„[W]eiblichen Mitarbeitern“ am Arbeitsplatz nicht „mit unhöflichen und mit häßlichen Witzen“ zu begegnen, galt in der DDR der 1960er-Jahre als Frage des „guten Benehmens“. Die „Kleine Enzyklopädie: Die Frau“ appellierte bereits 1967 an männliche Arbeiter und Angestellte, sich gegenüber ihren Kolleginnen, Mitarbeiterinnen oder Vorgesetzten respektvoll zu verhalten. So sollten die „Herren Kollegen“ beim Reißen „derber Witze“ besser daran denken, „daß sie sich ihren eigenen Frauen und Töchtern gegenüber, falls diese im gleichen Betrieb wären, bestimmt anders verhalten würden […], nämlich achtungsvoll und hilfsbereit“.
Dieser Ausschnitt aus dem populären Universallexikon mit der Zielgruppe Frauen, das von 1961 bis 1989 in leicht veränderten Auflagen erschien, veranschaulicht drei wichtige Aspekte: Erstens räumt die kurze Passage das Bestehen eines Alltagssexismus ein, mit dem Frauen in Volkseigenen Betrieben (VEB) oder an anderen Arbeitsplätzen in der DDR konfrontiert waren. Zweitens verdeutlicht sie, dass dieses Verhalten unerwünscht und mit der politischen Leitlinie nicht zu vereinbaren war. Und drittens verweist sie auf den Betrieb als wichtigen Ort der Interaktion und Machtaushandlung zwischen Kolleg*innen, Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen unterschiedlichen Geschlechts.
Hieran anknüpfend stellt der vorliegende Beitrag die These auf, dass Alltagssexismus in der DDR, wie in allen patriarchalen Gesellschaften, zur alltäglichen Lebensrealität von Frauen am Arbeitsplatz gehörte und weibliche Beschäftigte, von der ungelernten Arbeiterin bis hin zur Betriebsdirektorin, mit Vorurteilen, Anfeindungen und sexualisierter Gewalt zu kämpfen hatten. Im Folgenden wird gezeigt, dass die Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern Sexismus zwar keinen Einhalt gewähren konnte, dass das Gleichberechtigungsparadigma Frauen jedoch eine gewisse Handlungsmacht verlieh, gegen unerwünschtes Verhalten, Diskriminierungen und Gewalt vorzugehen.
Der Betrieb als Ort der Gleichberechtigung und der Kämpfe darum
Volkseigene Betriebe bildeten in der DDR die „zentralen Vergesellschaftungskerne im Realsozialismus“. Sie verteilten in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Wohnraum und Ferienmöglichkeiten, stellten Kinderbetreuung sowie medizinische Versorgung und unterbreiteten Beschäftigten kulturelle Angebote. Durch diese „Verbetrieblichung des sozialen Lebens“ ergaben sich in den Betrieben zahlreiche Gelegenheiten zum Eingehen und Festigen sozialer Beziehungen innerhalb der Werkstore sowie vor und nach Feierabend. Betriebe waren dabei die Institutionen, in denen die Bevölkerung die frauenpolitischen Maßnahmen am deutlichsten spürte: Denn das Adressieren von Gleichberechtigung als maßgeblich ökonomische Frage ließ Lohnarbeit in sozialistischen Staaten, in denen die Unabhängigkeit von Frauen als eine Aufgabe des Klassenkampfes galt, zur zentralen Stellschraube der Frauenförderung werden. So verpflichtete etwa das 1961 erschienene Gesetzbuch der Arbeit Betriebsleitungen als staatliche Akteure dazu, „Frauen [zu] ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln und zugleich ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe als Mutter gerecht zu werden“.
Die vielen Frauen adressierenden Angebote und Strukturen, die auf die Vereinbarkeit von Lohn- und Reproduktionsarbeit (also Sorge- und Familienarbeit) abzielten, die Lebensrealität von Männern dabei aber unberührt ließen, nahmen einige Arbeiter und männliche Angestellte dabei als Bevorzugung ihrer Kolleginnen wahr: „Frauentag! Frauenförderungsplan! Frauensonderstudium! Frauenbrigaden! Frauenruheraum! Frauenkommission! Frauenausschuß! Was denn noch?! Ist ein Mann denn plötzlich eine Null?“, beschwerte sich etwa 1974 ein „Magazin“-Leser über die vielen, hauptsächlich im Betrieb implementierten Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen.
