Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Wahlkampfkosten | Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen | bpb.de

Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen Wahlen und Demokratie Warum wählen? Wahlrechtsgrundsätze Zur Wahl gestellt: die Parteien Wahlsysteme im Vergleich Mehrheitswahl Verhältniswahl Auswirkungen von Wahlsystemen Politische Stabilität und Bewertung Wahlen zum Deutschen Bundestag Historischer Hintergrund und Parteiensystem Personalisiertes Verhältniswahlrecht Wahlkreiseinteilung Wahlorgane Wahlrecht und Wählbarkeit Wahltermin Vorzeitige Auflösung des Bundestages Kandidatenaufstellung Wahlhandlung Feststellung des Wahlergebnisses Überhangmandate und Grundmandatsklausel Bundeskanzlerwahl Wahlen zum Europäischen Parlament Geschichte Wahlverfahren Fraktionen im Europäischen Parlament Arbeit des Europäischen Parlaments Vertrag von Amsterdam Vertrag von Nizza Vertrag von Lissabon Direktwahlen zum Europäischen Parlament Landtagswahlen Wahlsysteme Ergebnisse und Wahlverhalten Kommunalwahlen Wahlforschung Prognosen, Hochrechnungen, Umfragen Datenbasis der Wahlforschung Theorien des Wahlverhaltens Wahlverhalten und Parteiensystem Wahlbeteiligung: Nichtwähler- und Protestwählerschaft Sozialstruktur und Milieus: Stammwählerschaft Parteiidentifikation, Kandidatenorientierung und politische Streitfragen Veränderungen im Parteiensystem Wahlkampf und die Bundestagswahl 2017 Amerikanisierung der Wahlkämpfe Professionalisierung Massenmedien und Wahlkampf Wahlkampfmanagement Wahlkampfkosten Wahlergebnis, Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung Literatur und Internetadressen Redaktion

Wahlkampfkosten

Karl-Rudolf Korte

/ 4 Minuten zu lesen

Parteien in Deutschland finanzieren sich aus öffentlichen und privaten Mitteln. Weil die staatlichen Zuwendungen die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen dürfen, ist für die Wahlkampfkostenerstattung nicht mehr so entscheidend, wie die Partei bei Wahlen abgeschnitten hat.

Einnahmequellen der Parteien im Jahr 2017 (in %) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Amerikanisierung der Wahlkämpfe hat ihren Preis. Die Anforderungen an die Parteien zur Professionalisierung der Wahlkämpfe sind auf allen Ebenen gestiegen. Der Ausbau der hauptamtlichen Parteiapparate bedarf ebenso wie die Diversifikation der Werbematerialien neuer Einnahmequellen. Andererseits wird der Wahlkampf auch vonseiten des Bundesverfassungsgerichts als staatspolitische Aufgabe anerkannt. Die Parteien sollen deshalb auch weiterhin öffentliche Gelder für Wahlkampfzwecke erhalten. In westlichen Demokratien ist die Parteienfinanzierung aus öffentlichen Mitteln die Regel. Die Bundesrepublik Deutschland bildet also darin keine Ausnahme (zu den Gesamteinnahmen der Parteien vgl. Tabelle unten).

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 hat schließlich den Weg für eine zukunftsorientierte Mischfinanzierung der Parteitätigkeit aus privaten und aus öffentlichen Mitteln freigemacht. Das Gericht hielt darin zwar am Grundsatz der Unabhängigkeit der Parteien vom Staat fest, erklärte jedoch – entgegen der bisher vertretenen Auslegung – eine staatliche Finanzierung der "allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit" für zulässig.

