Die SED bemühte sich, Strafvollzug und Haftbedingungen möglichst umfassend zu kontrollieren. Entsprechend dem sowjetischen Vorbild entzog sie Anfang der 1950er Jahre den Justizbehörden der noch existierenden Länder vollständig die Verwaltung der DDR-Haftanstalten. Stattdessen war der Strafvollzug fortan dem DDR-Innenministerium (MdI) und damit der "Volkspolizei" unterstellt. Mit diesem Wechsel ging eine erhebliche Verschlechterung der Haftbedingungen einher. In der Bundesrepublik blieben dagegen bis heute die Justizverwaltungen der Länder für die Gefängnisse zuständig. Im Zentrum aller Anstrengungen der Verantwortlichen für die DDR-Haftanstalten stand die sichere Verwahrung der Insassen. Das Primat der Sicherheit schränkte auch die Möglichkeiten der angestrebten ökonomischen Verwertung der Arbeitskraft der Häftlinge ein. Offiziell sollten die Gefangenen "erzogen" werden, tatsächlich war der Haftalltag aber aus Sicht der meisten Insassen durch Willkür und Ohnmacht geprägt, das Personal orientierte sich an den Idealen von "Zucht und Ordnung".
Aufbau des Strafvollzugssystems
Auf zentraler staatlicher Ebene war das sogenannte "Organ Strafvollzug" im Ministerium des Inneren für Strafvollzugseinrichtungen, Untersuchungshaftanstalten und Jugendhäuser zuständig. In den Bezirken übten die der Volkspolizei unterstellten Abteilungen Strafvollzug die Aufsicht über die Gefängnisse der jeweiligen Region aus.
Der Leiter der Verwaltung Strafvollzug des Innenministeriums wurde vom SED-Politbüro bestimmt. Die Abteilung für Sicherheitsfragen des ZK der SED oder dessen Sekretariat wählte die Leiter der Strafvollzugsanstalten und andere führende Funktionäre aus.
Im Oktober 1989 gab es im Bereich des Innenministeriums 31 Strafvollzugseinrichtungen, neun Strafvollzugsabteilungen, fünf Jugendhäuser und 33 Untersuchungshaftanstalten – insgesamt 80 Gefängnisse mit 31.267 Haftplätzen. Hinzu kam das zentrale Haftkrankenhaus mit 231 Plätzen.
Zu den wichtigsten Gefängnissen gehörten Brandenburg, Bautzen und Cottbus.
Die Tätigkeit als Angehöriger der Strafvollzugsorgane war zwar vergleichsweise gut bezahlt, galt aber dennoch nicht als attraktiv, sodass die zur Verfügung stehenden Planstellen nie vollständig besetzt werden konnten.
Kontrolle und Überwachung
Für die sogenannte "politisch-operative" Kontrolle des Strafvollzugs war das Ministerium für Staatssicherheit zuständig, insbesondere dessen Linie VII, die das Innenministerium und dessen nachgeordnete Dienststellen überwachte. In größeren Gefängnissen setzte das MfS dauerhaft hauptamtliche Mitarbeiter ein, die aber Polizeiuniformen trugen. Daneben waren das Untersuchungsorgan des MfS (Linie IX – vor allem in den U-Haftanstalten) sowie die Linie XIV (Sicherheitsfragen bei der "Verwahrung" der Häftlinge) im Strafvollzug aktiv.
Hatte die Stasi einen Häftling in Verdacht, auch in der Haft weiterhin "feindlich-negativ" zu handeln oder dies nur zu planen, wurden häufig sogenannte "Zersetzungsmaßnahmen" gegen diesen Gefangenen angewandt. Beliebt war unter anderem der Versuch, auf den Betreffenden den Verdacht der Zusammenarbeit mit dem MfS zu lenken, um ihn bei seinen Leidensgenossen zu diskreditieren. Bei besonders drastischen Mängeln in den Haftanstalten übte das MfS in internen Berichten mehrfach offene Kritik. Nach einer gemeinsamen Begehung verschiedener Einrichtungen durch MfS- und MdI-Mitarbeiter im Herbst 1981 bezeichnete die Hauptabteilung IX/4 der Staatssicherheit die hygienischen Verhältnisse im "Jugendhaus Wriezen" als "katastrophal und menschenunwürdig". Für 16 Jugendliche gebe es nur ein einziges Handtuch. Generell wurde der mangelnde Ausbildungsstand des Strafvollzugspersonals, Alkoholmissbrauch, "schlampiges und dreckiges Aussehen oder vulgäre Ausdrucksweise" beklagt.
Politische Häftlinge
In den DDR-Haftanstalten saßen offiziell keine politischen, sondern nur kriminelle Gefangene ein. In einer Rundverfügung ordnete das Justizministerium im September 1951 an, den Begriff "politischer Häftling" für die "Opfer des Faschismus" zu reservieren: "Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen Gefangenen’, sondern kriminelle Verbrecher, die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird hiermit untersagt."
Bei weitem nicht alle der aus politischen Gründen Inhaftierten sahen sich selbst als "Oppositionelle" an, dies galt beispielsweise für die nach eigenen Maßstäben generell unpolitisch handelnden "Zeugen Jehovas", die häufig wegen Totalverweigerung des Wehrdienstes verurteilt wurden, aber auch für viele Ausreisewillige. In den 1970er und 1980er Jahren verbüßte die Mehrheit der politischen Gefangenen ihre Freiheitsstrafe wegen eines mit Ausreisebegehren zusammenhängenden Deliktes. Die Gesamtzahl der politischen Gefangenen kann auch angesichts vorhandener Grauzonen (etwa im Wirtschaftsstrafrecht) nicht exakt bestimmt werden. Die meisten Experten gehen von etwa 200.000 Betroffenen aus (ohne die durch sowjetische Militärtribunale Verurteilten).
Birger Dölling kritisiert die "von der zeitgeschichtlichen Forschung stillschweigend vorausgesetzte klare Zweiteilung in unberechtigte (wegen politischer Handlungen) und berechtigte Inhaftierung (wegen krimineller Handlungen)" zutreffend als "Trugbild". Schließlich sei auch "die Berechtigung einer Inhaftierung wegen krimineller Handlungen im Gegensatz zu unberechtigter politischer Haft nicht naturgegeben […], sondern im Wege gesellschaftlicher Zuschreibung bestimmt".
Haftbedingungen
Zelle der Strafvollzugseinrichtung Brandenburg, belegt mit elf Häftlingen (© Bundesarchiv, Bild 183-1989-1205-045, Foto: Bernd Settnik)
Zelle der Strafvollzugseinrichtung Brandenburg, belegt mit elf Häftlingen (© Bundesarchiv, Bild 183-1989-1205-045, Foto: Bernd Settnik)
Die Unterbringung in den Massenzellen kann insbesondere für die 1950er und 1960er Jahren nur als menschenunwürdig bezeichnet werden. Neben der häufig extremen Überfüllung der "Verwahrräume" äußerten sich Zeitzeugen besonders negativ über das vor Einführung von Toilettenbecken in den Zellen bis Ende der 1960er Jahre vielerorts gebräuchliche Kübelsystem.
Ausreichende Körperpflege, Hygiene und medizinische Betreuung – all das war im DDR-Strafvollzug über den gesamten Zeitraum nur ansatzweise gewährleistet und bildete immer wieder Anlass für Beschwerden der Gefangenen. Nicht nur die Häftlinge, auch die für den medizinischen Bereich Verantwortlichen übten oft heftige Kritik an den herrschenden Verhältnissen. So hielt der Leiter der Abteilung medizinische Dienste der Verwaltung Strafvollzug, Oberstleutnant Dr. Grabitz, auf einer Arbeitstagung der Verwaltung Strafvollzug am 26. und 27. Januar 1961 geradezu eine Brandrede: "Auch im Strafvollzug muss die gesundheitliche Betreuung der Strafgefangenen gewährleistet sein. Oft stößt man hier aber auf Unverständnis." Einige Dienststellenleiter würden generell die Notwendigkeit des medizinischen Dienstes in Zweifel stellen. Besonderes Augenmerk solle auf die Verlegung von kranken Strafgefangenen gelenkt werden. Es gebe "eine Reihe von Todesfällen, an denen wir Schuld haben, weil die Verlegung in ein öffentliches Krankenhaus verspätet durchgeführt wurde." Das größte aktuelle Sorgenkind sei die Hygiene. "Es gibt zur Zeit im Republikmaßstab keine Anstalt, in der die Minimalforderungen in dieser Hinsicht erfüllt werden." Dafür bringt Grabitz eindrückliche Beispiele: "Für die Mehrzahl der Strafgefangenen" sei es "unmöglich, eine einigermaßen vernünftige Körperpflege zu üben." In den meisten Fällen könnten sie sich nur mit kaltem Wasser waschen. "Die Strafgefangenen müssen sich natürlich auch die Zähne putzen. Es entspricht aber keineswegs der Hygiene, wenn Zahnbürsten von Abgängen auf Neuzugänge übertragen werden."
Die medizinische Betreuung blieb bis zum Ende der DDR defizitär, auch die eklatanten Hygieneprobleme konnten vielerorts nicht beseitigt werden. Dagegen verbesserte sich die bis dato katastrophale Verpflegungssituation ab den 1960er Jahren allmählich, zumindest die Quantität des Essens war fortan ausreichend. Dennoch werden im Nachhinein von den ehemaligen Häftlingen immer wieder der Mangel an Vitaminen und Eiweiß, aber auch Eintönigkeit und häufig verdorbene Zutaten bemängelt.
