Johannes Tuchel, Leiter der Stiftung Externer Link: Gedenkstätte Deutscher Widerstand und Professor für Politikwissenschaften an der Externer Link: FU Berlin, wurde von Harald Welzer als einer der "ausgewiesenen Experten" zum Thema Widerstand gegen den Nationalsozialismus vorgestellt.
Tuchel referierte zu der Frage der öffentlichen Wahrnehmung von Menschen, die im Nationalsozialsmus Hilfe für Verfolgte leisteten.
Den wenigen Helfenden – "schätzungsweise 20.000 Menschen bei über 80 Millionen Deutschen" so Tuchel – wurde in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg kaum Anerkennung zuteil. Sie wurden als "Verräter" diffamiert, meist "ignoriert, verdrängt, nicht beachtet". Das hatte laut Tuchel seinen Grund: Am Beispiel der Helfer zeigte sich, dass man nicht gezwungen war, die Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik der Nazis hinzunehmen. Die Mehrheit der Deutschen hätte lieber so getan, als hätte es keine Möglichkeit zum Widerstand und zur Hilfe gegeben.
Deshalb hat es lange Zeit, von der Aktion "Unbesungene Helden" des Berliner Senats in den späten 50er Jahren abgesehen, keine Ehrungen für Helfer im Nationalsozialismus gegeben. Tuchel wendet sich nachdrücklich gegen diese Vernachlässigung. Die Helfer haben dem "ideologischen Kern" des Nationalsozialismus widerstanden. Sie sind, so Tuchel – und damit wendete er sich durchaus gegen Harald Welzers Einschätzung – Helden.
Erst seit den 90er Jahren nahm die öffentliche Wertschätzung der Helfer zu. Hierzu trug auch Steven Spielbergs Film "Schindlers Liste" bei. Als positives Beispiel dieser Entwicklung nennt Tuchel unter anderem die Blindenwerkstatt von Otto Weidt, der in seiner Bürstenfabrik mehrere jüdische Angestellte vor Verfolgung und Ermordung bewahrte. Heute befindet sich in der ehemaligen Fabrik ein Museum. Die steigende Wertschätzung für Helfer habe sich erst langsam "gegen eine Mehrheitsgesellschaft" durchsetzen können.
Die Frage nach Anerkennung und Wertschätzung für Helfende stellt sich bis heute. Tuchel nennt beispielhaft die nationalsozialistische Kriegswirtschaftsverordnung. Sie führte zur Verurteilung von Helfern, die Nahrungsmittel für Versteckte beschafften – bis hin zur Todesstrafe. Dennoch gilt dieses Gesetz bis heute als rechtmäßig, die Urteile gegen Helfer wurden nie aufgehoben.
Zum Ende seines Vortrags sagt Tuchel, es mache ihn nachdenklich, dass diese Konferenz zur Holocaustforschung erst heute stattfinde und nicht schon 1960. Die Beschäftigung mit Menschen, die Verfolgten des NS-Regimes halfen, sei auch heute "keine Selbstverständlichkeit". Man müsse daher, so Tuchel, weiterhin "soviele Informationen wie möglich über die Helferinnen und Helfer sammeln".