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Leben im Schatten von Schoah und Stalinismus (1945-1989) | Jüdisches Leben in Deutschland – Vergangenheit und Gegenwart | bpb.de

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Leben im Schatten von Schoah und Stalinismus (1945-1989) Juden und Jüdinnen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR

Ulrike Offenberg

/ 14 Minuten zu lesen

Die DDR verstand sich als Nachfolgerin des antifaschistischen Widerstandskampfes – gleichwohl begleiteten antijüdische Kampagnen immer wieder das Leben von Jüdinnen und Juden in der DDR. Ab Mitte der 1980er Jahre begann sich die Situation zu ändern.

Grundsteinlegung für den Wiederaufbau der Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße im Zentrum Ost-Berlins 1988. (© picture-alliance/dpa)

Neuanfang inmitten von Trümmern

Als das nationalsozialistische Deutschland am Interner Link: 8. Mai 1945 kapitulierte, lebten hier nur noch wenige Tausend Juden und Jüdinnen bzw. von den Rassegesetzen als jüdisch definierte Menschen außerhalb der Konzentrationslager. Die Mehrzahl von ihnen war durch nichtjüdische Ehepartnerinnen und Ehepartner vor der Deportation gerettet worden, nur wenige hatten untertauchen und im Untergrund überleben können. Im späten Frühjahr und im Sommer 1945 kehrten die aus den Lagern und auf den Todesmärschen befreiten Überlebenden zurück. Sie alle waren durch jahrelange Verfolgung, Haft oder Zwangsarbeit, soziale Isolierung, Hunger und Entbehrung ausgezehrt und standen meist vor dem Nichts. Ihre Familienangehörigen waren ermordet, ihre Wohnungen zerstört oder enteignet worden. Ehemalige Gemeindebüros, nicht völlig zerstörte Synagogen und Gemeindeeinrichtungen wurden zu ersten Anlaufpunkten bei der Suche nach Gemeinschaft, materieller Hilfe und politischem Rückhalt. In den ersten Wochen und Monaten nach der Befreiung wurden jüdische Gemeinden in der Vier-Sektoren-Stadt Berlin sowie innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone in Dresden, Eisenach, Erfurt, Halle, Jena, Leipzig, Magdeburg, Mühlhausen, Plauen, Schwerin, Zittau und Zwickau gegründet. Als erste politische und soziale Interessenvertretungen entstanden die kommunalen Ausschüsse "Opfer des Faschismus", die die Fürsorge- und Entschädigungsansprüche der ehemals politisch und rassisch Verfolgten vertreten sollten.

Sehr bald wirkten sich die ideologischen Gegensätze zwischen den Besatzungsmächten und der beginnende Kalte Krieg auch auf die Situation der jüdischen Bevölkerung aus. Dies betraf vor allem antijüdische Kampagnen, die in der Interner Link: Stalinschen Sowjetunion ihren Ausgang nahmen und von dort in die Ostblockstaaten getragen wurden. Eine besondere ostdeutsche Note erhielt sie durch die widersprüchliche Haltung der Interner Link: Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Umgang mit der Nazivergangenheit: Einerseits wurde erklärt, die Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR) habe einen völligen Bruch mit dieser vollzogen, es bestünde also weder politische noch rechtliche Kontinuität und somit keine Verpflichtung zu Entschädigung und Wiedergutmachung von NS-Unrecht. Andererseits wurde "arisiertes" Eigentum von Juden und Jüdinnen und von jüdischen Institutionen ganz überwiegend weiter in Staatsbesitz behalten. In diesem Zusammenhang kam der Antifaschismusdoktrin eine wichtige Rolle zu, die als Staatsräson ausgegeben wurde, den Staat politisch legitimieren sollte und immer wieder propagandistisch verkündet wurde. So verstand sich die DDR als Nachfolgerin des antifaschistischen Widerstandskampfes der Interner Link: Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und vermied es auf diese Weise sich mit der Schuldfrage auseinandersetzen zu müssen – während die Zahl der ehemaligen politisch und rassisch Verfolgten verschwindend klein war im Vergleich zur Zahl früherer Nazis und Mitläuferinnen und Mitläufer, die auf allen Staats- und Parteiebenen und im gesellschaftlichen Leben wiederzufinden waren. Alter und neuer Antisemitismus begleiteten daher das Leben von Juden und Jüdinnen in der DDR. Zusätzlich hatten die Religionspolitik und die Interner Link: Nahostpolitik der SED Auswirkungen auf die Situation von Jüdinnen und Juden sowie die jüdischen Gemeinden.

