Im Jahr 1997 berichtete eine fränkische Tageszeitung über das bei Wolframs-Eschenbach liegende 60-Seelen-Dörfchen Adelmannsdorf, das ein Bach durchschneidet: "Die Häuser davor sind ausnahmslos katholisch, die dahinter evangelisch ... Ein Kind springt leicht über diesen Bach – für Hochzeiter ist er nach Jahrhunderten noch zu breit." Noch nie habe "jemand aus der einen Hälfte des Dorfes in die andere geheiratet".
Martin Luther als Augustinermönch, Gemälde um 1522/24 von Lucas Cranach d.Ä. (1472-1553). (© picture-alliance/akg)
Der Zeitungsartikel illustriert nicht nur, dass Glaube und Konfession in der vermeintlich säkularisierten Moderne durchaus noch eine gewisse Rolle spielen können. Hier ist für uns etwas anderes wichtiger: Warum leben denn auf der einen Seite des Dorfbachs Protestanten, auf der anderen Katholiken? Es liegt nicht an magischen Wirkkräften des dahinrinnenden Wassers, sind vielmehr Spätfolgen der vormodernen Herrschaftstopographie: Der einen Dorfhälfte prägte einst der Deutsche Orden den Glauben auf, für die andere war die (evangelische) Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach maßgeblich.
Wie aber kam nun die Entscheidung über die Konfession eines Territoriums in die Hände der regionalen Obrigkeiten? Definitiv mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555. Der segnete freilich nur eine ältere Entwicklung ab. Sie beginnt so recht mit dem Speyerer Reichsabschied von 1526. Oder, genau besehen, schon 1523 mit Luthers Schrift "Von welltlicher Uberkeytt [Obrigkeit], wie weyt man yhr gehorsam schuldig sey".
Was erzwang denn in Luthers Augen eine Stellungnahme zum Kompetenzbereich der weltlichen Obrigkeit? Zunächst, bevor sich die Aufständischen des Bauernkriegs auf den Reformator berufen werden, die Situation andersgläubiger Minderheiten. In den frühen Zwanzigerjahren waren Luthers Anhänger ja vielfach noch Minoritäten, vor allem aber: Die Landesherren waren altgläubig, also, für einen Lutheraner, irrgläubig, keine wahren Christen. Musste, durfte man so jemandem überhaupt gehorchen, und bis zu welchen Grenzen? Luther argumentierte, natürlich, streng biblisch, zum Beispiel mit dem Diktum: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist". Was aber ist des Kaisers, also: steht der weltlichen Obrigkeit zu? Luther ruft seinen Anhängern zu: fast alles – ihr müsst immer und in jedem Fall gehorchen. Außer in einem einzigen: wenn ihr zum Irrglauben gezwungen werden sollt. Auch dann freilich sei keine aktive Widersetzlichkeit erlaubt.
Der wahre Christ lebt für Luther in zwei Reichen oder, wie er öfters formulierte, unter zwei Regimenten. Das eine ist geistlich, das andere weltlich; letzteres ist dafür zuständig, das zu gewährleisten, was wir heute Ruhe und Ordnung nennen würden. Wären alle Menschen wahre Christen, die nur und immer nach der Richtschnur des Evangeliums lebten, bräuchte man das weltliche Schwert nicht. Aber in diesem Sinne wahre Christen waren für Luther doch nur wenige. Also musste das weltliche Schwert schalten und walten können. Walten über alle: der wahre Christ durfte sich nicht dispensieren, er lebte nicht nur und stattdessen in seiner geistlichen Welt, sondern zusätzlich. Den Glauben ließ er sich von der weltlichen Obrigkeit nicht vorschreiben. Alle anderen Dinge aber schon.
Für uns Heutige ist zweierlei an Luthers Auffassung bemerkenswert: wie viel er dem weltlichen Regiment zubilligte – nämlich alles außer dem einen, einzigen, was für ihn wirklich zählte; und wie strikt er zwischen den beiden Reichen schied. Die Maßgaben des geistlichen Regiments, geschaffen für die wahrhaft Gläubigen, taugen nicht für das weltliche, wo man immer mit allerlei Bösewichten zu tun hat. Das aber heißt auch: Luther verneint, dass die Bibel konkrete Handreichungen, gewissermaßen Rezepte für die Gestaltung der sozialen, ökonomischen, politischen Wirklichkeit biete. Luther hielt diese (mit unterschiedlichen Konsequenzen von Calvin wie insbesondere von Müntzer vertretene) Annahme für kurzschlüssig. Der irdische Bereich ist nicht völlig autonom, eigengesetzlich, aber er kennt doch ihm eigene – ja, heute würden wir wohl sagen: "Sachzwänge". Diese sind für den Christen klaglos zu akzeptieren. Systemtheoretiker unter den Soziologen würden urteilen, bei Luther seien Theologie und Politik bereits als verschiedene, ihrer spezifischen Eigengesetzlichkeit folgende Lebensbereiche "ausdifferenziert". Neben dem Reich Gottes existiert das der Welt, und die Welt kann nicht mit dem Evangelium regiert werden, in ihr schaltet und waltet die weltliche Obrigkeit, sie gewährleistet Ordnung und Ruhe und hat deshalb Anspruch auf Gehorsam. Der Christ ist verpflichtet, seiner weltlichen Obrigkeit zu folgen – denn jene ist von Gott eingesetzt, und weil sie das ist, ist Aufruhr unchristlich.
