Ihr stärkt mit euren Projekten ein demokratisches Miteinander? Ihr gestaltet Erinnerungsprojekte oder engagiert euch gegen politischen Extremismus? Eure Mission ist es, für eine tolerante Gesellschaft zu kämpfen?
Dann bewerbt euch ab sofort für den Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz” der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb. In der 24. Wettbewerbsrunde werden bundesweit wieder zivilgesellschaftliche Projekte gesucht, die überwiegend ehrenamtlich getragen werden und ihr Engagement erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben.
Was sind die Schwerpunkte 2024?
Jedes Jahr legt unsere Jury Schwerpunktthemen fest. Anlässlich des Jubiläums “75 Jahre Grundgesetz” möchten wir insbesondere Projekte zur Bewerbung auffordern, die das Grundgesetz auf kreative und nachhaltige Weise mit Leben füllen. Im Jahrgang 2024 suchen wir daher insbesondere Projekte, die
sich im Sinne des Art. 1 GG sowohl in Deutschland als auch international für die Wahrung und Durchsetzung von Menschenrechten einsetzen, insbesondere für die Rechte von Menschen auf der Flucht.
sich im Sinne des Art. 3 GG für den Abbau aller Formen von Diskriminierung engagieren, insbesondere gegen Antisemitismus sowie antimuslimischen Rassismus und den Schutz von Minderheiten stärken.
im Sinne des Art. 20 GG die Demokratiebildung und -sicherung fördern, insbesondere im Einsatz gegen die Verbreitung von Verschwörungserzählungen und Desinformationen.
Die Grundgesetzartikel
Artikel 1 [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Mehr Infos zum Grundgesetz unter: Externer Link: https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/
Was will der Wettbewerb erreichen?
Die Ziele des Aktiv-Wettbewerbs sind es, die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und Toleranz öffentlich zu würdigen und vorbildhafte Projekte miteinander zu vernetzen. Deshalb wird Wert daraufgelegt, eine breite Sammlung verschiedener Ansätze, Formate, Zielgruppen und Themen abzubilden und Projekte auszuzeichnen, die auf ganz unterschiedliche Weise für eine demokratische Gesellschaft und ein tolerantes Miteinander eintreten. Somit macht der Wettbewerb Beispiele guter Praxis für andere Engagierte zugänglich und inspiriert andere zum Engagement.
Was gibt's zu gewinnen?
Den Preistragenden winken Preisgelder von bis zu 10.000 Euro sowie jährliche Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote. Außerdem werden die Preistragenden wie alle Gewinner/-innen seit 2001 Teil des bundesweiten Aktiv-Netzwerks.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung im Aktiv-Wettbewerb 2024 erfolgt ausschließlich online. Jegliche Unterlagen, die uns auf dem Postweg erreichen, können leider nicht beachtet werden. Im Bewerbungsformular ist neben den Angaben zum Projekt auch das Hochladen einer Projektbeschreibung notwendig, um die Bewerbung abzuschließen. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt das Einverständnis voraus, dass wir über die Projekte berichten dürfen. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Teilnahme sind Projekte, die durch andere Bundesmittel finanziert werden oder noch nicht abgeschlossen sind. Alle Informationen dazu finden sich in den Teilnahmebedingungen und FAQs.
Bewerbungsschluss ist der 31. August 2024. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf die diesjährigen Bewerbungen!
Interner Link: Hier finden sich die FAQs und Teilnahmebedingungen Interner Link: Zu den Preisträgerprojekten des Jahrgangs 2023 gibt es hier weitere Informationen
An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?
Sollten wir Fragen nicht in den
Verantwortlich für den Aktiv-Wettbewerb 2024 ist
Gesine Gerdes
Tel.: +49 (0)30-254504-496
Mail: E-Mail Link: gesine.gerdes@bpb.de