Entschädigung für Nazi-Unrecht?

In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR wurde eine politische Hierarchisierung der Verfolgtenschicksale eingeführt, die nach "Kämpfern gegen den Faschismus" (in der Regel kommunistische Widerstandskämpfer) und "Opfern des Faschismus" (OdF, zumeist rassisch Verfolgte) unterschied. Dementsprechend wurden verschiedene Zuwendungen gewährt, wobei die Anerkennung als OdF bei politischer Missliebigkeit auch wieder entzogen werden konnte. Seit 1949 regelte eine "VdN-Anordnung" für anerkannte Verfolgte des Naziregimes die Gewährung von Renten, Gesundheitsleistungen, Wohnraum und Studienhilfe für Kinder. Im Vergleich mit dem allgemeinen Rentenniveau in der DDR waren diese "Ehrenpensionen" relativ hoch, allerdings wurde dadurch der Anspruch auf Restitution und Entschädigung durch Fürsorgeleistungen für einen begrenzten Personenkreis ersetzt.

Fragen der Wiedergutmachung und Entschädigung wurden schon in den ersten Nachkriegsjahren verhandelt. Bereits im September 1945 erließ das Land Thüringen ein Wiedergutmachungsgesetz, das die aus politischen, religiösen und rassischen Gründen enteigneten Vermögenswerte restituierte. Das betraf privates Eigentum ebenso wie das von jüdischen Gemeinden und Organisationen. Für die übrigen Länder der Sowjetischen Besatzungszone bestimmten die sogenannten Befehle Nr. 64 und Nr. 82 vom April 1948, dass emigrierte Personen nicht rückerstattungsberechtigt seien, das von den Nazis beschlagnahmte und bisher treuhänderisch verwaltete Eigentum in "Volkseigentum" umgewandelt werden würde und lediglich das von zugelassenen religiösen oder karitativen Organisationen genutzte Eigentum zurückzugeben sei. Damit wurde ein Besitzanspruch von jüdischen Gemeinden auf die in Gebrauch befindlichen Synagogen, Gemeindehäuser, Friedhöfe und wenigen sozialen Einrichtungen anerkannt, darüber hinaus gehende individuelle oder kollektive Wiedergutmachungsansprüche aber nicht.

Obwohl sich die SED anfangs für eine Wiedergutmachungsgesetzgebung für ganz Deutschland eingesetzt hatte, gewannen bald die Kräfte Oberhand, die Restitution und Entschädigung für erlittene Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum ablehnten. Die staatliche Haftung für das nationalsozialistische Unrecht wurde unter Verweis auf die sozialistische Gesellschaftsordnung und mit antisemitischen Argumenten verweigert: Die Rückerstattung würde allein "jüdischen Kapitalisten" zugutekommen, die Kosten habe die deutsche Arbeiterklasse zu tragen, und sie ziele darauf, kapitalistische Eigentumsverhältnisse zu restaurieren. An die Stelle von Rückgabe und Entschädigung trat der propagandistische Anspruch, in der DDR sei die wahrhafte Wiedergutmachung geleistet worden, indem der "Antisemitismus […] mit Stumpf und Stiel ausgerottet" worden sei. Von den Nazis arisiertes Eigentum wurde in "Volkseigentum" überführt. Bis zum Interner Link: Ende der DDR 1990 blieb die Wiedergutmachungsfrage auf der Tagesordnung von Verhandlungen über politische und wirtschaftliche Beziehungen zwischen der DDR und den USA. Für die in der DDR lebenden Jüdinnen und Juden hatten eher die VdN-Fürsorgeleistungen Einfluss auf ihren Alltag.