Die Misshandlung von Gefangenen war in der DDR weit verbreitet, doch nahm ihre Häufigkeit und Intensität im Zeitverlauf ab.
Haftarbeit
Die Haftarbeit gehörte zu den zentralen Säulen des DDR-Strafvollzugs. Die Häftlinge wurden teilweise zu hausinternen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Gefängnisbetriebs eingesetzt; vor allem aber waren sie unter in der Regel sehr schlechten, häufig gefährlichen und gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen für Betriebe in der Region tätig. Meist erfolgte der Arbeitseinsatz in Werkstätten innerhalb der Gefängnismauern, darüber hinaus existierten Haftarbeitslager. Die meist monotonen Arbeitsabläufe unterforderten viele Häftlinge intellektuell, während gleichzeitig häufig massive körperliche Verschleißerscheinungen auftraten. Die Arbeit in der Strafhaft sollte offiziell zuallererst der "Erziehung" dienen. Tatsächlich aber wurde die Haftarbeit seit den 1950er Jahren immer stärker ökonomischen Kriterien unterworfen.
Bei der Beschäftigung politischer Häftlinge handelte es sich eindeutig um völkerrechtlich verbotene Zwangsarbeit. Die einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 29 von 1932 und Nr. 105 von 1959) wie auch das Grundgesetz (Artikel 12) nehmen zwar eine Arbeitspflicht für kriminelle Häftlinge vom generellen Verbot der Zwangsarbeit aus. Allerdings fordern sie, den Resozialisierungszweck in den Mittelpunkt zu stellen, Arbeit dürfe keine zusätzliche Strafe sein. Der Arbeitsschutz müsse streng eingehalten werden.
In den Bilanzen der Arbeitseinsatzbetriebe schlugen sich die erwähnten volkswirtschaftlichen Vorteile nicht nieder, da an den Strafvollzug Tariflöhne gezahlt werden mussten. Auch weitere Kosten für Anleitung, Bewachung, Versorgung und zum Teil sogar Unterbringung kamen auf die Betriebe zu.
Westliche Konzerne profitierten generell von der Produktion im Billiglohnland DDR (mit einer ausgesprochen schwachen Währung), weniger von der Gefangenenarbeit an sich, das heißt die Produkte wurden wahrscheinlich nicht billiger, weil sie von Gefangenen produziert wurden.
Im Vergleich mit der Bundesrepublik war die Entlohnung für die Haftarbeit in der DDR in aller Regel keineswegs außergewöhnlich gering, sondern bewegte sich in ähnlich niedrigen Größenordnungen wie in der Bundesrepublik (sowohl vor als auch nach 1990). DDR-Häftlinge hatten seit Ende der 1950er Jahre durchschnittlich knapp 10 Prozent eines vergleichbaren Nettolohns zur freien Verfügung, dies änderte sich bis zum Ende der DDR wenig. Dieses "Taschengeld" konnte in speziellen Gefängnisläden ausgegeben werden.
Die immer wieder intern geforderte "weitgehende Selbsterwirtschaftung" der Mittel gelang dem Strafvollzug bis zum Ende der DDR nicht einmal annähernd. Nach einem der frei gewählten Volkskammer im August 1990 vorgelegten Bericht lagen die Einnahmen des Strafvollzugs 1989 bei 245 Millionen Mark, die Ausgaben betrugen 430 Millionen, davon 150 Millionen für Personal.
Freikauf
Die Bundesregierung begann 1963 mit dem Freikauf politischer Gefangener aus DDR-Haft. Bis 1989 entließ die DDR 33.755 Häftlinge gegen Zahlungen und Warenlieferungen im Wert von circa drei Milliarden D-Mark vor Ablauf ihrer Haftzeit. Zunächst hing die je freizukaufendem Häftling zu zahlende Summe von Strafhöhe, Reststrafe und Bildungsgrad des Gefangenen ab, die DDR wollte sich die Ausbildungskosten hochqualifizierter Häftlinge erstatten lassen. Ab 1977 wurde ein Pauschalpreis bezahlt, der zuletzt circa 96.000 D-Mark betrug.
