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Der Kampf um die Gleichberechtigung in beiden deutschen Staaten (1945 – 1949) und die Auswirkungen auf Parteien | Frauenwahlrecht | bpb.de

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Der Kampf um die Gleichberechtigung in beiden deutschen Staaten (1945 – 1949) und die Auswirkungen auf Parteien

Dr. Gisela Notz

/ 7 Minuten zu lesen

Nach dem Zweiten Weltkrieg schufen beide deutsche Staaten Verfassungen, in denen die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben wurde. Das Frauenwahlrecht wurde nicht diskutiert, dafür aber der Umfang der Gleichberechtigung.

Erste Tagung des parlamentarischen Rates in Bonn. Am Nachmittag des 1. September 1948 hielt der parlamentarische Rat in Bonn seine erste Sitzung ab. Neben den 65 stimmberechtigten Mitgliedern aus westdeutschen Ländern nahmen Vertreter Berlins mit beratender Stimme an der Sitzung teil. (© AP)

Frauen übernahmen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in allen vier Besatzungszonen den größten Teil der Überlebensarbeit, denn in Deutschland lebten über sieben Millionen mehr Frauen als Männer. Demonstrationen von Frauen und Hungerstreiks in und außerhalb von Betrieben waren vor allem Proteste gegen die katastrophale Ernährungslage in den Nachkriegsjahren. Frauen standen nicht nur in den Schlangen nach Lebensmitteln, sondern mussten auch mit dem Mangel wirtschaften. 'Mutterfamilien' waren an der Tagesordnung. Frauen organisierten die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Kleidungsstücken und Möbel und bauten das Erziehungs- und Bildungswesen, Fürsorge und Wohlfahrt auf. Aber auch im Erwerbsleben trugen sie ebenso wie bei der Wiedergründung der Parteien erheblich zum Wiederaufbau bei.

Über- und außerparteiliche Frauenpolitik

Im zunächst vier- dann zweigeteilten Deutschland formierten sich an allen größeren Orten mehr als 5.000 über- und außerparteiliche Frauenausschüsse als Basisorganisation für Fraueninteressen. Auch die ersten Interner Link: Frauenverbände wie der Berliner Frauenbund 1945 e.V., der Deutsche Staatsbürgerinnenverband und der Juristinnenverband, nahmen mit Zustimmung der Interner Link: Besatzungsmächte ihre Arbeit wieder auf. Mit viel Energie wollten die Frauenausschüsse die Not der Nachkriegszeit lindern helfen und für den Wiederaufbau einer friedlichen, demokratischen Gesellschaft mit gleichberechtigten Individuen arbeiten. Sie protestierten gegen die katastrophale Ernährungs- und Wohnungslage und ergriffen die Initiative, um für mehr 'Fraueneinfluss' in Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu sorgen. Gleichberechtigte Geschlechterverhältnisse sahen sie als selbstverständliche Menschenrechte an. Teilweise unterstützt durch die Militärregierungen entwickelten sie eine speziell an die Frauen gerichtete und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene politische Bildungsarbeit, vermittelten staatsbürgerliche Kenntnisse und informierten über demokratische Verfahren. Sie forderten eine andere Wirtschaftspolitik, gingen gegen ungerechte Löhne und Preiswucher vor, kämpften für die Aufhebung des Lohnstopps, bessere Ausbildung für Frauen und für die Überführung von Bergwerken, Eisen- und Stahlindustrie, Energiewirtschaft und Verkehrswesen in Gemeineigentum. Viele der Aktivistinnen brachten ihre Erfahrungen aus der NS-Zeit in ihre Vorstellungen zur Gestaltung des Nachkriegsdeutschlands ein. Andere knüpften an Erfahrungen der bürgerlichen und der sozialistischen Frauenbewegungen und an ihre Arbeit in den politischen Parteien während der Weimarer Zeit an.

Die Ausschüsse bestanden noch nicht lange, da wurden die Akteurinnen mit Appellen der sich formierenden Parteien konfrontiert, die sie darauf hinwiesen, dass ihr Platz alleine in den jeweiligen Parteien sei. Im Zeichen des Externer Link: Kalten Krieges traf die überparteilichen Zusammenhänge in den westlichen Bundesländern vor allem der Vorwurf der Mitarbeit von Kommunistinnen, mit denen sich die (potenziellen) Anhängerinnen bürgerlicher und sozialdemokratischer Parteien nicht an einen Tisch setzen sollten. Schließlich sollte es darum gehen, neue Parteimitglieder unter den noch wenig organisierten Frauen anzuwerben oder zumindest Wählerinnenstimmen zu gewinnen. Denn allen Parteien war klar, dass Frauen durch die Vielzahl ihrer Stimmen die anstehenden Wahlen dominieren würden. Noch vor Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gingen die dortigen Frauenausschüsse im März 1947 in den Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) ein, der als einheitliche Frauenorganisation gegründet und 1952 zur Massenorganisation der SED wurde. In den westlichen drei Besatzungszonen und in Westberlin wurden die überparteilichen Frauenverbände im Oktober 1949 zum Deutschen Frauenring e.V. (DFR) zusammengeschlossen.