Instrumentalisierung und Auflösung der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes"

Der Antifaschismus war von Beginn an eine zentrale moralische Legitimationsfigur für die Etablierung des politischen Führungsanspruchs der SED beim Aufbau eines ostdeutschen Staatswesens. In der unmittelbaren Nachkriegszeit gab es einen engen Schulterschluss zwischen der Partei und Organisationen wie der 1947 gegründeten "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN), die auch in Personalunion und in gemeinsamen politischen Zielen begründet war. Ab 1948 aber setzte die SED neue Schwerpunkte: Um ihre Massenbasis zu vergrößern, strebte sie nach der Einbeziehung der ca. 500.000 früheren Interner Link: NSDAP-Mitglieder, Offiziere und Soldaten der Wehrmacht in den Staatsaufbau. Hierfür wurde 1948 die Interner Link: Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) gegründet und 1949 wurde früheren Nazis volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung gewährt, sofern sie nicht als Kriegsverbrecher verurteilt waren. Dagegen verloren die zahlenmäßig nur wenigen Tausend ehemals Verfolgten und ihre Organisation, die VVN, an Bedeutung. Entnazifizierungskommissionen stellten ihre Tätigkeit ein. Das gesellschaftliche Klima änderte sich. Als die Organisation im Februar 1953 zwangsaufgelöst wurde, waren damit auch die jüdischen Mitglieder der VVN betroffen von den entsprechenden polizeilichen und politischen Maßnahmen. Ersetzt wurde die VVN durch das dem Interner Link: Politbüro unterstellte Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer, das ein reines Repräsentativorgan zur Akklamation der Antifaschismusdoktrin der SED, aber keine Mitgliederorganisation zur Interessenvertretung der ehemals Verfolgten mehr war.

Der Sog antijüdischer Maßnahmen intensivierte sich durch die stalinistische Politik, die seit 1948 Verfolgungen von politischen Abweichlern im Ostblock verstärkte und zunehmend Juden und Jüdinnen ins Visier nahm. Nach Schauprozessen mit zunehmend antisemitischer Stoßrichtung in Osteuropa diente der Slánsky-Prozess in Prag 1951/52 als Auftakt zu Judenverfolgungen in der DDR. SED-Mitglieder, die sich für eine Wiedergutmachungsgesetzgebung eingesetzt hatten, wurden verhaftet, jüdische Parteimitglieder und Gemeindefunktionäre zu Verhören vorgeladen. Diffamiert wurden sie als "amerikanische Spione" im Dienste einer "zionistischen Agentur", die die "Verschiebung von deutschem Volksvermögen" beabsichtigt hätten. Im Januar 1953 begann eine Welle von Vernehmungen, Denunziationen, Entlassungen und Verhaftungen von Jüdinnen und Juden. Das hatte verheerende Folgen für die wiederbegründeten jüdischen Gemeinden: Gemeindehäuser, Wohnungen und Büros von Vorstandsmitgliedern wurden polizeilich durchsucht und dabei Akten, Briefe und Personaldokumente beschlagnahmt. Zahlreiche Vorstandsmitglieder flohen nach West-Berlin und in die Bundesrepublik, ihnen folgten hunderte Gemeindemitglieder, die um Leib und Leben fürchteten. Viele jüdische SED-Mitglieder traten aus den Gemeinden aus, um sich zu schützen. Binnen weniger Monate verloren die Gemeinden etwa ein Drittel ihrer Mitgliedschaft, die bis dato Gesamtberliner Jüdische Gemeinde spaltete sich in einen Ost- und einen Westteil. Die nun überwiegend führungslosen und überalterten Gemeinden in der DDR mussten nochmals einen Neuanfang machen.