Grafik zur Parteienfinanzierung (Karl-Rudolf Korte) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Eine Bedingung muss jedoch gelten: Die staatlichen Zuwendungen sollen die von der Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen.Außerdem müssen alle Einnahmequellen wie Mitgliedsbeiträge und Spenden in die Berechnung einfließen. Dies alles führt dazu, dass es für die Wahlkampfkostenerstattung nicht mehr so entscheidend ist, wie die Partei bei den Wahlen abgeschnitten hat. Nach einigen Reformen des Parteiengesetzes gelten inzwischen die folgenden Regeln:

  • Die Parteien erhalten bei Bundestags- und Europawahlen für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen jährlich jeweils 1,00 Euro pro Stimme erstattet. Voraussetzung: Die Parteien haben einen Stimmenanteil von über 0,5 Prozent (bei Europa- und Bundestagswahlen) bzw. über 1,0 Prozent (bei Landtagswahlen). Jede weitere Stimme bringt jährlich 83 Cent. Für die Kommunalwahlen gibt es wie bisher keine Kostenerstattung. Gruppierungen ohne Landesliste, die lediglich mit Direktkandidaten in den Wahlkreisen antreten, erhalten die entsprechenden Beträge pro Wähler, sofern sie wenigstens zehn Prozent der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

  • Zusätzlich zu diesem Grundaufwand wird ein vom Wahlkampf unabhängiger Zuschuss eingeführt. Die Parteien erhalten 45 Cent für jeden von ihnen eingenommenen Beitrags- und Spendeneuro, sofern die Zuwendungen von natürlichen Personen stammen und pro Person und Jahr 3.300 Euro nicht übersteigen.

  • Neben der "relativen Obergrenze", wonach der Zuschuss für eine Partei deren selbst erwirtschafteten Gewinn nicht überschreiten darf, ist die jährliche Parteienfinanzierung gedeckelt. Im Jahr 2016 lag diese "absolute Obergrenze" bei 160.519.363 Euro. Jedes Jahr wird die absolute Obergrenze auf Grundlage einer gesetzlich geregelten Dynamik angepasst.

Da die Mitgliedsbeiträge und die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse konstant sinken, werben die Schatzmeister intensiv um Privatspenden. Nicht alle Parteien sind jedoch in diesem Bereich erfolgreich. Neben der AfD liegen vor allem die wirtschaftsnahen Parteien CDU, CSU und FDP bei der Spendenakquise vorn, während die linken Parteien hier das Nachsehen haben. Insbesondere die SPD und Die Linke bestreiten ihren Etat nach wie vor zu einem beträchtlichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen, ebenso die CDU als zweite Volkspartei. Die SPD kann erhebliche sonstige Finanzmittel aus ihren Unternehmensbeteiligungen gewinnen, keine andere Partei ist in diesem Bereich so erfolgreich.

Doch die Mitgliederzahlen sinken vor allem bei den großen Parteien teils dramatisch. Dabei ist der Staatszuschuss an die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden gekoppelt. Durch die Begrenzung der Gesamtzuschüsse an die Parteien erhalten diese für die genannten Beträge je Wählerstimme und zugewendetem Euro nicht den vollen gesetzlich festgelegten Satz, sondern gekürzte Beträge. Darum nehmen lokale oder regionale Spitzenkandidaten die Finanzierung ihrer Wahlkämpfe selbst in die Hand. Dabei kommen die aus den USA importierten "Fundraising"-Methoden zunehmend zum Einsatz. Finanzkräftige Unterstützer werden etwa zum Abendessen eingeladen und zahlen dafür "Eintrittsgelder".

Die Wahlkampfkostenbelastung der Parteien ist von der Anzahl der Wahlen in einem Jahr abhängig. In Superwahljahren wie 2017, als neben der Bundestagswahl vier Landtagswahlen, darunter im bedeutenden Bundesland Nordrhein-Westfalen, stattfanden, ist der Anteil der Wahlkampfkosten an den Gesamtausgaben besonders hoch. Für den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 gab die SPD circa 24 Millionen Euro aus, die CDU 20 Millionen und die CSU rund 9,5 Millionen (dies ist eine Schätzung, da die Partei keine offiziellen Angaben machte). FDP, Grüne, Linke und AfD investierten zwischen drei und 6,5 Millionen Euro. Zwar sind die Ausgaben der kleinen Parteien absolut deutlich geringer als bei der CDU und SPD, allerdings ist ihre Größenordnung relativ zum Gesamthaushalt der Parteien durchaus vergleichbar.

Die Einnahmen der einzelnen im Bundestag vertretenden Parteien variieren stark: So konnte die SPD beispielsweise 2017 auf Gesamteinnahmen von rund 166 Millionen Euro zurückgreifen, die CDU nahm 157 Millionen Euro ein. CSU, Grüne, FDP, Linke und AfD nahmen zwischen 18 und 48 Millionen Euro ein. Auch die Einnahmequellen unterscheiden sich erheblich.

