Die Parteien in der Bundesrepublik finanzieren sich zu einem erheblichen Teil aus staatlichen Mitteln. Die staatliche Parteienfinanzierung erfolgt in Form einer allgemeinen jährlichen Teilfinanzierung der den Parteien nach dem Grundgesetz obliegenden und im Parteiengesetz konkretisierten Tätigkeiten. Maßgeblich für die Verteilung der staatlichen Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, die an ihren Wahlerfolgen und am Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen gemessen wird.
Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung in einem bestimmten Jahr haben alle Parteien, die bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen mindestens 1 Prozent der abgegebenen gültigen Listenstimmen erreicht haben. Ist für die Partei keine Liste zugelassen, bekommt die Partei staatliche Mittel, wenn sie mindestens 10 Prozent der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht hat. Es werden alle Stimmen aus der letzten Bundestags- und Europawahl sowie den jeweils letzten Wahlen in den einzelnen Bundesländern zusammengezählt. Für die ersten 4 Mio. Stimmen erhalten die Parteien 1,06 Euro pro Stimme, für jede weitere Stimme 0,87 Euro (Wählerstimmenanteil). Darüber hinaus bekommen die Parteien jährlich 45 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendung in Form von Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerbeiträgen und Spenden von natürlichen Personen erhalten haben, wobei nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro pro Person und Jahr berücksichtigt werden (Zuwendungsanteil). Der Anspruch auf den Zuwendungsanteil besteht allerdings nur, wenn die Parteien die Höhe der Zuwendungen in einem Rechenschaftsbericht für das dem Anspruchsjahr vorangegangene Jahr ausgewiesen haben.
Allerdings gibt es eine absolute Obergrenze an staatlichen Mitteln pro Jahr, die 2021 200 Mio. Euro betrug. Für 2022 ist sie auf 205,1 Mio. Euro festgesetzt. Wenn der errechnete Gesamtbetrag für alle Parteien die absolute Obergrenze überschreitet, werden die auf die einzelnen Parteien entfallenden Beträge anteilsmäßig entsprechend gekürzt. Zudem gibt es wegen des aus der Verfassung abgeleiteten Verbots einer "überwiegenden" staatlichen Parteienfinanzierung eine pro Partei berechnete relative Obergrenze. Danach dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die von der Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen des Vorjahres. Wenn die Eigeneinnahmen geringer sind als die errechneten Mittel, wird die staatliche Finanzierung daher auf die Höhe der Eigeneinnahmen begrenzt, was 2021 für sechs Parteien zutraf.
Für das Jahr 2021 hatten 20 Parteien Anspruch auf staatliche Finanzierung: die 8 Bundestagsparteien und weitere 12 Parteien. Von den insgesamt festgesetzten gut 200 Mio. Euro entfielen auf die Bundestagsparteien 192,7 Mio. Euro. Der größte Anteil entfiel wie schon in den letzten sieben Jahren mit 56,1 Mio. Euro auf die SPD, für die CDU wurden 51 Mio. Euro festgesetzt. Damit entfielen auf die beiden großen Parteien zusammen 107,1 Mio. Euro. Für die Grünen, die schon seit 2011 den dritten Platz einnehmen, beliefen sich die festgesetzten Mittel 2021 auf 30,1 Mio. Euro, für die FDP auf 16 Mio. Euro. Danach folgten die CSU mit 15,7 Mio., die Linkspartei mit 12,6 Mio. und die AfD mit 11 Mio. Euro. Der mit Abstand geringste Betrag wurde für den SSW mit 145,5 Tsd. Euro festgesetzt.
Auf die 12 nicht im Bundestag vertretenen Parteien entfielen insgesamt knapp 7,4 Mio. Euro. Der mit Abstand größte Anteil entfiel mit gut 2,3 Mio. Euro auf die FREIEN WÄHLER, gefolgt von der Tierschutzpartei mit knapp 1,4 Mio. und der ÖDP mit gut 1,2 Mio. Für die anderen anspruchsberechtigten Parteien wurden erheblich geringere Beträge festgesetzt. Die Partei dieBasis erhielt 679 Tsd., die PARTEI 503 Tsd. und Volt 465 Tsd. Euro. Die PIRATEN erhielten 393 Tsd., die Bayernpartei 202 Tsd. und die BVB/FREIE WÄHLER 102 Tsd. Bei den drei restlichen Parteien FAMILIE, Tierschutz hier! und TEAM TODENHÖFER beliefen sich die Beträge auf 14 bis 42 Tsd. Euro.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
DIE LINKE 2007: Zur Berechnung der Mittel wurden die zu berücksichtigten Wählerstimmen und Zuwendungen der im Juni 2007 zur Partei DIE LINKE fusionierten Parteien Die Linke. (vor 2005: PDS) und WASG addiert. Der SSW, der seit der Bundestagswahl 2021 mit einem Mandat dem Bundestag angehört, wurde den Bundestagsparteien zugerechnet, obwohl er in der Bundestagspublikation den "sonstigen Parteien" zugerechnet wird.