Gemeindeleben in der DDR

Die ersten Gottesdienste hatten nach der Befreiung in noch halbwegs erhaltenen Synagogen und Gemeindehäusern, in Trauerhallen auf Friedhöfen und in Privatwohnungen stattgefunden. Der erste Synagogenneubau wurde 1952 in Erfurt eröffnet, ein weiterer folgte 1961 in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz). Doch die Mitgliederzahlen, die durch Überalterung und Auswanderung ständig sanken, begrenzten die Möglichkeiten, ein reges religiöses, soziales und kulturelles Gemeindeleben zu führen. Wöchentliche Schabbatgottesdienste wurden in der Berliner Synagoge Rykestraße abgehalten, in den übrigen Orten in größeren Abständen oder nur zu jüdischen Feiertagen. Rabbiner Martin Riesenburger betreute bis zu seinem Tod 1965 die Gemeinden, danach amtierten Rabbiner und Kantoren aus Ungarn und Westberlin gastweise zu Feiertagen, Beerdigungen und anderen Anlässen. In Erfurt, Leipzig und Magdeburg nahmen die Gemeindevorsitzenden Vorbeterfunktionen wahr, in Berlin war zudem ein Kantor angestellt. Eine koschere Fleischerei in Berlin versorgte die Gemeinden mit einem Grundangebot koscherer Lebensmittel. Matzot und koscherer Wein wurden meist aus Ungarn importiert. Da die Berliner Gemeinde zahlenmäßig am stärksten war, boten sich hier auch mehr Möglichkeiten zu kulturellen und sozialen Aktivitäten wie Konzerten, Lesungen und Vorträgen. Seit den siebziger Jahren gab es im Gemeindehaus eine öffentliche Bibliothek. Der Leipziger Synagogalchor, aus nichtjüdischen Berufsmusikern und Sängern bestehend, widmete sich jüdischer Musik, nahm mehrere Schallplatten auf und trat zu Konzerten auch in einzelnen Synagogen auf. Alle acht Gemeinden (Berlin, Leipzig, Dresden, Thüringen, Magdeburg, Chemnitz, Halle und Schwerin) waren in einer, bereits 1946 gegründeten Dachorganisation, dem späteren "Verband der Jüdischen Gemeinden der DDR" zusammengeschlossen. Dieser gab das vierteljährlich erscheinende "Nachrichtenblatt" heraus und veranstaltete jeden Sommer auf der Insel Rügen ein zweiwöchiges Ferienlager für Kinder aus allen Gemeinden. Durch die ungünstige Altersstruktur, eine geringe Geburtenrate und die fehlende Zuwanderung sanken die Mitgliederzahlen konstant. Lebten 1946 auf dem Territorium der SBZ und Ostberlins noch ca. 4.000 Gemeindemitglieder, waren es zum Ende der DDR weniger als ein Zehntel davon.

Mitgliederentwicklung in den jüdischen Gemeinden der SBZ/DDR

Jahr19461956196919821989
Mitgliederzahl4.0471.8881.070470385

Erst ab Mitte der achtziger Jahre gab es einen ganz leichten Anstieg der Zahlen in Berlin und Dresden, weil es dort in der Zweiten Generation jüdischer, kommunistischer Familien ein neues Interesse an der Gemeindezugehörigkeit gab. In Berlin gründete sich die Gruppe "Wir für uns", in der sich jüngere Leute in der Suche nach einer jüdischen Identität trafen.

Antisemitismus in der DDR

Judenfeindliche und nazistische Äußerungen wurden politisch und strafrechtlich verfolgt, gleichwohl lebten antisemitische Ressentiments in der Bevölkerung und auch in der SED-Politik fort. Die Verfolgungen nach dem Slánsky-Prozess und die feindselige Haltung gegenüber dem Staat Israel wurden offiziell als "antizionistisch" ausgegeben, wobei in ideologischen Konstruktionen, in Sprachbildern und Karikaturen klassische antisemitische Feindbilder fortlebten. Die einseitige Berichterstattung über den Nahostkonflikt verbreitete antisemitische Denkfiguren, wobei man sich dabei häufig jüdischer Journalisten, z.B. Gerhard Eisler (Vorsitzender des Rundfunkkomitees der DDR), bediente, um den Vorwurf des Antisemitismus zurückweisen zu können. Die Nahostpolitik der DDR war einseitig auf die Zusammenarbeit mit palästinensischen Terroristen und auf praktische Militärhilfe an die mit dem Staat Israel Krieg führenden Parteien ausgerichtet. Verschiedentlich brachten Vorsitzende der jüdischen Gemeinden ihren Protest über die antisemitische Nahostberichterstattung zum Ausdruck.