Trotz der massiven Werbung und der Förderung durch die Besatzungsmächte, die im Laufe des Jahres 1945 die Wiedergründung der Parteien zugelassen hatten, engagierten sich nach 1945 nur 8 bis 9 Prozent der Frauen in Parteien, Gewerkschaften und Frauenverbänden. Obwohl Frauen durch ihre Dominanz in der deutschen Bevölkerung am Aufbau der Gründungsparteien des ersten Deutschen Bundestages, CDU/CSU, SPD, Zentrum und FDP wesentlich beteiligt waren, hatte die aktive Mitgliedschaft in politischen Parteien für die Mehrzahl der Frauen eine geringe Attraktivität. Der durchschnittliche Frauenanteil in allen Parteien lag bis Ende der 1960er Jahre weit unter 20 Prozent.

Nach der Wiedergründung der SPD 1946 waren 15,4 Prozent der Parteimitglieder weiblich. In den anderen Parteien sah es noch schlechter aus. Für CDU-Mitgliedschaft liegen Daten erst seit Anfang der 1960er-Jahre und für die CSU erst seit Anfang der 1970er-Jahre vor. Bei den kleineren Parteien ist der Frauenanteil meist erst ab der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre ausgewiesen. Trotz der zahlenmäßiger Dominanz von Frauen innerhalb der Bevölkerung führte dies nicht dazu, dass Frauen mehr Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse in den Parteien nehmen konnten. In den meisten Macht- und Entscheidungspositionen saßen in allen Parteien bereits wieder Männer.

Gleichberechtigung im Grundgesetz der BRD

Nach der doppelten Staatsgründung 1949 wurden im geteilten Deutschland zwei Verfassungen verabschiedet. Der Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) für die BRD regelt die Verantwortung der Parteien, fordert ihre demokratische Struktur und die Transparenz der Interner Link: Parteifinanzen und schuf die Möglichkeit, Interner Link: verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten. Dass es seit dem 23. Mai im Grundgesetz (GG), der zunächst provisorischen Verfassung für die BRD, in Artikel 3 Abs. 2 eindeutig heißt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", war vor allem der Zusammenarbeit zwischen den beiden sozialdemokratischen Parlamentarierinnen Elisabeth Selbert und Interner Link: Frieda Nadig im Parlamentarischen Rat (PR), der Unterstützung durch das SPD Frauenbüro geleitet von Herta Gotthelf und den außerparlamentarischen Frauenzusammenschlüsse und autonomen Feministinnen zu verdanken. Die Juristin Elisabeth Selbert war es, die eine weitergehende Regelung als in der Weimarer Verfassung anstrebte, denn aus der Weimarer Formulierung "Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Recht und Pflichten", konnte keine vollständige Geschlechtergerechtigkeit vor dem Gesetz abgeleitet werden.

Weit gingen die Vorstellungen zwischen den Frauen der konservativen (Interner Link: Helene Weber, CDU und Interner Link: Helene Wessel, Zentrum) und der sozialdemokratischen Parteien auseinander. Es ging um unterschiedliche frauenpolitische Auffassungen. VertreterInnen der konservativen Parteien betonten immer wieder die "naturgegebenen Unterschiede", die eine gleiche Behandlung der Geschlechter unmöglich machten. Nachdem der gewünschte Gesetzeswortlaut "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" zum zweiten Mal durch eine Mehrheit abgelehnt worden war, mobilisierten die beiden Sozialdemokratinnen Frauen in Stadt und Land aus allen gesellschaftlichen, weltanschaulichen und politischen Zusammenhängen. Der massenhafte Protest war sensationell und einmalig in der deutschen Geschichte und hatte Erfolg. Am 18. Januar 1949 wurde der eindeutige Satz einstimmig gebilligt und im Mai 1949 im GG verankert. Damit spätestens stand auch das Frauenwahlrecht außer Frage.

Nach dem Willen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates sollte und musste der Gleichberechtigungsgrundsatz auch Konsequenzen für die Gleichstellung in der übrigen Gesetzgebung haben, denn GG Art. 117 sah vor, dass bis März 1953 alle Gesetze, die dem Gleichberechtigungsparagrafen entgegenstanden, geändert sein mussten. Ein noch zu verabschiedendes zusätzliches Gesetz sollte die Gleichstellung von Frau und Mann zum Inhalt haben und die familien- und arbeitsrechtliche Benachteiligung der Frau aufheben. Die Frist für diesen Stichtag lief jedoch – trotz andauernder Interventionen der SPD-Abgeordneten Frieda Nadig im Bundestag – ohne jegliche entsprechende Gesetzesänderung ab. Erst am 1. Juli 1958 trat ein unter der Vielzahl von Kompromissen 'zahnlos' gewordenes Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Die konservativen Parteien, unterstützt durch die christlichen Kirchen sorgten dafür, dass das Leitbild des Ehe- und Familienrechts bestehen blieb.

