Unter dem Begriff »Inklusion« werden die Überwindung der Ausgrenzung und der Beschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten oder auch der Abbau von Barrieren diskutiert, die verhindern, dass Menschen von Bildungsangeboten erreicht werden. Da der Begriff grundlegend für inklusive politische Bildung ist, soll hier ein Blick auf seine Historie und dem von der Redaktion zugrunde gelegtem Verständnis von Inklusion erfolgen.
Der Begriff »Inklusion« wurde international erstmals in der Salamanca-Erklärung der UNESCO-Weltkonferenz »Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität« bekannt gemacht (vgl. UNESCO 1994). Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der sogenannten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), im Jahr 2008 hat der Begriff Eingang in den sonderpädagogischen Diskurs gefunden.
Auch wenn der Begriff »Inklusion« wie selbstverständlich genutzt wird, ist in der deutschsprachigen Diskussion keine einheitliche Definition auszumachen. Bei seiner Einführung war insbesondere die Abgrenzung zu dem Begriff »Integration« unklar. Letzterer wird inzwischen überwiegend noch in Kontexten verwendet, wenn es um die Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund geht. Ansonsten ist der Begriff »Integration« – trotz unterschiedlicher Sichtweisen – im sonder- und inklusionspädagogischen Diskurs weitgehend abgelöst durch den der Inklusion.
Das Begriffspaar »Inklusion / Exklusion« wird ebenfalls bereits seit den 1990er-Jahren in der Forschung zu sozialer Ungleichheit genutzt, wo es der Analyse gesellschaftlicher Prozesse dient. Während manche Autorinnen und Autoren, z. B. Luhmann (2005: 218 ff.), eine nicht normative, d. h. lediglich beschreibende Perspektive auf Inklusions- und Exklusionsprozesse einnehmen, haben andere hingegen auch eine normative Perspektive, etwa Kronauer (2010), indem er beispielsweise soziale Spaltung als gesellschaftspolitisches Problem thematisiert. Inzwischen gibt es erste Verbindungen zwischen diesen Diskursen. Auch in den Erziehungswissenschaften wird das Begriffspaar »Inklusion / Exklusion« bei der Thematisierung von Differenz, Benachteiligung und Zuschreibungen verwendet.
Kronauers Perspektive soll an dieser Stelle dazu dienen, um auf einige relevante Aspekte des Inklusions- und des Exklusionsbegriffs hinzuweisen. Inklusion und Exklusion nehmen bei Kronauer das Verhältnis der Einzelnen zur Gesellschaft in den Blick. Sie werden als historisch relative Begriffe gesehen, die immer im Verhältnis miteinander zu denken sind. Beide Begriffe nehmen »die gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse, die sozialen Nahbeziehungen und den Bürgerstatus in seinen unterschiedlichen Ausprägungen« (Kronauer 2010: 18) in den Fokus.
Inklusion kennzeichnet, ob und inwieweit Interdependenz und Wechselseitigkeit zwischen Menschen gegeben ist oder sich verändert und ob und inwieweit ihnen Bürgerrechte zuerkannt sind oder werden. Wie Exklusion, so ist auch Inklusion gleichermaßen als Zustand wie auch als Prozess zu verstehen. Mit diesem Begriffspaar können also sowohl die gegebene (inklusive oder exklusive) Entwicklung als auch der gegebene Status quo analysiert werden. Inklusion kennzeichnet nicht nur die Prozesse der Öffnung gesellschaftlicher Organisationen und Infrastrukturen oder der Vermeidung der Diskriminierung marginalisierter Gruppen. Sie beschreibt auch die Qualität der gesellschaftlichen Teilhabe sowie das subjektive Zugehörigkeits- und Teilhabegefühl. Entscheidend sind dabei die »persönlichen, politischen und sozialen Bürgerrechte, die den Einzelnen zustehen, der Zugang zu und die Bedingungen von gesellschaftlich anerkannter Arbeit und die Wechselseitigkeit in den sozialen Nahbeziehungen« (Kronauer 2013: 18).
Inklusion ist aber nicht nur ein Analysekriterium, sondern hat – wie oben erwähnt – zugleich auch eine normative Bedeutung. Inklusion ist somit immer auch als eine gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Diese Aufgabe ist »die Überwindung illegitimer Schließungen und die Gestaltung legitimer, durchlässiger Grenzen« (Kronauer 2013: 21). Damit kann das Streben nach Inklusion auch als Idee gegen gesellschaftliche Exklusion verstanden werden.
Die oben genannten Verständnisdimensionen von Inklusion und Exklusion beziehen sich auf Parameter gesamtgesellschaftlicher Prozesse, anhand deren gesamtgesellschaftliche Zustände und Entwicklungen beschrieben werden können. Auch Prozesse oder Zustände in einer bestimmten Gruppe, z. B. behinderter Menschen, oder in bestimmten Institutionen, z. B. im Bildungsbereich, können so in den Blick genommen werden. In ihrer normativen Bedeutung als gesellschaftliche Aufgabe kann Inklusion aber nicht auf einzelne gesellschaftliche Gruppen oder Institutionen beschränkt bleiben. Dies wäre nämlich eine illegitime Schließung, also eine Exklusion.
Literatur:
Kronauer, Martin (2010): Einleitung – Oder warum Inklusion und Exklusion wichtige Themen für die Weiterbildung sind. In: ders. (Hrsg.): Inklusion und Weiterbildung. Reflexionen zur gesellschaftlichen Teilhabe in der Gegenwart (Reihe Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung – Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – DIE). Bielefeld. S. 9 bis 23. Online verfügbar unter: Externer Link: www.die-bonn.de/doks/2010-weiterbildungsverhalten-01.pdf (Zugriff: 06.07.2020).
Kronauer, Martin (2013): Soziologische Anmerkungen zu zwei Debatten über Inklusion und Exklusion. In: Burtscher, Reinhard/Ditschek, Eduard Jan/Ackermann, Karl-Ernst/Kil, Monika/ders. (Hrsg.): Zugänge zu Inklusion. Erwachsenenbildung, Behindertenpädagogik und Soziologie im Dialog (Reihe Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung – Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – DIE). Bielefeld. S. 17 bis 25. Online verfügbar unter: Externer Link: www.die-bonn.de/doks/2013-inklusion- 02.pdf (Zugriff: 06.07.2020).
Luhmann, Niklas (2005): Soziologische Aufklärung 6. Die Soziologie und der Mensch. 2. Aufl. Wiesbaden.
UNESCO (1994): Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse. Angenommen von der Weltkonferenz »Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität«, Salamanca, Spanien, 7. bis 10. Juni 1994. Online verfügbar unter: Externer Link: www.unesco.de/sites/default/files/2018-03/1994_salamanca-erklaerung.pdf (Zugriff: 06.07.2020).
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Der Artikel ist ein adaptierter Abschnitt (S. 12-14) des Beitrages Wolfram Hilpert/ Dorothee Meyer/ Bettina Lindmeier (2020), Einleitung. In: Dorothee Meyer/ Wolfram Hilpert/ Bettina Lindmeier, Externer Link: Grundlagen und Praxis inklusiver politischer Bildung. Bonn. S. 8 - 20. Dort finden Sie auch weitere Fundstellenangaben und weitere Literatur.