Für die Gemeinden war Antisemitismus vor allem in Gestalt von Friedhofsschändungen präsent, über die dann nicht berichtet werden durfte. Als der Thüringer Gemeindevertreter der in Erfurt ansässigen Jüdischen Landesgemeinde Raphael Scharf-Katz diese im Juli 1983 fotografierte, nahm ihm die Polizei die Filme ab. Letztlich entsprach die staatsoffizielle Behauptung, dass es Antisemitismus und Neonazismus allein in Westdeutschland gäbe, nicht der Erfahrung von Jüdinnen und Juden in der DDR. Auch in der SED-Politik, als jüdisches Selbstverständnis allein die "Glaubensjuden" anzuerkennen – d.h. allein eine Definition von Judentum als Religionsgemeinschaft zuzulassen, die sich ausschließlich kultischen Zwecken zu widmen habe – zeigte sich die Unfähigkeit zu einer unvoreingenommenen Akzeptanz jüdischer Identität. Als Ausdruck der Zugehörigkeit zum Judentum galt allein die Gemeindemitgliedschaft; Beschreibungen einer säkularen, kulturellen, ethnischen oder nationalen jüdischen Identität galten als suspekt und wurden jüdischen Parteimitgliedern unter dem Verdacht der Illoyalität vorgehalten. In Folge dieser Politik überstieg die Zahl der Juden und Jüdinnen außerhalb der Gemeinden wesentlich die der Gemeindemitglieder, wobei erstere statistisch nicht erfasst wurden und man insofern nur von Schätzungen sprechen kann.

Eine Wende in der SED-Politik gegenüber Juden und Judentum?

Seit Mitte der achtziger Jahre war ein neuer Ton in der DDR-Propaganda zu vernehmen. Unter dem Stichwort der "Erberezeption" schenkte die SED einer differenzierteren Betrachtung jüdischen Verfolgungsschicksals in der Nazizeit, der Geschichte des Judentums überhaupt und der Bewahrung von Zeugnissen jüdischen Lebens mehr Aufmerksamkeit. Dies war Teil eines außenpolitischen Kalküls, nämlich der Hoffnung auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen mit den USA, um der chronischen Devisenknappheit und dem drohenden Bankrott der DDR entgegenzuwirken. Ein Hindernis für Handelsbegünstigungen hatte stets in der Ablehnung von Wiedergutmachungsleistungen bestanden. Zwar war die DDR weiterhin dazu weder willens noch in der Lage, aber zumindest sollte ein glänzendes jüdisches Leben als Aushängeschild dienen. Losgelöst von diesen politischen Berechnungen ergriffen Gesellschaft und Gemeinden in der DDR die Chance dieser Öffnung, um Aspekte jüdischer Geschichte, Religion und Kultur stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Es kam zur Wiederherstellung jüdischer Friedhöfe unter Einbeziehung von Freiwilligen und von "gesellschaftlichen Kräften", wie der Freien Deutschen Jugend (FDJ), des Kulturbunds, kommunaler Akteure und sogar der Nationalen Volksarmee (NVA). Eine Vielzahl von Sachbüchern und belletristischer Literatur, Fachkonferenzen, Vorträgen, Konzerten, Theateraufführungen, Forschungen zur Lokalgeschichte sowie Denkmalenthüllungen widmeten sich der Entdeckung der jüdischen Kultur.

Auch die jüdischen Gemeinden wurden durch dieses neue Interesse am Judentum belebt. Synagogen wurden renoviert, allen voran die große Berliner Synagoge in der Rykestraße, und für die zerstörte Berliner Synagoge in der Oranienburger Straße wurden Wiederaufbaupläne geschmiedet. Zudem gelang es 1987, mit Rabbiner Isaac Newman wieder einen Rabbiner für die geistliche Betreuung der DDR-Gemeinden zu gewinnen; dass er aus den USA kam, schien ein neuer Ausweis der Öffnung der SED zu sein, allerdings verließ er die DDR nach acht Monaten wieder unter Verweis auf den staatsoffiziellen Antisemitismus und zu starken Vorgaben hinsichtlich seiner Amtsführung. Die Hinwendung zu jüdischen Themen kulminierte im Herbst 1988, als des 50. Jahrestages der Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 gedacht wurde. Aus diesem Anlass entfaltete sich ein inoffizieller Wettstreit zwischen der DDR und der Bundesrepublik darüber, welcher deutscher Staat denn verantwortlicher mit der Nazivergangenheit und der Bewahrung des jüdischen Erbes umgehe. Bundestag und Volkskammer hielten jeweils Sondersitzungen mit jüdischen Ehrengästen aus aller Welt ab, Gedenkstätten wurden eingeweiht und der Wiederaufbau der Neuen Synagoge in Berlin als "Centrum Judaicum" beschlossen.