Die "Zwei-Reiche-Lehre" wurde für Vieles strapaziert, so zog die alliierte "Reeducation" nach 1945 eine Linie "von Luther über Bismarck bis Hitler". Begünstigten Luthers Auffassungen "von weltlicher Obrigkeit" Untertanengeist, etwa im evangelisch dominierten Kaiserreich seit 1871, erschwerten sie evangelischen Widerstand in der Zeit des Nationalsozialismus? Solche Großthesen lassen sich schwerlich beweisen und nicht widerlegen. (Übrigens wurden von theologischer Seite auch schon andere Linien ausgezogen: "Nachdem die Protestanten die kirchliche Institution theologisch abgewertet hatten, neigten sie zu einer religiös-moralischen Überlegitimierung des Politischen. Entklerikalisierung setzte Energien zur religiösen Aufladung des Politischen frei." Das erkläre, so Friedrich Wilhelm Graf, die "Offenheit vieler Protestanten gegenüber dem modernen Nationalismus ... sowie den totalitären Vergemeinschaftungsutopien des 20. Jh.") Es liegt näher, beim Nachdenken über etwaige Auswirkungen von Luthers Obrigkeitskonzept zeitlich weniger weit auszugreifen: Europas Konfessionskriege werden vor allem Auseinandersetzungen zwischen katholischen Obrigkeiten und Calvinisten sein, die "Aktivisten" des Widerstands im Konfessionellen Zeitalter sind in den seltensten Fällen Lutheraner.
Wir kehren in die 1520er Jahre zurück! Im sog. "Bauernkrieg" von 1524/25, Deutschlands einzigem überregionalem Revolutionsversuch bis 1848 (und Europas größter sozialer Bewegung bis zur Französischen Revolution), meinten die Aufständischen, sich auf Luther, die von ihm proklamierte "Freiheit eines Christenmenschen" berufen zu können. Bald waren weite Teile Süddeutschlands (außer Bayern), Thüringens, dann auch Tirols in Aufruhr. In der wichtigsten Programmschrift der Bauern, den Zwölf Artikeln, finden wir viel anscheinend Lutherisches: das "allein aus dem Glauben", das "allein durch Gottes Gnade", die Aufforderung, man möge die Aufständischen aus der Bibel (Schriftprinzip!) widerlegen. Luther fand das schockierend, es hat ihn geradezu traumatisiert, und wir wissen ja schon, warum dem so sein musste: Seines Erachtens hatte man der Obrigkeit, auch einer schlechten Obrigkeit, immer und überall zu gehorchen. Luther stellte sich ganz entschieden gegen das bäuerliche Aufbegehren: "Steche, schlahe, würge hie, wer da kann, bleybstu drüber tot, wol dyr, seliglichern tod kanstu nymer mehr uberkomen". Die Obrigkeit schlug denn auch (nicht zuvörderst Luthers wegen) mit großer Härte zurück, über zwanzigtausend Bauern sind gestorben: Trauma gewiss auch, und das für Generationen, auf dem Land!
In den einzelnen Gemeinden lokalisierte Luther seit dem Bauernkrieg nur noch Unruhe und potenziellen Aufruhr. Die Reformation musste unter strikter obrigkeitlicher Kontrolle eingeführt werden. Luther setzte seit dem Bauernkrieg ganz entschieden auf die Obrigkeit.
Reformation von oben herab: das hätte auch in den Händen der Bischöfe funktionieren können. Weil die Bischöfe indes nahezu alle katholisch blieben, erklärten sich die evangelisch werdenden weltlichen Fürsten mit Billigung Luthers zu "Notbischöfen", sie waren nun die Chefs ihrer jeweiligen Landeskirche: Das "landesherrliche Kirchenregiment" etablierte sich. Es bleibt Mitteleuropa im evangelischen Bereich bis 1918 erhalten – erst seit dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Ausrufung der Weimarer Republik wird der Terminus unbrauchbar, weil dem landesherrlichen Kirchenregiment die Landesherren abhanden kommen.