Die studentische Rebellion war in die dritte Phase des Widerstandes übergegangen.
Die erste war die bewegliche, gekennzeichnet durch provokative Kreativität und subversiven Witz gegen die Arroganz einer übermächtigen Universitätsbürokratie und -herrschaftsstruktur
die zweite war die heroische: die Kämpfer für eine gerechte Sache als Opfer der völlig überzogen und gnadenlos reagierenden Staatsgewalt
die dritte war die militante: "Größenwahnsinnig geworden durch den Erfolg seiner bisher symbolischen Aktionen" (Wesel 2002, S. 117), wollte der SDS nun zur tatsächlichen Tat übergehen und das System stürzen.
"Die neuen Demonstrationstechniken, die nur symbolische Handlungen einschließen können, verwandeln sich in den Köpfen altgedienter SDSler zu Mitteln des unmittelbar revolutionären Kampfes", hatte Jürgen Habermas bereits am 1. Juni 1968 auf einem vom Verband Deutscher Studentenschaften organisierten Schüler- und Studentenkongress in Frankfurt gewarnt. "Eine rote Fahne im richtigen Augenblick auf dem richtigen Dach kann eine aufklärende Wirkung haben; sie kann eine Tabuschranke durchbrechen, eine Barriere gegen Aufklärungsprozesse aus dem Wege räumen. Etwas anderes ist es aber, wenn ein solches Symbol diejenigen, die es setzen, darüber betrügt, dass es heute um einen Sturm auf die Bastille nicht gehen kann. Derjenige, der sich der aus der Protestpsychologie von Jugendlichen stammenden Techniken nicht als Erwachsener, nämlich im Bewusstsein ihres virtuellen Charakters bedient, wer sie vielmehr, wie das Kind selber, ernst nimmt, verfällt damit einem Infantilismus. Die Verwechslung von Realität und Wunschphantasie hat zur Folge, dass an Stelle der allein gebotenen Strategie massenhafter Aufklärung die Taktik der Scheinrevolution tritt." (Habermas 1969, S. 197f.) "Es gibt eine Menschengruppe, für die Gewalt kein Problem ist, das sind die Faschisten", mahnte nun auch Helmut Gollwitzer, Professor für Theologie, drei Tage nach der "Schlacht am Tegeler Weg" im überfüllten Audimax der Freien Universität. "Ein Sozialist, für den Gewalt kein Problem ist, ist für mich kein Sozialist." (zitiert nach Wesel 2002, S. 118)
Inzwischen kursierten verstärkt Anleitungen zum Bau von Bomben und Molotowcocktails, die, wie Brandanschläge in Berlin, Frankfurt und Hamburg belegten, auch Anwendung fanden. Der inflationäre Gebrauch des "Faschismus"-Vorwurfs illustrierte deutlich die sich verhärtenden Fronten. Die Reaktionen des Staatsapparates ermunterten die weitere Radikalisierung der Rebellen.
"Vor allem die Gerichte übernahmen die Projektionen und Verzerrungen der Polizei, kaschierten den politischen Charakter von Verfahren durch Verurteilungen nach der Straßenverkehrsordnung, schafften sich Rädelsführer dort, wo dies zur Verurteilung notwendig erschien, verurteilten wider alle Beweis- und Rechtslage. Der Todesschuss des Polizisten Kurras wurde von Anfang an als Fahrlässigkeit behandelt, der (später widerlegte) Steinwurf des Demonstranten Teufel aber galt als Kapitalverbrechen, für das dieser sofort ins Gefängnis musste. Der Freispruch für Kurras erging im Dezember 1967 auf Kosten der Landeskasse; der Freispruch für Fritz Teufel erfolgte am 22. Dezember 1967 nach 148 Tagen rechtswidriger Untersuchungshaft. Rote-Punkt-Aktionen und andere öffentliche Demonstrationen, die allenfalls für Verkehrsbehinderungen gesorgt hatten, summierten sich zu rund 2000 Prozessen gegen antiautoritäre Protestanten; für 30 Minuten Verkehrsblockade lautete das Urteil drei Monate Gefängnis ohne Bewährung wegen Nötigung. Es wird auf Biegen und Brechen verurteilt. Es werden brutale Strafen verhängt und vollstreckt. Und es nimmt die Zahl der Richter deutlich zu, die die Anwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Gewalt wieder einmal bedenkenlos den Forderungen der Exekutive anpassen und so in eine politische Auseinandersetzung eingreifen, ohne diese selber ausreichend zu reflektieren." (Uwe Nettelbeck, in: Die Zeit vom 7. Februar 1969) Unterstellt man der Justiz das (fragwürdige) Bestreben, in vielen Fällen auch nur drastische Exempel zu statuieren, so wurden in Wirklichkeit kontraproduktive Resultate erzielt: die faktische Radikalisierung von Oppositionellen, die bei einigen in den Terrorismus führte." (Lindner 1996, S. 227f.)
"Kein Erzfeind der demokratischen Ordnung könnte so böse Schäden ersinnen, wie die Berliner Justiz sich selbst und ihrer Autorität fast ohne Gnade zufügt", kommentierte Rudolf Augstein im Spiegel (7/1968, S. 32). Dass auch andere deutsche Behörden es mit dem Rechtsstaat nicht ganz so genau nahmen und manch terroristische Karriere sogar förderten, illustriert beispielhaft der Einsatz des später enttarnten Verfassungsschutzspitzels Peter Urbach. "Dieser hatte mehrfach und kontinuierlich Molotowcocktails verteilt, Waffen angeboten und 1969 gar selbst eine Bombe deponiert. Die Entwicklungen innerhalb der gewaltorientierten Sponti-Szene in Berlin sind kaum ohne dieses geheimdienstliche Mitwirken zu verstehen" (Lindner 1996, S. 213) – eine staatliche Praxis, deren Brisanz sich 30 Jahre später bei der Enttarnung Dutzender führender Rechtsextremisten als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes noch einmal enthüllt.