Die Gemeinden in der DDR profitierten von dieser Öffnung – zum einen, weil nun auch mehr staatliche Gelder zur Erhaltung von Synagogen, Friedhöfen und anderen Gemeindebauten zur Verfügung gestellt wurden, zum anderen, weil jüdisches Leben nun eine breite Wertschätzung erfuhr. Die Mitgliederzahlen großer Gemeinden wie Berlin und Dresden stiegen leicht an durch den Neueintritt von Kindern der jüdischen Parteimitglieder, die sich noch in den fünfziger Jahren genötigt gesehen hatten, aus den Gemeinden auszutreten oder sich von ihnen fernzuhalten, um nicht Denunziationen, Entlassungen oder Parteiausschluss auf sich zu ziehen.

Die Wende von 1989/90

Die demokratische Revolution des Herbstes 1989 und der Prozess der deutschen Vereinigung 1990 wurde von Juden und Jüdinnen in der DDR zurückhaltend beobachtet. Das Gefühl der Unsicherheit und Befürchtungen, es könne zu einem erneuten deutschen Nationalismus kommen, waren sehr verbreitet. Öffentliche Manifestationen von Rechtsradikalen und Neonazis, teilweise befördert von der untergehenden Staatssicherheit, verstärkten diese Ängste. Der Verband der Jüdischen Gemeinden in der DDR verhielt sich sehr abwartend, eher staatstreu, aber zugleich wurden auch in den neuentstehenden Gruppierungen der Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler sowie am Zentralen Runden Tisch Bekenntnisse zur historischen Verantwortung gegenüber der Nazivergangenheit hörbar. Von dort kam auch die Aufforderung an die Modrow-Regierung , jüdischen Flüchtlingen aus dem zerfallenden Ostblock Zuflucht in der DDR zu gewähren. Im April 1990 verabschiedeten die Fraktionen der Volkskammer eine historische gemeinsame Erklärung, in der es hieß: "Das erste frei gewählte Parlament bekennt sich im Namen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zur Mitverantwortung für Demütigung, Vertreibung und Ermordung jüdischer Frauen, Männer und Kinder. Wir empfinden Trauer und Scham und bekennen uns zu dieser Last der deutschen Geschichte. Wir bitten die Juden in aller Welt um Verzeihung. Wir bitten das Volk in Israel um Verzeihung für Heuchelei und Feindseligkeit der offiziellen DDR-Politik gegenüber dem Staat Israel und für die Verfolgung und Entwürdigung jüdischer Mitbürger auch nach 1945 in unserem Lande." Zudem hatte die Volkskammer die Absicht erklärt, verfolgten Juden in der DDR Asyl zu gewähren.