Gesamteinnahmen ausgewählter Parteien von 2000 bis 2018 Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Während SPD und Die Linke ihren Etat nach wie vor zu einem erheblichen Anteil aus Mitgliederbeiträgen bestreiten (rund 31 bzw. 32 Prozent), liegen CDU (23 Prozent), FDP (39 Prozent) und AfD (37 Prozent) bei den Spenden vorn. Bei der AfD (41 Prozent), den Linken (39 Prozent) und den Grünen (36 Prozent) spielen staatliche Mittel eine große Rolle. Eine besondere Bedeutung kommt den Mitgliederzahlen der Parteien zu, denn an sie ist der staatliche Zuschuss gekoppelt. Während für 2017 ein Anstieg der Mitglieder aller im Bundestag vertretenden Parteien um 1,8 Prozent verzeichnet werden konnte, sank die Anzahl der Parteimitglieder 2018 jedoch wieder um 0,2 Prozent. Das gilt allerdings nicht für alle Parteien: Während besonders die Grünen (+ 15,7 Prozent) und die AfD (+ 21,3 Prozent) ihre Mitgliederzahlen erneut erhöhen konnten, verloren CDU (‒ 2,6 Prozent), CSU (‒ 1,9 Prozent), SPD (‒ 1,2 Prozent) und Linkspartei (‒ 0,5 Prozent) 2018 wieder Mitglieder. Die FDP konnte einen leichten Zuwachs von 1,4 Prozent verzeichnen (Oskar Niedermayer 2019). Je nach Entwicklung der Mitgliederzahlen verändern sich also auch die staatlichen Zuschüsse, die die Parteien erhalten.

Angela Merkel

(© picture-alliance, Socher / Eibner-Pressefoto) (© picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski ) (© picture-alliance/AP, Martin Meissner) (© picture-alliance, Fotostand / Wagner) (© picture-alliance, NurPhoto | Emmanuele Contini) (© picture alliance / Wolfgang Kumm/dpa )

Parteien im Bundestagswahlkampf 2017

Der Bundestagswahlkampf 2017 war besonders durch das übergeordnete Flüchtlingsthema gekennzeichnet und unterscheidet sich von den vorangegangenen Wahlen vor allem in der Themenzentrierung und Polarisierung (Karl-Rudolf Korte 2019). Im Zuge Letzterer, die sich besonders in den unterschiedlichen Positionen in der Migrationspolitik niederschlug, kann ebenso von einer Repolitisierung der Gesellschaft gesprochen werden: Mehr Menschen machten wieder Gebrauch von ihrem Wahlrecht. Das Ergebnis: Die Regierungsparteien mussten deutliche Verluste akzeptieren, während die FDP ihren Wiedereinzug feiern und sich die Alternative für Deutschland (AfD) über ihren erstmaligen Einzug in den Deutschen Bundestag freuen konnte. Im Folgenden werden die Wahlkampagnen einzelner Parteien im Bundestagswahlkampf 2017 beleuchtet (ausführlich in Karl-Rudolf Korte/Jan Schoofs 2019).

CDU/CSU

Die CDU setzte im Wahlkampf 2017 traditionsgemäß auf eine starke Personalisierung. Im Zentrum ihrer Wahlkampagne stand Kanzlerin Merkel, die sich jedoch verstärkt Kritikern ihrer Regierungspolitik stellen musste. Der Leitspruch der Kampagne lautete "Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben" und sollte die Erfolge der langjährigen Kanzlerin betonen. Die Wahlplakate zielten auf die Themen Sicherheit, Familie ("Familien sollen es leichter haben") und Bezahlung ("Für gute Arbeit und gute Löhne"). Entwickelt wurde die Kampagne von der Werbeagentur "Jung von Matt". Die CSU setzte in ihrem Wahlkampf wiederum stark auf eine individuelle Kampagne und formulierte einen "Bayernplan", der eigenständige Forderungen wie etwa eine Obergrenze für die Anzahl geflüchteter Menschen enthielt.