Die christlichen Unionsparteien CDU/CSU lagen in der Gunst der Wählerinnen an erster Stelle. Bei der ersten Bundestagswahl 1949 wurden sie durch gut ein Fünftel der Wähler aber zwei Fünftel der Wählerinnen gewählt. Möglicherweise fühlten sie sich durch den Wahlslogan der CDU "1947 Hunger – Not – Elend/ 1949 Vorwärts! Aufwärts! Der Erfolg der CDU" besonders angesprochen. Nur knapp ein Viertel der Wählerinnen gegenüber einem Drittel der Wähler entschied sich 1949 für die SPD, die – noch in der Tradition des Klassenkampfes – den Sozialismus als Ziel programmierte. In der Wahlforschung wird dieser Gendergap vor allem auf die Unterscheidung in der religiösen Bindung der Geschlechter zurückgeführt.

Im ersten deutschen Bundestag betrug der Frauenanteil 7,1 Prozent und damit weniger als in den Anfangszeiten der Weimarer Republik. 13 Prozent gehörten der SPD, 10 Prozent der CDU, je 1 Prozent CSU und FDP sowie 4 Prozent sonstigen Kleinparteien an. Viele Frauen traten vor allem im Sozial-, Gesundheits- und Wohlfahrtsbereich in Erscheinung; Themenfelder die sie bereits in der Weimarer Republik inne gehabt hatten und für die sie daher hervorragend qualifiziert waren.

Gleichberechtigung in der Verfassung der DDR

In der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) gehörte die Gleichberechtigung der Frauen zu den offiziellen Zielen der sozialistischen Gesellschaftspolitik. Sie ging von der marxistischen Theorie aus, nach der die 'Frauenfrage' als Teil der 'sozialen Frage' gelöst und die Unterdrückung der Frauen mit der Abschaffung der kapitalistischen Verhältnisse überwunden werden sollte. Bereits 1946 formulierte die Interner Link: Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die aus der (Zwangs-)Vereinigung der Sozialdemokratischen und der Kommunistischen Partei entstanden war, "Grundsätze und Ziele (…), in denen die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied von Herkunft und Geschlecht" und die "Gleichberechtigung der Frau im öffentlichen Leben und Beruf" gefordert wurde. Die daneben existierenden bürgerlichen sogenannten Blockparteien waren politisch wenig wirksam. Im August 1946 entließ die sowjetische Militäradministration (SMAD) eine Resolution "über gleiche Entlohnung von Arbeitern und Angestellten für gleiche Arbeitsleistung unabhängig von Geschlecht und Alter". Sie wies die deutschen Verwaltungsorgane an, die Berufsnomenklatur zu überprüfen und nur die Berufe für Frauen auch weiter zu verbieten, die für diese absolut gesundheitsschädlich sind. 1947 verabschiedete die Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) eine Resolution, in der sie es sich zur Aufgabe machte, für die politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung der Frauen in allen Lebensbereichen einzutreten und Interner Link: sprach den Frauen das Recht auf aktive Beteiligung an der Zukunftsgestaltung zu. Aktionen seitens der Frauen, weibliche Abgeordnete in die Parlamente zu wählen, gab es offensichtlich nicht.

Im Verfassungsentwurf, den die Provisorische Volkskammer der DDR am 30. Mai 1949 verabschiedete, hieß es in Artikel 7, Absatz 1: "Mann und Frau sind gleichberechtigt." Die Vertreterinnen des Demokratischen Frauenbund Deutschland (DFD) unter dem Vorsitz von Elli Schmidt hatten an der Verfassung mitgearbeitet und sich dafür eingesetzt, dass dem Absatz 2 ein entscheidender Satz hinzugefügt wurde: "Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben." Die Schaffung der notwendigen Bedingungen für die Realisierung des Gleichberechtigungsprinzips wurde ebenfalls festgelegt: "Durch Gesetz der Republik werden Einrichtungen geschaffen, die es gewährleisten, dass die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann" (Artikel 18). Damit war das Gesetz fortschrittlicher als das in der BRD. Der Frauenanteil in der ersten Volkskammer betrug 24 Prozent, eine paritätische Vertretung in den Parteien war auch in der DDR nie gegeben.

Weitere Inhalte

Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, Promotion zum Dr. phil. 1979 – 2007 wissenschaftliche Referentin im Forschungsinstitut, später im Historischen Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Forschungsschwerpunkte: Humanisierung des Arbeitslebens, Alternativen Ökonomie, Bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Sozial- Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, zur Geschichte der ArbeiterInnenbewegung und zur historischen Frauenforschung.