Auf die Probe gestellt wurde diese politische Willensbekundung schon kurz darauf, als im April 1990 die ersten jüdischen Familien aus der Sowjetunion mit Touristenvisa eingereist waren und aus Furcht vor antisemitischen Nachstellungen sich weigerten, dorthin zurückzukehren. Zu dieser Zeit gab es weder rechtliche Regelungen über den Aufenthaltsstatus noch eine Infrastruktur zur Integration von Flüchtlingen, aber mit viel Engagement schufen die Ausländerbeauftragte der DDR-Regierung, Almuth Berger, und ihr Stab gemeinsam mit kommunalen Stellen, den jüdischen Gemeinden und vielen Ehrenamtlichen die Bedingungen für die Aufnahme der jüdischen Zuwandererinnen und Zuwanderer. Ehemalige Kasernen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) dienten als Unterkünfte, Deutschkurse und Sozialhilfe wurden angeboten. Allein bis Juli 1990 fanden 650 Personen Aufnahme, bis Oktober desselben Jahres waren es schon 2.000. Wird diese Zahl den ca. 385 alteingesessenen Mitgliedern der jüdischen Gemeinden im Jahre 1989 gegenübergestellt, wird deutlich, welche Chancen, aber auch welche Herausforderungen sich nun für die Zukunft jüdischen Lebens im Osten Deutschlands ergaben. Nach der deutschen Vereinigung wurde die bisherige Aufnahmepraxis zunächst fortgeführt, bis sie 1991 in die Regelung der sogenannten Kontingentsflüchtlinge mündete. Die Aufnahme von Juden und Jüdinnen aus der Sowjetunion, die dadurch für die folgenden Jahre bewirkte Verdreifachung der Gemeindemitgliederzahlen im vereinten Deutschland und der Aufschwung des jüdischen Lebens in der ehemaligen DDR verdanken sich dem couragierten Handeln von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern sowie den Beschlüssen der einzig demokratisch konstituierten Volkskammer und Regierung der DDR.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Statistik der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland vom 1. 9. 1944 verzeichnete 14.574 von den Nürnberger Rassegesetzen als Juden definierte Personen. Durch die fortgesetzten Deportationen sank diese Zahl ständig weiter, aber rechnet man die von dieser Statistik nicht erfassten, in der Illegalität überlebenden Juden hinzu, scheint die Schätzung von 14.000 als angemessen. Die Schätzungen der im Untergrund überlebenden Menschen schwanken zwischen 2.000 und 5.000 Personen.

  2. Etwa drei Fünftel der Mitglieder der neuentstehenden Gemeinden waren Juden, deren Status die Nürnberger Gesetze als "privilegierte Mischehe" oder "Sternträger" beschrieb, ein Fünftel KZ-Überlebende und ein Fünftel "Untergrundler". Zum Beispiel hatten von den 7.070 Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde zu Berlin im Februar 1946 1.995 in "privilegierter Mischehe", 2.126 in "nichtprivilegierter Mischehe", 1.321 als "Untergrundler" und 1.628 die Konzentrationslager überlebt.

  3. Leo Zuckermann an Paul Merker, 30. 4. 1948. SAPMO-BA, DY 30/IV 2/2.027/31, Bl. 137.

  4. Der Leiter der ZK-Abteilung Internationale Verbindungen und Kandidat des ZK der SED, Paul Markowski: "Böswillige Verleumdung", in: ND, 5. 6. 1967.

  5. Der "Prozess gegen die Leitung des staatsfeindlichen Verschwörerzentrums mit Rudolf Slánsky an der Spitze" (so der offizielle Titel) war ein Schauprozess, der im November 1952 in Prag gegen führende Funktionäre der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei durchgeführt wurde. Elf der vierzehn Angeklagten waren Juden, worauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Als Hauptvorwurf wurde eine "trotzkistisch-titoistisch-zionistische Verschwörung" konstruiert. Der Prozess endete mit elf Todesurteilen und drei lebenslangen Freiheitsstrafen, gefolgt von einer "Säuberung" des Parteiapparates und zahlreichen weiteren Verhaftungen, Degradierungen und Entlassungen.

  6. "Lehren aus dem Prozess gegen das Verschwörerzentrum Slánsky", in: Einheit. Zeitschrift für Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus, hrsg. vom ZK der SED, 8. Jg., Heft 2, Februar 1953, S. 205.

  7. "Ungesäuertes Brot", das während Pessach, einem der wichtigsten Feste des Judentums, gegessen wird.

  8. Osterer, Oren: Das Israelbild in Tageszeitungen der DDR, Diss. Ludwig-Maximilians-Universität München, 2014. Externer Link: https://core.ac.uk/download/pdf/19445251.pdf, 20. 12. 2020.

  9. Übergangsregierung der DDR vom 13. 11. 1989 bis zum 18. 3. 1990, unter Leitung von Ministerpräsident Hans Modrow. Sie war noch von der nicht demokratisch legitimierten Volkskammer ernannt worden, nahm aber am 5. 2. 1990 auch Vertreter und Vertreterinnen der neuen Parteien und Bürgerrechtsorganisationen auf.

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Dr. Ulrike Offenberg ist Rabbinerin der Jüdischen Gemeinde Hameln und Historikerin. Ihr Hauptinteresse gilt der deutsch-jüdischen Geschichte seit der Neuzeit und der DDR-Geschichte. E-Mail Link: dr.u.offenberg@web.de