§ 1 Aufnahme / Veranstalterdaten
Die Aufnahme eines Veranstalters in den Veranstaltungskalender der Bundeszentrale für politische Bildung / bpb hat folgende Voraussetzungen: Es können nur Einrichtungen oder Institutionen als Veranstalter auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen werden, die Landeszentralen bzw. Landesbeauftragte für politische Bildung oder die durch die bpb anerkannte Träger bzw. anerkannte Unterträger sind.
Weiterhin verpflichtet sich der Antragsteller beim Ausfüllen des Aufnahmeantrages, Bezeichnung und Adresse der Institution, die Nennung von Namen und Vornamen der/des für die Veröffentlichung verantwortlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters des Veranstalters sowie eine E-Mail-Adresse vollständig und korrekt auszufüllen.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Veranstalters in den Veranstaltungskalender für Politik und Bildung liegt ausschließlich bei der bpb. Mit der Übermittlung der zur Aufnahme bestimmten Daten erklärt sich der Veranstalter mit diesen Bedingungen einverstanden. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesen Nutzungsbedingungen. Nach der Aufnahme besteht die Möglichkeit, veranstaltungsbezogene Daten einzugeben.
§ 2 Zugangsdaten
Die Veranstalter wählen bei der Neuanmeldung einen Nutzernamen und ein Passwort aus. Nach der Prüfung des Anmeldeantrags durch die Administration des Veranstaltungskalenders werden die Veranstalter per Mail über die Freischaltung ihrer Daten benachrichtigt, sofern einer Aufnahme nichts entgegensteht. Im eigenen Interesse sind die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Über den persönlichen Zugang lassen sich Einträge verändern sowie eingestellte Veranstaltungstermine und Texte jederzeit löschen und neue Veranstaltungstermine und Texte einstellen. Die Zugangsdaten verlieren ihre Gültigkeit, wenn sämtliche Angaben des Veranstalters von diesem oder seitens der bpb aus den in § 7 genannten Gründen gelöscht werden.
§ 3 Inhalt des gemeinsamen Veranstaltungskalenders
Veranstaltungshinweise dürfen im Veranstaltungskalender nur veröffentlicht werden, wenn ihr Inhalt auf der Grundlage der Richtlinien des Bundesministeriums des Innern der politischen Bildung zuzuordnen ist. Die Veröffentlichung sachfremder Inhalte, die nicht den Themen und Zielen des Veranstaltungskalenders oder dem öffentlichen Auftrag der bpb entsprechen, ist nicht erlaubt. Die bpb behält sich das Recht vor, Anträge auf Aufnahme zur Verfügung gestellter Veranstaltungen und Texte abzulehnen, ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Veranstalter stellen sicher, dass Inhalt, Art und Thema der Veröffentlichung nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung und die allgemeinen Gesetze verstoßen. Die Inhalte ihrer auf den Seiten des Veranstaltungskalenders verlinkten Websites verantworten allein die Veranstalter. Die bpb übernimmt keine Gewähr über die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten (Termine, Adressen, Kontaktdaten, etc.).
§ 4 Anwendungsbereich
Die hier getroffene Vereinbarung beschränkt sich auf die unentgeltliche Aufnahme von institutionsbezogenen sowie veranstaltungsspezifischen Daten sowie deren Veröffentlichung im Veranstaltungskalender für Politik und Bildung. Weitergehende Ansprüche und Rechtsverhältnisse werden nicht begründet.
§ 5 Rechtseinräumung / Rechte Dritter
Die Veranstalter versichern, dass sie Urheber bzw. uneingeschränkt Inhaber der erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte der Texte sind, die sie der bpb zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Sie versichern, dass dieser Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Gegebenenfalls sind Werke mit Urhebernennung sowie Zitate mit Quellenverweisen zu versehen. Die bpb ist somit von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt. Es gelten die Bestimmungen zum Haftungsausschluss im Impressum der Website der bpb.
§ 6 Aktualisierung / Ausbau des gemeinsamen Veranstaltungskalenders
Die Veranstalter werden gebeten, den Veranstaltungskalender regelmäßig zu aktualisieren. Termine, die in der Vergangenheit liegen, sind für 12 Monate im Archiv abrufbar. Nach einem Jahr werden die Einträge automatisch gelöscht.
§ 7 Kündigung / Löschung der Eintragungen
Die Veranstalter haben nach Aufnahme in den Veranstaltungskalender das Recht, ihre Eintragungen jederzeit wieder zu löschen. Nehmen sie eine Löschung der gesamten Eintragungen vor, kommt dies einer Kündigung dieser Vereinbarung gleich. Die Zugangsdaten verlieren ihre Gültigkeit. Zur Wiederaufnahme in den Veranstaltungskalender bedarf es eines erneuten Aufnahmeantrags. Die bpb kann die Veröffentlichung jederzeit teilweise oder ganz löschen und das Passwort sperren, sollten die Veranstalter mit der Veröffentlichung gegen Gesetze verstoßen oder die Aufnahme in den Veranstaltungskalender zu anderen als den vereinbarten Zwecken missbrauchen (siehe § 3 der Nutzungsbedingungen). Über die Löschung der Eintragungen beziehungsweise Kündigung durch die bpb wird der betroffene Veranstalter umgehend unter Angabe der Gründe schriftlich in Kenntnis gesetzt.
§ 8 Datenschutz
Mit der Aufnahme in den Veranstaltungskalender für Politik und Bildung stimmt der Veranstalter der Veröffentlichung der von ihm eingetragenen instituts- und veranstaltungsbezogenen Daten zu. Mit den persönlichen Zugangsdaten können die Veranstalter ihre Angaben jederzeit ändern oder löschen Die für die Aufnahme als Veranstalter notwendigen personenbezogenen Daten (Name und Vorname der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters, E-Mail-Adresse) speichert und verarbeitet die bpb bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung erfolgt mit Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen.
Eine Veröffentlichung dieser Daten findet nicht statt. Die Verarbeitung dient der Anmeldung und Authentifizierung des Veranstalters, der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme sowie der Gewährleistung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch die bpb. Personenbezogene Informationen werden nur für den hier vereinbarten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden bis zur Abmeldung oder Kündigung des Veranstalters gespeichert. Der Veranstalter hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen und seine Daten zu ändern, zu löschen bzw. löschen zu lassen (siehe § 7 Kündigung / Löschung der Eintragungen). Um eingeloggte Veranstalter während der Sitzung eindeutig zu identifizieren, wird ein Session-Cookie gesetzt. Dieser enthält eine anonymisierte, zuordenbare ID und wird beim Schließen der Browser-Sitzung gelöscht.
Mehr Informationen zu Widerspruchsmöglichkeiten und Betroffenenrechten finden Sie unter: