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Bundesagentur für Arbeit (BA) | bpb.de

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) mit regionalen (Regionaldirektionen) und lokalen (Agenturen für Arbeit) Untergliederungen, die auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (Arbeitsförderung) mit der Interner Link: Selbstverwaltung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsverwaltung beauftragt ist. Das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA (ehemals: Bundesanstalt für Arbeit) wurde 1994 aufgehoben.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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