Auch das Jahr 1530 sah einen folgenreichen Reichstag. Karl V. war persönlich vor Ort, und er hatte im Vorfeld Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Lutheraner glaubten, dem Reichsoberhaupt sozusagen die Essentials ihrer Glaubensüberzeugungen darlegen zu müssen. Sie überreichten ein Papier, das, in konzilianten Formulierungen, ihre Bekenntnisgrundlagen darlegte: die (wegen des Reichstagsorts Augsburg so genannte) "Confessio Augustana". Die wir heute meistens "Evangelische" nennen oder aber "Lutheraner", haben sich selbst in der Reformationszeit nie so genannt, und seit 1530 wurde rasch die Selbstdefinition als "Anhänger der Confessio Augustana" üblich. Akten dieser Jahrzehnte und das ganze Konfessionelle Zeitalter hindurch pflegen als "AC-Verwandte" zu rubrizieren.
Die Confessio Augustana ist nicht nur wegen dieser Selbstdefinition – die der Religionsfrieden aufgreifen wird – wichtig. Wir nennen seit geraumer Zeit ein ganzes Jahrhundert (ungefähr 1550-1650) "Konfessionelles Zeitalter", weil es so sehr im Bann der Konfessionen stand, in ihm auch viele Confessiones formuliert wurden. Lateinisch "confessio" meint Bekenntnis, in diesem Fall dürfen wir mit "Glaubensbekenntnis" übersetzen. Der berühmte Prototyp wurde 1530 verfasst und überreicht. Das ist das welthistorisch Bedeutsame am Augsburger Reichstag.
Für die deutsche Geschichte war außerdem folgenreich, dass dieser Reichstag in schärfster Konfrontation endete, während der Beratungen waren schon Kriegsdrohungen laut geworden. Die Anhänger Luthers schlossen sich deshalb im Folgejahr zum (nach seinem Gründungsort so genannten) Schmalkaldischen Bund zusammen. Wir haben schon wieder einen Prototyp vor uns: das erste Konfessionsbündnis (also Bündnis zur Wahrung konfessioneller Besitzstände) der deutschen Geschichte.