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Rechtspfleger

Beamter im Justizdienst mit Ausbildung an einer Fachhochschule, d. h. kein Interner Link: Volljurist. Dem R. sind verschiedene Aufgaben in den jeweiligen Justizbereichen übertragen, z. B. in der Interner Link: Strafvollstreckung und beim Grundbuchamt (Interner Link: Grundbuch).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten