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Big-Data in Unternehmen Chancen und Risiken

/ 3 Minuten zu lesen

Der Einsatz von Big-Data-Technologien ist in vielen Unternehmen Alltag. Für Verbraucher und Gesellschaft ergeben sich gerade im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten häufig noch Probleme. Können Leitlinien Orientierungshilfe für Unternehmen leisten?

Arnd Böken, Rechtsanwalt, Notar und Partner in der Kanzlei Graf von Westphalen (© Arnd Böken)

Viele Unternehmen versprechen sich vom Einsatz von Big-Data-Technologien einen großen Nutzen für ihre Verbraucher und damit auch für ihr Unternehmen. Unsicherheit besteht immer dann, wenn personenbezogene Daten erfasst werden. Für Unternehmen wie Gesellschaft stellt sich hier die Frage: Wie kann man mit großen (personenbezogenen) Datenmengen umgehen und gleichzeitig Freiheitsrechte bewahren, Missbrauch verhindern und die Privatsphäre schützen?

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) hat hierfür in Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Datenschutzberatern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern versucht, eine Orientierungshilfe für Unternehmen zu liefern: darunter rechtspolitische Positionen und Leitlinien für einen ethisch fundierten und verantwortungsbewussten Einsatz von Big-Data.

Big-Data verändert ganze Geschäftsmodelle

Für Mathias Weber, Bereichsleiter IT-Services beim Bitkom, bedurfte es solcher Leitlinien, da der Gesetzgeber der hohen Geschwindigkeit technologischer Neuerungen und Entwicklungen nicht immer Rechnung tragen könne.

Für Unternehmen sei diese Trägheit ein Problem: Die Explosion der Datenmenge, -vielfalt und -geschwindigkeit, sowie die damit einhergehenden neuen Möglichkeiten in den Bereichen Marketing, Produktentwicklung, Produktion und Service, oder Logistik und Transport, könnten mitunter das Geschäftsmodelle eines ganzen Unternehmens ändern, glaubt Weber.

Auf der anderen Seite entstehen mit Hilfe von Big-Data-Anwendungen ganz neue Geschäftsfelder und ganzen Branchen entwickeln sich weiter. Bitkom zufolge würden schon 62 Prozent der Unternehmen in industriellen Kernbranchen Industrie-4.0-Anwendungen nutzen oder den Einsatz planen. "Die ganze Industrie 4.0 ist ohne Big-Data gar nicht denkbar", sagte Weber.

Mathias Weber, Bereichsleiter IT-Services beim Bitkom (© Mathias Weber)

Big-Data im Alltag

Das wird auch unseren Alltag verändern. Zum Beispiel wenn für Verkehrssysteme Bewegungsmuster erstellt werden, um Verkehrsflüsse zu verstehen oder Staus zu minimieren; oder im öffentlichen Sektor Daten gesammelt werden zur Verbesserung des Katastrophenmanagements (z.B. Hochwasservorhersagen oder im Umwelt-Monitoring).

Solche Anwendungsbereiche greifen in den meisten Fällen auf anonymisierte Datenbestände zurück. Aber was ist, wenn auch personenbezogene Daten in die Big-Data-Analysen mit einfließen – gerade im Bereich der Telekommunikation (wenn z.B. anonymisierte Bewegungsmuster der Nutzer erstellt werden). Wie Unternehmen mit so erhobenen Daten datenschutzrechtlich umgehen sollen, sei immer noch unklar und hemme Unternehmen letztlich am meisten, sagte Weber.

Bitkom-Leitfaden

Vor diesem Hintergrund hat Bitkom mit einem 30-köpfigen Team im September 2015 seinen Leitfaden für Unternehmen veröffentlicht. Dieser soll vor allem rechtliche Risiken minimieren helfen und bei ethischen Fragen unterstützen. Die wichtigsten Fragen, die sich Unternehmen vor dem Einsatz von Big-Data-Anwendungen stellen sollten, erläuterte Arnd Böken, Rechtsanwalt, Notar und Partner in der Kanzlei Graf von Westphalen:

  • Haben Big-Data-Analysen überhaupt einen Nutzen für Verbraucher, Kunden oder die Gesellschaft?

  • Sind personenbezogene Daten für die Geschäftsinteressen des Unternehmens überhaupt notwendig?

  • Wenn nicht: sollten immer anonymisierte und pseudonymisierte Daten bevorzugt werden.

  • Wenn ja: können die Daten wirksam gegen unberechtigte Zugriffe geschützt werden? Gibt es ausreichend technologische Schutzmaßnahmen?

  • Sind die Anwendungen transparent gestaltet, um die Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern zu erhöhen?

Diese Leitlinien aber haben nicht den Status gesellschaftlich akzeptierter Standards. Daher bedürfe es, so Böken, vonseiten der Politik festgelegter rechtlicher Rahmen, um ein Mindestmaß an Rechtssicherheit sicherzustellen. Eine politische Regelung müsste einerseits die Rechte der Nutzer/-innen angemessen schützen, andererseits ungerechtfertigte regulatorische Hindernisse abbauen.

Gerade bei Big-Data-Analysen aber dürfte es problematisch werden, bei der Erhebung personenbezogener Daten die Zweckbindung einzuhalten – denn nur dann, so ein Teilnehmer zum Abschluss des Workshops, könnten Big-Data-Analysen überhaupt gerechtfertigt sein.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Industrie 4.0 meint laut Bundesministerium für Bildung und Forschung "die Digitalisierung der Industrie". Das Fraunhofer meine in diesem Zusammenhang "eine Vernetzung von autonomen, sich situativ selbst steuernden, sich selbst konfigurierenden, wissensbasierten, sensorgestützten und räumlich verteilten Produktionsressourcen (Produktionsmaschinen, Roboter, Förder- und Lagersysteme, Betriebsmittel) inklusive deren Planungs- und Steuerungssysteme"

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