SPD

Die SPD führte 1998 mit der Ausgliederung der Wahlkampfzentrale ein neues organisatorisches Konzept ein: die nach britischem New-Labour-Vorbild entworfene "Kampa". Auch 2017 koordinierte die Kampa mit dem Willy-Brandt-Haus als Zentrum die SPD-Wahlkampagne. Anfänglich war sie stark vom "Schulz-Hype" geprägt, von der Euphorie über die Bekanntgabe der Kanzlerkandidatur von Martin Schulz. Besonders in den sozialen Medien wurde der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments bejubelt und als mit dem "Schulz-Zug" in das Kanzleramt fahrend karikiert. Im Zentrum standen die Themen soziale Gerechtigkeit, Europa, Bildung, faire Bezahlung und Rente, die sich auch auf den Wahlplakaten wiederfanden. Mit der Ausarbeitung der Kampagne beauftragte die SPD die Agentur "Butter".

AfD

Die Kampagne der AfD mit Aussicht auf den Einzug in den Deutschen Bundestag war besonders durch parteiinterne Streitigkeiten gekennzeichnet. Hierbei ging es etwa um die Frage, inwieweit sich die Partei vom rechten Spektrum abgrenzen sollte. Dabei spielte auch die Machtverteilung zwischen moderaten und rechteren Kräften innerhalb der Partei eine Rolle. Der Wahlkampf, der vorwiegend im Internet stattfand, wurde meist dezentral gesteuert und fokussierte wenig klassische Elemente wie etwa den Haustürwahlkampf, den CDU und SPD weiterhin betrieben. In die Kritik geriet die AfD wegen der Vermutung, dass die Parteizentrale Social Bots benutzte.

FDP

Die FDP wurde maßgeblich von der Agentur "Heimat Berlin" bei der Entwicklung ihrer Wahlkampagne unterstützt, die den Leitspruch "Denken wir neu" trug. Zentrale Figur der Kampagne war Parteichef und Spitzenkandidat Christian Lindner, der auf allen Kanälen zu finden war. Diese starke Zentrierung war bei den anderen Parteien nicht so ausgeprägt. Die Liberalen setzten besonders auf die Themen Bildung und Digitalisierung, forderten aber auch ein Einwanderungsgesetz. Sie rückten ihre Themen nicht nur im Rahmen traditioneller Wahlkampfformate in den Vordergrund, sondern führten auch vermehrt einen digitalen Wahlkampf, indem sie die sozialen Medien massiv miteinbezogen.

Die Linke

Während Die Linke 2013 noch acht Spitzenkandidaten vorwies, waren es bei der Bundestagswahl 2017 nur noch zwei: Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch. Bei ihnen standen besonders soziale Themen auf der Agenda: Rente, Pflege, Umverteilung, Mieten und Wohnraum. Die Linke führte einen expliziten Zweitstimmenwahlkampf, nachdem sie 2013 auf vier Direktmandate zurückgefallen und dies auch für die Wahl 2017 zu erwarten war.

Bündnis 90/Die Grünen

Nachdem die Grünen ihre Wahlkampfzentrale bei der Bundestagswahl 2013 räumlich ausgelagert hatten, verzichtete man 2017 darauf. Als Spitzenkandidaten traten nach einer Urwahl Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir, der sich gegen Robert Habeck durchsetzte, an. An der Erstellung des Wahlprogramms konnten sich die Mitglieder über die Onlineplattform "Wurzelwerk" einbringen. Das Endergebnis war eine starke Fokussierung auf klassisch "grüne" Themen. Klima- und Umweltschutz hatten dabei den höchsten Stellenwert. Andere Schwerpunkte waren etwa Gleichstellung und Flüchtlinge.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Professor Dr. Karl-Rudolf Korte hat einen Lehrstuhl für Politikwissenschaft inne und ist Direktor der NRW School of Governance der Universität Duisburg-Essen. Er ist zudem geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Politikwissenschaft.

Externer Link: www.karl-rudolf-korte.de
Externer Link: www.nrwschool.de
Externer Link: www.regierungsforschung.de
Instagram: @krkorte
Twitter: @nrw_sog