existenz als eine sowjetische Filiale zu dem Zweck zu identifizieren, politische, wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Informationen aus dem deutschen Westen zu beschaffen. "Die direkte Anleitung wurde dem sowjetischen 'Berater' Oberst Andrej Grigorjewitsch Graur ('Akimow') übertragen" (24). Leiter des IWF waren nacheinander Anton Ackermann, Richard Stahlmann und Markus Wolf, bis es im September 1953 dem Staatssekretariat für Staatssicherheit eingegliedert wurde. Es sind solche und Tausende anderer Detailinformationen, die die Studie über die HV A zu einer Fundgrube für Forscher machen.
Nicht minder aufschlussreich ist die kaderpolitische Expansion der HV A. Nach Müller-Enbergs wuchs die Zahl der Mitarbeiter im Apparat der Stasi-Spionage von Anfangs einem Dutzend auf 3.299 hauptamtliche Mitarbeiter im Jahre 1989, hinzu kamen 701 Offiziere im besonderen Einsatz sowie 778 Hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter. "OibE und HIM arbeiteten besoldet von der HV A verdeckt in der DDR und im 'Operationsgebiet'. Insgesamt verfügte die HV A zuletzt über 4.778 Mitarbeiter" (21). Die Anzahl der bis zur Endzeit der DDR in West-Berlin und der Bundesrepublik aktiven IM beziffert der Autor auf 1.553. Von den gegen sie eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden bis 1998 nicht weniger als 1.134 eingestellt. "Insgesamt 181 Personen wurden verurteilt, darunter 118 zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe, 62 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und mehr" (22). Wer will da von "Siegerjustiz" reden?
Den Hauptteil der Darstellung füllt das vierte Kapitel, in dem die rund 20 verschiedenen Abteilungen, ihre Stäbe und Arbeitsgruppen in der Zentrale strukturell und personell durchleuchtet werden. Beschrieben und benannt werden jeweils die Schwerpunkte ihrer sachlichen Zuständigkeit, die Leitung, die einzelnen Referate, der Personalbestand und die klandestinen Quellen. Transparenz einer Geheimdienstbürokratie.
Ironie der Zeitgeschichte: Ausgerechnet die vorliegende Studie zu Aufgaben, Strukturen und Quellen der HV A hat eine juristische Attacke gegen ihren Verfasser ausgelöst, den im Grunde genommen provokativen Versuch, Müller-Enbergs durch Gerichtsentscheid den Mund zu verbieten. Der Sachverhalt ist folgender: Der Autor hat in seiner Untersuchung auch die Klar- und Decknamen hauptamtlicher und inoffizieller Mitarbeiter des MfS-Auslandsnachrichtendienstes offengelegt. Mit Recht. Historische Wahrheit muss konkret sein. Hat er dabei gepfuscht oder gefälscht oder Unwahres zu Papier gebracht? Bei der wissenschaftlichen Redlichkeit und notorischen Akribie, die Müller-Enbergs in allen seinen bisherigen Veröffentlichungen bewiesen hat, auch der vorliegenden, verbietet es sich fast, diese Fragen auch nur zu stellen. Worum also geht es?
Ein ehemaliges Agentenduo, das in den 1980er-Jahren in Bonn für die HV A in führenden Kreisen der SPD illegal tätig war – er unter dem Decknamen "Bob", sie unter dem Decknamen "Petra" –, wehrt sich gerichtlich dagegen, dass Müller-Enbergs in seiner Arbeit die beiden namentlich kenntlich macht. Verständlich ist seine Vorgehensweise allemal, denn beider Einsatz an der "unsichtbaren Front" war erstaunlich erfolgreich und ist insoweit von besonderem zeithistorischen Interesse. "Mit 951 Informationen nehmen die O-Quellen [Objektquellen] 'Bob' und 'Petra' (XV 1471/65), die von der HV A mit Wolfgang und Barbara Deuling in Verbindung gebracht wurden, den Rang drei im Referat II/4 ein. Auf den Angestellten im SPD-Parteivorstand und die Angestellte der SPD-Bundestagsfraktion geht ein umfassender Einblick in die SPD zurück. Nahezu alle Informationen (844) hatten dokumentarischen Charakter und wurden in 54 Auswertungen für die SED-Führung berücksichtigt" (68). Die Abteilung II/4 der HV A war auf die Abschöpfung und operative Bearbeitung sozialdemokratischer Politiker spezialisiert.
Ungeachtet einer Reihe von Indizien und Zeugenaussagen, ungeachtet auch der Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft 1996 gegen Wolfgang und Barbara Deuling Anklage wegen des Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeit erhoben hat (das Verfahren wurde 1998 gegen Zahlung eines Bußgeldes von 10.000 bzw. 5.000 DM eingestellt), ungeachtet all dessen bestreiten die beiden Deulings nachdrücklich, dass sie wissentlich oder willentlich mit der Stasi-Spionage kooperiert hätten. Sie reklamieren schutzwürdige Persönlichkeitsrechte für sich und gehen mit juristischen Mitteln gegen die Nennung ihrer Namen vor. Und das Landgericht sowie das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg haben den Klägern in erster und zweiter Instanz Recht gegeben. Man staunt. Für Müller-Enbergs Grund genug, den Bundesgerichtshof anzurufen und die vorinstanzlichen Entscheidungen anzufechten. Der BGH hat die Sache inzwischen zu erneuter Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. Der Termin ist für den 18. Januar 2013 anberaumt. Müller-Enbergs glaubt sich seiner Sache sicher. Er erwartet das Urteil mit Zuversicht.
Problematisch erscheint dem Rezensenten gleichwohl die Haltung der Stasi-Unterlagen-Behörde, insofern sie ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter behördlichen Rechtsschutz verweigert, obwohl er seine Arbeit über die HV A im Auftrag eben dieser Stasi-Unterlagen-Behörde recherchiert und verfasst und als deren offizielle Publikation vorgelegt hat.
Der Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde indes ist skeptisch. Das geht jedenfalls aus einem auch sonst vielsagenden Externer Link: Interview mit Roland Jahn hervor, das Eckart Lohse und Markus Wehner in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" am 25. November veröffentlichten. Auf die Frage, warum dem Beklagten seitens der Behörde kein Rechtsschutz gewährt wird, meinte Jahn: "Wer dienstlich tätig ist, bekommt Rechtsschutz. Mir ist es wichtig, dass wir über die West-Arbeit der Staatssicherheit aufklären. Im Fall einzelner Personen geht es aber immer auch um die Frage: Was können wir anhand der Akten als Tatsachenbehauptung aufstellen? Im genannten Fall hat das Oberlandesgericht Hamburg zu einer vorangegangenen Veröffentlichung in letzter Instanz schon festgestellt, dass die Aktenlage nicht ausreicht, um eine Tatsachenbehauptung aufzustellen. Da aber die Veröffentlichung von Helmut Müller-Enbergs so formuliert ist, dass sie vom Gericht ebenfalls als Tatsachenbehauptung gewertet wird, haben wir aufgrund der geltenden Rechtsprechung entschieden, der Aufforderung zur Unterlassung nachzukommen. (…) Es geht schlicht darum, nicht in einen Rechtsstreit zu ziehen vor einem Gericht, das sich zu dem genannten Fall schon eindeutig geäußert hat. Wir haben auch eine Verantwortung für die Verwendung von Steuergeldern und dafür, dass wir unsere Arbeitskapazitäten sinnvoll einsetzen."
Natürlich stellt auch der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen die Notwendigkeit, in wissenschaftlichen Untersuchungen über das MfS ehemalige Täter namhaft zu machen, nicht in Frage, doch sei es auch wichtig, "den Kontext darzustellen, in dem gehandelt wurde. Und die Akten zu prüfen mit dem Wissen, dort ist die Sicht der Staatssicherheit festgehalten. Die Darstellung der Aktenlage ist immer möglich, und im Zweifelsfall müssen wir darauf verzichten, Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Wir sind nicht das Amt für absolute Wahrheit." Den Rezensenten vermag diese Argumentation nicht zu überzeugen, ganz abgesehen davon, dass die endgültige Entscheidung noch aussteht.
Immerhin hat der BGH am 6. November in einem ähnlich gelagerten Fall zu Gunsten der Axel Springer AG als Beklagter entschieden. Konkret ging es hier um das Begehren eines ehemaligen Offiziers im besonderen Einsatz – er heißt Felix Strehober –, der sich gegen die Nennung seines Namens wehren wollte. Er war von 1985 bis 1989 als OibE des MfS tätig und arbeitet heute als Direktor für Finanzen und Controlling der Gazprom Germania GmbH. Das Online-Portal Externer Link: welt.de, in dem Berichte zu diesem Fall abrufbar sind, darf den Namen des Klägers weiterhin nennen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter in Karlsruhe, hätten hier Vorrang gegenüber dem individuellen Persönlichkeitsrecht. Die Parallelität zur Causa Deuling liegt auf der Hand.
Unabhängig davon, wie das anstehende Verfahren ausgeht, kann Müller-Enbergs schon jetzt jedenfalls einen Prestige-Erfolg für sich verbuchen. Das Vorgehen gegen ihn sorgte für öffentlichen Protest und für Solidarität, wenn auch nicht seitens der Behörde des BStU. In Reaktion auf eine Externer Link: Auseinandersetzung mit der Vergangenheit von "Bob" und "Petra", die Markus Wehner in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vom 28. Oktober veröffentlicht hat, meldeten sich etliche Wissenschaftler nicht aus Deutschland, aber aus Skandinavien, zahlreichen ost- und ostmitteleuropäischen Ländern, den Niederlanden, Belgien, Westeuropa, Kanada, den USA und Österreich in einer öffentlichen Interner Link: Erklärung zu Wort. Sie ließen es an Eindeutigkeit nicht fehlen und hoben den Fall ins Grundsätzliche: "Die Nennung der Namen von nachrichtendienstlichen Quellen juristisch unterbinden zu lassen, steht angesichts der wahrscheinlichen Bedeutung für die HV A im Gegensatz zum grundsätzlichen Interesse der Wissenschaft und Gesellschaft an der Aufarbeitung. Die Beschreibung und Analyse von historischen Quellen müssen möglich sein, wenn überhaupt eine wissenschaftliche Aufarbeitung eines so schwierigen Themas wie der Spionage gewollt ist." In der Aufsehen erregenden Erklärung eruierten die Wissenschaftler auch das Motiv für das Vorgehen gegen Müller-Enbergs: "Die HV A riet ihren Spionen, im Falle einer Enttarnung alles zu leugnen und auch vor der Justiz den 'Klassenfeind' mit allen Mitteln zu bekämpfen. Was früher der 'Klassenfeind' war, ist heute die Aufarbeitung. Der Gegner änderte sich, aber kaum die Methoden." Klare Worte, die weitere Fragen erübrigen. Vorerst jedenfalls.
Um aber auf den eigentlichen Gegenstand dieser Rezension zurückzukommen, auf den Teilband des MfS-Handbuches über die Hauptverwaltung A: Helmut Müller-Enbergs schuf für Zeithistoriker, Politologen und Soziologen, Publizisten und Journalisten ein hochinformatives Nachschlagewerk, einen konkurrenzlosen Wissensspeicher über den Apparat der Stasi-Spionage, der zu weiterer Forschung geradezu einlädt.