Derartige Äußerungen deuten nicht nur an, dass einige Männer das männliche arbeiterliche Ideal oder ihre Rolle als „Ernährer“ ihrer Kernfamilie in Gefahr sahen. Sie zeigen auch, dass die Politik der Frauenförderung bestehende Gerechtigkeitsvorstellungen auf die Probe stellte. Denn diese waren in der DDR „leistungsegalitär“: Eine gerechte Verteilung von Ressourcen sollte sich nach der individuellen Leistung einer Person und nach dem Wert der Tätigkeit für die Gesellschaft ausrichten.
Die Einführung von Frauenfördermaßnahmen forderte hingegen gängige Vorstellungen von Leistung und vor allem deren Bemessung heraus. So bemängelten gerade in der frühen DDR Arbeiter, wenn sie ihren Kolleginnen physisch sehr fordernde Tätigkeiten abnehmen mussten, „gleicher Lohn“ erfordere doch „gleiche Arbeit“ und verweigerten mitunter die Unterstützung ihrer Kolleginnen. Auch bei der Qualifizierung von Frauen spielte die Frage danach, was Leistung darstelle, eine Rolle: Anlässlich eines Lehrgangs im VEB Carl Zeiss Jena, in dem sich ungelernte Arbeiterinnen zu Facharbeiterinnen weiterbilden sollten, beschwerten sich die männlichen Kollegen, sie müssten die durch die entfallenen Produktionsergebnisse der Frauen entstehenden „Planschulden“ ausgleichen. An den Maßnahmen zur Frauenförderung entzündeten sich im Betriebsalltag immer wieder Konflikte, deren maßgebliche Leidtragende Frauen waren, deren Verrichtung von Reproduktionsarbeit wiederum in einer von Männern geprägten Gesellschaft nicht als Leistung galt. Gleichzeitig übten Frauen jedoch auch Kritik am betrieblichen Alltagssexismus, etwa mittels schriftstellerischer Tätigkeit, hauptsächlich in Texten der sogenannten Zirkel Schreibender Arbeiter. In zahlreichen – in von den SED-Betriebsparteiorganisationen herausgegebenen Betriebszeitungen – veröffentlichten Kurzgeschichten und Possen, die die Konflikte um Gleichstellungsmaßnahmen heute erst sichtbar machen, thematisierten sie das Verhalten von Arbeitskollegen gegenüber Frauen am Arbeitsplatz. Damit markierten sie dieses Agieren als unpassend zum politischen Anspruch der Gleichberechtigung.
Frauen in Leitungspositionen: „eine noch immer zu selten praktizierte Errungenschaft“
Nicht nur (ungelernte) Arbeiterinnen, sondern auch studierte oder anderweitig gut qualifizierte Frauen – also Personen in weniger vulnerablen Positionen – waren betroffen von Alltagssexismus. Dieser äußerte sich auf Leitungsebene insofern, als Frauen trotz vieler frauenfördernder Maßnahmen oft noch an die „gläserne Decke“ stießen. Frauen in Führungspositionen waren laut der bereits zitierten Enzyklopädie also „eine noch immer zu selten praktizierte Errungenschaft“ und nahmen im Gegensatz zu Männern seltener solche Positionen ein: 1960 hatten in den 1.570 Industriebetrieben in der DDR nur 502 Frauen Leitungspositionen von der Abteilungsleitung bis zur Betriebsdirektion inne.
Im folgenden Jahrzehnt erhöhte sich ihr Anteil mit 34.983 Frauen in Leitungspositionen auf 17,4 Prozent. Allerdings setzte sich diese Entwicklung nur langsam fort, sodass 1984 knapp über 20 Prozent der insgesamt 247.353 Leiter*innen in der Industrie weiblich waren. Neben weit verbreiteten Geschlechterstereotypen, die Frauen an der Ausübung von Leitungspositionen hinderten, stellten Leitungspositionen für viele Frauen schlicht keine attraktive Perspektive dar: Sie garantierten nicht immer ein höheres Gehalt und erforderten politische Loyalität zur SED sowie die Übernahme von zeitintensiven politischen Ämtern. Außerdem übernahmen Frauen oft noch maßgeblich die Verantwortung für die Reproduktionsarbeit, was das Verfolgen einer Karriere einschränkte. Ein weiterer wichtiger Grund für den Ausschluss von Frauen in Leitungspositionen waren auf Leitungsebene von Industriebetrieben existierende vergeschlechtlichte und vor allem sexualisierte Praktiken, die männliche, homosoziale und exkludierende Netzwerke schufen.
Bei diesen Praktiken handelte es sich etwa um einen exzessiven Alkoholkonsum, den gemeinsamen Konsum von sexuellen Dienstleistungen – wie etwa das Besuchen von Striptease-Lokalen oder Sexarbeiterinnen auf Dienstreisen – oder schlicht das Sprechen beziehungsweise Prahlen über (außereheliche) sexuelle Verhältnisse. Dadurch, dass diese Geschäfts- und Netzwerkpraktiken oft gegen die (sozialistische) Moral, das Gesetz oder zumindest betriebliche Verordnungen verstießen, erzeugten sie unter den Beteiligten eine auf Vertrauen oder Kontrolle basierende Vergemeinschaftung, zu denen die sich oft normenkonform verhaltenden Frauen – deren Eignung für die Position als Chefin ohnehin oft kritisch beäugt wurde – keinen Zugang hatten.
Alltagssexismus manifestierte sich in Leitungspositionen also vor allem in seiner strukturellen Dimension, bei dem sich die verursachenden Akteur*innen nicht immer klar zuordnen lassen und Maßnahmen wie das Setzen von Zielzahlen oder sozialpsychologische Trainingsformate, in denen Frauen „Durchsetzungsvermögen“ lernen sollten, keinen Einhalt gebieten konnten.
Sexualisierte Belästigung und Gewalt als Angriffe auf die Gleichberechtigung
Immer wieder sicherten – hauptsächlich männliche – Akteure im Betrieb ihre Macht auch mittels sexualisierter Gewalt ab beziehungsweise nutzten bestehende Hierarchien und Abhängigkeiten, um Frauen oder andere Personen in marginalisierten Positionen, wie etwa männliche Lehrlinge, in Büros, in Produktionshallen oder anderen betrieblichen Räumlichkeiten sexuell zu belästigen, zu nötigen oder zu vergewaltigen. Viele Betroffene kontaktierten, wenn sie Übergriffe melden wollten, aufgrund des Fehlens zentraler Anlaufstellen im Betrieb etwa die Konfliktkommissionen, die SED-Betriebsparteiorganisationen oder den Betriebsschutz und thematisierten dabei gerade Fälle sexualisierter Belästigung oft im Kontext arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. So kritisierte etwa im VEB NARVA eine Sachbearbeiterin in der Maschineninstandhaltung im Glühlampenwerk – und einzige Frau in einem Männerkollektiv – ihren Brigadier am 5. April 1989 dafür, sich ihr – einer alleinerziehenden Mutter – gegenüber mehrfach „anzüglich“ verhalten zu haben. Diesen Vorwurf äußerte sie jedoch erst am Ende ihrer mehrseitigen Beschwerde über das allgemeine Verhalten des hierarchisch höhergestellten Kollegen. Den Kern ihrer Eingabe, mit der sie erst die Betriebsgewerkschaftsleitung und dann die Konfliktkommission kontaktierte, bildete die Klage gegen eine Lohnkürzung und eine vom Brigadier veranlasste Versetzung. Dieser hatte ihr nämlich am 6. März 1989 vorgeworfen, „durch kleinere Manipulationen sich zusätzlich freie Tage zu verschaffen“, da sie wegen Krankheit ihres Kindes zum Arzt gegangen sei und, ohne dies abzusprechen, ihren Haushaltstag für dessen Versorgung genutzt hatte, statt sich krankschreiben zu lassen.
Auch wenn nicht im Einzelnen nachvollzogen werden kann, was sich hinter den Vorwürfen verbirgt, so wird deutlich, dass der Brigadier die Situation der einzigen Frau in einem männlichen Arbeiterkollektiv nutzte, um der eigenständig und selbstbewusst agierenden Frau beim Bestreiten der Alltagsherausforderungen Steine in den Weg zu legen und sie sexuell zu bedrängen. Darüber hinaus setzte er seine Hierarchieposition im Betrieb und seinen freundschaftlichen Kontakt zum gewerkschaftlichen Vertrauensmann ein, um die gegen ihn gerichteten Vorwürfe auf sie abzuwälzen und die Angestellte zu isolieren.
Auch andere weibliche Beschäftigte brachten „Anzüglichkeiten“ oder „unsittliches Verhalten“ ihrer Kollegen oder Vorgesetzten im Kontext anderer Konflikte zur Sprache: Zwei Arbeiterinnen und SED-Mitglieder aus dem VEB Leuna-Werke beklagten im Jahr 1971, der Sekretär ihrer Abteilungsparteiorganisation (APO) habe „in der Vergangenheit bei Begrüßungen wiederholt bei uns körperliche Berührungen vor[genommen], die über ein freundschaftliches und unter Genossen übliches Verhältnis hinausgingen“. Sie brachten dieses Verhalten ebenfalls erst am Ende einer mehrseitigen Beschwerde zur Sprache, die nicht etwa auf das Verhalten des APO-Sekretärs abzielte, sondern sich gegen ihren Meister richtete, mit dem sie Probleme im Arbeitsalltag hatten.
Zum einen kann das Thematisieren von sexualisierter Belästigung im Rahmen arbeitsrechtlicher Konflikte als Strategie verstanden werden, überhaupt Gehör bei den Ansprechpersonen in der SED zu finden. Zum anderen weist dies auch darauf hin, dass Betroffene sexualisierte Belästigung nicht nur als gezielten Angriff auf ihre geschlechtliche Integrität, sondern vor allem auf ihre soziale Position als Arbeiterinnen und Kolleginnen wahrnahmen. Der Fall verdeutlicht darüber hinaus, wie sich Frauen auf die von der SED propagierte Gleichberechtigung und die damit verknüpften Moralvorstellungen berufen konnten, um gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen: Die Arbeiterinnen und Genossinnen in Leuna appellierten nämlich wie folgt an die Parteiorganisation: „So unangenehm der Kollegin X. und Y. die Sache ist, halten wir es jedoch für erforderlich, eine Situation aufzuzeigen, die vom Standpunkt unserer sozialistischen Moral nicht vertretbar ist.“
Sie beriefen sich damit auf in der DDR existierende Vorstellungen, sexualisierte Gewalt stelle einen Verstoß gegen die „körperliche und sittliche Integrität“ von Frauen und eine Verletzung des „verfassungsmäßig garantierte[n] Recht[s] der Gleichberechtigung“ dar. Mit solchen Argumentationen konnten die Arbeiterinnen und Genossinnen die SED dazu bewegen, zu reagieren, auch wenn die Parteiorganisation mit den üblichen Mitteln der parteilichen Konfliktlösung antwortete: einer Aussprache aller Beteiligten sowie dem Aufsetzen eines Schriftsatzes mit der Bekundung, beide Parteien – also der APO-Sekretär und ebenso die Arbeiterinnen – sollten das Verhalten in Zukunft unterlassen.
In Industriebetrieben herrschte also weniger ein Tabu im Umgang mit sexualisierter Gewalt – das etwa in der Presse sehr wohl bestand, die nur über extreme Fälle von Serientätern berichtete –, sondern es wurde ein strategischer Umgang gewählt: Betriebliche oder parteiliche Akteur*innen reagierten, wenn ein Fall zu viel Aufmerksamkeit erreichte und das Ansehen der Partei oder die Produktion des Betriebs gefährdete. Einige Betroffene konnten sich diese Logiken und vor allem das Leitbild der Gleichberechtigung für ihr Anliegen zu eigen machen und in manchen Fällen auf eine mehr oder weniger zielgerichtete Unterstützung hoffen.
Gleichberechtigung und Sexismus: Ein Widerspruch?
Alltagssexismus war also in Betrieben der DDR ein verbreitetes Phänomen, das sich in Auseinandersetzungen im arbeiterlichen Alltag um Arbeitsleistungen, im zögerlichen Aufstieg von Frauen in Leitungspositionen oder in Fällen sexualisierter Gewalt manifestierte. Gleichzeitig existierten in der DDR – auch wenn dort der Begriff „Sexismus“ zeitgenössisch nicht verwendet wurde – Vorstellungen davon, welche Verhaltensweisen gegenüber Frauen abzulehnen waren, da sie gegen ihre Würde verstießen. Dennoch wurde sexistisches Verhalten im Gegensatz zur Bundesrepublik, wo Feministinnen schon in den 1970er-Jahren dagegen kämpften, in der DDR nicht als strukturelles Problem wahrgenommen. Ist der bestehende Sexismus im sozialistischen Arbeitsalltag jetzt ein Beweis für das Scheitern des Gleichberechtigungsparadigmas? Nein, keineswegs. Denn so würde man den Veränderungen der politischen und sozialen Rolle von Frauen in sozialistischen Staaten nicht hinreichend Rechnung tragen, sondern dem kulturell hegemonialen Blick der Zweiten Frauenbewegung folgen, der einen starken Fokus auf die Gleichstellung von Frauen in der Privatsphäre legte. Zudem, und dieser Aspekt ist entscheidend, würde dies bedeuten, das Handeln von Männern als Wertmaßstab zu setzen, die Perspektiven und Selbstwahrnehmungen von Frauen hingegen zu marginalisieren und ihre Handlungsspielräume zu ignorieren, auf individueller Ebene gegen Alltagssexismus vorzugehen. Schließlich würde man damit den vielseitigen Erfahrungen der vielen Frauen in der ehemaligen DDR nicht gerecht werden.
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Zitierweise: Henrike Voigtländer, „Sexismus unter gleichberechtigten Werktätigen - Geschlecht und Herrschaft in Industriebetrieben der DDR", in: Deutschland Archiv, 5.10.2023, Link: www.bpb.de/541325.