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Workshop: Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen vor internationalen Gerichten – Politische Bildung zum Thema am Memorium Nürnberger Prozesse | 20. Bensberger Gespräche | bpb.de

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Workshop: Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen vor internationalen Gerichten – Politische Bildung zum Thema am Memorium Nürnberger Prozesse

Inken Wiese

/ 2 Minuten zu lesen

Im Zentrum des Workshops stand die kritische Auseinandersetzung mit der Behauptung, dass es sich beim Völkerstrafrecht um ein westlich-liberales Projekt ohne universelle Geltung handele.

Dr. Otto Böhm, freier Mitarbeiter am Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V., beschrieb die aktuelle Krise des Völkerstrafrechts und die Infragestellung des Internationalen Strafgerichtshofs durch einige Staaten als besorgniserregend. (© Bundeswehr/Caldas Hofmann)

Der Workshop von Dr. Otto Böhm, freier Mitarbeiter am Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V., behandelte im ersten Teil die Entwicklung des Völkerstrafrechts und der Internationalen Strafgerichtsbarkeit seit 1945. Im zweiten Teil bot er einen Ausblick auf den möglichen strafrechtlichen Umgang mit Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen in aktuellen Konflikten und Kriegen.

Besonderen Wert legte Böhm auf die Feststellung, dass es sich beim Völkerstrafrecht mitnichten um ein rein westlich-liberales Projekt handele. Er arbeitete daher heraus, dass an der Aushandlung der zentralen Normen und Prinzipien sowie der Schaffung von Institutionen nicht allein Akteure und Staaten aus dem Globalen Norden beteiligt waren. Zudem wies er auf die Bemühungen von Strafrechtlern und Gerichten hin, die universelle Geltung der angewandten Normen und Prinzipien herzuleiten. Böhm betonte, dass die Entwicklung seit 1945 weder zwangsläufig noch gradlinig gewesen sei, auch wenn stets auf vorausgegangenen Debatten und Erfahrungen aufgebaut wurde. Die aktuelle Krise des Völkerstrafrechts und die Infragestellung des Internationalen Strafgerichtshofs durch einige Staaten seien besorgniserregend. Unter anderem erschwerten sie die strafrechtliche Verfolgung aktueller Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen und die breite Akzeptanz von Urteilen.

Durch diese Ausführungen machte der Workshop deutlich, dass sich politische Bildung auch zukünftig mit den historischen Hintergründen und normativen Grundlagen des Völkerstrafrechts befassen sollte. Eine derartige politische Bildung werde in verschiedenen Formaten unter anderem in Nürnberg am „Memorium Nürnberger Prozesse“ geleistet, an dessen Aufbau Böhm beteiligt war. Der Workshop bot einen Einblick in die Vermittlung von politischer Bildung zum Völkerstrafrecht an eben jenem historischen Ort, da er im ersten Teil Inhalte behandelte, die bei Führungen durch den Schwurgerichtssaal des Nürnberger Justizpalastes, den sogenannten Saal 600, im Zentrum stehen. Solche Angebote würden auch von Polizei und Bundeswehr abgerufen und seien unter anderem von Diskussionen über Schuld, Haftung und Immunität von Amtsträgern geprägt. Die am Workshop teilnehmenden Bundeswehrangehörigen ergänzten diese Ausführungen mit Beispielen der intensiven Auseinandersetzung innerhalb der Bundeswehr mit den nationalsozialistischen Verbrechen.

In mehreren Arbeitsgruppen widmete sich der Workshop abschließend der Frage, wie Vorwürfe von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen in aktuellen Konflikten, beispielsweise zwischen Russland und der Ukraine oder Israel und der palästinensischen Hamas, aufgearbeitet werden können. Damit griff Böhm die Frage der diesjährigen Bensberger Gespräche auf, ob eine „liberale Ordnung unter Druck“ die Effektivität internationaler Strafgerichtsbarkeit beeinträchtige. Der Workshop bot den Teilnehmenden damit zahlreiche Denkanstöße zu Debatten über regionale Perspektiven auf die globale Ordnung, die am folgenden Tag der 20. Bensberger Gespräche am Beispiel Asiens vertieft wurden.

Moderation: Dr. Otto Böhm, Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V.

Dokumentation: Inken Wiese

Fussnoten

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