Erst nach dem Amtsantritt Herbert Wehners als Minister für gesamtdeutsche Fragen ließ sich die Bundesregierung auf eine Verstetigung des Freikaufs und die Einbeziehung politischer Gefangener mit vergleichsweise niedrigen Haftstrafen ein. Nicht wenige der DDR-seitig zum Freikauf vorgeschlagenen Häftlinge hatten tatsächlich einen überwiegend „einfachen kriminellen“ Hintergrund. Diese betrügerische Praxis der DDR konnte die westliche Seite nur begrenzen, aber ebenso wenig verhindern, wie die vor allem in den 1960er Jahren häufig praktizierte Entlassung der Freigekauften in die DDR. Die Bemühungen der Bundesregierung, nach der Unterzeichnung des deutsch-deutschen Grundlagenvertrages eine offizielle Regelung zum Freikauf zu erreichen, scheiterten. Herbert Wehner kam bei seinem DDR-Besuch 1973 mit Erich Honecker überein, dass die Angelegenheit weiterhin über einen "diskreten Kanal" betrieben werden sollte.
Die Freikaufstrukturen blieben bis 1989 im Wesentlichen dieselben wie 1963. In der DDR behielt sich Stasichef Erich Mielke bis zuletzt die operative Leitung der Aktionen vor, die dem SED-Staat ab Mitte der 1970er Jahren zusammen mit der Familienzusammenführung jährlich eine dreistellige Millionensumme einbrachte. Doch mit Recht weist Jan Philipp Wölbern darauf hin, dass diese Einnahmen auch eine Kehrseite hatten, da die abschreckende Wirkung der Haft immer mehr zurückging und Ausreisewillige sogar bewusst Gefängnisaufenthalte in Kauf nahmen, um ihre Abschiebung in die Bundesrepublik zu beschleunigen. Darüber hinaus habe der massive Freikauf geradezu eine "zersetzende" Wirkung auf das Repressionssystem der DDR gehabt, insbesondere die Arbeitsmoral der operativen MfS-Mitarbeiter nahm Schaden. Die Bundesregierung bewegte sich laut Wölbern „auf einem schmalen Grat zwischen Kumpanei mit dem SED-Regime einerseits und pragmatischer Kooperation zum Wohle der Betroffenen andererseits", was Mitte der 1980er Jahre angesichts der Befürchtung, die SED ließe Ausreisewillige aus "ökonomischen Gründen" verurteilen, in "eine Kollaboration mit dem SED-Regime abzugleiten“ drohte. Dieses moralische Dilemma blieb den westlichen Akteuren bis zum Ende des SED-Staates erhalten.
Selbstbehauptung und politischer Protest
Trotz der vielfältigen Repressionen versuchten vor allem politische Häftlinge immer wieder, Verzweiflung und Resignation zu überwinden und ihren Protest zu artikulieren. Das gelang beispielsweise dem in Cottbus einsitzenden Schriftsteller Siegmar Faust überzeugend. Er verfasste mit Hilfe der ihn unterstützenden Haftkameraden 15 handgeschriebene Ausgaben der Gefangenenzeitung "Armes Deutschland". Die wahrscheinlich wirkungsvollste, aber auch gefährlichste Form des Protests war der Hungerstreik. Ein wichtiges Protestfeld bildete auch die Haftarbeit, Hier reichte die Spannweite von bewusst langsamen Arbeiten bis zur Sabotage.
Dennoch ist eine Idealisierung der sozialen Beziehungen zwischen den Häftlingen wenig angebracht. Auch unter den politischen Gefangenen gab es zum Teil heftige Konflikte, vor allem zwischen "Ausweisern" (Gefängnisjargon für Ausreisewillige) und "Einweisern" (die in die DDR entlassen werden wollten). Letztere mussten viel Intoleranz seitens ihrer eigenen "Haftkameraden" ertragen. Viele Inhaftierte, die den SED-Staat rigoros ablehnten, radikalisierten sich in der Haft. Aus Hass auf die dortigen menschenverachtenden Verhältnisse und die dafür Verantwortlichen entwickelten einige Gefangene antidemokratische Einstellungen und mitunter sogar Sympathien für westdeutsche rechtsextremistische Parteien.
Nachwirkungen
Seit der Übernahme durch das Innenministerium, die das Klima in den Gefängnissen nachhaltig zum Schlechteren veränderte, war der Strafvollzug in der DDR vor allem durch Kontrolle und Überwachung insbesondere durch das MfS geprägt. Die Haft diente als "Instrument allgemeiner Repression und Disziplinierung."
Hingegen haben viele frühere Häftlinge noch heute mit Haftfolgeschäden physischer und psychischer Art zu kämpfen. Neben den teilweise erlittenen Misshandlungen wirken beispielsweise auch Isolationshaft über längere Zeiträume, die häufig skandalösen Arbeitsbedingungen, Mangelernährung und schlechte medizinische Versorgung weiterhin nach. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang eine Beweislastumkehr bei Haftschäden. Bisher obliegt der Nachweis dafür den früheren Inhaftierten, nur wenige Fälle werden anerkannt.
Zitierweise: Steffen Alisch, Zwischen Kontrolle und Willkür – Der Strafvollzug in der DDR, in: Deutschland Archiv, 12.5.2016, Link: www.bpb.de/227634